Die vollständige Niederschrift ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar.
(https://vg-sg.gremien.info)
Am Freitag 23.05.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister René Pieroth die 11. Sitzung des Ortsgemeinderates Gensingen statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
| TOP 2: | Änderung der Niederschrift des Ortsgemeinderates Gensingen vom 11.03.2025 |
Sach- und Rechtslage:
Zur Vermeidung von Missverständnissen zum rechtlich Hintergrund der beschlossenen Veränderungssperre bittet die Verwaltung um Anpassung der Sitzungsniederschrift zum Tagesordnungspunkt 5 der Sitzung des Ortsgemeinderats Gensingen vom 11.03.2025.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen stimmt der vorgeschlagenen Änderung im Verlauf der Beratung unter TOP 5 der Niederschrift der Ortsgemeinderatssitzung vom 11.03.2025 zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen mit einer Enthaltung
| TOP 3: | Nutzungsänderung der bestehenden Doppelgarage zu Gewerbe - gutachterliche Tätigkeiten (25026) |
Sach- und Rechtslage:
Die Antragstellerin beabsichtigt, eine bestehende Doppelgarage gewerblich zu nutzen.
Verlauf der Beratung:
Die Fiktionsfrist war bereits am 07.03. abgelaufen. Im Ältestenrat wurde die beantragte Nutzungsänderung grundsätzlich begrüßt. Tobias Bess hinterfragte die Nichteinhaltung der Frist; eine Stellungnahme hierzu soll durch die Verwaltung erfolgen. Friedel Bess wies darauf hin, dass die bauliche Maßnahme vor Genehmigung begonnen wurde, und forderte künftig sachlich korrekte Vorlagen. Die Verwaltung soll den weiteren Verlauf aufmerksam verfolgen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 4: | Abweichung Anzahl der Wohnungseinheiten; Umbau des UG in eine dritte Wohneinheit (25033) |
Sach- und Rechtslage:
Der Antragsteller beabsichtigt das Untergeschoss in eine dritte Wohneinheit umzubauen.
Lt. des Bebauungsplanes sind jedoch nur zwei Wohneinheiten zulässig.
Verlauf der Beratung:
Zum Tagesordnungspunkt verteilte der Ortsbürgermeister einen ergänzenden Antrag des Betroffenen an die Ratsmitglieder. Herr Keber sprach sich gegen den Verwaltungsvorschlag aus, da aus seiner Sicht weder Anwohner beeinträchtigt würden noch Parkraum fehle. Tobias Bess betonte, dass bestehende Potenziale genutzt werden sollten. Friedel Bess unterstützte diese Einschätzung, verwies auf die angespannte Wohnungssituation in Gensingen sowie den veralteten Bebauungsplan und sprach sich ebenfalls für die Erteilung des Einvernehmens aus.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen mit einer Enthaltung
| TOP 5: | Neubau eines Wohnhauses; Abweichung von der Sockelhöhe (25036) |
Sach- und Rechtslage:
Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines Wohnhauses.
Das Erdgeschoss soll als Garage und nicht als Wohngeschoss genutzt werden. Für diese Nutzung ist ein ebenerdiger Zugang erforderlich.
Gemäß dem Bebauungsplan ist eine Sockelhöhe von 50 cm – 100 cm erforderlich. Die geforderte Sockelhöhe kann durch den ebenerdigen Zugang nicht eingehalten werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen mit einer Enthaltung
| TOP 6: | Beauftragung von Nachtragsangeboten für die Ortskernsanierung in der Gemeinde Gensingen 2. und 3 Bauabschnitt |
Sach- und Rechtslage:
Die Nachtragsangebote wurden fachlich und rechnerisch durch das beauftragte Ingenieurbüro geprüft. Die Gesamtsumme beläuft sich auf rund 70.108,17 €. Die formelle Beauftragung durch die Ortsgemeinde steht vor der Ausführung noch aus.
Verlauf der Beratung:
Im übermittelten Preisvergleich zum Nachtragsangebot 25 wurden Rechenfehler festgestellt. Der Rat regt daher an, auch frühere Nachtragsangebote auf mögliche Fehler zu überprüfen. Zur Klärung wird eine konsolidierte Excel-Übersicht aller Nachträge (Nr. 0–25) mit Prüfzeitpunkten und Verantwortlichen angefordert. Herr Pitthan beantragte eine entsprechende Anpassung des Beschlussvorschlags.
Aufgrund der festgestellten Mängel wird empfohlen, künftige Nachtragsangebote zunächst im Bauausschuss zu beraten und zu prüfen, bevor sie dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden. Verwaltung und Ingenieurbüro sollen zudem prüfen, ob der 25. Nachtrag oder weitere Nachträge erhebliche Nachteile für die Ortsgemeinde mit sich bringen.
Kritisiert wurde auch die unzureichende Überwachung der Straßenbelagsarbeiten durch das Ingenieurbüro, die zu Mängeln und Nacharbeiten (Nachtragsangebot 21) führten. Nachträglich beauftragte Bodengutachten hatten die Fehler aufgezeigt. Das Ingenieurbüro soll für fachliche Versäumnisse die Verantwortung übernehmen. Die Verwaltung wird gebeten, künftig die fachliche Prüfung als Vertreterin des Bauherrn sicherzustellen.
Nach eingehender Beratung wird folgender Beschlussvorschlag formuliert.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beauftragt die gestellten Nachtragsangebote zum geprüften Preis. Ergänzend soll den Ratsmitgliedern seitens der Verwaltung eine Aufstellung aller Nachträge (0-25) zur Verfügung gestellt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen mit einer Enthaltung
| TOP 7: | Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet östlich der L 242" Satzungsbeschluss |
Sach- und Rechtslage:
Der Ortsgemeinderat Gensingen hat in seiner Sitzung am 13.07.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet östlich der L242“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes.
Hierzu wurde auch von der Ortsgemeinde eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 ff BauGB erlassen. Diese Veränderungssperre tritt nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt gem. § 24 GemO i.V.m. §§ 14, 16 und 17 BauGB die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet östlich der L242“ als Satzung. Die Veränderungssperre umfasst die Grundstücke:
Flur 5 Flurstücke: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 242/5, 243, 244, 245, 246,247, 248, 249, 250, 257, 258/1, 252/3, 282/3, 288/3 Flur 6 Flurstücke: 342, 343, 344, 345, 346, 347, 348, 349, 350, 351, 352, 353, 354, 355, 356, 357, 358/2, Flur 7 Flurstücke: 601 teilw., 606, 607, 608, 609, 610, 611, 612, 613, 614, 615, 616, 617, 618, 619, 620, 621, 622, 623, 624, 625, 626, 627, 628, 629, 630, 631 teilw., 632, 634, 635, 636, 637 und 638.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen mit einer Enthaltung
| TOP 8: | Markierungen des Gehwegs entlang der Alexander-Bretz-Straße |
Sach- und Rechtslage:
Nach dem tödlichen Unfall im vergangenen Jahr, bei dem ein Radfahrer von einem Bus überrollt wurde, hat die unmittelbar einberufene Unfallkommission unter Beteiligung von LBM und Polizei Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Unfälle erörtert. Vorgeschlagen wurde, an den Einfahrtsbereichen des Logistiklagers (Tor 1 und Tor 3) eine Rot-Markierung mit Piktogrammen („Gehweg – Radfahrer frei“) aufzubringen. Diese soll sowohl den einfahrenden Verkehr für querende Fußgänger und Radfahrer sensibilisieren als auch Letztere auf den Speditionsverkehr hinweisen. Da sich der betroffene Gehweg in der Baulast der Ortsgemeinde Gensingen befindet, würde diese auch die Kosten für Herstellung und Unterhaltung der Markierungen tragen.
Verlauf der Beratung:
Tobias Bess sprach sich gegen die vorgeschlagene Markierung aus, da der Bereich aus seiner Sicht gut einsehbar sei und ähnliche Situationen auch an anderen Stellen in Gensingen bestehen. Er bezweifelte die Wirksamkeit der Maßnahme. Ratsmitglied Keber hingegen verwies auf die Verantwortung des Gemeinderats im Falle eines weiteren Unfalls. Friedel Bess betonte ebenfalls die Übersichtlichkeit der Unfallstelle und äußerte Zweifel, ob die Markierung den Unfall verhindert hätte. Der Vorschlag wurde von der Polizei eingebracht; Sichtbehinderungen durch Hecken bestehen nicht.
Ortsbürgermeister Pieroth verwies auf die hohen Kosten, kündigte jedoch an, das Thema mit dem Ordnungsamt weiterzuverfolgen, sollte der Rat nicht zustimmen. Ratsmitglied Schneider schlug vor, eine kostengünstige Umsetzung durch den Bauhof mit einfacheren Mitteln zu prüfen. Pieroth unterstützte diesen Ansatz und beauftragte die Verwaltung, mögliche Maßnahmen zu identifizieren, die ohne externe Vergabe realisierbar sind. Zusätzlich regte Keber an, das örtliche Busunternehmen regelmäßig auf die Einhaltung von „rechts vor links“ und der Tempo-30-Regel hinzuweisen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, ob die Maßnahmen (Anbringung der Roteinfärbungen und der Piktogramme) eigenständig und ohne externe Beauftragung an den besagten Bereichen umgesetzt werden könnten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen mit einer Enthaltung