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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 13/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Grolsheim

Am Dienstag, dem 14.01.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Florian Hanau die 6. Sitzung des Ortsgemeinderates Grolsheim statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1: Fragen der Einwohner

Es erfolgt keine Protokollierung.

TOP 2: Bebauungsplanverfahren "Ortskern Teil 1"

Abwägung der im Rahmen der Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen

Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Verlauf der Beratung:

Zu diesem Punkt sind folgende Ratsmitglieder gem. § 22 GemO befangen: Guido Daum, Heidi Hahn-Axt, Maria Hang, Pascal Rybarczyk, David Moll, Diana Beuscher und Mario Richtarsky. Sie rücken vom Ratstisch ab.

Ortsbürgermeister Hanau übergibt das Wort an Herrn Heuser vom Ing.-Büro Karst. Dieser erläutert den Bebauungsplan des 1. Teils. Besonderes Augenmerk legt er dabei auf die hochwassergefährdeten Gebiete, die nicht unbedingt in einem ausgewiesenen Hochwassergefährdungsbereich liegen und rät deshalb zu hochwassergepasster Bauweise. Weitere Hinweise sind zu Archäologie und Artenschutz sowie zur Aufnahme des Sonderlandeplatzes in Langenlonsheim (wg. Fluglärm und Genehmigungsrelevanz bzgl. Aufstellung von Baukränen) zu berücksichtigen.

Die Stellungnahmen des Beteiligungsverfahrens werden von Herrn Heuser vorgetragen; für 6 Hinweise waren Beschlüsse nötig, die einstimmig vom Rat beschlossen wurden. Notwendige Änderungen werden vom Ing.-Büro eingepflegt; eine erneute Offenlage ist nicht erforderlich.

Beschluss:

Die einzelnen in der Würdigung unterbreiteten Vorschläge werden zu Beschlüssen erhoben.

Der Ortsgemeinderat Grolsheim beschließt den Bebauungsplan „Ortskern Teil 1“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung; die Begründung wird gebilligt. Der Ortsgemeinderat Grolsheim beschließt aufgrund der Ermächtigung nach § 88 Abs. 6 Satz 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz die in dem Bebauungsplan für das Gebiet „Ortskern Teil 1“ aufgeführten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) als Satzung. Diese Vorschriften werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 88 Abs. 6 Satz 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz in diesen Bebauungsplan aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 6

Nach der Abstimmung nehmen alle befangenen Ratsmitglieder wieder an der Fortsetzung der Beratung teil.

TOP 3: Bebauungsplanverfahren "Ortskern Teil 2"

Abwägung der im Rahmen der Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen

Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Verlauf der Beratung:

Zu diesem Punkt sind folgende Ratsmitglieder gem. § 22 GemO befangen: Ortsbürgermeister Hanau, Diana Beuscher, Mario Richtarsky, Pascal Rybarczyk, Eric und Jens Laubenstein. Sie rücken vom Ratstisch ab.

Als ältestes anwesendes Ratsmitglied übernimmt Ratsfrau Hahn-Axt den Vorsitz zu diesem Punkt und übergibt Herrn Heuser das Wort zu seinen Informationen zum Bebauungsplan und zu den hochwassergefährdeten Bereichen dieses Planabschnittes.

Die Stellungnahmen des Beteiligungsverfahrens werden von Herrn Heuser vorgetragen. Für 5 Hinweise waren Beschlüsse erforderlich, einstimmig vom Rat beschlossen wurde. Notwendige (auch redaktionelle) Änderungen werden vom Ing.-Büro eingepflegt; eine erneute Offenlage ist nicht erforderlich.

Beschluss:

Die einzelnen in der Würdigung unterbreiteten Vorschläge werden zu Beschlüssen erhoben.

Der Ortsgemeinderat Grolsheim beschließt den Bebauungsplan „Ortskern Teil 2“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung; die Begründung wird gebilligt. Der Ortsgemeinderat Grolsheim beschließt aufgrund der Ermächtigung nach § 88 Abs. 6 Satz 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz die in dem Bebauungsplan für das Gebiet „Ortskern Teil 2“ aufgeführten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) als Satzung. Diese Vorschriften werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 88 Abs. 6 Satz 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz in diesen Bebauungsplan aufgenommen.

Finanzielle Auswirkung:

Für die Planung sind entsprechende Haushaltsmittel veranschlagt

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 7

Alle ausgeschlossenen Ratsmitglieder nehmen wieder am Ratstisch Platz.

TOP 4: Bebauungsplanverfahren "Ortskern Teil 3"

Abwägung der im Rahmen der Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen

Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 4 a BauGB

Verlauf der Beratung:

Zu diesem Punkt sind Ortsbürgermeister Hanau sowie die Ratsmitglieder Stefan Brendel, Diana Beuscher, Mario Richtarsky, Udo Jansing und Jens Laubenstein gem. § 22 GemO befangen und rücken vom Ratstisch ab.

Der Erste Beigeordnete Rybarczyk übernimmt den Vorsitz zu diesem Punkt. Herr Heuser erläutert den 3. Teil des Bebauungsplanes des Ortskerns von Grolsheim. Hierbei geht es um Grünflächenfestsetzungen, u.a. um das Gebiet am Grienbach, sowie um denkmalschutzrechtliche Hinweise in der Ortsgemeinde.

Die Stellungnahmen des Beteiligungsverfahrens werden von Herrn Heuser vorgetragen.

Im 1. Beschlussvorschlag zur Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wird auf Hinweis von Herrn Heuser der Begriff „Gehölzerhaltungsfestsetzung“ durch die Formulierung „Grünflächenfestsetzung“ ersetzt und im zweiten Satz wird der „Privatgarten“ um „/wasserwirtschaftlicher Retentionsspielraum“ ergänzt.

Alle erforderlichen fünf Beschlüsse werden einstimmig vom Rat beschlossen. Notwendige Änderungen werden vom Ing.-Büro eingepflegt. Aufgrund der Grünflächenfestsetzungen wird für diesen Teil des B-Plan-Verfahrens eine erneute Offenlage notwendig.

Beschluss:

Die einzelnen in der Würdigung unterbreiteten Vorschläge werden zu Beschlüssen erhoben.

Der Ortsgemeinderat beschließt die erneute Offenlage und Beteiligung der berührten Behörden gem. § 4 a Abs. 3 BauGB und bittet die Verwaltung das Verfahren entsprechend durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 7

Alle ausgeschlossenen Ratsmitglieder kehren unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Hanau an den Ratstisch zurück.

TOP 5: Mitteilungen und Anfragen

TOP 5.1: Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan 2025 der Ortsgemeinde Grolsheim

Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat mit Schreiben vom 07. Dezember 2024 mitgeteilt, dass gegen die vom Ortsgemeinderat am 21.11.2024 beschlossene Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen erhoben. Im Stellenplan wurde gegen die Eingruppierung der Stelle „Gemeindearbeiter“ in Entgeltgruppe 7 TVöD Bedenken wegen Rechtsverletzungen erhoben. Die Stelle darf vorerst nicht mit der ausgewiesenen Eingruppierung besetzt werden.

TOP 5.2: Zielabweichungsverfahren zur Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage

Durch einen Projektierer soll, auch in Teilen der Gemarkung Grolsheim, eine großflächige Freiflächen PV Anlage errichtet werden. Hierzu wurde ein Zielabweichungsverfahren zum Regionalen Raumordnungsplan gem. § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 10 Abs. 6 LPlG durchgeführt. Der Genehmigungsbescheid der oberen Landesplanungsbehörde (SGD Süd) ist dieser Vorlage als nichtöffentliche Anlage beigefügt.

Die Ortsgemeinde wurde im Verfahren beteiligt und hat eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.

TOP 5.3: Hinweis auf ordnungswidriges Parken

Ratsmitglied Bensch macht darauf aufmerksam, dass im Kreuzungsbereich Alzeyer Straße / Wiesenweg ein Lkw mit Frankfurter Kennzeichen schon seit geraumer Zeit ordnungswidrig parkt. Er halte den 5-Meter-Abstand zur kreuzenden Straße nicht ein und gefährde somit den passierenden Verkehr.

Der Erste VG-Beigeordnete Wernersbach rät dazu, der Ordnungsbehörde Beweis-Fotos mit ergänzenden Angaben zu Zeit und Datum zur Verfügung zu stellen; falls notwendig ggf. bereit zu sein, als Zeuge auszusagen. So könne einer Aufforderung zur Bußgeldeinforderung erlassen werden. Weiterhin gab Ratsmitglied Bensch zu verstehen, dass er, sofern er die Halter kennen würde auch das persönliche Gespräch suchen würde.