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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 33/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde St. Johann für das Haushaltsjahr 2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit gelten Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, bleibt unverändert.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahre zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt von bisher  —  812.500 €

auf  —  1.800.000 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

ändert sich von bisher  —  189.524 €

auf  — 1.283.602 €

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

Die bisherigen §§ 4 bis 8 werden zu den §§ 5 bis 9 und bleiben unverändert.

St. Johann, den 16.08.2023
Hans Bergmann
Ortsbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Diese Satzung wurde am 24.07.2023 der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim gemäß § 97 Abs. 1 GemO vorgelegt. Die Aufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 01.08.2023, Az.: 51c-11821-10 die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde St. Johann für das Haushaltsjahr 2023 genehmigt.

Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde St. Johann für das Haushaltsjahr 2023 liegen zur Einsichtnahme von Donnerstag, dem 17.08.2023 bis einschließlich Freitag, dem 25.08.2023 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer 223, öffentlich aus.

Hinweis:

Es wird darauf verwiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht wenn:

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde- (Verbandsgemeinde-) verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.