über die 34. Sitzung des Ortsgemeinderates Horrweiler am Mittwoch, 08.03.2023, 19:00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus
Zu Niederschrift der letzten Sitzung beantragt Ratsmitglied Daudistel zu TOP 6, Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 für die OG Horrweiler eine Ergänzung und bittet auch die Erhöhung der Hebesätze von Grund- und Gewerbesteuer mitzuteilen:
Herr Jochim erläutert. dass für die Ermittlung der Steuerkraft der Ortsgemeinden die Nivellierungssätze angehoben wurden und auf deren Basis die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer seitens der Ortsgemeinden entsprechend anzuheben sind. (siehe Haushaltssatzung und - plan 2023).
Ergänzend wird mitgeteilt:
Die Steuersätze (§ 4 der Haushaltssatzung) für die Gemeindesteuer werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A: | 390 v.H. |
| Grundsteuer B. | 475 v. H. |
| Gewerbesteuer: | 420 v.H. |