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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen



Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

1. Bauvorhaben:

Aushub von Gräbern auf den Friedhöfen in der VG Sprendlingen-Gensingen;

Rahmenvertrag 2024-2025 mit Verlängerungsoption

2. Vergabestelle:

VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen

Vergabestelle, Zimmer-Nr. 120, 1. OG

Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen

Telefon: 06701/201-608

Telefax: 06701/201-9608

E-Mail: vergabestelle@vg-sg.de

3. Bauherr:

Ortsgemeinden Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, St. Johann, Sprendlingen, Welgesheim, Wolfsheim und Zotzenheim

4. Auskunft erteilt:

Vergabestelle gem. Ziffer 2

5. Vergabeverfahren:

Vergabenummer:

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

2024-00-003

6. Elektronisches Vergabeverfahren:

Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz, https://rlp.vergabekommunal.de

7. Art des Auftrags:

Ausführung von Bauleistungen

8. Ort der Ausführung:

Friedhöfe in der VG Sprendlingen-Gensingen gem. Liegenschaftsliste

9. Art und Umfang der Leistung:

Aushub von Gräbern - jährlich ca.

3 St. Kindergräber maschinell/manuell

22 St. Normalgräber maschinell/manuell

3 St. Tiefgräber maschinell

3 St. Gräber im Rasengrabfeld maschinell/manuell

10 St. Urnengräber

2 St. Urnengräber im Rasengrabfeld

10. Aufteilung in Lose:

nein

11. Ausführungsfristen:

Beginn: 30.01.2024

Ende: 31.12.2025

Option zur Verlängerung um jeweils 1 Jahr, längstens bis zum 31.12.2028

12. Mehrere Hauptangebote:

Mehrere Hauptangebote sind zugelassen.

13. Nebenangebote:

Nebenangebote sind zugelassen.

14. Anforderung der Vergabeunterlagen:

Kostenlos auf der Vergabeplattform gem. Ziffer 6,

eine Zusendung in Papierform erfolgt nicht.

15. Schutzgebühr:

keine

16. Angebotsfrist:

Angebote können bis zur Eröffnung gem. Ziffer 20 abgegeben werden.

17. Sprache:

Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.

18. Zuschlagskriterien:

Preis

18.1. Berücksichtigung von

Ausbildungsbetrieben

Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

18.2. Berücksichtigung von

Unternehmen

mit Frauenfördermaßnahmen

Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten aufweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

19. Anschrift für die Abgabe der Angebote:

Elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 6 oder schriftlich an die Vergabestelle gem. Ziffer 2

20. Angebotseröffnung:

18.01.2024, 11.30 Uhr

VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen

Vergabestelle, Besprechungsraum 1. OG

Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen

Bei der Eröffnung dürfen Bieter und deren Bevollmächtigte anwesend sein.

21. Geforderte Sicherheiten:

keine

22. wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:

Gemäß VOB/B

23. Nachweise zur Eignung:

3 Referenzen aus den letzten 10 Jahren (2014-2023) für gleichartige Leistungen;

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt 124 wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

24. Ablauf der Bindefrist:

17.02.2024

25. Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Kommunalaufsicht

Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim

Sprendlingen, 28.12.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Sprendlingen-Gensingen
gez. Manfred Scherer
Bürgermeister