Alle Grundstückseigentümer haben ihre Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass diese Überhänge nicht öffentliche Straßen, Plätze und landwirtschaftliche Wege beeinträchtigen.
Dies ist insbesondere gegeben, wenn durch diese Überhänge die Verkehrssicht versperrt und die öffentliche Sicherheit gefährdet wird.
Des Weiteren ist die Ablagerung von Grünschnitt auf öffentlichen Grünflächen der Ortsgemeinde nicht gestattet.
Ich bitte Sie, dies zu beachten.