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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 21/2025
Amtlicher Teil
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Vom Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen

Am Montag dem 07.04.2025 fand die 6. öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen unter Vorsitz von Bürgermeister Scherer statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Vorsitzende, einen Ergänzungsbeschluss zu fassen, um den neuen TOP 6 "Beitrittsbeschluss zur Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen für das Haushaltsjahr 2025" aufzunehmen. Die Aufnahme des neuen TOP 6 wurde einstimmig angenommen.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und entschieden:

TOP 2:

Wahl einer/eines Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Auf Vorschlag der FWG wird Frau Marisa Noheimer zur Nachwahl als Beigeordnete benannt.

Die Wahlkommission besteht aus den Ratsmitgliedern Pitthan, Göhl, Gericke und Dory.

Frau Noheimer stellt sich dem Rat vor und gibt einen kurzen Überblick über ihr Engagement: Sie ist aktiv bei der FWG Aspisheim sowie der FWG der Verbandsgemeinde, Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr und 2. Vorsitzende des Fördervereins des Kindergartens.

Von den 28 stimmberechtigten Ratsmitgliedern stimmen alle 28 mit Ja.

Herr Scherer ernennt Frau Noheimer im Anschluss an die Wahl. Sie wird vereidigt und offiziell in ihr Amt eingeführt. Der Beginn ihrer Amtszeit ist der 07. April 2025.

TOP 3:

Bericht Tourist-Info

Frau Stolz informiert den Rat mittels einer PowerPoint-Präsentation über die aktuellen Projekte, Aufgaben und Entwicklungen der Tourist-Information.

In ihrem Vortrag stellt sie die breite Vielfalt an Maßnahmen vor, die mit hoher Kreativität und Engagement umgesetzt werden. Besonders deutlich wird dabei die kontinuierliche Weiterentwicklung sowie die gestärkte Präsenz der Tourist-Info im öffentlichen Raum.

Die Mitglieder des Rates zeigen sich durchweg beeindruckt von der professionellen Arbeit und der positiven Entwicklung der Einrichtung.

TOP 4:

Elternbeteiligung der Betreuungskosten für die Grundschulen in Gensingen und Sprendlingen ab dem Schuljahr 2025/2026

Sach- und Rechtslage:

In den Grundschulen Gensingen und Sprendlingen werden im Schuljahr 2025/2026 unterrichtsergänzende Betreuungsangebote eingerichtet

Zu Anfang des Betreuungsangebots an den Grundschulen Gensingen und Sprendlingen wurden die entstehenden Kosten je zu einem Drittel durch einen Landeszuschuss, einen Zuschuss der Verbandsgemeinde (VG) und Elternbeiträge getragen.

Bei dem Landeszuschuss handelt es sich um einen Festbetrag je Betreuungsgruppe. Dieser ist trotz steigender Lohnkosten des Betreuungspersonals nicht mehr angepasst worden. Der Anteil der Eltern blieb bei einem Drittel. Somit stieg der VG-Anteil stetig in den letzten Jahren.

Mittlerweile trägt die VG ca. 52 % der Kosten. Der Rest wird durch Elternbeiträge (33,33 %) und Landeszuschuss (ca. 15-16 %) getragen.

Nach den Hinweisen zur Errichtung von Betreuungsangeboten an Grundschulen wird ein angemessener Eigenanteil des Trägers des Betreuungsangebotes (VG) vorausgesetzt.

Um die stetig steigenden Kosten für die Verbandsgemeinde einzugrenzen, wurde von unserer Seite die ADD angeschrieben, die Landeszuschüsse an die Lohnsteigerungen anzupassen.

Unabhängig von der Rückmeldung sollte der Eigenanteil der Verbandsgemeinde vermindert werden.

Die Änderung soll erst zum neuen Schuljahr 2025/2026 auf Grundlage der prozentualen Verteilung der Kosten stattfinden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen beschließt mit Wirkung ab Beginn des Schuljahres 2025/2026, somit ab dem 18.08.2025, dass 50 % der Lohn- und Sachkosten für die Betreuung der Kinder durch Elternbeiträge und die restlichen 50 % durch Landes- und VG-Zuschüsse gedeckt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 5:

Festlegung für eine zukunftsfähige Ausrichtung und Unterbringung des Verwaltungsstandortes der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen - Gensingen

Sach- und Rechtslage:

Da der aktuelle Verwaltungsstandort erhebliche bauliche und funktionale Defizite aufweist und ein geplanter Neubau an der Karlsmühle vom Verbandsgemeinderat abgelehnt wurde, sieht die Verwaltung eine umfassende Sanierung mit möglicher Erweiterung am bestehenden Standort als notwendig an.

Neben brandschutztechnischen Anforderungen sind Barrierefreiheit, die Erneuerung veralteter Sanitär- und IT-Anlagen sowie die Schaffung fehlender Besprechungs- und Sozialräume umzusetzen. Auch interimistische Arbeitsplätze während der Bauzeit sind zu berücksichtigen.

Die Verwaltung schlägt vor, den Fachbereich Planen und Bauen in Zusammenarbeit mit der Vergabestelle mit der Einholung von Angeboten zur stufenweisen Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 0–2 zu beauftragen. Nach Ratsfreigabe soll auf Basis der Bedarfsplanung und Grundlagenermittlung ein aktualisiertes Raumkonzept sowie ein Vorentwurf mit Kostenschätzung erstellt und dem Rat zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden.

Verlauf der Beratung:

Herr Immesberger begrüßt die bisherigen Planungsfortschritte und beantragt, den Beschluss auf beide Grundstücke – Schulstraße 46 und Elisabethenstraße 24 – auszuweiten. Zudem bittet er um schriftliche Informationen zu den aktuellen Flüchtlingszuweisungen sowie eine Übersicht über freistehende Grundstücke im Eigentum der Verbandsgemeinde.

Herr Krollmann berichtet, dass in diesem Jahr rund 60 Geflüchtete aufgenommen werden müssen; etwa 30 seien bereits untergebracht, weitere 20 stünden noch aus.

Herr Ott verweist auf die seit Jahren bestehende Herausforderung der Flüchtlingsunterbringung. Bürgermeister Scherer betont, dass es sich hierbei um eine gesetzliche Pflichtaufgabe handelt.

Herr Hitzges erklärt, dass seine Fraktion dem CDU-Antrag nicht zustimmen könne, da eine Freihaltung des Gebäudes in der Elisabethenstraße 24 aus ihrer Sicht nicht zielführend sei.

Die CDU-Fraktion stellt einen Zusatzantrag, das Gebäude in der Elisabethenstraße 24 soll bis zum Abschluss der Planungen zur Sanierung und möglichen Erweiterung des Verwaltungsstandorts freigehalten und nicht dauerhaft vermietet werden.

Bürgermeister Scherer spricht sich für eine vorübergehende Nutzung zur Unterbringung von Geflüchteten aus. Diese Nutzung ist unter der Voraussetzung zulässig, dass das Gebäude bei Bedarf kurzfristig wieder für verwaltungsinterne Zwecke zur Verfügung gestellt werden kann.

Abstimmungsergebnis des Zusatzantrages: 14 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen, 5 Enthaltungen – der Antrag ist angenommen.

Beschluss:

1)

Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen beschließt, dass das Verwaltungsgebäude unter Einbeziehung des Gebäudes in der Schulstraße 46, möglichst am jetzigen Standort erhalten, saniert und angebaut (modular oder Massiv) werden soll.

2)

Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen beauftragt die Verwaltung mit der Einholung von Angeboten für eine stufenweise Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphase 0-2 sowie deren Auswertung. Auf Hinweis von Ratsmitglied Immesberger wird die Vorlage dahingehend ergänzt, dass das Gebäude in der Schulstraße 46 für den Umbau mit einbezogen wird.

3)

Das Gebäude in der Elisabethenstraße 24 soll zur Unterbringung der Verwaltung freigehalten werden.

Finanzielle Auswirkung:

Im Haushalt der Verbandsgemeinde wurden 330.000 € für die Planungen am Verwaltungsgebäudes veranschlagt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen mit 5 Enthaltungen

TOP 6:

Beitrittsbeschluss zur Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Sprenlingen-Gensingen für das Haushaltsjahr 2025

Sach- und Rechtslage:

Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen mit folgenden geänderten Festsetzungen genehmigt:

1.

Der Gesamtbetrag der Investitionskredite wird in verminderter Höhe von 3.150.000 € gem. §§ 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 1, 94 Abs. 4 GemO genehmigt.

2.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird in verminderter Höhe von 450.435 € gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 1, 94 Abs. 3 GemO genehmigt.

3.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 2.325.635 € wird nicht genehmigt. Die Verbandsgemeinde verfügt zum 31.12.2024 über ausreichend liquide Mittel in Höhe von 3.792.000 €.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen beschließt die §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung in der nachfolgend genehmigten Form:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird festgesetzt

-

zinslose Kredite

0 Euro

-

verzinste Kredite

3.150.000 Euro

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf —  450.435 Euro

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf —  0 Euro

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 7:

Mitteilungen und Anfragen

TOP 7.1:

Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 2014 in der Fassung der zweiten Teilfortschreibung vom 19.04.2022 für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) - Erneute Anhörung und öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Inhalt der Mitteilung:

Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat durch Beschluss vom 26. November 2024 den Entwurf zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe für das erneute Anhörungsverfahren und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 5 und § 10 Landesplanungsgesetz (LPlG) freigegeben. Die erneute Offenlage wird auf drei Wochen gem. § 9 Abs. 3 ROG verkürzt.

Die Anhörung und Offenlegung erfolgt gemäß Bekanntmachung im Staatsanzeiger vom 10. Februar 2025 in der Zeit 18. Februar bis einschließlich 11. März 2025. Anregungen können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist vorgebracht werden.

Die Unterlagen zur Anhörung sind im Internet auf der Seite der Planungsgemeinschaft

https://www.pg-rheinhessen-nahe.de/projekte/fortschreibungen-rop/ veröffentlicht.

Die Verwaltung bittet um Beachtung, dass die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen am 25.03.2025 endet.

Aufgrund des Umfangs der Unterlagen bitten wir um Verständnis, dass die Anlagen 2-10 den postalisch übermittelten Vorlagen nicht beigefügt werden. Bei Bedarf können diese in der Verwaltung eingesehen bzw. auszugsweise übermittelt werden.

TOP 7.4:

Pflicht zur Veröffentlichung von Art, Umfang, und Vergütung aus Ehrenämtern und Nebentätigkeiten bis zu einem Schwellenwert

Inhalt der Mitteilung:

Kommunalbeamte auf Zeit sind verpflichtet, jährlich bis zum 1. April über Art, Umfang und Vergütung ihrer Nebentätigkeiten zu berichten. Eine Meldepflicht für Ehrenämter besteht nur, wenn die jährliche Vergütung 4.000 € übersteigt (ohne Reisekosten).

Für das Kalenderjahr 2024 hat der Erste Beigeordnete Oliver Wernersbach meldepflichtige Tätigkeiten ausgeübt.

Herr Pascal Leclerc (Amtszeit: 28.07. – 31.12.2024) hat keine meldepflichtigen Tätigkeiten über dem Schwellenwert ausgeübt.

TOP 7.5:

Pflicht zur Veröffentlichung von Art, Umfang, und Vergütung aus Ehrenämtern und Nebentätigkeiten bis zu einem Schwellenwert

Inhalt der Mitteilung:

Zum 01.01.2021 wurde die Nebentätigkeitsverordnung Rheinland-Pfalz angepasst. Kommunalbeamte auf Zeit müssen gemäß § 119 Abs. 3 LBG jährlich bis zum 1. April über ihre Nebentätigkeiten und Vergütungen berichten. Eine Meldepflicht für Ehrenämter besteht nur, wenn die jährliche Vergütung 4.000 € übersteigt (Reisekosten ausgenommen).

Die unterrichtspflichtigen Tätigkeiten und Vergütungen von Bürgermeister Manfred Scherer für das Jahr 2024 wurden den Ratsmitgliedern vorgelegt.