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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 20/2025
Amtlicher Teil
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Vom Landwirtschafts- und Weinbauausschuss des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen

Am Freitag, dem 04.04.2025 fand unter Vorsitz von Ersten Beigeordneten Oliver Wernersbach die 2. Sitzung des Landwirtschafts- und Weinbauausschusses des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1: Festlegung der auszuführenden Maßnahmen zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung für das Jahr 2025

Sach- und Rechtslage:

Da einige neue Ausschussmitglieder im Landwirtschaftsausschuss begrüßt werden können, gibt der Vorsitzende eine kurze Einführung und eine Beschreibung der erforderlichen Leistungen für die Gräben III. Ordnung sowie über die Historie der bisherigen Arbeiten. Die Reinigungsmaßnahmen an den Gräben erfolgen nach Priorität. Priorität A: vorrangig zu behandelnde Grabenabschnitte. Priorität B: Der Umfang der Vergabe der Arbeiten erfolgt hier nach den noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nach Erledigung der Priorität A. Priorität C: Verschiebung in das nächste Haushaltsjahr.

Ebenso erfolgt der Hinweis, dass die Kosten für die Reinigung der Durchlässe von den jeweiligen Ortsgemeinden getragen werden.

Anschließend werden die Abschnitte der Gewässer III. Ordnung, die aus Sicht der Verwaltung nicht besichtigt werden müssen, anhand von vorbereiteten Fotodokumentationen vorgestellt:

Aspisheim: Graben Hohlgasse (Flst. 597 +598), Nähe Untere Pforte Ca. 45 m Graben von Grün befreien, wo nötig profilieren und die Durchlässe reinigen. Eine eventuelle Spülung der Durchlässe wird bei der ausführenden Firma angefragt; alternativ wird eine Kanalspülfirma damit beauftragt.

Grolsheim: Graben o. N. Richtung Tisch des Weines ca. 130 m Graben von Grün befreien und die Durchlässe reinigen.

Horrweiler: Horrweiler Graben (hinter Pferdekoppel), Ortsausgang Richtung Aspisheim ca. 100 m Graben von Grün befreien.

St. Johann: Graben am Kisselberg (Grabenteil ggü. Falkenhof) ca. 140 m Graben von Grün befreien, wo nötig profilieren.

Sprendlingen: Graben ohne Namen nahe Höllengraben bei L415 ca. 20 m Graben von Grün befreien.

Anhand der Dokumentation und aufgrund tlw. persönlicher Kenntnis einiger Ausschussmitglieder wird diesen Teilen bereits einstimmig zugestimmt.

Die weiteren Abschnitte sollen durch Ortsbegehung besichtigt und beurteilt werden, wobei die Ausschussmitglieder Hessert und Bergmann eine Besichtigung der vorgesehenen Grabenbereiche in Horrweiler und St. Johann aufgrund der Eindeutigkeit nicht für erforderlich halten. Die übrigen Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag zu.

Im Anschluss erfolgt die Begehung der Örtlichkeiten in Aspisheim, Badenheim, Gensingen und Grolsheim.

Aspisheim:

1.

Nach Besichtigung der angemeldeten Grabenbereiche Flurstück 615 und 616 in der Gewann „Im Dehnacker“ empfiehlt der Ausschuss aufgrund der vorhandenen Örtlichkeit keine Pflegemaßnahmen mehr auszuführen und auch zukünftig aus der Pflege heraus zunehmen. In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass, sollte die OG die beiden Grabenteile entwidmen wollen, die Kosten der Ortsgemeinde in Rechnung zu stellen sind.

2.

Stattdessen soll der Grabenteil des Flurstückes 896 am unteren Ende vor dem Durchlass gereinigt und das Bankett an einigen Stellen so abgeflacht werden, dass das Oberflächenwasser des Weges schon frühzeitig in den angrenzenden Graben einfließen kann.

3.

Der stark verschlammte Graben im Flurstück 897 soll ausgekoffert und der Aushub direkt unmittelbar vor allem in der erkennbaren Mulde seitlich abgelagert werden (in Abstimmung mit dem unterhalb befindlichen Anlieger).

4.

Die Durchlässe und der Graben im Flurstück 898 sind ebenfalls zu reinigen.

Badenheim:

1.

Flutgraben Weidenspitz, Graben von Bahnhofstraße Richtung Pfaffen-Schwabenheim:

Hinweis: Gemäß eines zurückliegenden Beschlusses soll der Graben in drei Teile aufgeteilt und entsprechend jeweils ein Teil je Haushaltsjahr gereinigt werden. Priorität A: ca. 450 m von Grün befreien, ca. 200m wo nötig profilieren. Punktuell Abflusshindernisse entfernen. Priorität C: ca. 150 m von Grün befreien und, wo nötig, profilieren.

2.

Flutgraben Weidenspitz, Grabenanfang östlich L415: ein Heckenschnitt wurde 2024/2025 ausgeführt. Eine Pflegemaßnahme ist z.Zt. nicht dringend erforderlich und wird daher in das kommende Jahr verschoben.

Gensingen:

1.

Horrweiler Graben zwischen DB und BAB: Priorität A: ca. 300 m von Grün befreien, ca. 150 m, wo nötig, profilieren. Punktuell Abflusshindernisse entfernen. Priorität C: ca. 300 m von Grün befreien; 150 m, wo nötig, profilieren.

2.

Horrweiler Graben zwischen BAB und Horrweiler: Priorität A: ca. 300 m von Grün befreien, ca. 150 m, wo nötig, profilieren. Punktuell Abflusshindernisse entfernen. Priorität C: ca. 300 m von Grün befreien; 150 m, wo nötig, profilieren.

Grolsheim:

Grienbach Priorität A: ca. 400 m von Grün befreien. Punktuell Abflusshindernisse entfernen.

Priorität B: ca. 250 m wo nötig profilieren. Priorität C: ca. 300 m von Grün befreien; 150 m, wo nötig, profilieren.

Hinweis: In dem vorgesehenen Bereich gilt eine Aufteilungsregelung der Kostenübernahme: 1/3 VG, 2/3 VG-Werke

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt, dass die untenstehenden Maßnahmen in Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, St. Johann und Sprendlingen nach der Prüfung der Notwendigkeit durchgeführt werden:

Die Lagepläne sind der Niederschrift beigefügt. Aufgeführt sind nur die Längen mit Priorität A.

Die Kosten für die Durchlaßreinigung werden von der jeweiligen Ortsgemeinde getragen.

Der Ausschuss legt die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen fest.

Abstimmungsergebnis: Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

TOP 2: Mitteilungen und Anfragen

TOP 2.1: Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept

Das Büro ipr-Consult Ingenieurgesellschaft Pappon + Riedel mbh, Neustadt/Weinstraße wurde beauftragt, ein örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für das Gebiet der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen aufzustellen.

In den nächsten Wochen werden die jeweils 2. Workshops in den einzelnen Ortsgemeinden stattfinden, bei denen die Ergebnisse der Begehungen aufgrund der Anregungen aus der Bevölkerung vorgestellt werden.