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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 17/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Gensingen

Am Donnerstag, dem 16.03.2023 fand unter Vorsitz von Ersten Beigeordneten Pascal Leclerc die 43. Sitzung des Ortsgemeinderates Gensingen statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

1:

Fragen der Einwohner

Es werden keine Fragen gestellt.

2:

Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen für den Bereich "Auf dem Schleich" in Sankt Johann

- Zustimmungsverfahren gem. § 67 Abs. 2 GemO

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.02.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Auf dem Schleich“ in Sankt Johann gefasst.

Auf der Ausgleichsfläche Flur 6 Nr. 46, des Bebauungsplanes „Auf dem Schleich“ soll ein Sendemast errichtet werden. Der Bebauungsplan „Auf dem Schleich 1. Teilaufhebung und Ergänzung“ wurde beschlossen. Die Ausgleichsfläche wurde auf dem Grundstück Flur 4 Nr. 98 und 99 ausgewiesen.

Da die Ausgleichsfläche verlegt wurde, gilt auf der ursprünglichen Fläche wieder der Nutzungszweck Grünfläche mit Zweckbindung Friedhof. Auf einer solchen Fläche kann kein Funkturm errichtet werden. Hierzu ist die Fläche als eine Fläche für eine Versorgungsanlage gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB auszuweisen. Gleichzeitig wird die Verbandsgemeinde gebeten die Ausgleichsflächen im Flächennutzungsplan darzustellen. Auf dem Grundstück Flur 4 Nr. 100 wurde Ausgleichfläche für das Baugebiet „Am neuen Friedhof“ ausgewiesen. Diese wird ebenfalls in die Änderung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet.

Die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 06.02.2023 gebilligt. Gemäß § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinden wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat.

Ohne Beratungsbedarf beschließt der Rat.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sankt Johann für den Bereich „Auf dem Schleich“ zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

3:

Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Horrweiler "Am Aspisheimer Weg"

- Zustimmungsverfahren gem. § 67 Abs. 2 GemO

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat hat die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Am Aspisheimer Weg“ in Horrweiler beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbindung „Feuerwehr“.

Die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 06.02.2023 gebilligt. Gemäß § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinden wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat.

Ohne Beratungsbedarf beschließt der Rat.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Horrweiler für den Bereich „Am Aspisheimer Weg“ zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

4:

Nahwärmeversorgung im alten Ortskern;

Verlegung von Leitungen in der südlichen Kreuzstraße und der Langgasse

Sach- und Rechtslage:

Mit der Möglichkeit der Errichtung eines Nahwärmenetzes im Zuge der Sanierung der Straßen im alten Ortskern haben sich der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 15.12.2022 und der Planungs- und Bauausschuss des Ortsgemeinderates in seinen Sitzungen am 26.01.2023 und 02.03.2023 befasst.

Das Ing.-Büro Helmut Kläs, Klein-Winternheim, hat zum 15.12.2022 eine Machbarkeitsstudie zur Wärmeerzeugung „Kaltes Nahwärmenetz“ und „Warmes Nahwärmenetz“ (2 Varianten) erstellt sowie zur Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 02.03.2023 Variantenberechnungen aus der Sicht der Grundstückseigentümer und eine Leitungsverlaufsskizze mit Dimensionen und Kostenschätzung vorgelegt.

Unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen (absehbares Verbot der Nutzung fossiler Energien für Heizzwecke, Limitierungen durch das bestehende Stromnetz) kommt für den alten Ortskern die Errichtung eines warmen Nahwärmenetzes mit Geothermie über Erdwärmesonden und zentralen Wärmepumpen in Betracht.

Da mit den Kanalbauarbeiten im ersten Teilabschnitt des Ortskerns in der südlichen Kreuzstraße bereits begonnen wurde und Synergieeffekte nur genutzt bzw. spätere Straßenaufbrüche vermieden werden können, wenn zeitnah über die Verlegung der Leitungen für das Nahwärmenetz entschieden wird, besteht in dieser Hinsicht ein gewisser Handlungsdruck.

Andererseits werden von der BAFA für die Errichtung von Nahwärmenetzen Fördermittel ausgelobt, beginnend mit einer Machbarkeitsstudie, auf die die Förderung des Wärmenetzes aufbaut. Für die zu beantragenden Fördermittel besteht ein Verbot des vorzeitigen Baubeginns. Weiterhin sind sowohl für das Netz als auch die Erzeugungsanlage die Planungsleistungen auszuschreiben.

Aufgrund des Zielkonflikts zur Stellung der Förderanträge und der Synergieeffekte bei der Mitverlegung der Nahwärmeleitungen in der laufenden Baumaßnahme besteht die Gefahr, dass Fördermittel für die Verlegung der Leitungen in den ersten beiden Teilabschnitten (südliche Kreuzstraße und Langgasse) verloren gehen bzw. nicht beantragt werden können. In der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses wurde auch das Kostenrisiko im Hinblick auf die vorzuverlegenden Leitungen und die entgehenden Fördermittel ausführlich diskutiert.

Neben der Beauftragung des Ortsbürgermeisters, die Unterlagen für die Herbeiführung einer Grundsatzentscheidung für die Errichtung eines warmen Nahwärmenetzes nach Maßgabe der Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln bei der BAFA zusammenzustellen und Fördermittel für die Machbarkeitsstudie zu beantragen, empfiehlt der Planungs- und Bauausschuss mit 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung dem Ortsgemeindetat, die Verlegung der Leitungen für ein warmes Nahwärmenetz in der südlichen Kreuzstraße und der Langgasse zu beschließen. Die Kostenschätzung für diese Teilmaßnahmen beträgt ca. 250.000 € einschl. Umsatzsteuer, eine Detailplanung muss noch erfolgen.

Verlauf der Beratung:

Der Vorsitzende, Pascal Leclerc, erläutert den Sachverhalt. Er betont, dass Gensingen auf dem Weg sei, eine Null-Emissions-Gemeinde zu werden. Dazu müsse seitens der Ortsgemeinde entsprechenden Vorsorge getroffen werden. Weiterhin setzen die aktuellen bundespolitischen Entwicklungen zur Heizungssanierung die Bürger unter Zugzwang in erneuerbare Energien zu investieren. Die Gemeinde habe nun die Chance die Energiewende in Gensingen für alle Bürger kostengünstig und flächendeckend über ein Nahwärmenetz zu ermöglichen. Dies bedeutet eine wichtige Investition in die Zukunft. Um den Synergieeffekt zu nutzen, sei angedacht, in die ohnehin offenen beiden Straßen bereits Leitungen für ein späteres Nahwärmenetz für die gesamte Ortsgemeinde zu legen.

Der Rat diskutiert die vorsorgliche Verlegung der Nahwärmeleitungen in die zzt. offenen Straßen kontrovers.

Gelder in ein Projekt zu investieren, ohne über den genauen Zeitraum der Inbetriebnahme und den Return on Invest informiert zu sein, dazu sind einige Ratsmitglieder nicht bereit.

Ein weiteres Argument ist die Bauzeitenverlängerung durch die derzeit bauausführende Firma und die dadurch eventuell entstehenden Mehrkosten. Herr Dahn von der Energieagentur informiert zu Fördermöglichkeiten für private Bürger und auch für die Ortsgemeinde, wonach ein Ausbau allerdings erst dann begonnen werden dürfe, wenn der Förderantrag genehmigt sei.

Von Interesse in diesem Zusammenhang ist es für den Rat, ob aktuell dann nur der Ausbau der beiden Straßen gefördert würde oder das gesamte geplante Nahwärmenetz innerhalb der Ortsgemeinde.

Aktuell betreffe es dann nur die beiden Straßen, erklärt Herr Dahn. Alles Weitere würde zu gegebener Zeit mit 40% bzw. 20% gefördert.

Obwohl es augenscheinlich „nur“ um die Verlegung der Nahwärmeversorgung in den beiden benannten Straßen geht, wird seitens des Rates zu bedenken gegeben, dass es sich im Prinzip bereits jetzt eine Grundsatzentscheidung über das gesamte Nahwärmenetz handele.

Der Rat wehrt sich gegen diese Grundsatzentscheidung, die unter Zeitdruck entstehe, auf zu dünner Faktenlage basiere und ein hohes finanzielles Risiko für die Gemeinde darstelle.

Nach langer Beratung stellt der Vorsitzende den vorliegenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt die Verlegung der Leitungen für ein warmes Nahwärmenetz in der südlichen Kreuzstraße und der Langgasse im Zuge der Sanierung des alten Ortskerns im Vorgriff auf die Errichtung einer Nahwärmeversorgung.

Finanzielle Auswirkung:

Für die Herstellungskosten tritt die Ortsgemeinde in Vorlage. Die Finanzierung erfolgt durch den Verkauf, die Verpachtung oder den Betrieb des Nahwärmenetzes/dieser Leitungen zu einem späteren Zeitpunkt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 10

Enthaltungen: 1

Damit ist die Verlegung von Leitungen zur Nahwärmeversorgung in den beiden Straßen der südlichen Kreuzstraße und Langgasse abgelehnt.

5:

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 der Ortsgemeinde Gensingen

Sach- und Rechtslage:

Der Vorlage ist der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2023 der Ortsgemeinde Gensingen beigefügt.

Verlauf der Beratung:

Vorsitzender Leclerc begründet einleitend, warum sich die Verabschiedung des Haushalts verzögert habe. Der Haushalt wurde durch gemeinsame Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses und des Ältestenrates entsprechend vorbereitet. Hierfür dankt der Vorsitzende den Ausschüssen.

Zum Haushalt führt der Vorsitzende aus:

Die Ortsgemeinde bekommt die Neuregelung des kommunalen Finanzausgleiches hart zu spüren.

Im Zentrum steht dabei die Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuer. Diese wurde der Ortsgemeinde vom Land aufgezwungen; eine Tatsache, gegen die sich die Ortsgemeinde nicht wehren kann.

Diese erzwungenen Steuermehreinnahmen werden durch die VG-Umlage und die gestiegene Kreis-Umlage der Gemeinde postwendend wieder genommen und haben somit keine positiven Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt. Auf Grund dieser Situation mussten harte Einsparungen im Haushalt vorgenommen werden. Der Haushalt stellt sich wie folgt dar:

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresfehlbetrag (E 23)

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf (F 23)

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf (F 27)

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf (F 32)

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F 33)

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (F 40)

Kredite werden nicht veranschlagt. Der Haushalt ist nicht ausgeglichen.

Voraussichtliche Einnahmen 2023

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

Gemeindeanteil an Lohn- und ESt

Gemeindeanteil an USt

Familienlastenausgleich

Voraussichtliche Aufwendungen 2023:

Gewerbesteuerumlage

Kreisumlage

VG-Umlage

In Anwesenheit von Haushaltssachbearbeiter Jens Dupré erläutert der Vorsitzende, welche redaktionellen Berichtigungen und Wert-Berichtigungen im Haushaltsplan noch kurz vor der Sitzung vorgenommen worden sind:

-

III.1 Teilhaushalt 1, S 6 (Allg. Verwaltung):

Hier wird die Preissteigerung bei den Energiekosten (….) beim Strom von 300% auf 200% und bei Gas von 500% auf 300% korrigiert.

-

Zur Verwaltungssteuerung (1110) werden dem Ortsbürgermeister statt 1000 € jetzt 300 € zur Verfügung gestellt.

-

Im Bereich Bauhof (1143) werden für die Anschaffung von (...) Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen statt 10.000 € jetzt 5.000 € bereitgestellt.

-

Für räumliche Planungen und Entwicklungsmaßnahmen der OG (5110) werden statt 160.000 € 84.000 € veranschlagt.

-

Grunderwerb zur Weiterveräußerung (5410) entfällt.

Im Anschluss folgen die Stellungnahmen der Fraktionen zum Haushalt.

Ratsmitglied und CDU-Fraktionsvorsitzender Pitthan beginnt mit einem Dank an Herrn Dupré für die geleistete Arbeit, würdigt den Haushalt zwar als „defizitär, aber nicht so erschreckend“. Die Nachforderung des Bauunternehmers für die Erschließung des Neubaugebietes „Westlich der Alzeyer Straße“ seien überzogen. Daher stocke die Endabrechnung.

Ansonsten sei es wichtig, dass die Infrastruktur funktioniere und freiwillige Leistungen gezahlt werden können. Darauf folgt noch eine Stellungnahme zu den Erhöhungen von Grundsteuer und Gewerbesteuer. Diese ist als Anlage im Ratsinfosystem beigefügt. Die CDU-Fraktion signalisiert Zustimmung zum Haushalt.

Ratsmitglied Kronebach vertritt mit seiner Stellungnahme die FWG-Fraktion. Auch dieser kritisiert die Anhebung der Steuersätze -insbesondere, da das Geld nicht bei der Gemeinde verbleibt. Dennoch signalisiert er die Zustimmung zum Haushalt und schließt sich den Worten seines Vorredners an. Allerdings bedauert er, dass Bürgermeister Scherer nicht anwesend ist.

Die Fraktionsvorsitzende der SPD, Alice Schmitt, schließt sich ebenso den Worten ihrer Vorredner an und begrüßt die Anwesenheit von Herrn Dupré und bedankt sich bei ihm für die geleistete Arbeit.

Ratsmitglied Immesberger teilt ergänzend mit, an die beiden großen Ortsgemeinden Sprendlingen und Gensingen würden in Kürze 320.000 € für die Flüchtlingshilfe ausgezahlt - das sei im jüngsten VG-Rat so beschlossen worden.

Die abschließenden Worte kommen vom Vorsitzenden Leclerc. Er resümiert, es seien Einsparungen an allen Ecken und Enden gefordert gewesen. Dies werden auch die Gensinger Bürger zu spüren bekommen, indem bisher gewohnte Leistungen so nicht mehr durch die Gemeinde erbracht werden können. Allerdings habe die Betreuung der Gensinger Kinder unter Einsparung an anderen Stellen immer Priorität und das solle auch so bleiben. Bedauerlich für die Gemeinde sei, dass die Ortsgemeinde solide wirtschafte und dennoch nichts davon habe. Auch von seiner Seite ein herzliches Dankeschön an Herrn Dupré.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2023 in der vorgelegten Fassung.

Finanzielle Auswirkung:

Zur Finanzierung des Haushalts 2023 muss die Ortsgemeinde den Fehlbetrag in Höhe von € 407.196 aus ihren liquiden Mitteln entnehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

6:

Änderung der Stellplatzsatzung für die Ortsgemeinde Gensingen

Sach- und Rechtslage:

Ein Investor möchte in der Ortsgemeinde Gensingen Wohnungen im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus herstellen. Hierzu bittet er um Änderung der Stellplatzsatzung. Die aktuell gültige und der Entwurf der neuen Stellplatzsatzung sind in der Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.

Die E-Mail mit der Bitte um Änderung und Begründung sind in nicht öffentlicher Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.

Verlauf der Beratung:

Zu Beginn der Beratung möchte Ratsmitglied Weickardt wissen, ob der Antrag rechtens sei, da bereits eine Änderung der Stellplatzsatzung in diesem Zusammenhang abgelehnt wurde.

Der Vorsitzende begründet die Änderung der Stellplatzsatzung mit der Kopplung an den sozialen Wohnungsbau, wonach lediglich ein Stellplatz pro Wohnung nachgewiesen werden müsse.

Der Antrag als solcher sei mit diesem neuen Sachverhalt rechtmäßig.

Es folgt eine kurze Beratung. Der Rat ist sich einig, dass durch die Änderung der Stellplatzsatzung ein erhöhter Parkdruck in dem Gebiet entstehen werde. Dieser Parkdruck wird auch bei sozialem Wohnungsbau entstehen. Die Änderung sei somit nachteilig für die Allgemeinheit.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt gem. § 88 LBauO i.V.m. § 24 GemO die Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze in der beratenen Form.

Abstimmungsergebnis:

Nein-Stimmen: 15

Enthaltungen: 2

Die Änderung der Stellplatzsatzung ist somit einstimmig abgelehnt.

7:

Bauleitplanverfahren "Hinter der Mühle" und "Am Klingelberg II"

Sach- und Rechtslage:

Der Ortsgemeinderat Gensingen hat am 15.07.2021 die Beschlüsse für die Aufstellung der beiden o.g. Bebauungspläne im Verfahren nach § 13b BauGB gefasst. Diese beiden Verfahren müssen nach aktueller Rechtslage bis 31.12.2024 abgeschlossen werden.

Aktuell besitzt die Ortsgemeinde in beiden Gebieten keinerlei Grundstücke. Durch den Ortsgemeinderat wurde nach Mitteilung des Ortsbürgermeisters in der Vergangenheit der Grundsatzbeschluss gefasst, nur noch Gebiete zu überplanen, in denen die Ortsgemeinde Grundstückseigentümerin ist, um kein Umlegungsverfahren durchführen zu müssen.

Zurzeit sind die Eigentümer in beiden Gebieten nicht verkaufsbereit. Auf die Anfragen durch die Verwaltung sind entweder hohe Kaufpreisforderungen oder Ablehnungen eingegangen.

Aus Sicht der Verwaltung könnten beide Aufstellungsverfahren mit geringem Kostenaufwand abgebrochen und zu gegebener Zeit erneut durchgeführt werden. Eine Planung zum jetzigen Zeitpunkt bietet lediglich den Vorteil des einstufigen Verfahrens und die als vor der planerischen Entscheidung als erfolgt geltende Ausgleichsregelung.

Folgende Leistungen des Ingenieurbüros wurden in beiden Projekten bisher erbracht/angefangen:

-

Bearbeitung Vorentwurf Begründung - inkl. Grundlagenermittlung und teilweise Auswertung

-

Bearbeitung Vorentwurf Textliche Festsetzung

-

Erster Grobentwurf zur Gestaltung des Gebietes (händisch, 2 Entwürfe), Abgrenzung Geltungsbereich (digital)

Die Unterlagen werden bei Abbruch der Aufstellungsverfahren der Ortsgemeinde zur Verfügung gestellt.

Ohne Beratungsbedarf beschließt der Rat.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt, die beiden Planvorhaben abzubrechen. Die Verwaltung und der Ortsbürgermeister werden gebeten, eine entsprechende Regelung mit dem beauftragten Ingenieurbüro zu treffen.

Finanzielle Auswirkung:

Für die bereits erbrachten Leistungen des Ingenieurbüros entstehen der Ortsgemeinde Kosten in Höhe von 1.967,27 € für „Am Klingelberg II“ und 2.123,16 € für „Hinter der Mühle“.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

8:

Bauleitplanverfahren der Ortsgemeinde Gensingen "Am Stein - 3. Änderung"

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Änderungsplanung

gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Sach- und Rechtslage:

Für das Gebiet Bahnhofstraße und der Straße Am Stein wurde bereits 1962 ein Bebauungsplan aufgestellt. Zwischenzeitlich erfolgten für das Gebiet die Aufstellungen der Bebauungspläne „Am Stein“ und „Am Stein 1. und 2. Änderung“.

Auszug aus dem Bebauungsplan 1962

Eine Grundstückseigentümerin möchte nun in diesem Gebiet den rückwärtig gelegen Grundstücksteil im Zuge der Nachverdichtung zur Errichtung von zwei Wohngebäuden baulich nutzen.

Dies ist im Rahmen des aktuell gültigen Bebauungsplanes nicht möglich. Aus diesem Grund wurde die Ortsgemeinde gebeten über die Aufstellung einer Änderungsplanung zu beraten.

Gem. § 13a BauGB - Bebauungspläne in der Innenentwicklung kann ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan darf im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO festgelegt wird, oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von weniger als 20.000 m², wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden mitzurechnen sind. Diese Kriterien sind hier gegeben, wodurch eine Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren möglich ist.

Dies bedeutet, dass auf die Verfahrensschritte gem. § 3. Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitige Unterrichtung und Erörterung verzichtet werden kann. Ebenfalls kann auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

Die Anfrage sowie der Lageplan sind dieser Vorlage als nicht öffentliche Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Stein 3.Änderung“. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flur 4 Flurstück Nr. 143/3, 143/5, 143/4 und 261.

Der Ortsbürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, die Kostenübernahmeerklärung mit der Eigentümerin abzuschließen. Die Verwaltung wird gebeten das entsprechende Vergabeverfahren durchzuführen.

Finanzielle Auswirkung:

Die Kosten werden durch die Eigentümerin getragen.

Verlauf der Beratung:

Ratsmitglied Pitthan merkt an, dass eine Erschließung über den angrenzenden Feldweg nicht möglich sei. Eine Erschließungsstraße sei zwingend erforderlich. Dazu habe die Eigentümerin auch die Erschließungskosten zu übernehmen.

Frau Ewigleben erläutert für die Verwaltung hierzu, dass dieser Punkt im Verfahren geprüft werde und die Kosten für eine eventuelle Erschließung der Antragstellerin transparent gemacht werden. Die Übernahme der Erschließungskosten müsse deshalb in der Kostenübernahmeerklärung aufgeführt sein; und sie ist Bestandteil des Beschlusses.

Nach dieser Sachverhaltsklärung kommt es zur Abstimmung.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Stein 3.Änderung“. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flur 4 Flurstück Nr. 143/3, 143/5, 143/4 und 261.

Der Ortsbürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, die Kostenübernahmeerklärung, einschließlich der Erschließungskosten, mit der Eigentümerin abzuschließen. Die Verwaltung wird gebeten das entsprechende Vergabeverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

9:

Abweichung von der Gestaltungssatzung (23017)

Sach- und Rechtslage:

Die Antragsteller beabsichtigen den Umbau und die Erweiterung eines Wohnhauses. Das Einvernehmen der Ortsgemeinde für den ursprünglichen Bauantrag wurde bereits im letzten Jahr erteilt. Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung hat bei der Bearbeitung des Bauantrages festgestellt, dass das Bauvorhaben von der Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde abweicht.

Die Gestaltungssatzung auf Grundlage des § 88 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) definiert für bestimmte Teilgebiete Vorschriften zur äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen.

Gemäß Gestaltungssatzung sind geneigte Dächer in Form von Satteldächern, Zeltdächern, Walm- und Krüppelwalmdächern mit einer Dachneigung von mindestens 35° sowie Mansarddächer mit einer Dachneigung der oberen Dachfläche von mindestens 30° erlaubt. Bei dem Antrag handelt es sich um eine Abweichung von der Mindestdachneigung im Bereich der Schleppgaube an der Nordseite. Diese ist mit einer Dachneigung von 18° geplant.

Das Bauvorhaben ist nach den Vorschriften des § 88 Abs. 1 LBauO von der Gemeinde zu beurteilen und zu genehmigen.

Lageplan und Antragsunterlagen des beantragten Vorhabens sind dieser Vorlage als nichtöffentliche Anlage beigefügt.

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat Gensingen stimmt der Abweichung von der Gestaltungssatzung nicht zu.

Verlauf der Beratung:

Nach kurzer Beratung ist sich der Rat einig, dass die Beanstandung der Kreisverwaltung nicht nachvollziehbar ist. Die Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde sieht gemäß § 7.3 keine Mindestdachneigung für Schleppgauben vor. Daher ergibt sich keine Abweichung zur Gestaltungssatzung. Der Vorgang soll daher an die Kreisverwaltung mit der Bitte um weitere Bearbeitung zurückverwiesen werden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen sieht mit dem gestellten Antrag keine Abweichung gemäß Gestaltungssatzung. Der Vorgang wird an die Kreisverwaltung zur weiteren Bearbeitung zurückverwiesen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

10:

Mitteilungen und Anfragen

10.1:

Kostensteigerung für die Straßenoberflächenentwässerung

Zum 01.01.2023 haben die Verbandsgemeindewerke, Betriebszweig Abwasserbeseitigung, den Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung von 0,57 € pro qm auf 0,75 € pro qm erhöht, was eine Preissteigerung um 31,58% bedeutet.

Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich hierdurch rund 25.900 € höhere Aufwendungen für die Straßenoberflächenentwässerung.

10.2:

Gestaltungsspielraum genommen

Vorsitzender Leclerc erklärt, dass die Ortsgemeinden durch den neuen kommunalen Finanzausgleich, Umlagen und erzwungene Steuererhöhungen kostenmäßig sehr stark gefordert sind, wodurch den Gemeinden Gestaltungsspielräume genommen werden. Auch das ehrenamtliche Engagement würde dadurch nicht gefördert und es werden den Gemeinden seitens des Landes neue Steine in den Weg gelegt. Gensingen möchte mit anderen betroffenen Gemeinden/Bürgermeistern, z.B. aus Sprendlingen und Gau-Algesheim, in einer gemeinsamen Initiative öffentlich an die Landesregierung appellieren, die derzeitige katastrophale finanzielle Ausstattung der Gemeinden und den kommunalen Finanzausgleich schnellstmöglich neu zu ordnen.