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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 4/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück: Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich

Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich

Das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Massegrundstücke) wird nach § 54 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) im Flurbereinigungsplan gegen Geldausgleich zu Eigentum zugeteilt.

Wer an einer solchen Landzuteilung interessiert ist, wird hiermit aufgefordert, beim DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück bis spätestens 25.02.2024 ein schriftliches Gebot abzugeben.

Es handelt sich hierbei um folgende Flurstücke:

Für die Landzuteilung gelten die vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück festgelegten Zuteilungsbedingungen. Die Bewerber erkennen mit der Abgabe ihrer Gebote diese Bedingungen als für sie rechtsverbindlich an. Für die Gebote sind die bereitgestellten Bewerbungsvordrucke zu verwenden und sie sind in einem mit „Masselandgebot – nicht öffnen“ gekennzeichneten Umschlag abzugeben.

Eine Liste und eine Karte, in der die Massegrundstücke eingetragen sind, sowie die Zuteilungsbedingungen liegen beim DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück vom 19.01.2024 bis 25.02.2024, jeweils zwischen 09.00 Uhr und 15.00 Uhr sowie bei Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Christian Pitthan, Leimengasse 9, 55576 Zotzenheim, nach vorheriger Terminabsprache zur Einsichtnahme aus. Die Bewerbungsvordrucke können dort zu vorgenannten Terminen abgeholt werden.

Alle Unterlagen können auch im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de/landentwicklung/Verfahren/alle (Zotzenheim I) herunter geladen werden.