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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 13/2025
Amtlicher Teil
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Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

1. Leistung:

Grundschule Gensingen;

Zubereitung, Anlieferung und Ausgabe der Mittagsverpflegung

2. Vergabestelle:

VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen

Vergabestelle, Zimmer-Nr. 120, 1. OG

Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen

Telefon: 06701/201-129

Telefax: 06701/201-9129

E-Mail: vergabestelle@vg-sg.de

3. Auftraggeber:

Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen,

vertreten durch Bürgermeister Manfred Scherer

4. Vergabeverfahren:

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Vergabenummer:

2025-00-511

5. Form der Angebote:

Elektronisch über die Vergabeplattform

Kommunen Rheinland-Pfalz

https://rlp.vergabekommunal.de oder schriftlich

an die Vergabestelle gem. Ziffer 2

6. Ort der Leistungserbringung:

Grundschule Gensingen

Schulstraße 2-4, 55457 Gensingen

7. Art und Umfang der Leistung:

Zubereitung, Anlieferung und Ausgabe von ca. 105 Menüs pro Tag an ca. 184 Verpflegungstagen

8. Aufteilung in Lose: Nein

9. Ausführungsfristen:

Erstvertragslaufzeit Schuljahr 2025/2026

Beginn: 01.08.2025

Ende: 31.07.2026

10. Nebenangebote:

Nebenangebote sind zugelassen.

11. Anforderung der Vergabeunterlagen:

Elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 5. Eine Zusendung in Papierform erfolgt nicht.

12. Schutzgebühr: keine

13. Angebotsfrist/Einreichungstermin: 28.04.2025, 12.00 Uhr

14. Anschrift für die Einreichung der Angebote:

Vergabestelle gem. Ziffer 2

15. Ablauf der Bindefrist: 17.06.2025

16. Geforderte Sicherheiten: keine

17. Wesentliche Zahlungsbedingungen:

Rechnungsstellung monatlich inkl. Liefernachweisen

18. Nachweise zur Eignung:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).

Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.

Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt 124 LD wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

19. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen

DGE-Zertifikat oder gleichwertig, Sachkundenachweise für den Umgang mit Lebensmitteln, vergleichbare Referenzen

Muster-Speiseplan für 4 Wochen

20. Zuschlagskriterien:

Siehe Vergabeunterlagen

21. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben

Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

22. Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen

Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten aufweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

Sprendlingen, 20.03.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Sprendlingen-Gensingen
gez. Oliver Wernersbach
erster Beigeordneter