Rechtsgültiger FNP:
geplante Änderungsfläche:
Rechtsgültiger FNP:
geplante Änderungsfläche:
Am Donnerstag, dem 15.12.2022, fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Armin Brendel die 40. Sitzung des Ortsgemeinderates Gensingen statt.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird TOP 13 auf TOP 11 vorgezogen und die Mitteilung TOP 10.1 wird in eine Beschussvorlage umgewandelt. Die Änderung der Tagesordnung wird so einstimmig beschlossen.
In veränderter Reihenfolge wird die Tagesordnung wie folgt abgehandelt.
TOP 1: Fragen der Einwohner
Es werden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Zustimmung zur Ausführungsplanung und zur Ausschreibung der Ortskernsanierung, 2 und 3 BA
Sach- und Rechtslage:
Die Ortsgemeinde Gensingen beabsichtigt in den kommenden Jahren verschiedene Gemeindestraßen im Rahmen der Ortskernsanierung auszubauen. Hierfür wurden 3 Bauabschnitte festgelegt, welche nacheinander ausgebaut werden sollen. Der erste Bauabschnitt mit der südlichen Kreuzstraße, der Langgasse und der Kaiserstraße befindet sich derzeit im Bau und soll voraussichtlich gemäß Bauzeitenplan Mitte 2024 abgeschlossen sein.
Im weiteren Schritt soll nun der Ausbau des 2. Und 3 BA. erfolgen. Am 24.11.2022 fand hierzu eine Anliegerversammlung in der Goldberghalle in Gensingen statt. Den anwesenden Anliegern und interessierten Bürgern wurde dort der Planungstand sowie der Bauzeitenplan vorgestellt. Der zeitliche Planablauf zur Umsetzung des 2. und 3. Bauabschnittes sieht vor, dass mit den Ausbauarbeiten Mitte 2023 begonnen wird und diese aller Voraussicht nach Mitte 2025 abgeschlossen sein werden.
Seitens der anwesenden Anwohnern sind insbesondere Rückfragen zur Gestaltung der Entwässerungsrinne und der fehlenden Anordnung von gekennzeichneten Parkflächen gekommen. Auf die gestellten Fragen ging das anwesende Ingenieurbüro gezielt ein und erläuterte diese.
Seitens der Verwaltung wurden für den 2. und 3. BA Zuwendungsanträge im Rahmen der Städtebauförderung gestellt. Hier liegen die Bewilligungsbescheide jedoch noch nicht vor. Diese werden aber noch im Dezember erwartet. Die Ausschreibung der Maßnahme soll im Frühjahr 2023 erfolgen.
Dies kann aber erst nach Eingang der Bewilligungsbescheide erfolgen, da dies ansonsten förderschädlich ist.
Vom Ingenieurbüro Karst wird dem Ortsgemeinderat die Ausführungsplanung für den 2. und 3.BA vorgestellt.
Verlauf der Beratung:
Zu diesem Punkt begrüßt der Vorsitzende Bau- und Wirtschaftsingenieur Thorsten Schwanke von den Karst-Ingenieuren und übergibt ihm das Wort. Dieser erläutert mittels einer PP-Präsentation (Anlage im Ratsinfosystem) die Ausbauplanungen für die Sanierungen im Gensinger Ortskern.
Die Straßen selbst und auch die Randbereiche der Verkehrsmischfläche sollen niveaugleich, mit der Möglichkeit zur Begehung mit z.B. Kinderwagen und Rollatoren, ausgebaut werden.
Während der Ausbauphase soll auch die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge etc. sichergestellt werden, wie seitens des Rates angefragt wird. Ordnungsamt und die bauausführende Firma wird informiert.
Die Anfrage nach den Parkmöglichkeiten nach dem Ausbau lässt der Referent zunächst einmal offen; allerdings solle niemand behindert werden; optimal wäre das Parken in den eigenen Höfen, wozu auch Ortsbürgermeister Brendel dringend appelliert.
Ohne weitere Fragen stimmt der Rat über die Ausführungsplanung ab.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen stimmt der vorgestellten Ausführungsplanung für den 2. und 3. Bauabschnitt zur Ortskernsanierung in der Gemeinde Gensingen zu.
Die Verwaltung soll nach Eingang der Bewilligungsbescheide das Ausschreibungsverfahren in die Wege leiten. Der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter soll sodann in einer der folgenden Sitzungen des Ortsgemeinderates vergeben werden.
Finanzielle Auswirkung:
Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt der Ortsgemeinde für das Haushaltsjahr 2023 veranschlagt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 1
Nach der Abstimmung bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn Schwanke und entlässt ihn aus der Sitzung.
TOP 3: Vergabe für die erforderliche Beweissicherung der Bestandsgebäude im Zuge der Ortskernsanierung 2. und 3 BA
Sach- und Rechtslage:
Die Ortsgemeinde Gensingen beabsichtigt den Ausbau verschiedener Gemeindestraßen im Rahmen der Ortskernsanierung. Im zweiten Bauabschnitt soll nun der Ausbau der Ernst-Ludwig-Straße, der Straße Im Gartenfeld, der nördlichen Kreuzstraße sowie der Grabenstraße durchgeführt werden.
Seitens der Verwaltung wurden 4 Unternehmen aufgefordert, Angebote für die Beweissicherung der Bestandsgebäude im 2. und 3 Bauabschnitt der Ortskernsanierung abzugeben.
Aufgrund der derzeitigen Auftragsauslastung der Büros wurde nur ein Angebot eingereicht.
Das abgegebene Angebot schließt im Hauptangebot mit einer Angebotssumme von 26.804,75 € ab.
Als Alternativangebot wurde die Abgabe der Beweissicherungsunterlagen in digitaler Form angeboten. Hierbei reduziert sich die Angebotssumme auf 20.307,35 €. Nach Prüfung und Wertung des Angebotes sind die angebotenen Einheitspreise marktüblich und vergleichbar mit den Preisen für die Beweissicherung des
1 BA. der Ortskernsanierung.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt die Auftragsvergabe für die Beweissicherung zum abgegebenen Angebotspreis zu vergeben.
Finanzielle Auswirkung:
Haushaltsmittel sind im Haushalt 2022 der Ortsgemeinde bereitgestellt.
Verlauf der Beratung:
Der Rat legt Wert auf die Auftragsvergabe für die Beweissicherung in digitaler Form; darüber beschließt er wie folgt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt die Auftragsvergabe für die Beweissicherung in digitaler Form zum abgegebenen Angebotspreis in Höhe von 20.307,35 Euro.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Enthaltungen: 1
TOP 4: Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen im Bereich "Gau-Bickelheimer-Straße -Süd" - Zustimmungsverfahren gem. § 67 Abs. 2 GemO
Sach- und Rechtslage:
Der Verbandsgemeinderat hat die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich „Gau-Bickelheimer-Straße-Süd“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Mischbaufläche.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Sprendlingen ist das Gebiet teilweise als Gewerbefläche dargestellt. Die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 26.09.2022 gebilligt. Gemäß § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinden wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat.
Ohne Beratung beschließt der Rat.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich „Gau-Bickelheimer-Straße-Süd“ zu.
Finanzielle Auswirkung:
Für die Ortsgemeinden hat diese Planung keine finanziellen Auswirkungen
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen im Bereich Gensingen "Erweiterung Friedhof"- Zustimmungsverfahren gem. § 67 Abs. 2 GemO
Sach- und Rechtslage:
Der Verbandsgemeinderat hat die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Gensingen für den Bereich „Erweiterung Friedhof“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Erweiterung der Friedhofsfläche.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Sprendlingen ist das Gebiet als Grünland mit dem Hinweis Parkanlage dargestellt. Die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 26.09.2022 gebilligt. Gemäß § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinden wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat.
Auch in diesem Fall beschließt der Rat ohne Diskussion.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Gensingen für den Bereich „Erweiterung Friedhof“ zu.
Finanzielle Auswirkung:
Für die Ortsgemeinden hat diese Planung keine finanziellen Auswirkungen
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6: Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses (22133)
Sach- und Rechtslage:
Die Antragsteller beabsichtigen den Umbau und die Erweiterung eines Wohnhauses.
Lageplan und Antragsunterlagen des beantragten Vorhabens sind dieser Vorlage als nichtöffentliche Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.
Das Grundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „1962“.
Eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist hier nicht ersichtlich.
Das Grundstück befindet sich auch innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes sowie im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung und ist somit nach den Vorschriften des § 145 BauGB und § 88 Abs. 1 LBauO von der Gemeinde zu beurteilen und zu genehmigen.
Eine städtebauliche Stellungnahme wurde beantragt und ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Die Gestaltungssatzung auf Grundlage des § 88 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) definiert für bestimmte Teilgebiete Vorschriften zur äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen.
Aus Sicht der Sanierungsplanung wird dem beschriebenen Vorhaben zugestimmt. Die in der städtebaulichen Stellungnahme formulierten Auflagen (Umbaumaßnahmen der Fenster) sind zu beachten. Der Umbau des Wohnhauses dient der Verbesserung bestehender Bausubstanz in der Ortsgemeinde Gensingen. Dies entspricht den Sanierungszielen der Gemeinde.
Nach Meinung der Verwaltung ist die Zustimmung zu erteilen. Dem stimmt der Rat ohne Diskussion zu.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen stimmt dem Bauvorhaben gemäß § 88 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 LBauO zu. Die Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Gensingen hinsichtlich der Umbaumaßnahmen der Fenster ist einzuhalten.
Finanzielle Auswirkung:
Der Beschluss hat keine finanzielle Auswirkung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 7: Errichtung eines Mastes für eine Antennenanlage (22138)
Sach- und Rechtslage:
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Mastes für eine Antennenanlage.
Lageplan und Antragsunterlagen des beantragten Vorhabens sind dieser Vorlage als nichtöffentliche Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.
Das Grundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „1962“.
Eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist hier nicht ersichtlich.
Das Grundstück befindet sich auch innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes sowie im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung und ist somit nach den Vorschriften des § 145 BauGB und § 88 Abs. 1 LBauO von der Gemeinde zu beurteilen und zu genehmigen.
Die Gestaltungssatzung auf Grundlage des § 88 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) definiert für bestimmte Teilgebiete Vorschriften zur äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen.
Eine städtebauliche Stellungnahme wurde beantragt und ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Aus Sicht der Sanierungsplanung wird dem beschriebenen Vorhaben zugestimmt. Die Antennenanlage soll im rückwärtigen Grundstücksbereich errichtet werden.
Obwohl sie vom öffentlichen Straßenraum aus einsehbar ist, wenn man vor dem Gebäude steht, tritt sie im Ortsbild nicht übermäßig in Erscheinung. Hinzu kommt, dass aufgrund der Abstandsanforderungen keine Standortalternativen bestehen.
Verlauf der Beratung:
Ortsbürgermeister Brendel informiert den Rat vor der Abstimmung über die Höhe des Mastes; dieser erreicht mit einer Ausgangshöhe von 6 Metern eine maximale Höhe von 15 Metern.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen hat keine Einwände gegen die Errichtung eines Mastes für eine Antennenanlage.
Finanzielle Auswirkung:
Der Beschluss hat keine finanzielle Auswirkung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 8: Bauleitplanung "Am Lettkopf" Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Planungsleistungen
Sach- und Rechtslage:
Der Ortsgemeinderat Gensingen hat in der Sitzung am 09.06.2022 den Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren „Am Lettkopf“ in Gensingen gefasst. Ziel der Planung ist die Herstellung von Wohnbauflächen.
Durch die Verwaltung wurden fünf Planungsbüros angeschrieben, drei Angebote wurden eingereicht.
Die Angebotssummen liegen zwischen rund 20.000,00 € und rund 34.000,00 €.
Die einzelnen Angebote sowie die Angebotszusammenstellung sind dieser Vorlage als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
Verlauf der Beratung:
Seitens des Rates wird befürchtet, dass die Firma, die den Zuschlag bekommen könnte, während der Bauphase einen Nachtrag fordern könnte. Deshalb wird dafür plädiert, vom Planer drei Planungs- bzw. Berechnungsvarianten auf HOAI-Basis vorlegen zu lassen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen ermächtigt den Ortsbürgermeister den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Finanzielle Auswirkung:
Für dieses Projekt sind ausreichende Haushaltsmittel eingestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Enthaltungen : 1
TOP 9: Richtlinie über die Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
Sach- und Rechtslage:
Die Verbandsgemeinde hat eine Richtlinie zur Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens aufgelegt (siehe Anlage im Ratsinfosystem). Diese galt auch für das Jahr 2022. Die Ortsgemeinden Gensingen und Sprendlingen betreiben in Kooperation die Bibliothek Sprendlingen-Gensingen mit dem Ziel, ein leistungsfähiges öffentliches Bibliothekssystem für alle Einwohnerinnen und Einwohner aufzubauen und ein starker Bildungspartner für Schulen, Kitas und sonstige Bildungsträger zu sein. Zwecks Antragstellung ist ein entsprechender Ratsbeschuss notwendig. Die Anträge wurden bereits fristgerecht gestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat beschließt einen entsprechenden Förderantrag (15.000,00 €) zu stellen, bzw. stimmt nachträglich dem bereits gestellten Förderantrag für das Jahr 2022 zu.
Verlauf der Beratung:
Vor der Beschlussfassung erklärt Ortsbürgermeister seine favorisierte Vorstellung eines Bibliothekswesens in der VG, doch leider wurde eine Verbandsgemeinde eigene Bibliothek von der Kommunalaufsicht versagt.
Stattdessen wird der Rat künftig weiterhin über Fördermittel beschließen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt einen entsprechenden Förderantrag (15.000,00 €) zu stellen, bzw. stimmt nachträglich dem bereits gestellten Förderantrag für das Jahr 2022 zu. Ergänzend wird beschlossen, über diese Anträge künftig im Rat zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 10: Sachstandsmitteilung zu der Leipziger Straße 8
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde dieser Punkt als zu beratender und beschließender Punkt einstimmig beschlossen.
Sachdarstellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Wohnsituation in der Leipziger Straße 8 und der daraus resultierenden Beschwerdelage möchten wir Ihnen im Folgenden seitens der involvierten Fachbereiche der Verbandsgemeindeverwaltung Stellungnahmen abgeben.
Stellungnahme FB1 Bürgerservice:
Grund dieser Mitteilung sind die Beschwerden der Nachbarschaft zur Wohnsituation in dem Anwesen der Leipziger Straße 8. Hier sind mehrere Gastarbeiter, welche für ein größeres VG-ansässiges Unternehmen Pakete ausliefern, gemeldet. Aufgrund dieser Tätigkeit werden mehrere Lieferfahrzeuge in der Leipziger Straße abgestellt, wodurch es wiederkehrend zu verkehrswidrigem Verhalten kommt.
Dies wird bei regelmäßigen Kontrollen vor Ort entsprechend geahndet. Die privaten Stellflächen sind dabei meist mit den ausländischen PKW der Kurierfahrer belegt. Die mögliche Schaffung von zusätzlichen Parkflächen auf dem Grundstück wird vom Eigentümer geprüft. Eine Lösung bezüglich der Parkproblematik im öffentlichen Verkehrsraum ist momentan, ohne die Verlagerung des Problems in andere Bereiche der Wohngegend, nicht ersichtlich.
Weiterhin gibt es Probleme mit der Mülltrennung in dem Anwesen. Hier kam es in der Vergangenheit zu falsch entsorgten Abfällen und Überfüllung der Abfallbehälter, wodurch diese nicht von der Müllabfuhr geleert worden sind. Zusätzlich sind hier Anzeigen bzgl. störender Immissionen bekannt.
Seitens der Ordnungsbehörde wird diesen Beschwerden grundsätzlich nachgegangen und zeitnah Abhilfe geschaffen. Es erfolgt eine enge Kommunikation mit dem Eigentümer der Immobilie, welcher um die Beseitigung der Missstände bemüht ist und z.B. Restmüllcontainer organisiert und mittlerweile einen Hausmeisterdienst beschäftigt, welcher sich unter anderem um den Heckenschnitt und die Straßenreinigung kümmert. Auch die richtige Mülltrennung soll im Auge behalten werden, um so die Ansammlung von Abfall auf dem Grundstück zu vermeiden. Teilweise wurde auch Sperrmüll auf dem Grundstück gelagert, welche mit der Zeit entsorgt bzw. abgeholt wurde.
Kontrollen des Vollzugsdienstes finden in regelmäßigen Abständen statt, teilweise mehrmals täglich an 3-4 Tagen die Woche. Bei Verstößen werden grundsätzlich die Bewohner oder der Eigentümer unverzüglich zur Beseitigung aufgefordert. Aufgrund des häufigen Bewohnerwechsels müssen unsere Belehrungen u.a. zum Parkverhalten regelmäßig wiederholt werden.
Dies stellt auch ein Problem bei der Ahnung von Ordnungswidrigkeiten dar, da sich die Personen oft nicht mehr im Inland befinden und die betroffenen Verfahren eingestellt werden müssen.
Nichts desto trotz wird die Situation vor Ort durch den Außendienst überwacht und Anzeigen werden erfasst und verfolgt.
Stellungnahme FB2 Planen und Bauen:
Diese liegt in Form eines anhängenden Telefonvermerks mit dem GStB vor.
Eine Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mainz-Bingen zu dem besagten Beschwerdeschreiben der Nachbarschaft liegt bis dato nicht vor. Sollte dies bis zur Ratssitzung erfolgen, wird diese als Tischvorlage nachgereicht.
Verlauf der Beratung:
Der Vorsitzende erläutert die Sachlage kurz. Er möchte über den GStB entsprechende Regularien schaffen, um derartige Missstände, wie sie sich zurzeit in der Leipziger Straße 8 zutragen, auch für andere Straßen in der Ortsgemeinde Gensingen zukünftig untersagen zu können. Deshalb möchte er eine Resolution formulieren, von der er den Rat bittet, diese mitzutragen. Der Rat befürwortet eine gesetzliche Grundlage bzw. Handhabe gegen die Missstände und beschließt wie folgt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen beauftragt Herrn Ortsbürgermeister Brendel, eine Resolution gegen die Missstände in der Leipziger Straße zu formulieren. Auf dieser Basis soll eine gesetzliche Grundlage über den Gemeinde- und Städtebund geschaffen werden, um Abhilfe bezüglich der sozialen Missstände erwirken zu können.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 11: Mitteilungen und Anfragen
TOP 11.1: Ortskernsanierung Ablaufplan des 2. und 3. Bauabschnittes
Durch die beiden Ingenieurbüros wurde der Ablaufplan für den 2. und 3. Abschnitt der Ortskernsanierung erarbeitet. Geplant ist bis Mai 2023 die Planung und Vergabe durchzuführen, so dass im Juni 2023 die Bauphase beginnen kann. Ausgebaut werden sollen die Kreuzstraße, Grabenstraße, Ernst-Ludwig-Straße sowie die Straße Im Gartenfeld. Geplant ist, die Bauarbeiten bis August 2025 zu beenden.
TOP 11.2: Verpachtung der verbandsgemeindeeigenen Grundstücke in der GemarkungGensingen Flur 2, Nr. 105 und Nr. 131
Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen hat die Grundstücke Flur 2, Nr. 105, Lage: „Am Mühlteich“
und Flur 2, Nr. 131, Lage: „Auf der Insel“ ab 01.01.2023 an den Angelsportverein 1957 e. V. Gensingen
verpachtet.
Vertraglich wurde vereinbart, dass der Angelsportverein dem Naturkindergarten Gensingen die
Nutzung der beiden Grundstücke für Wanderungen, Picknick etc. gestattet.
Der Vorsitzende erläutert die Sachlage als Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
Ein Lageplan ist dieser Vorlage im Ratsinfosystem beigefügt.
TOP 11.3: Kleiderkammer
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Kleiderkammer in Gensingen in den aktuell angemieteten Räumlichkeiten aufgrund von Feuchtigkeit und Schimmelbildung nicht bleiben kann. Ein neuer Mietvertrag ist in Aussicht - aber noch nicht unterschrieben. Die Verantwortliche der Kleiderkammer, Ratsfrau Tobe, spricht von zunehmender Frequentierung der Kleiderkammer; der Zuspruch sei sehr groß und werde deshalb benötigt. Eine Unterstützung seitens des Verbandsgemeinderates wurde mit der Begründung abgelehnt, die Integrationspauschale sei bereits komplett in die Unterstützung der Kleiderkammer geflossen. Dennoch bittet Ortsbürgermeister Brendel weiterhin den VG-Rat um Unterstützung.
TOP 11.4: Kunstrasenplatz
Angebote zur Sanierung von Kunstrasenplatz „Am Matzgraben“ und Bolzplatz werden derzeit eingeholt. Verschiedene Bodenbeläge wurden bereits diskutiert.
TOP 11.5: Linde gepflanzt
Ortsbürgermeister Brendel bedankt sich herzlich für die Pflanzung einer Linde bei den Eigentümern eines in der Mainzer Straße ansässigen Friseur-Salons.
TOP 11.6: Sanierungsprogramm
Die Umsetzung des ISEK-Städtebau-Sanierungsprogramms, deren Vereinbarung seit 2015/2016 besteht, ist Corona bedingt in Verzug geraten. Das Land sei bislang nicht zu zeitlichen Zugeständnissen bereit. Deshalb will Ortsbürgermeister Brendel noch einmal beim Ministerium vorsprechen und um fortsetzende Zusage werben.
TOP 11.7: P&R-Anlage
Die Herstellung der P&R-Anlage am Bahnhof Gensingen-Horrweiler wird nach Absprache mit den beteiligten Planern so ausgeführt, dass zunächst kein Carport mit PV-Anlage, sondern nur ein Fahrrad-Abstellplatz errichtet wird.
TOP 11.8: Gewerbegebiet
Die noch bei der Gemeinde vorhandenen Grundstücke werden teilweise als Lagerflächen für die Ortskernsanierung/Glasfaserausbau genutzt
TOP 11.9: Altlastensanierung
Bezüglich der Altlastensanierung im Gewerbegebiet gibt es keine Negativ-Einträge, berichtet der Vorsitzende. Ratsmitglied Pitthan möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob für das alte Bodengutachten, für das die Ortsgemeinde Geld ausgegeben habe, evtl. Regressansprüche bestehen. Dazu liegt jedoch noch kein Ergebnis vor, wie der Vertreter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herr Nieminarz, auf Anfrage bestätigt.
TOP 11.10: Wiedereröffnung MVB
Nach längerem Ausfall wird die Filiale der Mainzer Volksbank an der Alzeyer Straße am 19.12.2022 wiedereröffnet.