Titel Logo
Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 37/2022
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vom Ortsgemeinderat Horrweiler

Am Donnerstag, dem 18.08.2022 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Eckhard Siegfried die 29. Sitzung des Ortsgemeinderates Horrweiler statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

Ratsmitglied Daudistel beantragt den nicht-öffentlichen TOP 5 als öffentlichen TOP 4 neu abzuhandeln.

Der Rat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

TOP 1: Fragen der Einwohner

Keine Einwohner anwesend.

TOP 2: Antragsstellung zur Förderung im Rahmen des Programms "Mehr Grün im Dorf"

Sach- und Rechtslage:

Mithilfe des Dorferneuerungsprogramms des Landes Rheinland-Pfalz sollen Durchgrünungsmaßnahmen in Horrweiler umgesetzt werden. Durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen soll ein Beitrag zu mehr Klimaschutz und Biodiversität in der Gemeinde geleistet werden.

Eine Übersicht der Einzelmaßnahmen und die Kostenschätzung sind als Anlage beigefügt.

Die Ausführung erfolgt 2023. Die Anträge zur Förderung der Maßnahmen sind bis Ende September 2022 einzureichen.

Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:

Ohne Diskussion beschließt der Rat:

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Horrweiler beschließt die Antragstellung zur Förderung im Rahmen des Programmes "Mehr Grün im Dorf".

Finanzielle Auswirkung:

Die Höhe der Förderung beträgt 80% und bis zu 20% Eigenleistung soll erbracht werden, die im Haushaltsplan 2023 eingestellt wird.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 3: Errichtung von Parkmöglichkeiten und Abriss der Einfriedung zur Straßenseite (22076)

Sach- und Rechtslage:

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung von neuen Parkmöglichkeiten. Die geplante Parkfläche soll eine Größe von 7,20 m * 4,80 m erhalten.

Die vorhandene Einfriedung soll zur Straßenseite entfernt werden, da diese bei den Arbeiten beschädigt wurde.

Ein Lageplan und Bilder des geplanten Vorhabens sind in der nichtöffentlichen Anlage beigefügt.

Das Grundstück ist von einem Bebauungsplan noch nicht erfasst. Es befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil und im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.

Das Vorhaben ist nach den Vorschriften des § 34 BauGB und der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung zu beurteilen.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Über die Zulässigkeit dieses Vorhabens wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Das Einvernehmen der Gemeinde darf nur aus den sich aus dem § 34 BauGB ergebenden Gründen versagt werden (§ 36 Abs. 2 BauGB).

Nach Meinung der Verwaltung kann das Einvernehmen erteilt werden, da es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat Horrweiler erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.

Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung ist einzuhalten.

Finanzielle Auswirkung:

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:

In der kontroversen Diskussion werden u.a. aufgeführt, dass die Eigentümer sowohl eine Garage als auch davor mögliche Abstellplätze auf ihrem Grundstück haben und es keine Notwendigkeit zusätzlicher Parkplätze bedarf. Insgesamt werde keine zusätzlichen Parkmöglichkeiten geschaffen, da die Parkflächen nach Entfernen der Mauer auf der Straße dann nicht mehr zur Verfügung stehen.

Auf die Frage, nach welchen Vorgaben über diesen Antrag beschieden werden kann, ist nur die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung anzuführen. In §8 Einfriedungen wird vorgegeben: „Bestehende Einfriedungen aus Mauerwerk entlang der öffentlichen Verkehrsflächen sind möglichst zu erhalten bleiben“. Ratsmitglied Galle sieht die jetzige Mauer als nicht „erhaltungsbedürftig“ an und begrüßt ebenso wie Ratsmitglied Menges, dass der ruhende Verkehr von der Straße auf das Grundstück verlagert wird. Um die Versiegelung von Flächen zu minimieren, schlägt 1. Beigeordnete Jacobi-Becker vor, die Fläche mit Rasengittersteinen auszulegen, was jedoch nur als Empfehlung möglich ist.

Einige Ratsmitglieder äußern Bedenken, dass aufgrund der geringen Länge des Parkplatzes von 4,80 Metern nur kleinere Fahrzeuge dort parken können, bzw. die Fahrzeuge in den Fußweg hineinragen werden.

Es wird auch die Diskussion geführt, ob man als Eigentümer auch vor seiner Zufahrt bzw. Parkplätzen parken darf. Da dies nicht abschließend geklärt werden kann, soll das Ordnungsamt dazu angefragt werden.

Ratsmitglied Doll beantragt, den Beschluss dahingehend zu erweitern, dass die Verwendung von Rasengittersteinen empfohlen wird und darauf hinzuweisen, dass die parkenden Fahrzeuge nicht in den öffentlichen Bereich (Fußweg) ragen dürfen und, falls dies von dem Ordnungsamt bestätigt wird, nicht vor der Zufahrt und den Parkplätzen geparkt werden darf.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Horrweiler erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB mit der Empfehlung, Rasengittersteine zu verwenden und dem Hinweis, dass die parkenden Fahrzeuge nicht in den öffentlichen Bereich (Fußweg) ragen dürfen und, falls dies von dem Ordnungsamt bestätigt wird, nicht vor der Zufahrt und den Parkplätzen geparkt werden darf

Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen : 2

Damit ist der Antrag angenommen.

TOP 4:

1.) Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Erstellung einer öffentlichen Straße

2.) Erstellung einer Kostenerstattungsvereinbarung

Sach- und Rechtslage:

Am 07.07.2022 fand eine gemeinsame Videokonferenz mit dem Eigentümer des Sonnenhofes und seiner Rechtsanwältin zum Thema Sonnenhof in Horrweiler statt. Ziel der Besprechung war es, eine gemeinsame Lösung für das Vorhaben zu finden.

Herr Ortsbürgermeister Siegfried informierte den Eigentümer darüber, dass einige Ratsmitglieder für die Durchführung eine Machbarkeitsstudie wären. Hierfür wird ein Gemeinderatsbeschluss benötigt.

Des Weiteren teilt Herr Siegfried mit, dass die Kosten vom Eigentümer übernommen werden müssten.

Dieser war von diesem Vorschlag nicht abgeneigt und würde einer Kostenerstattungsvereinbarung zustimmen.

1.)

Die Firma S. GmbH plant die Umwidmung eines Wirtschaftsweges in eine öffentliche Straße.

Die Machbarkeit soll durch eine Studie untersucht werden. Hierbei soll festgestellt werden, welche Eigenschaften eine öffentliche Straße haben muss.

Die betroffenen Wirtschaftswege (Flur 1 Nr. 776/0, Flur 3 Nr. 1226/0 und Flur 4 Nr. 543/0) sind in der Anlage 1 im Ratsinfosystem dargestellt. Der Wirtschaftsweg hat eine Länge von ca. 600 m.

Die Kosten der Machbarkeitsstudie sind von der Firma S. GmbH zu tragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für eine Machbarkeitsstudie einzuholen.

Herr Ortsbürgermeister Siegfried wird ermächtigt, die Machbarkeitsstudie zu vergeben.

2.)

Die Verwaltung erstellt für die Ortsgemeinde Horrweiler eine Kostenerstattungsvereinbarung mit der Firma S. GmbH.

In der Kostenerstattungsvereinbarung wird festgesetzt, dass alle anfallenden Kosten für die Machbarkeitsstudie der Firma S. GmbH in Rechnung gestellt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenerstattungsvereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Horrweiler und der Firma S. GmbH zu erstellen.

Herr Ortsbürgermeister Siegfried wird ermächtigt, die Kostenerstattungsvereinbarung mit der Firma S. GmbH zu unterschreiben.

Beschlussvorschlag:

1.)

Die Ortsgemeinde Horrweiler stimmt der Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Erstellung einer öffentlichen Straße zu. Die Kosten werden von der Firma S. GmbH übernommen.

Herr Ortsbürgermeister Siegfried wird ermächtigt, die Machbarkeitsstudie zu vergeben.

2.)

Die Ortsgemeinde Horrweiler stimmt der Erstellung einer Kostenerstattungsvereinbarung mit der Firma S. GmbH zu. Alle anfallenden Kosten für die Machbarkeitsstudie werden von der Firma S. GmbH übernommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenerstattungsvereinbarung zu erstellen.

Herr Ortsbürgermeister Siegfried wird ermächtigt, die Kostenerstattungsvereinbarung mit der Firma S. GmbH zu unterschreiben.

Finanzielle Auswirkung:

Die Durchführung einer Machbarkeitsstudie hat keine Auswirkungen auf den Haushalt der Ortsgemeinde Horrweiler. Da die Kosten von der Firma S. GmbH übernommen werden.

Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:

Ratsmitglied Daudistel fragt, ob es überhaupt möglich ist, dass eine Erschließungsstraße privat finanziert werden darf. Ratsmitglied Galle ergänzt, dass die Ortsgemeinde den Inhalt dieser Machbarkeitsstudie nicht vollumfänglich festlegen kann und somit rechtliche Beratung notwendig ist.

Der Erste VG-Beigeordnete Wernersbach ergänzt, dass auch die VG-Verwaltung diese Leistungen nicht erbringen kann und externe Dienstleister erforderlich sind.

Der Rat stellt fest, dass, sollte sich bei der Studie eine Situation ergeben, dass die Erschließungsstraße nicht möglich ist, z.B. notwendige Grundstücksankäufe seitens der OG nicht durchführbar sind, wird die Erschließungsstraße nicht gebaut und der B-Plan für das Anwesen nicht erstellt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt in nicht-öffentlicher Sitzung.

TOP 5: Mitteilungen und Anfragen

TOP 5.1: Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

Es ist zu prüfen, ob die Umrüstung auf LED aller Leuchten im DGH und in der Kita darunterfällt.

Des Weiteren klärt der Vorsitzende mit Herrn Pfaff, welche andere Fördermöglichkeiten es hier gibt.

TOP 5.2: Bäume am Graben hinter parallel zur Gensinger Straße

Nachdem ein sehr großer Ast von der Pappel auf ein Anwohnergrundstück fiel, besteht die Gefahr, dass weitere Äste auf die benachbarten Grundstücke fallen könnten.

Ein Ortstermin mit Herr Freise-Harenberg (KV) hat ergeben, dass bei allen vier Pappeln durchaus die Gefahr besteht, dass weitere Äste abbrechen könnten.

Herr Freise-Harenberg hat empfohlen, alle vier Pappeln im Spätjahr (ab Oktober) zu fällen und auf der anderen Seite des Grabens Ersatzpflanzungen (Esche) durchzuführen. Für die Ersatzpflanzungen muss im Haushalt entsprechende Mittel vorgesehen werden.

TOP 5.3: Breitbandinteresse

Die Idee einer erneuten Umfrage bzgl. Breitbandinteresse wird als nicht zielführend angesehen. Es liegen alle notwendigen Information vor und die VG sollte nochmals auf EON / WestNetz AG zugehen und die Möglichkeit eines Ausbaues im gesamten Ortsgebiet zu erzielen.

TOP 5.4: Rechnungen zu Wirtschaftswegen

Auf Anfrage von Ratsmitglied Hessert in der letzten Sitzung, hat sich der Vorsitzende alle Rechnungen, die den Wirtschaftswegen angerechnet wurden, zukommen lassen. Die einzige nicht zweifelsfrei den WW zuzurechnen ist ein Holz-Zerkleinerer, dessen Kosten weniger als 0,5% der Gesamtkosten ausmacht.

Für die Sanierung des gemeinsamen Rad- und Wirtschaftsweg "Am Binger Weg" könnte der Rat einen höheren Gemeindeanteil als 5% beschließen.

Alle anderen Kosten sind eindeutig den WW zuzurechnen.

TOP 5.5: Kita-Betriebserlaubnis

Kita - Antrag auf Betriebserlaubnis zum 01.09.2022:

-

4 U2 mit 10 Std.

-

2 U2 mit 8 Std.

-

27 Ü2 mit 10 Std. (mit einer Überschreitung von 2 Plätzen im Juni/Juli 2023

-

18 Ü2 mit 8 Std.

Dies würde ein Personalbedarf von 8,64 (bisher 8,26) bedeuten. Es wurde eine befristete Stelle (31-34 Wochenstunden) ausgeschrieben. Bisher ist die Betriebserlaubnis nicht erteilt worden.

TOP 5.6: Punktesystem zur Vergabe von Kita-Plätzen

Um der Forderung nach Transparenz bei den Absagen nachzukommen, hat der Vorsitzende ein Punkte-System erstellt, welches im Anhang beigefügt ist. Die maßgeblichen Kriterien sind:

-

Wohnsituation

-

Arbeitssituation

-

Geschwister in der Kita

-

Alter des Kindes

-

Kinder päd. Kräfte

-

Ausnahmesituation

-

vorherige Absage

Aufgrund der Kita-Ferien, konnte der Vorsitzende noch nicht alle Kriterien, speziell zur Arbeitssituation, bewerten. Sobald alle Daten vorliegen, wird der EAS und die Elternschaft informiert.

TOP 5.7: Kita - Vertragssituation

Es gibt insgesamt 22 Anmeldungen für das Kita-Jahr 2022/2023. Daraus würden sich entsprechend dem ersten Entwurf und den vorliegenden Informationen folgende Zu- und Absagen ergeben:

Zusagen definitiv:

6

Zusagen U2 / Ü2:

5

Zusagen Ü2:

5

Absagen U2 / Zusage Ü2 Horrweiler:

3

Absagen U2/Ü2 Aspisheim:

3

TOP 5.8: Anfrage zur Übertragung der Kita-Trägerschaft auf der Verbandsgemeinde

Ratsmitglied Daudistel fragt nach dem Sachstand zur Übertragung der Kita-Trägerschaft auf der Verbandsgemeinde. Ortsbürgermeister Siegfried erklärt, dass in der letzten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung zwei Modelle vorgestellt wurden: 1. Übertragung an einen Zweckverwand, 2. Übertragung an die Verbandsgemeinde direkt. Die Übertragung der Trägerschaft kann mit oder ohne Übertragung auch der Gebäude erfolgen.

Bürgermeister Scherer favorisiert eine Übertragung direkt an die Verbandgemeinde, da dies u.a. arbeitsrechtlich einfacher ist. Für die insgesamt fünf Ortsgemeinden, die sich für die Übertragung der Trägerschaft gemeldet haben, wird es eine gesonderte Umlage geben. Für diese Gemeinden wird es im Oktober eine Informationsveranstaltung geben, bei der neben den Ortsbürgermeister auch die Beigeordneten eingeladen werden sollen.

TOP 5.9: Probleme bei Glasfaserinstallation

Ratsmitglied Menges informiert, dass es bei der Glasfaserinstallation in der Schmitt-Horr-Straße Probleme gibt. Ab der Ecke Am Sonnenberg / Schmitt-Horr-Straße bis zum Ende der Schmitt-Horr-Straße kann das Glasfaser nicht eingeblasen werden, da kein Durchgang im Leerrohr festzustellen ist. Da das Leerrohr im Jahr 2020 gelegt wurde, sollte der Auftraggeber (innogy bzw. EON) im Rahmen der Gewährleistung die Beseitigung des Schadens fordern.

TOP 5.10: Hunde an die Leine!

Ratsmitglied Doll informiert, dass vor einige Tagen ein von einem Hund angefallenes und schwer verletztes Reh in den Weinbergen durch einen Jäger habe getötet werden müssen.

Es soll unbedingt darauf hingewiesen werden, dass Hunde an der Leine zu führen sind.

Der Vorsitzende wird einen entsprechenden Hinweis im Amtsblatt veröffentlichen.