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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 36/2022
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates Aspisheim

Am Donnerstag, dem 14.07.2022 fand unter Vorsitz von Herrn Jürgen Wolfgang die 3 öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Ortsgemeinderates Aspisheim statt.

Über die Ergebnisse des öffentlichen Teils der Ausschusssitzung wird gemäß Nr. 7.1 der VV zu § 41 GemO wie nachstehend informiert:

TOP 1: Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Aspisheim und Beschlussempfehlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben nach § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO)

Sach- und Rechtslage:

Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Aspisheim gemäß § 114 Abs. 1 GemO.

Der Vorlage ist der Entwurf des Jahresabschlusses beigefügt.

Der Vorsitzende übergab das Wort an den Vertreter der Verwaltung.

Der Jahresabschluss 2020 wurde im Detail besprochen. Sich ergebende Fragen wurden von dem Vertreter der Verwaltung zur vollsten Zufriedenheit der Anwesenden direkt beantwortet.

Im Anschluss an die Besprechung des Jahresabschlusses wurden stichprobenartig von einzelnen Kostenträgen und Konten Belege digital aufgerufen. Aus der digitalen Belegprüfung ergaben sich keine Beanstandungen.

Das Haushaltsjahr 2020 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 32.907,16 € ab.

Zum 31.12.2020 beträgt der Bestand an liquiden Mitteln  —  481.823,88 €

Die Bilanzsumme beträgt zum 31.12.2020:  —  6.393.844,34 €

Im Haushaltsjahr 2020 wurde der Haushaltsausgleich erreicht.

Auf Antrag des Vorsitzenden wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat

1.

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 in der vorliegenden Fassung.

2.

Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (gem. § 100 GemO).

3.

Die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten soweit sie den Bürgermeister vertreten haben nach § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO).

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Enthaltungen: 1

TOP 2: Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Aspisheim und Beschlussempfehlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben nach § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO)

Sach- und Rechtslage:

Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Aspisheim gemäß § 114 GemO.

Der Vorlage ist der Entwurf des Jahresabschlusses beigefügt.

Der Jahresabschluss 2021 wurde im Detail besprochen. Sich ergebende Fragen wurden von dem Vertreter der Verwaltung zur vollsten Zufriedenheit der Anwesenden direkt beantwortet.

Im Anschluss an die Besprechung des Jahresabschlusses wurden stichprobenartig von einzelnen Kostenträgen und Konten Belege digital aufgerufen. Aus der digitalen Belegprüfung ergaben sich keine Beanstandungen.

Das Haushaltsjahr 2021 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -16.832,78 € ab.

Zum 31.12.2021 beträgt der Bestand an liquiden Mitteln  —  542.753,82 €

Die Bilanzsumme beträgt zum 31.12.2021:  —  6.282.406,10 €

Im Haushaltsjahr 2021 wurde der Haushaltsausgleich nicht erreicht.

Im Rahmen der Belegprüfung ist aufgefallen, dass die ortsansässige Fa. Bauunternehmung Butz eine nicht unerhebliche Zahl an Aufträgen erhält. Auf Nachfrage bestätigte der anwesende Ortsbürgermeister Dautermann, dass es hierzu keinen Rahmenvertrag gäbe und auch in der Regel keine alternativen Angebote eingeholt würden.

Auf Antrag des Vorsitzenden wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat

1.

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 in der vorliegenden Fassung.

2.

Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (gem. § 100 GemO).

3.

Die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und den Beigeordneten soweit sie der Bürgermeister vertreten haben nach § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO).

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Enthaltungen: 1

Abschließend wurde die Sitzung vom Vorsitzenden beendet.