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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 28/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Wolfsheim

Am Monatg, den 06.05.2024 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Mechthild Walldorf die 31. Sitzung des Ortsgemeinderates Wolfsheim statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1: Fragen der Einwohner

Fragen werden nicht gestellt.

TOP 2: Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

Beschluss:

Frau Vanessa Schmid hat ihr Mandat im Ortsgemeinderat Wolfsheim zum 19.01.2024 niedergelegt. Nach dem am 26.05.2019 festgestellten Ergebnis für die Wahl zum Ortsgemeinderat Wolfsheim wäre Herr Otto Schmitt aus dem Wahlvorschlag Pro Wolfsheim der nächste nicht berufene Bewerber. Herr Schmitt hat der Einberufung nicht zugestimmt. Nächster Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Liste Pro Wolfsheim ist Herr Johannes Heininger. Herr Heininger hat die Einberufung mit Schreiben vom 01.03.2024 angenommen und wurde von der Ortsbürgermeisterin per Handschlag verpflichtet und auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten (§ 30 Abs. 2 Satz 1 GemO) verpflichtet.

TOP 3: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 der Ortsgemeinde Wolfsheim

Sach- und Rechtslage:

Hierzu wird auf den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan 2024 der Ortsgemeinde Wolfsheim verwiesen.

Der Ortsgemeinderat Wolfsheim hatte bereits am 06.12.2023 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 der Ortsgemeinde Wolfsheim beschlossen. Allerdings wies der Ergebnishaushalt einen Fehlbedarf von 70.010,00 € auf. Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen versagte die Genehmigung des Haushalts und forderte bis zum 15.04.2024 einen gesetzeskonformen und damit ausgeglichenen Haushalt, notfalls auch mit Steuererhöhungen, vorzulegen. Der Ortsgemeinde wurde aufgegeben, falls eine Verbesserung des Haushalts, auch nach Ausschöpfung aller Sparmöglichkeiten, nicht erreichbar ist, auch eine weitere Anhebung der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer in Betracht zu ziehen. In einer gemeinsamen Vorberatung der Fraktionen und der Ortsbürgermeisterin und der Beigeordneten konnte ein Einsparkonzept erstellt werden, das ohne die Erhöhung der genannten Steuern einen, wenn auch nicht ausgeglichenen Ergebnishaushalt, so doch einen deutlich verminderten Fehlbedarf, im Haushalt ausweist.

Der Vertreter der Verwaltung erläuterte die geänderten Positionen des vorgelegten Haushalts.

Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Fehlbedarf von 43.610,00 €, der Finanzhaushalt mit einem Überschuss von 30.685,00 €. Die Aufnahme von Darlehen ist entbehrlich. Zur Finanzierung der Investitionen reichen die finanzielle Mittel der Ortsgemeinde aus.

Nach kurzer Beratung beschloss der Ortsgemeinderat den vorgelegten Haushalt 2024.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Wolfsheim beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 der Ortsgemeinde Wolfsheim in der vorgelegten Fassung.

Finanzielle Auswirkung:

Schaffung der Ausgabeermächtigung 2024

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 4: Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Grolsheim für den Bereich der Friedhofstraße, der Alzeyer Straße (K10) und der L400

- Zustimmungsverfahren gem. § 67 Abs. 2 GemO

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.02.2024 die Änderungsplanung für den Bereich der Friedhofstraße, der Alzeyer Straße und der L400 gebilligt. In diesem Bereich soll die Parkfläche des Ausstellungsgebäudes mit Gastronomiebetrieb im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden.

Gemäß § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinden wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat.

Die Planunterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.

Nach kurzer Beratung stimmt der Ortsgemeinderat der Änderung des Flächennutzungsplanes des Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Grolsheim für den Bereich der Friedhofstraße, der Alzeyer Straße und der L 400 zu.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Grolsheim für den Bereich der Friedhofstraße, der Alzeyer Straße und der L400 zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 5: Radtouristisches Entwicklungskonzept

Neue Förderperiode für Radwege im Rahmen des GAP Strategieplans

Sach- und Rechtslage:

Im November 2021 hat sich die Ortsgemeinde Wolfsheim um Fördermittel im Rahmen des ELER Entwicklungsprogramm EULLE zur Förderung von Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung von kleinen Infrastrukturen, insbesondere von Radwegen und Pendlerrouten im ländlichen Raum beworben. Hiermit sollte ein Teilstück des Radweges entlang der Wißbergrunde (Radtouristischer Entwicklungsplan) grundlegend ertüchtigt werden. Für dieses Vorhaben wurden seitens der Fördermittelgeber 48.750,00 €, vorbehaltlich der endgültigen Bewilligung, reserviert. Im November 2022 wurde der endgültige Förderantrag eingereicht. Aufgrund der zwischenzeitlichen Baupreisentwicklung sind die Baukosten deutlich gestiegen. Durch den Fördermittelgeber, wurde jedoch maximal die reservierte Summe bereitgestellt. Hierdurch wurde die Förderquote von 75% nicht mehr erreicht. Seitens der ADD wurde signalisiert, dass es im Juli 2023 einen 4. Förderaufruf in diesem Förderprogramm geben soll. Die Förderquote sollte wie gehabt bis zu 65% betragen und könnte um 10% angehoben werden, wenn die LAG die Übereinstimmung der Ziele des Vorhabens bestätigt. Der Ortsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 24.05.2023 beschlossen, bei dem nächsten Förderaufruf eine erneute Bewerbung einzureichen.

Der 4. Förderaufruf hat sich bis Anfang März 2024 verschoben. Die Förderquote beläuft sich lediglich noch auf 43% der förderfähigen Kosten. Für die rund 175m lange Teilstrecke belaufen sich die Kosten der grundlegenden Sanierung inkl. Planung auf 136.411,93 € (Kostenschätzung von Dez. 2022). Somit hätte die Ortsgemeinde einen Eigenanteil in Höhe von 77.754,80 € zu tragen. Aufgrund der aktuellen Situation sind diese Kosten für die Ortsgemeinde nicht tragbar. Der Fachbereich 2 hat bei einem anderen Förderprogramm, bei dem die Förderquote für finanzschwache Kommunen bei bis zu 90% liegt, angefragt ob diese Maßnahme förderfähig wäre. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lag noch keine Auskunft hierzu vor.

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat Wolfsheim beschließt, keine Bewerbung zum aktuellen Förderaufruf einzureichen.

Verlauf der Beratung:

Dem Rat lag zu diesem Tagesordnungspunkt eine ausführliche Sachdarstellung der Bauverwaltung vor. Bereits im Jahr 2023 hatte der Ortsgemeinderat beschlossen ein Teilstück des Radwegs entlang der Wißbergrunde grundlegend zu ertüchtigen. Hierfür sollte eine Förderung von 75 % der Kosten von 65.000 € durch das Land erfolgen. Allerdings wurde mit der vom Fördergeber reservierten Zuwendung aufgrund der laufenden Baupreisentwicklung die Förderquote nicht mehr erreicht, da sich die Kosten zwischenzeitlich auf 136.411,00 € mehr als verdoppelt haben. Da der Eigenanteil von 77.750,00 von der Ortsgemeinde derzeit nicht finanziert werden beschloss der Rat keine Bewerbung einzureichen.

Die Fachabteilung der VG hat bei einem anderen Förderprogramm, bei dem die Förderquote für finanzschwache Kommunen bei bis zu 90 % liegt, angefragt ob diese Maßnahme förderfähig wäre. Zum Zeitpunkt der Sitzung lag noch keine Auskunft dazu vor.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Wolfsheim beschließt nach ausführlicher Beratung die Verwaltung zu beauftragen, nach Vorliegen von Informationen eine neue Vorlage mit einer aktuellen Kostenberechnung und mit geänderten Förderquoten zu erstellen und dem Rat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 6: Kindertagesstätte Wißberg-Wölflinge - Vergabe einer statische Beurteilung sowie eines Bodengutachten

Sach- und Rechtslage:

An diversen Stellen der Kindertagesstätte sind seit geraumer Zeit Risse in den Außenwänden sichtbar. Diese haben sich deutlich verstärkt und es wurde ein erster Ortstermin mit einem Statiker durchgeführt.

Als Ergebnis dieser ersten Begehung wurde festgehalten, dass die Ursache ggf. auf den Baugrund zurückzuführen ist und dass ein Bodengutachten für eine abschließende Beurteilung notwendig ist.

Seitens der Verwaltung wurden entsprechende Angebote eingeholt.

1) Vergabe der Erstellung der stat. Stellungnahme

Die Auftragssumme liegt unterhalb der Wertgrenze, sodass eine Vergabe ohne Vergleichsangebote erfolgen kann. Aufgrund der Vorkenntnisse des Bieters (vergangene Planungen sowie die erste Begehung des Kindergartens) kann dieser im Vergleich zu anderen Bietern Einsparungen an die Ortsgemeinde weitergeben, was sich im Angebot wiederspiegelt. Andere Bieter müssten sich erst einarbeiten und somit ist davon auszugehen, dass kein günstigeres Angebot abgegeben werden würde.

Das eingereichte Angebot umfasst die Planungsleistung, nach Prüfung liegt das Angebot bei gesamt 3.808 € brutto. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Auftrag an den angefragten Bieter zu vergeben.

2) Vergabe des Bodengutachtens inkl. der notwendigen Beprobungen

Der Auftrag kann im Rahmen des Rahmenvertrages vergeben werden, die Leistungen sind dort abgebildet und die Preise als wirtschaftlich anzunehmen.

Das eingereichte Angebot umfasst die Planungsleistung, nach Prüfung liegt das Angebot bei gesamt 4.798,08 € brutto.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Auftrag an den angefragten Bieter zu vergeben.

Beschlussvorschlag:

Die Ortsgemeinde vergibt

1) den Auftrag für die Erstellung der stat. Stellungnahme an den vorgeschlagenen Bieter

2) den Auftrag für das Bodengutachten an den vorgeschlagenen Bieter

Finanzielle Auswirkung:

Es stehen noch ausreichend Mittel aus dem Haushalt 2023 zur Verfügung

Verlauf der Beratung:

Zu Beginn der Beratung macht ein Ratsmitglied darauf aufmerksam, dass ein Bodengutachten bereits in den vergangenen Jahren erstellt wurde. Eine erneute Beauftragung wäre doch dann entbehrlich.

Der Rat beschließt daraufhin, dass der zuständige Fachbereich Planen und Bauen vorab prüfen soll, ob das vorhandene Gutachten verwendbar ist. Wenn hierzu ein Ergebnis vorliegt, soll die Beratung fortgesetzt werden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Wolfsheim beschließt, den zuständigen Fachbereich Planen und Bauen vorab mit der Prüfung zu beauftragen, ob das vorhandene Gutachten verwendbar ist. Wenn hierzu ein Ergebnis vorliegt, soll die Beratung fortgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 7: Kindertagesstätte Wißberg-Wölflinge - Vergabe von Maßnahmen aus der Testatsbegehungen

Sach- und Rechtslage:

Im Zuge der Brandschutz- und Unfallkassenbegehungen für die Verlängerung des Testates des Kindergartens wurden Mängel festgestellt, welche für den Weiterbetrieb behoben werden müssen.

Seitens der Verwaltung wurden entsprechende Angebote eingeholt.

3) Vergabe für die Herstellung von Klemmschutz an den Türen

An diversen Türen ist der geforderte Klemmschutz nicht installiert und muss daher nachgerüstet werden, um Verletzungen bei den Kindern zu vermeiden.

Die Auftragssumme liegt unterhalb der Wertgrenze, sodass eine Vergabe ohne Vergleichsangebote erfolgen kann. Nach Internetrecherche kann der angebotene Preis als wirtschaftlich erachtet werden.

Das eingereichte Angebot liegt bei gesamt 3.431,82 € brutto.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Auftrag an den angefragten Bieter zu vergeben.

4) Vergabe für die Verringerung des Untertrittes an den Holzstufen der Podest Ebene

Aufgrund der Aufnahme von kleineren Kinder hat sich die zulässige Durchtrittshöhe verringert und die aktuell vorhandene Treppe darf so nicht mehr genutzt werden. Um den Aufwand gering zu halten, soll nun mittels Leisten, welche von unten gegen die Stufen geschraubt werden der Untertritt verringert werden.

Die Auftragssumme liegt unterhalb der Wertgrenze, sodass eine Vergabe ohne Vergleichsangebote erfolgen kann. Bei bereits beauftragten gleichen Leistungen lagen die Preise im ähnlichen Preisniveau.

Das eingereichte Angebot liegt bei gesamt 1.536,62 € brutto.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Auftrag an den angefragten Bieter zu vergeben.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde vergibt

3) den Auftrag für die Herstellung des Klemmschutzes an den vorgeschlagenen Bieter

4) den Auftrag für die Verringerung des Untertrittes an den vorgeschlagenen Bieter

Finanzielle Auswirkung:

Unabhängig des ungenehmigten Haushaltes handelt es sich hierbei um gesetzlich vorgeschrieben Maßnahmen, welche durchgeführt werden müssen. Mittel für Sanierungen stehen in Höhe von 20.000 € bereit.

Verlauf der Beratung:

Im Zuge der Brandschutz- und Unfallkassenbegehungen für die Verlängerung des Testats des Kindergartens wurden Mängel festgestellt, welche für den Weiterbetrieb des Kindergartens behoben werden müssen. Es handelt sich zum einen um die Herstellung von Klemmschutz an den Türen zum Angebotspreis von 3.431,82 € brutto und zum anderen um die Verringerung des Untertritts an den Holzstufen der Podest Ebene zum Preis von 1.536,62 € brutto. Da es sich hierbei um Pflichtaufgaben der Ortsgemeinde handelt, ist es auch unerheblich, ob ein genehmigter Haushalt vorliegt oder nicht.

Die Verwaltung hat empfohlen, die Aufträge an die günstigsten Bieter zu den genannten Preisen zu vergeben. Dem stimmte der Rat zu.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Wolfsheim stimmt der Empfehlung der Verwaltung zu, die Aufträge an die günstigsten Bieter zu den genannten Preisen zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 8: Mitteilungen und Anfragen

TOP 8.1: Tätigkeiten von Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit für die OG Wolfsheim

Zum 01.01.2021 wurden Änderungen in der Nebentätigkeitsverordnung Rheinland-Pfalz vorgenommen.

Gemäß §119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 01. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Für außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter gilt dies nur, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

Mittels eines fraktionsübergreifenden Antrags konnte eine Änderung des Landesbeamtengesetzes dahingehend erreicht werden, dass Ehrenämter nur noch der Berichtspflicht unterliegen, soweit die erzielten Vergütungen aus den Nebentätigkeiten und Ehrenämtern 4.000,00 Euro in einem Jahr (Gesamtbetrag der Einkünfte pro Jahr; Reisekosten werden nicht mit eingerechnet) übersteigen.

Die Ortsbürgermeisterin Mechthild Walldorf und die erste Beigeordnete Heidrun Göhl haben keine unterrichtspflichtigen Tätigkeiten im Jahr 2023, die den Schwellenwert von 4.000,00 € im Jahr übersteigen, ausgeübt.

TOP 8.2: Bushaltestelle Kulturhof und Zebrastreifen

Am 2. Mai 2024 fand ein Gespräch mit dem Ingenieurbüro Bickmann, Herrn Nieminarz von der Bauverwaltung und Frau Erste Beigeordnete Göhl an der Bushaltestelle am Kulturhof statt.

Das Ingenieurbüro Bickmann erstellt ein Angebot für die Errichtung einer weiteren barrierefreien Bushaltestelle am Kulturhof. Diese Planung bekommt der LBM, welcher auf dieser Basis mit der Planung des Zebrastreifens beginnt.

TOP 8.3: Bushaltestelle Kreuznacher Straße

Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle Kreuznacher Straße vor der Fa. EuraMobil geht am Dienstag, den 21. Mai 2024 weiter und wird hoffentlich bald fertiggestellt und abgeschlossen sein.

TOP 8.4: Wann können die KIPKI-Mittel abgerufen werden

Danach fragte ein Ratsmitglied und verwies auf eine Veröffentlichung im Amtsblatt. Der Leiter des Fachbereichs Finanzen erkläre dazu das bevor der notwendige Nachtragshaushalt nicht genehmigt sei, keine Auszahlungen erfolgen dürfen. Der Nachtrag soll am 17.06.2024 vom VG-Rat beschlossen werden.