gem. § 101 LWG sind die Deiche regelmäßig wiederkehrend von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Mainz zu schauen.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd bildet unter Beteiligung der Wasserbehörden und der Unterhaltungspflichtigen die Schaukommission. Bei der Schau ist festzustellen, ob der Deich und die Nebenanlagen ordnungsgemäß unterhalten werden. Für die Überprüfung der Schöpfwerke, Schließen usw. bitte ich Bedienungspersonal zu entsenden. Gegebenenfalls sind Gebäudeschlüssel, Planunterlagen der Bauwerke und Betriebsanleitungen bereitzuhalten.
In diesem Jahr werden am 9. und 10. Oktober 2024 die Deichabschnitte an der Nahe zwischen Bingen und Bad Kreuznach inspiziert. Der Deichabschnitt Gensingen wird dieses Jahr ausgelassen, da dort im Herbst Bauarbeiten beginnen.
An der Schau nehmen Vertreter der Wasserbehörden, der Unterhaltungspflichtigen und, soweit erforderlich, auch andere Behörden teil.
Interessierte Grundstückseigentümer, Anlieger, Nutzungsberechtigte und die nach § 63 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 Abs. 3 Umweltrechtsbehelfsgesetze anerkannten Verbänden sind ebenfalls zur Schau der Deiche eingeladen.
Ich bitte die Kommunen die Deichinspektion ortsüblich im Amtsblatt oder im Teil „Amtliche Nachrichten“ der ortsüblichen Zeitung zwei Wochen vor Beginn bekannt zu machen.
Zur Teilnahme melden Sie sich bitte unter: robert.naethbohm@sgdsued.rlp.de an.