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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 29/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Grolsheim

Am Montag, dem 15.04.2024 fand unter Vorsitz von Guido Daum die 3 öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Grolsheim statt.

Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:

TOP 1: Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Grolsheim und Beschlussempfehlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben nach § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO)

Sach- und Rechtslage:

Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Grolsheim gemäß § 114 GemO.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 ist als Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.

Der Jahresabschlussbericht 2020 wurde im Detail besprochen. Sich ergebende Fragen wurden von dem Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung zur Zufriedenheit der Anwesenden direkt beantwortet.

Auszug aus der Jahresrechnung 2020:

Die signifikante Veränderung beim Eigenkapital ergibt sich aus der Ausschüttung von Mitteln des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein und Grolsheim in Höhe von 3 Mio. €

im Jahr 2020.

Anschließend wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat Grolsheim

  1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 in der vorliegenden Fassung.
  2. Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (gem. § 100 GemO).
  3. Die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben nach § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO).

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen