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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 25/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Zotzenheim I

Eintritt der Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes und Aufhebung der zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)

Im Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Zotzenheim I Landkreis Mainz-Bingen ist der durch die Nachträge Ibis IV geänderte Flurbereinigungsplan seit dem 20.05.2025 unanfechtbar.

Vom vorgenannten Zeitpunkt ab sind daher die mit dem Flurbereinigungsbeschluss sowie den Änderungsbeschlüssen vom 21.12.2020 und 14.02.2022 angeordneten "zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 FlurbG" aufgehoben, wonach für Änderungen der Nutzungsart der Grundstücke über den ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb hinaus, Errichtung und Veränderung von Bauwerken und Einfriedungen, Beseitigung von Bäumen, Beerensträuchern, Rebstöcken, Hecken, Feld- und Ufergehölzen usw. sowie Holzeinschläge, die Zustimmung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum erforderlich war.

Im Auftrag
gez.
Nina Lux
(Gruppenleiterin)