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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 31/2022
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bebauungsplan der Ortsgemeinde Horrweiler für das Gebiet „Am Aspisheimer Weg“

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Ortsgemeinderat Horrweiler hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Am Aspisheimer Weg“ beschlossen.

Das Plangebiet erstreckt sich über folgende Grundstücke: Flur 3 Nr. 60/1, 60/2, 61 und 1167

Übersichtslageplan:

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

In dem Zeitraum vom 31.03.2022 bis einschließlich 06.05.2022 lag der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den textlichen Festsetzungen sowie dessen Begründung wurde am 23.06.2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Plan, Textfestsetzungen, Begründungen und Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom

Donnerstag, den 11. August 2022 bis einschließlich

Freitag, den 16. September 2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer A 008, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und Stellungnahme öffentlich aus.

Auf Grund der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen wird der Zutritt zur Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme nur unter Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen gewährt. Der Entwurf kann auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/ eingesehen werden.

Folgende umweltbezogene Informationen sind hierbei verfügbar:

Neben der Planunterlage liegen die Begründung mit Umweltbericht zur Einsichtnahme vor:

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter Wasser und Klima, Flora und Fauna, Boden und Geologie, Landschaftsbild und Mensch bewertet.

Schutzgebiete, oder geschützte Flächen nach § 15 LNatschG sind nicht vorhanden.

Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben. Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist schriftlich, zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen oder per E-Mail an info@vg-sg.de vorgebracht werden. Die fristgerecht vorgebrachten Anregungen werden geprüft. Auf Berücksichtigung seiner Anregungen, auch wenn sie innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht wurden, hat niemand einen klagbaren Anspruch. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/ abrufbar ist.

Horrweiler, den 03.08.2022
Eckhard Siegfried, Ortsbürgermeister