Am Montag, den 19.02.2024 fand unter Vorsitz von Bürgermeister Manfred Scherer die 28. öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen in der Wißberghalle in Sprendlingen statt.
Die Tagesordnung wurde wie folgt behandelt.
TOP 1: Fragen der Einwohner
Es sind keine Einwohner anwesend.
TOP 2: Nachwahl von Ausschussmitgliedern des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen
Sach- und Rechtslage:
Nach § 44 Abs. 1 GemO kann der Gemeinderat für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse setzten sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern der Gemeinde zusammen. Das Bürgerrecht Ratsmitglied bzw. Ausschussmitglied zu sein, erlischt mit Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde. Verzichtet ein Ratsmitglied auf sein Ratsmandat, scheidet es sogleich aus allen Ausschüssen des Gemeinderats, in die es als Ratsmitglied gewählt wurde, aus. Wenn das Verhältnis zwischen Ratsmitgliedern und Bürger im Ausschuss gewahrt bleibt, kann ein ausgeschiedenes Ratsmitglied als Bürgervertreter im Ausschuss verbleiben (siehe VV Nr. 4 zu § 45 GemO).
Durch das Ausscheiden von Herrn Michael Pfeufer sind einige Ausschusssitze unbesetzt.
Herr Pfeufer war für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Mitglied in folgenden Gremien des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen:
Entsprechend § 45 Abs. 1 GemO steht der Bündnis 90/Die Grünen Fraktion das Vorschlagsrecht für den frei gewordenen Ausschusssitz zu.
Gemäß § 36 Abs. 3 Nr.1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei der Nachwahl der Ausschussmitglieder.
Nach § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO beschließt der Verbandsgemeinderat die Abstimmung offen durch Handzeichen durchzuführen.
Beschluss:
Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion wird für Herrn Michael Pfeufer als
Finanzielle Auswirkung:
keine
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 3: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen "Südlich der Sankt Johanner Straße"
| - | Abwägung der Stellungnahmen aus den Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
| - | Billigung des Planentwurfes |
| - | Durchführung der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
Sach- und Rechtslage:
Der Verbandsgemeinderat hat die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Südlich der Sankt Johanner Straße“ in der Gemarkung Sprendlingen in seiner Sitzung am 27.04.2023 beschlossen. Der Vorentwurf der Änderungsplanung lag mit der Begründung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 23.11.2023 bis 29.12.2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 07.11.2023 über die Planung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Die Änderungsplanung wird parallel zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Südl. der Sankt Johanner Straße“ aufgestellt.
Das Planungsbüro Dillig hat die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet, gewürdigt und Beschlussvorschläge unterbreitet. Der Offenlegungsentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht, die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind dieser Vorlage beigefügt. Herr Marx wird die Planung in der Sitzung vorstellen.
Verlauf der Beratung:
Herr Marx informiert die Ratsmitglieder über die Bedenken und Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie Abstimmungen mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB.
Die GDKE Direktion Landesarchäologie befasste sich in Ihrer Stellungnahme mit der Thematik „Archäologische Funde“. Sie weist darauf hin, dass aus dem Areal ein archäologischer Fund bekannt ist und ein weiteres Vorhandensein nicht ausgeschlossen werden kann.
Dies wird im Flächennutzungsplan unter Punkt 6.7 ergänzt. Der Rat beschließt die Aufnahme der Ergänzung im Flächennutzungsplan einstimmig.
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen regt an, die Grünflächen primär als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ nach § 5 (2) Nr. 10 BauGB darzustellen ggf. auch in überlagernder Darstellung mit Grünflächen nach § 5 (2) Nr. 5 BauGB. Außerdem sollen die Altlastenstandorte nachrichtlich gemäß § 5 (2) Nr. 3 BauGB darzustellen. Der Rat beschließt die Korrektur der Darstellung der Grünflächen und Altlastenstandorte einstimmig.
Die Stellungnahmen zu den Änderungen sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Beschluss:
Die einzelnen in der Würdigung unterbreiteten Vorschläge werden zu Beschlüssen erhoben. Der Entwurf der Planurkunde und der Begründung werden in der beratenen Form gebilligt
Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Verfahren zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Finanzielle Auswirkung:
Die Kosten des Verfahrens werden durch den Projektträger übernommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Sach- und Rechtslage:
Durch das Büro WSW wurde der Flächennutzungsplan aus 2002 digitalisiert und die bisherigen Änderungsplanungen sowie die notwendigen Fachplanungen eingearbeitet. Im Sommer 2023 wurden in Gesprächen mit den Ortsbürgermeistern mögliche Flächen für die zukünftige Entwicklung der Ortsgemeinden analysiert und im Anschluss durch das Büro WSW überschlägig geprüft. Diese Flächen wurden den Ortsgemeinderäten im Januar 2024 vorgestellt. Die ausgewählten Potenzialflächen sollen im nächsten Schritt mit der Planungsgemeinschaft und der SGD besprochen und abgestimmt werden. Die Ortsgemeinden Grolsheim und Welgesheim haben zu den Potenzialflächen bisher noch keine Auswahl getroffen, daher sind in dem heutigen Planstand, für diese Ortsgemeinden, nur die bisher ausgewiesenen Flächen enthalten. Herr Strey (Büro WSW) wird den aktuellen Planstand in der Sitzung vorstellen.
Verlauf der Beratung:
Herr Strey stellt den Ratsmitgliedern den Sachstand der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und des Teilflächennutzungsplanes regenerative Energien anhand einer Präsentation vor.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat billigt den aktuellen Stand des Flächennutzungsplanes und bittet die Verwaltung, die Planung weiterzuführen.
Finanzielle Auswirkung:
Für die Flächennutzungsplanung sind ausreichend Haushaltsmittel eingestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Grolsheim für den Bereich der Friedhofstraße, der Alzeyer Straße (K10) und der L400
| - | Beratung und Beschlussfassung über die im Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen |
| - | Billigung der abschließenden Fassung |
Sach- und Rechtslage:
Der Verbandsgemeinderat hat die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Grolsheim für den Bereich der Friedhofstraße, der Alzeyer Straße und der L400 beschlossen.
Der Entwurf der Änderungsplanung lag mit den Anlagen zu jedermanns Einsicht im Zeitraum vom 02.11.2023 bis zum 04.12.2023 öffentlich aus. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.10.2023 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB angefordert.
Das Planungsbüro Enviro Plan hat die in diesem Offenlegungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst, gewürdigt und entsprechende Beschlussvorschläge erarbeitet. Der Entwurf einschließlich des Umweltberichtes und der Begründung, die Stellungnahmen und deren Abwägungen sind in der Anlage beigefügt. Die Verwaltung schließt sich diesen Würdigungen an und empfiehlt, die Vorschläge zu Beschlüssen zu erheben.
In diesem Änderungsverfahren werden die Grundzüge der Planung berührt. Somit muss zunächst das Zustimmungsverfahren gem. § 67 Abs. 2 S. 3 GemO durchgeführt werden. Hiernach gilt die Zustimmung als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren kann der endgültige Feststellungsbeschluss gefasst werden
Verlauf der Beratung:
Frau Ewigleben setzt die Ratsmitglieder in Kenntnis, dass keine Stellungnahmen, die abwägungsrelevant sind, eingegangen sind und somit der Hauptbeschluss gefasst werden kann.
Beschluss:
Die einzelnen in der Würdigung unterbreiteten Vorschläge werden zu Beschlüssen erhoben. Die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Grolsheim für den Bereich „der Friedhofstraße, der Alzeyer Straße und der L400“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Zustimmungsverfahren gem. § 67 GemO durchzuführen.
Finanzielle Auswirkung:
Im Haushalt der Verbandsgemeinde stehen für Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes 120.000,00 € zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6: Beitrittsbeschluss zur genehmigten Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Sach- und Rechtslage:
Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen mit folgenden geänderten Festsetzungen genehmigt:
1. Der Gesamtbetrag der Investitionskredite wird in verminderter Höhe von 3.994.270 € gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 1, 94 Abs. GemO genehmigt.
Begründung: Bei der Planerstellung wurde der Betrag der Investitionskredite auf 4.000.000 € aufgerundet, also um 5.730 € zu hoch in der Satzung ausgewiesen.
2. Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird in verminderter Höhe von 2.957.295 € gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3 und 105 Abs. 3 GemO genehmigt.
Begründung: Bei der Ermittlung des Höchstbetrags der Kredite zur Liquiditätssicherung werden die Höchstbeträge aller Ortsgemeinden und der VG zusammengefasst. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des VG Plans noch nicht alle Haushalte erstellt waren war auch der Betrag in der beschlossenen Satzung mit 4.983.770 € nicht korrekt und wird nunmehr mit dem Beitrittsbeschluss aus 2.957.295 € angepasst.
3. Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (Kassenkredite der Verbandsgemeinde) wird in der beschlossenen Höhe von 1.830.450 € gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3 und 105 Abs. 3 GemO genehmigt.
Die Änderungen durch einen Beitrittsbeschluss des Verbandsgemeinderats in der genehmigten Höhe nachträglich zu beschließen. Die Haushaltssatzung kann dann in der aktuellen Fassung veröffentlicht werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen beschließt die §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung in der nachfolgenden ge nehmigten Fassung:
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird festgesetzt
- zinslose Kredite — 0 Euro
- verzinste Kredite — 3.994.270 Euro
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 2.957.295 Euro
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 1.830.450 Euro
Finanzielle Auswirkung:
Mit der Genehmigung und Veröffentlichung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan 2024 wird die Verbandsgemeinde ermächtigt, Auszahlungen zu leisten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 7: Umsetzung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter
(Ganztagsfördergesetz - GaFöG)
-mögliche Maßnahmen in den Grundschulen Gensingen und Sprendlingen
Sach- und Rechtslage:
Nachfolgend ist der Text aus der Vorlage 2024-0016 der gemeinsamen Sitzung des Planungs- und Bauausschusses sowie des Schulträgerausschusses vom 22.01.2024 eingefügt, sodass Alle die gleichen Informationen haben. Ebenfalls beigefügt sind die entsprechenden Anlagen.
Über die von der Verwaltung vorgegebenen Beschlussvorschläge wurde auf Antrag in der o. g. Sitzung getrennt nach Grundschulen von beiden Ausschüssen abgestimmt.
Den Planungen und der Antragstellung wurde mehrheitlich zugestimmt.
Die entsprechende Maßnahmenliste für unsere beiden Grundschulen wurden daher für eine evtl. Bezuschussung über das GaFöG fristgerecht bei der Kreisverwaltung eingereicht.
Text aus der o. g. Vorlage:
Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsfördergesetz – GaFöG) beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026. Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Somit soll ab August 2029 für jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 ein Anspruch auf ganztägige Betreuung bestehen.
Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten. Dabei können Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht.
Bei der Bezuschussung nach dem GaFöG wird in Beschleunigungsmittel und Basismittel unterschieden.
Das Förderprogramm für die Umsetzung von Maßnahmen nach den sog. Beschleunigungsmitteln ist mittlerweile ausgelaufen. Hier haben wir in unseren beiden Grundschulen Maßnahmen in Höhe von
ca. 2,4 Mio € in den Jahren 2021/2022 umgesetzt. Wir erhielten hier eine Förderung von ca. 1,62 Mio €.
Als weitere Förderung stehen jetzt die sog. Basismittel zur Verfügung. Diese werden den Kreises zugewiesen. Diese wiederum sollen diese Mittel an die zugehörigen Kommunen verteilen. Der Landkreis Mainz-Bingen erhält aus dem Fördertopf ca. 5,4 Mio €.
Die von den Kommunen beabsichtigten Maßnahmen für die Umsetzung des GaFöG sind im Rahmen eines Maßnahmenkataloges bis zum 31.01.2024 an die Kreisverwaltung zu melden. Anschließend erfolgt eine Priorisierung durch die Kreisverwaltung.
Diese wiederum muss den abschließenden Maßnahmenkatalog bis zum 31.07.2024 an das Bildungsministerium melden. Nach deren Prüfung erfolgen ggfls. die Zuwendungsbescheide.
Da derzeit nicht feststeht, ob Förderungen im Rahmen des GaföG für unsere geplanten Maßnahmen in Frage kommen, wurde mit der ADD (Schulaufsicht) telefonisch Kontakt aufgenommen, ob evtl. aus der sog. Richtlinie für den Bau von Schulen und Förderung des Schulbaus (Schulbaurichtlinie) Förderungen in Betracht kommen.
Zum 01.01.2024 ist eine neue Schulbaurichtlinie in Kraft getreten. Hier geht es vor allem nicht mehr um festgelegte Anzahl von Räumen, sondern vor allem um pädagogische Konzepte und die daraus resultierenden Räume. Auch die zuschussfähige maximale Quadratmeterzahl hat sich erhöht.
Neben einer Förderung durch das GaFöG besteht auch die Fördermöglichkeit der geplanten Maßnahmen über die Schulbaurichtlinie. Grundsätzlich ist aber eine Doppelförderung ausgeschlossen. Da es sich aber um Bundesmittel bei der einen Förderung (GaFöG) und um Landesmittel bei der anderen Förderung (Schulbau) handelt, läge hier keine Doppelförderung vor. Die Maßnahmen müssen allerdings kostenmäßig trennbar sein (z. B. Bau und Ausstattung).
Nachfolgend unsere Planungen, die bereits mit der jeweiligen Schulleiterin abgestimmt wurde:
Grundschule Gensingen
Unsere Planung sieht die Erweiterung der vorhandenen Mensa durch eine bauliche Aufstockung im Bereich der bestehenden Mensa und Küche vor, incl. der Errichtung eines notwendigen zweiten baulichen Rettungsweges. Derzeit ist es so, dass bereits in Etappen gegessen wird. Selbst dann reicht der vorhandene Platz nicht aus, dass auch ein Teil der Kinder in dem im Erdgeschoss befindlichen Betreuungsraum das Essen zu sich nimmt. Nach einer ersten Kostenschätzung unserer Architektin vom Fachbereich Planen und Bauen liegen die Gesamtkosten bei ca. 500.000,00 €. Hiervon fallen auf den Bereich Ausstattung ca. 10.000,00 €.
Grundschule Sprendlingen
Wie bereits dem Schulträgerausschuss in der letzten Sitzung vorgestellt, haben wir nach derzeitigen Schülerzahlen einen Fehlbestand von einem Klassenraum ab dem Schuljahr 2025/2026. Ab diesem Zeitpunkt sind wir komplett 4-zügig; dies bedeutet 16 Klassen. Derzeit haben wir aber nur 15 Räume zur Verfügung, wobei die vorhandenen Nebenräume bereits als Klassenräume genutzt werden. Ebenfalls wird nach Unterrichtsende ein Klassenraum zum Essensraum. Von Seiten der ADD ist die Grundschule Sprendlingen als 4-zügig anerkannt.
Unsere Planung für die Grundschule Sprendlingen sieht vor, den Abriss des einstöckigen Mensa- und Küchenbereichs.
Auf der neu geschaffenen Fläche soll ein zweigeschossiger Neubau entstehen.
Im Erdgeschoss soll dann die Küche untergebracht werden. Weiterhin eine größere Mensa und Unterbringungsmöglichkeiten für die Gegenstände der Kinder. Angrenzende bestehende ursprüngliche Nebenräume im Bestand, heute Klassenräume/Essensraum, werden als weiteren Mensabereich umgebaut. Ein weiterer Raum wird wieder als Mehrzweckraum genutzt. Pädagogisch ist evtl. angedacht, hier eine kleine Schulküche mit unterzubringen. Das bestehende Lehrerzimmer soll durch die Entfernung einer Zwischenwand vergrößert werden. Ein offener Bereich neben dem Zugang zum heute vorhandenen zweiten Stock soll eingehaust werden, um einen weiteren geschützten Bereich zur Lagerung von Gegenständen der Kinder zu erhalten und um einen windgeschützten Bereich zu erhalten.
Im zweiten Stock sollen dann 4 Klassenräume entstehen. Dies wären dann die erwähnten, derzeit im Erdgeschoss doppelt genutzten Klassenräume, sowie der, ab dem Schuljahr 2025/2026 benötigte weitere Klassenraum, sowie ein weiterer Klassenraum für Förderunterricht. Die 4 Räume im Obergeschoss sollen durch Zwischentüren verbunden werden.
Nach einer ersten Kostenschätzung unserer Architektin vom Fachbereich Planen und Bauen liegen die Gesamtkosten bei ca. 2.415.000,00 €. Hiervon fallen auf den Bereich Ausstattung ca. 145.000,00 €.
Als Anlagen sind die Planungen für die Grundschule Gensingen sowie für die Grundschule Sprendlingen in Form von Plänen beigefügt. Bei den gelben Markierungen handelt es sich um den Bestand, der entfernt werden muss und bei den roten Markierungen um den neu zu errichtenden Bereich.
In der Sitzung werden die Planungen vorgestellt und erläutert.
Bei beiden Förderungen kann mit einer Förderung von bis zu 70 % gerechnet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und Bauausschuss beschließt, die vorgeschlagenen Erweiterungen in den Grundschulen Gensingen und Sprendlingen in die Maßnahmenliste zum GaFöG aufzunehmen und der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zu melden. Für die Grundschule Gensingen ist dies die Erweiterung des Mensabereiches durch Aufstockung der bestehenden Mensa mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 500.000,00 € und für die Grundschule Sprendlingen der Abriss des bestehenden Mensa- und Küchenbereichs und der Neubau eines 2-geschossigen Anbaus zur Errichtung einer größeren Mensa, Küche und weiteren Klassenräumen mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 2.415.000,00 €. Die Maßnahmen sind über das GaFöG sowie zur Förderung über die Schulbaurichtlinie anzumelden.
Der Schulträgerausschuss beschließt, die vorgeschlagenen Erweiterungen in den Grundschulen Gensingen und Sprendlingen in die Maßnahmenliste zum GaFöG aufzunehmen und der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zu melden. Für die Grundschule Gensingen ist dies die Erweiterung des Mensabereiches durch Aufstockung der bestehenden Mensa mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 500.000,00 € und für die Grundschule Sprendlingen der Abriss des bestehenden Mensa- und Küchenbereichs und der Neubau eines 2-geschossigen Anbaus zur Errichtung einer größeren Mensa, Küche und weiteren Klassenräumen mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 2.415.000,00 €. Die Maßnahmen sind über das GaFöG sowie zur Förderung über die Schulbaurichtlinie anzumelden.
Finanzielle Auswirkung:
Mittel stehen im Haushalt 2024 keine bereit. Durch die internen Planungen entstehen derzeit keine Kosten. Eine Veranschlagung im Haushalt erfolgt ggfls. nach Zusage über eine entsprechende Zuwendung
Verlauf der Beratung:
Herr Scherer informiert die Ratsmitglieder über die Sachlage und teilt mit, dass derzeit Verhandlungen mit dem Landkreis laufen, die Eigenanteile der Baumaßnahmen durch den Kreis zu tragen.
Ratsmitglied Weller äußert zunächst seine Bedenken zur Situation der Grundschule Sprendlingen. Er nimmt Bezug auf die schon seit Jahren zu kleine Turnhalle. Außerdem wird die zur Verfügung stehende Schulhof Kapazität immer kleiner. Bei der Umsetzung des Neubaus werden Container für Ersatzräume in der Bauzeit benötigt, bei Aufstellung dieser Container im Pausenhof wird es auch wieder zu Engpässen kommen. In Zweifel zieht er ebenso die Planung der versetzten Pausen, die künftig für den Nachlass der Konzentration der Schüler verantwortlich sein können. Daher bittet er, eine Alternativlösung, unter anderem einen Neubau im Auge zu behalten.
Herr Scherer klärt auf, dass derzeit die Notwendigkeit besteht, etwas zu tun. Die Verwaltung hält den Neubau eines 2-geschossigen Anbaus unter dem Gesichtspunkt der Gesamtlösung für eine gute und kostengünstigere Alternative. Die Regelung der versetzten Pausen waren zu Pandemiezeiten auch händelbar.
Herr Krollmann teilt mit, dass die Container auf dem Parkplatz gegenüber der Schule aufgestellt werden sollen und der Schulhof sich dadurch nicht weiter reduzieren wird. Zur Bewältigung der Schulhofsituation/ Turnhallen Kapazitäten hat sich die Verwaltung mit der katholischen Kirche bereits in Verbindung gesetzt.
Im Namen der SPD-Fraktion informiert Herr Hitzges die Ratsmitglieder über ihre Zustimmung der angegangenen Lösung, durch die Umsetzung dieses Neubaus wären einige Probleme schneller gelöst.
Ratsfrau Bucher schließt sich ihrem Vorredner an. Der Neubau einer Sporthalle wäre jedoch in Erwägung zu ziehen. Weiterhin soll mit der katholischen Kirche eine Lösung zur Pausenhoferweiterung oder zur Nutzung der Räumlichkeiten des Bernhardusheimes als Turnraum gefunden werden.
Beschluss:
In getrennten Abstimmungen fasst der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen folgende Beschlüsse:
1.) Für die Grundschule Gensingen ist dies die Erweiterung des Mensabereiches durch Aufstockung der bestehenden Mensa mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von ca. 500.000,00 € und
2.) für die Grundschule Sprendlingen den Abriss des bestehenden Mensa- und Küchenbereichs und der Neubau eines 2-geschossigen Anbaus zur Errichtung einer größeren Mensa, Küche und weiteren Klassenräumen mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von ca. 2.415.000,00 €.
Die Maßnahmen sind über das GaFöG sowie zur Förderung über die Schulbaurichtlinie anzumelden.
Im Falle einer Bewilligung der Förderung für die genannten Maßnahmen wird der Bürgermeister ermächtigt, die Ausschreibung für die Planungsleistungen zu veranlassen.
3.) Der Rat sieht weiterhin Bedarf, den Bedarf zusätzlich Sporthallenkapazitäten für die Grundschule Sprendlingen zu schaffen, eventuell unter Einbeziehung angrenzender Flächenpotenziale.
Finanzielle Auswirkung:
Mittel stehen im Haushalt 2024 keine bereit. Durch die internen Planungen entstehen derzeit keine Kosten. Eine Veranschlagung im Haushalt erfolgt ggfls. nach Zusage über eine entsprechende Zuwendung.
Abstimmungsergebnisse:
Zu
1.) Einstimmig angenommen
2.) Ja-Stimmen:13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 11
3.) Einstimmig angenommen
TOP 8: Umrüstung der Straßenbeleuchtung in LED in der Partnerschaftsgemeinde Boratyn - NAKOPA Projekförderung
Sach- und Rechtslage:
Bei dem Besuch der Partnerschaftsgemeinde Boratyn in der Ukraine wurde bereits im September 2021 nach Installation erster energiesparender LED-Straßenleuchten die Förderantragstellung im Rahmen des „Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik“ über den Service für Entwicklungsinitiativen Engagement Global für 2022 angedacht und besprochen. Das Ziel war Energie einzusparen und einen kleinen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz und zur einzuleitenden Energieunabhängigkeit zu leisten. Doch noch während die ersten installierten LED-Leuchten für weitere Installationen bewertet und geeignete Standorte ermittelt wurden, kam das Vorhaben aufgrund des Kriegs ins Stocken.
Bei dem Besuch der Delegation aus Boratyn in unserer Verbandsgemeinde im Mai 2023 wurde besprochen, sich über geeignete Fördermöglichkeiten für das Projekt zu informieren um das Projekt energieeffizienter Straßenbeleuchtung zeitnah wieder an zu gehen.
Im Rahmen der „Nakopa - Projektförderung“ (Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte) der SKEW werden jedes Jahr Partnerschaftsprojekte in Höhe von maximal 250.000 € und einer Laufzeit von maximal 36 Monaten gefördert. Der Zuschuss der Projektinvestitionssumme liegt bei 90 %. Der verbleibende Anteil ist von der deutschen Partnerschaftsgemeinde zu tragen.
Diese „Nakopa-Projektförderung“ wurde im September 2023 an die SKEW gestellt. Die beantragte Fördersumme liegt bei 235.000 € mit einem möglichen Projektstart im Juni 2024.
Die Maßnahme in der Förderantragstellung wurde wie folgt beschrieben:
Das Projekt sieht die Modernisierung des kommunalen Energiemanagementsystems durch die Umsetzung von technischen, organisatorischen und motivierenden Maßnahmen im Bereich des Energieverbrauchs sowie die Modernisierung der Energieinfrastruktur der Gemeinde vor. Der Hauptbestandteil des Projekts ist die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik. Ein weiterer Bestandteil des Projekts ist die Überwachung des Energieverbrauchs und die Sensibilisierung der ansässigen Bevölkerung zu Einsparung von Energie. Der Einbau energieeffizienter LED-Leuchten mit hoher Lichtleistung und Lebensdauer ermöglicht es, das Niveau der Straßenbeleuchtung zu erhöhen, den Stromverbrauch zu reduzieren und Straßenbeleuchtungslampen mit einem deutlich erhöhten Wirkungsgrad zu verwenden. LED-Beleuchtung basiert auf hocheffizienten Energiespartechnologien, sie sind umweltverträglich und bedürfen keiner besonderen Entsorgung. Darüber hinaus sind LED-Lampen sicher und angenehm für die Verkehrsteilnehmer. Die Modernisierung der Straßenbeleuchtung durch den Austausch bestehender Lampen durch moderne, energieeffiziente LED-Lampen sorgt für eine bessere Beleuchtung bei geringerem Stromverbrauch, geringeren Kosten für die Bezahlung von Energieträgern und einer längeren Lebensdauer. Das Projekt soll Anlass für eine umfangreiche Informationsverbreitung zu Klimaschutz und Energieverbrauch sein. Hierbei werden Informationsveranstaltungen für die ansässige Bevölkerung durchgeführt und Lehrpersonal geschult um über das Thema Klima- und Umweltschutz aktiv in den Schulen einzubringen.
Boratyn ist eine Gemeinde, die 24 einzelne Dörfer miteinschließt. Die Bildungseinrichtungen wie Kindergarten, Grundschulen und weiterführende Schulen sind auf die einzelnen Dörfer verteilt. Durch diese Struktur, haben die Kinder und Jugendlichen oft einen längeren Weg in ihre Bildungseinrichtung und sind auf einen sicheren Straßenverkehr angewiesen. Die Straßenbeleuchtung in Boratyn ist an vielen Stellen unzureichend ausgelegt und die vorhandenen Lampen der Straßenbeleuchtung sind in einem technisch veralteten Zustand. Außerdem ist die Energieeffizienz sehr schlecht.
Die Lampen sind momentan auf den Verbrauch von ehemals günstigen Atomstrom ausgelegt. Die Problematik ist einerseits der hohe Kostenaufwand bei deutlich gestiegenen Strompreisen und die Abhängigkeit der Bereitstellung von Strom der nahegelegenen Atomkraftwerke. Durch die momentane Kriegssituation in der Ukraine, ist die Stromversorgung nicht verlässlich gegeben.
Durch die Stromknappheit muss oft abgewogen werden, welchem öffentlichen Gebäude mit Hilfe von Generatoren Strom zur Verfügung gestellt werden kann. Dies sind priorisiert Gebäude wie beispielsweise Krankenhäuser oder Einrichtungen von Ärzten. Durch die fehlende Straßenbeleuchtung ist das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung maßgeblich eingeschränkt. Auch die Sicherheit des Straßenverkehrs ist durch die Dunkelheit zurückgegangen, so kam es vermehrt zu Unfällen von Fahrzeugen mit Fahrrädern und Personen.
Ein separater Bestandteil des Projekts ist die Schulung von Lehrpersonal der Gemeinde Boratyn bezüglich Klima-, Umweltschutz und Energiesparmöglichkeiten.
Das Projekt wird ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zum Aufbau einer Kooperation zwischen der Gemeinde Boratyn und der Gemeinde Sprendlingen-Gensingen sein, zur Erreichung des gemeinsamen Ziels beider Gemeinden – Modernisierung des kommunalen Energiemanagementsystems – beitragen und auch näher bringen zum Erreichen eines der Ziele der nachhaltigen Entwicklung, nämlich besonders den SDGs 7 (bezahlbare und saubere Energie), 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinde), 13 (Klimaschutz, Reduzierung der CO2-Emissionen in die Atmosphäre) und 17 (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele)
Wir erhielten nun von der SKEW die Nachricht, dass unser beantragtes Projekt gefördert werden kann. Daraufhin nahmen wir bereits Kontakt mit der Firma Schréder mit Sitz in Stuttgart auf, welche ein Werk in der Westukraine betreibt. Uns ist es wichtig mit der Beschaffung und Durchführung des Projekts, Arbeitskräfte und Geld in der Ukraine zu bündeln. Dies soll unter anderem dazu beitragen, starke Abwanderung aus der Ukraine einzuschränken. Zur Auftragsvergabe werden wie üblich Vergleichsangebote von drei Firmen eingeholt.
Der Fördervertrag ist auf dem Postweg zur Verbandsgemeinde. Mit Unterschrift und Übersendung des Vertrags an den Fördermittelgeber Engagement Global wird dieser rechtskräftig.
Beschluss:
1. Der Inanspruchnahme der „Nakopa - Projektförderung“ (Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte) zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung in LED in der Partnerschaftsgemeinde Boratyn und der Kostenübernahme des Eigenanteils durch die Antragstellerin wird zugestimmt und der Anteil der VG in Höhe der nicht gedeckten Kosten (10 % der Investition) in den nächsten Jahren bereitgestellt.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter nach Erhalt von drei Vergleichsangeboten vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkung:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 4
Enthaltungen: 2
TOP 9: Einstufung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
Sach- und Rechtslage:
Die Einstufung des Bürgermeisters richtet sich gemäß § 2 der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit nach der Einwohnerzahl.
Nach § 2 Abs. 1 Kommunal-Besoldungsverordnung wird das Amt des Bürgermeisters ab 15.001 Einwohnern den Besoldungsgruppen B2 oder B 3 zugeordnet. Nach Abs. 2 dieser Norm wird das Amt in der ersten Amtszeit des Bürgermeisters zunächst in die untere zugelassene Besoldungsgruppe eingestuft. Eine Höherstufung ist nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig; dies gilt auch, wenn auf Grund einer Erhöhung der maßgeblichen Einwohnerzahl das Amt in eine höhere Besoldungsgruppe einzustufen war.
Die Einwohnerzahl der Verbandsgemeinde liegt seit einigen Jahren über 15.001 Einwohnern (30.06.2022 = 15.076 EW / 30.06.2023 = 15.151 EW), Tendenz steigend. Bürgermeister Scherer hat zum 17.08.2018 die zweite Amtszeit begonnen.
Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen kann daher der Besoldungsgruppe B 3 zugeordnet werden. Die Beratung und Beschlussfassung über die Einstufung des Bürgermeisters erfolgen in öffentlicher Sitzung.
Die Beförderung soll nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung für 2024 zum 01.07.2024 erfolgen.
Verlauf der Beratung:
Bürgermeister Scherer rückt zu Beginn der Beratung aufgrund seiner Befangenheit gem. § 22 Abs. 1 Nr. 1 GemO vom Ratstisch ab und nimmt in dem für die Zuschauer vorgesehenen Bereich der Sitzungssaales Platz.
Der erste Beigeordnete Oliver Wernersbach übernimmt somit den Vorsitz.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen stuft das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde in die Besoldungsgruppe B 3 ein.
Finanzielle Auswirkung:
Die entsprechenden Personalkosten sind im Personalkostenbudget 2024 bereits berücksichtigt
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zur Fortsetzung der Sitzung nimmt der Bürgermeister wieder am Ratstisch Platz.
TOP 10: Mitteilungen und Anfragen
TOP 10.1: Aufnahme und Betreuung von geflüchteten Menschen in unserem Landkreis
Inhalt der Mitteilung:
Als Anlage ist ein Schreiben der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom 24.01.2024 zum o. g. Thema beigefügt.
Weiterhin informieren wir Sie in dieser Mitteilung über den aktuellen Stand von durch die VG angemieteten Wohnraum zur Unterbringung von geflüchteten Personen und deren Anzahl.
Zum Stand 31.01.2024 ergeben sich folgende Zahlen:
Wir haben derzeit 61 Wohnungen zur Unterbringung angemietet. Ab ca. März 2024 kann zusätzlich das erworbene Wohnhaus in Grolsheim genutzt werden.
Insgesamt sind in unseren angemieteten Wohnungen 247 Personen untergebracht. Weitere 26 Personen, die bei uns in der Bearbeitung stehen und Leistungen von uns erhalten, sind in den Holzhäusern in Ingelheim untergebracht. Somit stehen insgesamt 273 Personen bei uns im Leistungsempfang. Diese Anzahl setzt sich wie folgt zusammen:
| - | 75 Personen im Empfang von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (64 Drittstaatler und 11 Personen aus der Ukraine) |
| - | 106 anerkannte Personen aus der Ukraine |
| - | 92 anerkannte Personen von Drittstaaten. |
Eine weitere Zwangszuweisung durch die Kreisverwaltung von 5 Einzel-Personen erfolgt zum 06.02.2024.
Herr Scherer erläutert, dass angekündigt wurde, dass wir in 2024 insgesamt 65 Flüchtlinge zugewiesen bekommen.
TOP 10.2: Radweg an der L400
Herr Scherer informiert die Ratsmitglieder über den Sachstand der entstandenen Risse auf dem Radweg entlang der L400.
Nach detaillierter Untersuchung wurde festgestellt, dass die Risse bis zu einem Meter tief sind, welche durch eine eventuelle Erdverschiebung entstanden sind. Die Sachlage ergibt sich daher nicht aus dem Aufbau der Straße. Daher sieht die Verwaltung zunächst davon ab den Radweg zu sanieren, sondern die Entwicklung abzuwarten. Die Risse werden im schlimmsten Fall mit Asphalt vergossen.