Änderung der gehobenen Erlaubnis vom 02.04.1987 und der Änderungsbescheid vom 13.10.2003, 18.11.2003 und 30.12.2014 für die Einleitung vom Abwasser aus den Kanalstauräumen SK 3, SK 4, SK 5, und SK 7 sowie verschiedene Regenwasserkanälen der Ortsgemeinde Sprendlingen in den Wiesbach.
Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Bereich „Wohngebiete im Süden der Ortsgemeinde Sprendlingen“ über die Entlastungsleitung des KSR 3 in den Wiesbach.
Zu dem o.g. Vorgang ist gemäß § 74 Abs. 4 VwVfG i. V. m. § 108 LWG der Beschluss, also der Bescheid. 14 Tage zur Einsicht auszulegen.
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom
Montag, den 30.09.2024 bis einschließlich
Dienstag, den 15.10.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer
A 008, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und Stellungnahme öffentlich aus.
Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben. Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist schriftlich, zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen oder per E-Mail an info@vg-sg.de vorgebracht werden.
Die fristgerecht vorgebrachten Anregungen werden geprüft. Auf Berücksichtigung seiner Anregungen, auch wenn sie innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht wurden, hat niemand einen klagbaren Anspruch. Das Ergebnis wird mitgeteilt.