Der Ortsgemeinderat Sprendlingen hat in seiner Sitzung am 03.11.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Erweiterung Kurt-Schumacher-Straße 1. Änderung“ BauGB beschlossen.
Das Plangebiet erstreckt sich über folgende Grundstücke: Flur 23 Nr. 4/1 und 4/18, Flur 11 Nr. 58/6.
Übersichtslageplan:
Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.
In dem Zeitraum vom 19.04.2022 bis einschließlich 20.05.2022 lag der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den textlichen Festsetzungen sowie dessen Begründung wurde am 12.07.2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Plan, Textfestsetzungen, Begründungen und Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom
Freitag, den 29. Juli 2022 bis einschließlich
Mittwoch, den 31 August 2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer A 008, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und Stellungnahme öffentlich aus.
Der Entwurf kann auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/ eingesehen werden.
Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben. Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist schriftlich, zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen oder per E-Mail an info@vg-sg.de vorgebracht werden.
Die fristgerecht vorgebrachten Anregungen werden geprüft. Auf Berücksichtigung seiner Anregungen, auch wenn sie innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht wurden, hat niemand einen klagbaren Anspruch. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
1. Umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu dem Bebauungsplan verfügbar:
Im Rahmen des Umweltberichtes und Fachbeitrag Naturschutz:
| • | Schutzgut Tiere und Pflanzen |
| Schutzobjekte: FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet, gesetzlich geschützte Biotope, Biotopverbundflächen mit hervorragender Bedeutung, Artenschutzrechtliche Aspekte zu Vögeln, Amphibien, Insekten, Reptilien und Fledermäusen | |
| • | Schutzgut Boden |
| Versiegelungsgrad, Vorbelastungen, Geologischer Untergrund/Bodenaufbau | |
| • | Schutzgut Wasser |
| Grundwasser, Versickerungsmöglichkeiten, Oberflächengewässer | |
| • | Schutzgut Luft/Klima |
| Lokalklima Bestand-Planungen | |
| • | Schutzgut Landschaftsbild/Erholung |
| Vorprägung, Planauswirkung | |
| • | Kultur und sonstige Sachgüter |
| Elemente der Kulturlandschaft | |
| Umweltrelevante Gutachten und Stellungnahmen | |
| • | Fachbeitrag Naturschutz - Büro lf-Plan von 05/22 |
| • | Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gem. UVPG und LUVPG - Büro lf-Plan von 05/22 |
| • | Faunistische Untersuchung - Büro lf-Plan von 02/20 |
| • | Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 18.05.2022 mit dem Hinweis auf das Fehlen des vollständig ausgearbeiteten Umweltberichts |
| • | Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 18.05.2022 mit dem Hinweis auf das Planfeststellungsverfahren „Höllengraben“ |
| • | Stellungnahme der SGD Süd vom 03.05.2022 mit Hinweisen zu dem Umgang mit dem anfallenden Oberflächen- und Außengebietswasser auf das Planfeststellungsverfahren „Höllengraben“ |
Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt.
2. Änderungen
Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden folgende Änderungen vorgenommen:
| • | Einfügen eines Hinweises auf der Planzeichnung, der zeigt, dass die textlichen Festsetzungen Bestandteil des Bebauungsplanes sind. |
| • | Aufnahme eines Ausfertigungsvermerks in die textlichen Festsetzungen. |
| • | Aufnahme aller Kompensations- Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen in die textlichen Festsetzungen. |
| • | Aufnahmen eines Hinweises zu den Leitungsbereichen für Telekommunikationsleitungen in die textlichen Festsetzungen. |
| • | Datumsangaben unter Hinweis E3 der textlichen Festsetzungen ergänzen. |
| • | Aufnahme eines Hinweises zur Anzeigepflicht nach § 5 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz in die textlichen Festsetzungen. |
| • | Aufnahmen eines Hinweises zu Archäologischen Funden in die textlichen Festsetzungen. |
Hinweis Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen www.sprendlingen-gensingen.de/footer/datenschutzerklaerung/ abrufbar ist.