Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) - Wer hat Anspruch?
Hilfe zum Lebensunterhalt steht grundsätzlich Personen zu, die wegen Krankheit voraussichtlich,
mindestens drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein.
Es darf aber keine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorliegen, da dann die,,Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung´´ das Richtige ist.
Weitere Voraussetzungen sind zum Beispiel,
Umfang der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
Der notwendige Lebensunterhalt wird über die sogenannten Regelsätze abgegolten und umfasst z.B. Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Darüber hinaus gibt es spezielle Leistungen, die nicht im Regelsatz enthalten sind, wie:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Wer hat Anspruch?
Leistungsberechtigt sind Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unter folgenden Voraussetzungen:
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommen aber nur Menschen, die wenig Geld haben. Also Menschen die es mit ihrem Einkommen und Vermögen nicht schaffen, ihre Wohnung und den Lebensunterhalt zu bezahlen.
Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?
Sie bekommen das Geld nach sogenannten Regelsätzen. Zusätzlich bekommen sie noch weitere Beträge, wie z.B. die Kosten für Wohnung und Heizung.
Die Grundsicherungs-Zahlung umfasst insgesamt:
Außerdem gibt es noch einmalige Zahlungen,
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sämtliche Einkommen- und Vermögensnachweise, wie z.B. Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen, sonstige Sozialleistungen, Sparbücher, Lebensversicherung, Auto.
Bitte beachten sie, dass bei Grundsicherung und HLU sämtliches Einkommen (Rente, Kindergeld, Arbeitsentgelt, etc.) angerechnet werden.
Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweise, ist einzelfallabhängig. Es kann sein das wir weitere Unterlagen anfordern müssen, z.B. aktuelle Kontoauszüge, Scheidungsurteile oder Unterhaltstitel.
Um die tatsächlich Höhe zu leistende Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Grundsicherung zu errechnen, könne Sie sich gerne Persönlich oder Telefonisch an unser Sozialamt wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Ansprechpartner sind:
| Herr Schäfer, Daniel | Frau Schmidtke, Christina | Herr Omar, Ahmad |
| 06701 201 - 206 | 06701 201 - 208 | 06701 201 - 227 |