Am Mittwoch, den 26.02.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Michael Leisenheimer die 5. Sitzung des Ortsgemeinderates Welgesheim im Sitzungssaal der Weindorfhalle in Welgesheim statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
TOP 1: | Fragen der Einwohner |
Es werden keine Fragen gestellt.
TOP 2: | Beschaffung von Strom für die gemeindeeigenen Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung für die Lieferjahre 2026-2028; Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom des GStB Rheinland-Pfalz |
Sach- und Rechtslage:
Die laufenden Stromlieferverträge der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und aller Ortsgemeinden enden am 31.12.2025. Aufgrund des Auftragsvolumens und der mehrjährigen Laufzeit der Verträge erfolgt die Beschaffung regelmäßig durch gemeinsame europaweite Ausschreibungen.
Der GStB Rheinland-Pfalz bietet den rheinland-pfälzischen Gemeinden und ihren Einrichtungen aktuell die 6. Bündelausschreibung Strom für den Lieferzeitraum 01.01.2026 – 31.12.2028 an. Die operative Umsetzung erfolgt durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH. Mit der Teilnahme ist keine eigene Ausschreibung für die Stromlieferung mehr erforderlich.
Verlauf der Beratung:
Der Gemeinderat bittet um Erläuterung der durch die Verwaltung empfohlenen 33% Neuanlagenquote.
Mit dieser prozentualen Neuanlagenquote verpflichten sich die Unternehmen, Strom aus neuen, innovativen Anlagen, wie PV-Anlagen oder Windenergieanlagen, anzubieten, die nicht älter als 3-6 Jahre sein dürfen. Ziel der Quote ist es, Investitionsanreize in neue und effizientere Anlagen zu setzen.
| Beschluss: | |
| 1. | Der Ortsgemeinderat Welgesheim nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
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| Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
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| Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen |
| 3. | Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen. |
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| Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen |
| 4. | Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
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| Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde als Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote erfolgen. |
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| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
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| Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 9, Nein-Stimmen : 1 |
| B. Beschaffungsmodell | |
| X | Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr |
| Spotmarktmodell: 70 % der Prognosemenge am Terminmarkt; Restmenge am Spotmarkt | |
| Bilanzkreismodell: Bilanzkreismanagement mit Einkauf / Verkauf der Residualmengen | |
| C. | Zuordnung |
| X | Die (Einfach) Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen. |
| Die Auswahl nach A und B verteilt sich gemäß Anlage zu diesem Beschluss auf die einzelnen Abnahmestellen (bitte entsprechend beifügen). | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen | |
TOP 3: | Pflege- und Reinigungsarbeiten in der OG Welgesheim Auftragsvergabe |
Sach- und Rechtslage:
Die Pflege- und Reinigungsarbeiten in der Ortsgemeinde Welgesheim mussten neu ausgeschrieben werden, da die bisher beauftragte Firma nicht mehr tätig ist.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Welgesheim erteilt den Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter und beauftragt den Ortsbürgermeister mit dem Abschluss des Vertrages zum 1. April 2025.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 4: | Bebauungsplan "Östlich der Ortslage" Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB, Billigung des Planentwurfes, Durchführung der Verfahren zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der berührten Behörden uns sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
Sach- und Rechtslage:
Der Bebauungsplan „Östlich der Ortslage“ wurde 1990 aufgestellt. Die textlichen Festsetzungen beinhalten die Gestaltung von Einfriedungen. Demnach dürfen Einfriedungen von Gärten 0,8m nicht überschreiten.
Es wurde der Wunsch an den Ortsbürgermeister herangetragen, die Einfriedungshöhe zu ändern.
Verlauf der Beratung:
Zu diesem Punkt sind die Beigeordneten Schwarz (Erster B.) und Dr. Justus gem. § 22 GemO befangen und rücken vom Ratstisch ab.
Die Einfriedungshöhe im Neubaugebiet (NBG) wird diskutiert. In diesem Zusammenhang einigt sich der Rat darauf, die Begrenzung der Einfriedungshöhe nicht nur im gesamten NBG, sondern auch in der gesamten Ortslage aufzuheben.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Welgesheim beschließt die Aufstellung der Änderungsplanung „Östlich der Ortslage – 1. Änderung“ für den Bereich der Flurstücke Flur 1 Nr. 447, 448, 450, 451, 452/1, 453, 454 und 455 gem. §§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB. Der Ortsgemeinderat Welgesheim billigt den Planentwurf und beauftragt den Ortsbürgermeister und die Verwaltung die Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Begrenzung der Einfriedungshöhe in der gesamten Ortslage ersatzlos gestrichen wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Ja-Stimmen : 8
| TOP 5: | Mitteilungen und Anfragen |
| TOP 5.1: | Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept der VerbandsgemeindeSprendlingen-Gensingen |
| Der Bürgerworkshop zum o.g. Thema findet für die Ortsgemeinde Welgesheim am Montag, 05.05.2025, um 18 Uhr im Sitzungssaal der Weindorfhalle statt. | |
| TOP 5.2: | VG-Umlage |
| Die VG-Umlage beträgt für die Ortsgemeinde Welgesheim in diesem Jahr 318.510 Euro. | |
| TOP 5.3: | Kreisumlage |
| Die Kreisumlage beträgt für die Ortsgemeinde Welgesheim in diesem Jahr 74.763 Euro pro Vierteljahr. | |