Am Donnerstag, dem 30.11.2023 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Eckhard Siegfried die 39. Sitzung des Ortsgemeinderates Horrweiler statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
TOP 1: Fragen der Einwohner
Es werden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Horrweiler für das Jahr 2024
Sach- und Rechtslage:
Auf die detaillierte Besprechung des Haushaltes zu einzelnen Positionen wird verzichtet. Mit 34.299 Euro hat die Ortsgemeinde nach Beratungen im Ältestenrat einen Jahresüberschuss zu verzeichnen. Der Haushalt ist ausgeglichen.
Die Fraktionsvorsitzenden nehmen zum Haushalt Stellung. Für die Horrweiler Bürgerliste stellt Ratsmitglied Galle fest:
Wie auch schon im Vorjahr war es auch dieses Mal ein erheblicher Kraftakt für die Ortsgemeinde, einen ausgeglichen, ja sogar positiven Haushalt aufzustellen. Ganz herzlich bedankt er sich bei den Vertretern der VG und erklärt, dass die hervorragende Beratung im Ältestenrat erheblich zu diesem „positiven“ Ergebnis beigetragen hat.
Es wird hervorgehoben, dass dies nur durch die Planungen des Verkaufs von gemeindeeigenen Gebäuden möglich ist. Dadurch konnte mit diesem Haushalt eine dramatische Erhöhung der Messbeträge, z.B. die Grundsteuer B auf mehr als 950%, vermieden werden und somit eine steuerliche Mehrbelastung verhindert werden. Er appelliert an alle Ratsmitglieder, dies auch entsprechend bei Gesprächen mit Einwohner hervorzustellen, im Sinne von „tue Gutes und rede darüber“.
Abschließend erklärt Fraktionssprecher Galle, dass die finanzielle Ausstattung der Ortsgemeinden für übertragenen Pflichtaufgaben, wie zum Beispiel die Kindertagesstätte, durch Bund und Land unzureichend sind.
Für die Wählergruppe Horrweiler bezieht Ratsmitglied Daudistel Stellung zum vorliegenden Haushalt.
Er würdigt Ortsbürgermeister Siegfried sowie seine Fraktionskollegen und Kolleginnen für ihre Beiträge, durch die ein positives Haushaltsergebnis bewerkstelligt werden und eine Erhöhung der Messbeträge (z.B. Grundsteuer B) habe verhindert werden können. Allerdings kreidet er Land und Bund an, die Ortsgemeinden zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben nicht mit genügend finanziellen Mitteln auszustatten und mutmaßt, dass sei vom Land/Bund so beabsichtigt.
Jens Wagner, Kämmerer der VG Sprendlingen-Gensingen ergänzt:
Die Ortsgemeinden haben es schwer, weil das Land knausert und deckelt. Kreise und Verbandsgemeinden haben (praktisch) keine eigenen Einnahmen; sie sind auf die Steuereinnahmen der Ortsgemeinden angewiesen, um ihre Aufgaben zu erfüllen (FFW, Schulen, Straßen etc.). Zudem prognostiziert Herr Wagner, die Kreisumlage könne möglicherweise sogar auf über 40% steigen und bedauert, „das Land lässt die Kommunen am langen Arm verhungern“. Es gibt Kommunen, die sich per Klage gegen eine derartige Entwicklung wehren.
Nachdem keine Fragen offengeblieben sind, beschließt der Rat.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Horrweiler für das Jahr 2024 in der vorliegenden Fassung.
Finanzielle Auswirkung:
Schaffung der Ausgabeermächtigung 2024.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über den Gestaltungsvorschlag einer Einfriedung im NBG "Zu Gehren"
Sach- und Rechtslage:
Die Bauherren stellten am 25.04.2021 einen Abweichungsantrag von den gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zu Gehren – 2015“ 1. Änderung.
Es wurde eine Abweichung von der Art und des Maßes der Einfriedung beantragt.
Nach ursprünglicher Ablehnung habe die Antragsteller einen Verständigungsvorschlag vorgelegt, dem nach Bewertung durch die Verwaltung zugestimmt werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler stimmt dem Verständigungsvorschlag zu.
Finanzielle Auswirkung:
Ein Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen
Der Vorsitzende schlägt einen geänderten Beschlussvorschlag vor. Nach keinem weiteren Gesprächsbedarf beschließt der Rat.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler stimmt dem B-Plan konformen Vorschlag unter Einbeziehung der hilfsweise genannten Abweichung auf 1,25 m auch für das linke 6. Element (Süd-Nord-Ansicht) zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der kommunalen Kindertagesstätte der Ortsgemeinde Horrweiler
Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der Übertragung der Trägerschaft der kommunalen Kindertagesstätte der Ortsgemeinde Horrweiler auf die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, wird die Satzung der Ortsgemeinde Horrweiler über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der kommunalen Kindertagesstätte der Ortsgemeinde Horrweiler vom 25.06.2012 gegenstandslos. Daher ergibt sich die Notwendigkeit, dass der Ortsgemeinderat Horrweiler die o.g. Satzung aufhebt mit Wirkung vom 01.01.2024.
Ein Entwurf der Satzung wurde als Anlage in More Rubin beigefügt.
Ohne Beratungsbedarf beschließt der Rat.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung vom 25.06.2012 über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der kommunalen Kindertagesstätte in Horrweiler. Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Finanzielle Auswirkung:
Der Haushalt wird nicht belastet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der Kindertagesstätte der Ortsgemeinde Horrweiler
Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der Übertragung der Trägerschaft der kommunalen Kindertagesstätte der Ortsgemeinde Horrweiler auf die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, wird die Satzung der Ortsgemeinde Horrweiler über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte der Ortsgemeinde Horrweiler vom 11.09.2014 gegenstandslos. Daher ergibt sich die Notwendigkeit, dass der Ortsgemeinderat Horrweiler die o.g. Satzung aufhebt mit Wirkung vom 01.01.2024.
Ein Entwurf der Satzung wurde als Anlage in More Rubin beigefügt.
Ohne Beratungsbedarf beschließt der Rat.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung vom 11.09.2014 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte der Ortsgemeinde Horrweiler. Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Finanzielle Auswirkung:
Der Haushaltsplan wird nicht belastet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6: Mitteilungen und Anfragen
TOP 6.1: Vorfälle in Schmidt-Horr-Straße
In den letzten Wochen haben sich zwei Vorfälle in der Schmitt-Horr-Straße ereignet, bei dem ein schwerer Anhänger auf die Straße gezogen wurde, der beinahe einen schweren Unfall verursacht hätte.
Am letzten Samstag erfolgten Sachbeschädigungen an Fahrzeugen (Verkratzungen und Entfernen von Radkappen und Nummernschildern an zwei PKWs, Zerschlitzen von Anhängerplanen, Versuch von Tiertötungen). Die auswärtigen, minderjährigen Verursacher sind aufgrund von Hinweisen namentlich bekannt und es wurde Anzeige erstattet. Ob dies mit den anderen Vorfällen im Zusammenhang steht, ist offen.
TOP 6.2: Unterzeichnung Trägerwechsel
Am 19.12.2023 erfolgt die Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Verträge zu Übernahme der Kita-Trägerschaft der drei Ortsgemeinden Aspisheim, Horrweiler und St. Johann an die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen.
TOP 6.3: Anfrage zu Friedhofsangelegenheit
Der Ortsbürgermeister wird die Anfrage von Ratsmitglied Hessert zur möglichen Anzahl der Urnen auf dem anonymen Grabfeld der Deutschen Friedhofsgesellschaft auf dem Friedhof Horrweiler zeitnah beantworten.
TOP 6.4: Anfrage zu Container-Leerung
Weiter möchte Ratsmitglied Hessert wissen, wann die Container am Friedhof geleert werden. Dies wird der Vorsitzende veranlassen.
TOP 6.5: Anfrage zu Reinigung
Die Reinigung der Einlaufwerke ist beauftragt, so der Ortsbürgermeister auf Anfrage von Ratsmitglied Daudistel.