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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 19/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welgesheim für das Haushaltsjahr 2025

Der Ortsgemeinderat Welgesheim hat aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 43.835 €.

§ 5 Steuersätze

§ 6 Eigenkapital

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als —  5.000,00 €

überschritten sind.

§ 8 Wertgrenzen für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von —  5.000,00 €

sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 9 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2025 in Kraft.

Welgesheim, den 07.05.2025
Michael Leisenheimer
Ortsbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung

Diese Satzung wurde am 04.12.2024 der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim gemäß § 97 Abs. 1 GemO vorgelegt. Die Aufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 04.03.2025, Az.: 51c-11821-10 gegen die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Welgesheim für das Haushaltsjahr 2025 genehmigt (§ 97 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GemO).

Hinweis:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Welgesheim für das Haushaltsjahr 2025 liegen zur Einsichtnahme von Donnerstag, dem 08.05.2025 bis einschließlich Freitag, dem 16.05.2025 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer 223, öffentlich aus.

Hinweis:

Es wird darauf verwiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht wenn:

1.

2.