Am Mittwoch, dem 03.05.2023 fand unter Vorsitz von Ersten Beigeordneten Pascal Rybarczyk die 33. Sitzung des Ortsgemeinderates Grolsheim statt.
Zur Tagesordnung wird die Aufnahme eines neuen TOP 5 (Schöffenwahl) einstimmig beschlossen.
Herr Gref (TOP 3) und Herr Moll (TOP 4) erhalten gemäß § 35 GemO Rederecht zu ihren Punkten.
Die Tagesordnung wird in neuer Reihenfolge abgehandelt.
TOP 1: Fragen der Einwohner
TOP 1.1: Anfrage zu Falschaussagen
Eine Bürgerin möchte wissen, welche Möglichkeit sie als Zuhörerin einer Gemeinderatssitzung hat, wenn sie hört, dass ein Gemeinderatsmitglied – sei es aus Unwissenheit oder absichtlich, ohne Belege und Beweise – Falschaussagen macht?
In diesem Moment werden die anwesenden Bürger und der restliche Gemeinderat getäuscht.
Wie und wann kann sie – als anwesende Bürgerin – diese falschen Aussagen in offizieller Form richtigstellen?
Der Vorsitzende, der Erste Beigeordnete Rybarczyk, erklärt, dass ein Bürger in einer Sitzung selbst nichts ausrichten könne; er habe allerdings die Möglichkeit, das betreffende Gemeinderatsmitglied selbst aufzusuchen und im persönlichen Gespräch seine Aussage zu klären und / oder Ortsbürgermeister Hanau zu dieser Sache aufzusuchen und mit ihm den Sachverhalt zu klären.
Weiter wird vorgeschlagen, bspw. eine Bürgerversammlung einzuberufen, um den Sachverhalt zu klären.
TOP 1.2: Sitzungstermine in Grolsheim App
Weiter schlägt dieselbe Einwohnerin vor, die Sitzungstermine einschließlich ihrer Tagesordnungen auf der Grolsheim App für interessierte Bürger*innen bekannt zu machen.
TOP 2: Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 der Ortsgemeinde Grolsheim
Sach- und Rechtslage:
Der Ortsgemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 17.03.2023 mit der Thematik befasst und den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2023 beschlossen. Dieser beschlossene Plan wurde am 21.03.2023 der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 05.04.2023 hat die Kommunalaufsicht aufgrund des unausgeglichenen Ergebnis- als auch Finanzhaushalt erhebliche Bedenken geäußert und die Gemeinde aufgefordert den Haushalt kritisch auf Einsparmöglichkeiten oder Generierung von Einnahmen zu prüfen. Dies wurde in der Sitzung am 19.04.2023 erarbeitet und die beschlossenen Änderungen in den nun vorgelegten Entwurf eingearbeitet.
Verlauf der Beratung:
Zu diesem wiederholten Thema erhält der Leiter der Finanzverwaltung, Jens Wagner, das Wort.
Er erklärt, der nun korrigiert vorgelegte Haushalt 2023 sei nach Änderungen und Einarbeitung von Einsparmöglichkeiten mit der Kommunalaufsicht abgesprochen.
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 5.049.453 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — - 5.069.775 €
Jahresfehlbetrag — - 20.322 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — - 53.050 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 91.250 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — - 1.158.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — - 1.066.750 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 1.119.800 €
Auch die Änderungen der Steuersätze für die Grundsteuer A (auf 345 v. H.) und B (auf 465 v. H.) sowie für die Gewerbesteuer (auf 390 v. H.) sind eingearbeitet.
Von diesen Änderungen sind die geplanten Investitionen der Ortsgemeinde nicht berührt; es gehe hierbei um die laufenden Ein- und Ausgaben, erklärt Herr Wagner auf eine Anfrage, und hofft, dass die Kommunalaufsicht diesen korrigierten Haushalt nun bis Ende Mai genehmigt, so dass der Ortsgemeinde ein ausführbarer Haushalt vorliegt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinde Grolsheim beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023.
Finanzielle Auswirkung:
Nach Genehmigung des modifizierten Haushaltsplans ist die Ortsgemeinde Grolsheim handlungsfähig.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 3: Bebauungsplanverfahren "Süd-Ost Gärtnerei Teil 1 - Dritte Änderung und Erweiterung"
1. Billigung des Planentwurfes
2. Durchführung der Verfahren zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung am 27.09.2022 wurde durch den Rat der Beschluss zur Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gefasst. Weiterhin sollte die Bebaubarkeit auf der, an das Bestandsgebäude angrenzenden nördlichen Parkfläche, belassen werden.
Nach Rücksprache mit Herrn Ortsbürgermeister Hanau wurde das Ingenieurbüro gebeten, den Bebauungsplan dahingehend anzupassen, dass das sog. „Hotelgrundstück“ aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen wird, die Bereiche GE 2 und GE 3 wie in der ursprünglichen Planung dargestellt werden und die Fläche für die Gerätehalle an die exakten Maße der geplanten Gerätehalle angepasst werden.
Diese Anpassungen wurden entsprechend vorgenommen. Die geänderten Unterlagen bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Verlauf der Beratung:
Zu diesem Punkt erhält Herr Gref von Enviro-Plan das Wort. Er erläutert die textlichen Festsetzungen und gibt Auskunft über die Bauerlaubnis innerhalb der festgesetzten Grenzen. Die Anzahl der Stellflächen sei nicht mehr als über die genehmigte Anzahl möglich.
Ausgleichsflächen werden benötigt, wie auf Anfrage aus dem Rat bestätigt wird; diese werden aus dem Bereich nördlich der Schulstraße rekrutiert, wie Frau Ewigleben von der Bauverwaltung informiert.
Das Gerätehäuschen wird in den genehmigten Ausmaßen gebaut werden. Die Vorkehrungen dazu wurden bereits getroffen.
Bis zur Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplanes wird es ca. ein halbes bis zu einem dreiviertel Jahr dauern, wie ebenfalls auf Anfrage mitgeteilt wird.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Grolsheim billigt den Entwurf der Planurkunde und der textlichen Festsetzungen in der beratenen Form. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkung:
Die Kosten der Planung werden durch den Investor getragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 9
Nein-Stimmen : 1
TOP 4: Genehmigung einer Sondernutzung öffentlichen Raumes
Der Vorsitzende erteilt Herrn David Moll das Wort zur Erläuterung seines Projektes. Er plant, einen Snackautomaten, einen sogenannten E-Kiosk, ähnlich eines Zigarettenautomaten auf dem Hugo-Brandt-Platz im Bereich der ehemaligen Telefonzelle aufzustellen. Er möchte den Bürger*innen die Möglichkeit bieten, jederzeit 24/7 auf essbare Kleinigkeiten zugreifen zu können.
Die Stromversorgung für den Snackautomaten mit den Ausmaßen von ca. 1 x 1 Metern Grundfläche soll aus dem Verteiler am Hugo-Brandt-Platz bzw. aus dem Stromverteiler auf der Straße entnommen werden. Darüber müsse in der Sitzung entschieden werden.
Plan und Zeichnung des Vorhabens sind in der Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.
Verlauf der Beratung:
Der Rat begrüßt die Aufstellung eines E-Kiosks, bittet den Anbieter allerdings, für die Stromversorgung selbst verantwortlich zu sein und diese nicht über Land zu führen. Es wird empfohlen, mit dem Stromanbieter EWR Kontakt aufzunehmen. Sobald die Stromversorgung geklärt ist, soll auf Vorschlag des Vorsitzenden, ein Nutzungsvertrag mit Herrn Moll vereinbart werden.
Ferner werden verschiedene Problemfelder diskutiert, wie bspw. der unerlaubte Zugang für Kinder, der mittels einer Alterszugangskontrolle unterbunden werden soll.
Beschluss:
| 1. | Der Ortsgemeinderat Grolsheim erteilt die Genehmigung für die Sondernutzung des öffentlichen Raumes zum Aufstellen des E-Kiosks wie in der Zeichnung / Abbildung (siehe Anlage im Ratsinfosystem) beschrieben. |
| 2. | Der Ortsgemeinderat Grolsheim verwehrt die Stromeinspeisung aus dem Hugo-Brandt-Platz und bittet den Aufsteller zur Prüfung und Abklärung mit dem Stromversorger EWR aus dem angrenzenden Verteilerkasten. Der Aufsteller trägt die Kosten für den Umbau und das Verlegen der Leitungen sowie die Elektroinstallationsarbeiten |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Wahl von Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Sach- und Rechtslage:
Die Amtszeit der aktuellen tätigen Schöffinnen und Schöffen läuft 2023 aus und für die nächste Wahlperiode sind von den Gemeinden Vorschlagslisten zu erstellen (§ 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)).
Der Präsident des Landgerichts Mainz hat mit Schreiben vom 23.02.2023 mitgeteilt, dass die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen Schöffinnen und Schöffen vorschlagen können, die sich wie folgt verteilen:
Ortsgemeinde — Anzahl
Aspisheim — 1
Badenheim — 1
Gensingen — 3
Grolsheim — 1
Horrweiler — 1
St. Johann — 1
Sprendlingen — 3
Welgesheim — 1
Wolfsheim — 1
Zotzenheim — 1
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils (aber auch - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung).
Das Amt der/s Schöffin/Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 GVG).
Die Verwaltung hat im Amtsblatt Nr. 9 vom 01.03.2023 und im Amtsblatt Nr. 17 vom 26.04.2023 sowie ab dem 21.02.23 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen Interessierte zur Bewerbung aufgerufen.
Aus der Ortsgemeinde Grolsheim hat sich um das Amt der/s Schöffin/Schöffen keine/r beworben.
Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens aber der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Ortsgemeinderates erforderlich (§ 36 Abs. 1 Satz 2, § 77 GVG).
Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl im Sinne von § 40 Gemeindeordnung (GemO) mit den weiteren Folgen, dass bei dieser Entscheidung des Gemeinderates das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht (§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO) und Ausschließungsgründe keine Anwendung finden (§ 22 Abs. 3 GemO) sowie, dass der Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen kann, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Grolsheim beschließt, keine Personen in die Vorschlagsliste für das Schöffenamt aufzunehmen.
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Vorschläge für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen entstehen der Ortsgemeinde keine Kosten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 7
Nein-Stimmen : 1
Enthaltungen : 2
TOP 6: Mitteilungen und Anfragen
Es liegen keine Mitteilungen und Anfragen vor.