Der Ortsgemeinderat Sprendlingen hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Gau-Bickelheimer-Straße Süd“ beschlossen.
Das Plangebiet erstreckt sich über folgende Grundstücke: Flur 7 Nr. 64/1, 64/2, 65/1, 65/2, 66, 67/2, 67/3, 68/1, 69, 70, 71, 151/2 und 152 (tlw.).
Übersichtslageplan:
Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.
In dem Zeitraum vom 24.06.2021 bis einschließlich 23.07.2021 lag der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den textlichen Festsetzungen sowie dessen Begründung wurde am 14.09.2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Plan, Textfestsetzungen, Begründungen, Umweltbericht, Schallschutzgutachten und artenschutzrechtliche Prüfung liegt gemäß § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom
Freitag, den 12. August 2022 bis einschließlich
Dienstag, den 13 September 2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer A 008, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und Stellungnahme öffentlich aus.
Der Entwurf kann auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen www.sprendlingen- gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/ eingesehen werden.
Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben. Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist schriftlich, zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen oder per E-Mail an info@vg-sg.de vorgebracht werden.
Die fristgerecht vorgebrachten Anregungen werden geprüft. Auf Berücksichtigung seiner Anregungen, auch wenn sie innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht wurden, hat niemand einen klagbaren Anspruch. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Umweltbezogene Informationen
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Hinweis Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzge- setz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informations- pflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen www.sprendlingen-gensingen.de/footer/datenschutzerklaerung/ abrufbar ist.