Am Dienstag, dem 03.12.2024 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Michael Leisenheimer die 4. Sitzung des Ortsgemeinderates Welgesheim statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
| TOP 1: | Fragen der Einwohner |
| Einwohner sind nicht zugegen. | |
| TOP 2: | Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Welgesheim für das Jahr 2025 |
| Beschluss: | |
| Der Ortsgemeinderat Welgesheim beschließt über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Welgesheim für das Jahr 2025 in der vorgelegten Fassung. | |
| Finanzielle Auswirkung: | |
| Schaffung der Ausgabeermächtigung für das Jahr 2025. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen | |
| TOP 3: | Neufassung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)Satzungsbeschluss |
| Sach- und Rechtslage: | |
| Durch den Gemeinde- und Städtebund wurde eine neue Mustersatzung zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen erstellt. | |
| Verlauf der Beratung: | |
| Zu diesem Punkt erhält Frau Ewigleben von der Bauverwaltung das Wort. Sie fasst die o.g. Sachdarstellung zusammen, erklärt, dass der Gemeindeanteil für den Ausbau von Verkehrsanlagen 25% (§ 5 der Satzung) betrage, die Zuschläge pro Vollgeschoß (§ 6 Beitragsmaßstab) mit 10% angesetzt werden und beantwortet Fragen. Daraufhin beschließt der Rat wie folgt. | |
| Beschluss: | |
| Der Ortsgemeinderat Welgesheim beschließt die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen, in der beigefügten Fassung gem. § 24 Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG). | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen | |
| TOP 4: | Mitteilungen und Anfragen |
| Mitteilungen und Anfragen liegen nicht vor, so dass die Sitzung um 19:21 Uhr vom Vorsitzenden geschlossen wird. | |