Am Donnerstag, dem 28.11.2024 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Jörg Galle die 3. Sitzung des Ortsgemeinderates Horrweiler statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
TOP 1: Fragen der Einwohner
Es werden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Horrweiler für das Jahr 2025
Sach- und Rechtslage:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025 war jedem Ratsmitglied zugegangen.
Zu diesem Punkt übergibt Ortsbürgermeister Galle Herrn Decke von der Finanzverwaltung das Wort. Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.466.709 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — -1.344.578 €
Jahresüberschuss — 122.941 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 259.055 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 103.050 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — - 297.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — - 193.950 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 65.105 €
Die Aufnahme von Krediten ist nicht vorgesehen. Der Haushalt ist ausgeglichen; die Ortsgemeinde bleibt handlungsfähig.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer bleiben auf dem Niveau des Vorjahres. Die Einnahmen, Aufwendungen und wichtigsten Investitionen stellen sich wie folgt dar.
Einnahmen
Grundsteuer A — 19.800 € (VJ: 28.620 €)
Grundsteuer B — 122.000 € (VJ: 97.990 €)
Gewerbesteuer — 204.000 € (VJ: 185.750 € )
Gemeindeanteil an Lohn- und ESt — 532.520 € (VJ: 503.520 € )
Gemeindeanteil an USt — 14.880 € (VJ: 15.340 €)
Beteiligung der OG an
USt-Mehreinnahmen d.L. — 54.700 € (VJ: 52.300 €)
Aufwendungen:
Gewerbesteuerumlage — 14.620 € (VJ: 17.100 €)
Kreisumlage — 369.415 € (VJ: 340.200 €)
VG-Umlage — 369.415 € (VJ: 366.700 €)
Investitionen:
Allg. Grunderwerb — 10.000 €
Regenrückhaltebecken — 90.000 €
Rasentraktor Bauhof — 12.000 €
Mehrgenerationenfreiraum — 15.000 €
Aktion „Mehr Grün im Dorf“ — 115.000 €
Bepflanzung Ausgleichsflächen — 50.000 €
Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2 x 2.500 € — 5.000 €
Im Anschluss an die Präsentation äußert sich Ratsmitglied Daudistel für die WG Horrweiler zum vorliegenden Haushaltsentwurf. Seine vollständige Stellungnahme ist als Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.
Herr Daudistel beschreibt die Diskrepanz zwischen einerseits guter Haushaltssituation und andererseits hohen zu zahlenden Umlagesätzen; durch gutverdienende Bürger erzielte Steuereinnahmen werden durch hohe Umlagen wieder aufgezehrt. Weiter bezieht er sich im Anschluss auf die Grundsteuerreform. Er ist der Meinung, durch die Grundsteuerreform sollte das Steueraufkommen kostenneutral sein. Deshalb beantragt er für die WG in seinem Papier, den Beschluss zum Haushalt solange zurückzustellen, bis das Land RLP eine eventuelle Anpassung der Nivellierungssätze geprüft hat.
Ferner beantragt die WG, den Grundsteuerhebesatz B auf den aufkommensneutralen Hebesatz des Landes von 360 Prozent und bei der Grundsteuer A auf 487 Prozent anzupassen.
Wenn der 2. Antrag negativ beschieden wird, beantragt die WG, den Grundsteuersatz B auf den aktuellen Nivellierungssatz von 465 Prozent abzusenken und den Grundsteuerhebesatz A auf den aufkommensneutralen Hebesatz von 487 Prozent anzupassen.
Zudem ist Herr Daudistel der Meinung, in der Sitzung des Bau- und Friedhofsausschusses beschlossen zu haben, Mittel in Höhe von 10.000 Euro für das Grabmal Schmitt-Horr in den Haushalt einzustellen. Diese Position fehlt.
Darüber hinaus möchte die WG Horrweiler die Position für die Anschaffung des Rasentraktors (12.000 €) mit einem Sperrvermerk zu versehen. Herr Daudistel ist stvd. für die WG-Fraktion der Meinung, der Kauf sei betriebswirtschaftlich nicht zu verantworten. Zunächst sollte einerseits eine Fremdvergabe der Arbeiten und andererseits eine Miet-Option als kostengünstigere Alternative geprüft werden.
Herr Decke führt zum „Sperrvermerk“ aus, dass diese Art „Merkposten“ laut Kommunalaufsicht möglichst vermieden werden sollen; die Kommunalaufsicht wolle ausführungsreife Pläne sehen, ergänzt Herr Wagner.
Es folgt eine weitere Diskussion um Vorschläge im Rahmen der Grundsteuerreform.
Herr Daudistel wiederholt seinen Antrag,
| 1. | die Nivellierungssatz auf 465 % (Grundsteuer B) herabzusetzen und 487 % (Grundsteuer A) anzuheben. |
Seitens des Rates wird fraktionsübergreifend eine solch exorbitante Anhebung abgelehnt. Daraufhin beantragt Herr Daudistel eine Sitzungsunterbrechung. Dem wird einstimmig um 19:27 Uhr stattgegeben.
Um 19:28 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt – mit der Ankündigung von Herrn Daudistel, seinen Antrag zurückzuziehen.
| 2. | einen Sperrvermerk im Haushalt für den Rasentraktor. |
Dieser Antrag von der WG wird mit 2 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden und die Diskussion beendet ist, bedankt sich auch der Vorsitzende bei den Finanzexperten der Verbandsgemeinde für ihre Arbeit. Daraufhin beschließt der Rat.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler beschließt nach der Sitzung des Ältestenrates am 07.11.2024 über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Horrweiler für das Jahr 2025 in der vorgelegten Fassung.
Finanzielle Auswirkung:
Schaffung der Ausgabeermächtigung für das Jahr 2025
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 3
TOP 3: Neubau einer gewerblichen Lagerhalle mit Abweichung von der Dachform (24082)
Sach- und Rechtslage:
Hinweis:
Der Antrag ist am 24.10.2024 bei der Verwaltung eingegangen. Das Einvernehmen der Gemeinde gilt gem. § 36 (2) Satz 2 als erteilt, wenn es nicht binnen von zwei Monaten nach Eingang verweigert wurde.
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer gewerblichen Lagerhalle. Geplant ist die Errichtung eines Pultdaches. Gemäß dem Bebauungsplan sind aber nur Gebäude mit Sattel- und Walmdächer zulässig.
Der Abweichungsantrag, ein Lageplan und Baupläne sind als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
Das Grundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Am Oberfeld Flur 1 + 3“.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann nach § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
| 1. | Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder, |
| 2. | die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder |
| 3. | die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde |
| und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. | |
Über die Zulässigkeit dieses Vorhabens wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden.
U. E. kann das Einvernehmen erteilt werden, da das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist.
Die Ortsgemeinde Horrweiler hat bereits 2011 einem anderen Bauvorhaben, einer Abweichung der Dachform, zugestimmt.
Nachdem das Thema Stellplätze kurz angesprochen worden war und ggf. noch zu prüfen ist, beschließt der Rat ohne weiteren Diskussionsbedarf wie folgt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB.
Finanzielle Auswirkung:
Dieser Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 4: Mitteilungen und Anfragen
TOP 4.1: Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe - Erneute Anhörung und Auslegung
Die Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes - Erneute Anhörung aufgrund von Änderungen in den Sachgebieten Siedlungsentwicklung, Energieversorgung (PV), Freiraumstruktur, Landwirtschaft Zentrale Orte und Rohstoffsicherung wurde durch die Planungsgemeinschaft offengelegt. Die Stellungnahmen müssen bis spätestens 01.10.2024 bei der Planungsgemeinschaft eingereicht werden.
Die durch die Verwaltung eingereichten Stellungnahmen im letzten Beteiligungsverfahren wurden durch die Planungsgemeinschaft abgewogen. Die Abwägungsergebnisse finden Sie online unter www.pg-rheinhessen-nahe.de/download/ veröffentlicht. Hier können Sie auch die Unterlagen zur aktuellen Anhörung einsehen. Aufgrund des Umfangs werden die Unterlagen nicht in Papierform mitgeschickt, sind aber im Ratsinfosystem hinterlegt.
Die Stellungnahme der VG wird sich auf die Ergänzung der Begründung zu Plansatz Z 20 und die Benennung der Ortsgemeinde Zotzenheim bei der Gewerbefläche Nr. 12 beschränken.
Im Raumordnungsplan werden keine weiteren für Horrweiler relevanten Themen abgebildet.
TOP 4.2: Wegebaubeiträge
Information zu TOP 7 der Sitzung des Gemeinderates vom 11.07.2024:
Die Zusammenstellung der Kosten der Wegebaubeiträge liegt dem Vorsitzenden vor und wird in der nächsten Sitzung des Landwirtschaftsausschusses vorgestellt.
TOP 4.3: Verkehrsspiegel
Im Rahmen der Verkehrsschau 2024 in Horrweiler wurde beschlossen, dass im Kreuzungsbereich Weedstraße/Binger Straße (L 416) ein Spiegel installiert wird.
TOP 4.4: Jugendhaus
Das Jugendhaus im Ort wird über den Winter geschlossen. Die schwache Nachfrage rechtfertigt nicht den hohen Personal- und Zeitaufwand.
TOP 4.5: Sitzungstermine
Folgende Termine für die Sitzungen des Ortsgemeinderates Horrweiler im 1. Halbjahr 2025 wurden mit der Verbandsgemeindeverwaltung abgesprochen:
- 30.01.2025,
- 27.02.2025,
- 27.03.2025,
- 24.04.2025,
- 29.05.2025,
- 26.06.2025
TOP 4.6: Herzlicher Dank an die Spendenbereitschaft im Rahmen der Lichterspiele
Durch die sehr hohe Spendenbereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen beträgt der finanzielle Anteil der Ortsgemeinde an den Lichterspielen 2024 lediglich 413,00 Euro.
Der Vorsitzende nimmt dies zum Anlass, besonders dem Vorstand des Fördervereins "Wir für Horrweiler", Frau Inghild Klein, Frau Julia Spier und Herr Karl Becker für das Werben bei den vielen Spenderinnen und Spendern zu danken.
Weiterhin ein herzliches Dankeschön an die teilnehmenden Winzer und die Feuerwehreinheit Horrweiler für die großzügigen Spenden. Ohne dieses Engagement und der Spendenbereitschaft wäre der finanzielle Anteil der Ortsgemeinde erheblich höher.
TOP 4.7: Anfrage zu Geschäftsordnung
Ratsmitglied Daudistel bittet, die in der konstituierenden Sitzung beschlossen Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Horrweiler auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung zu veröffentlichen.
Der Vorsitzende wird dies umgehend mit den Verantwortlichen in der Verwaltung besprechen.
TOP 4.8: Ersthelfer-Kurs
Ratsmitglied Daudistel regt an, eine Auffrischung der Handhabung des Defibrilators im DGH vorzunehmen, evtl. im Zusammenhang mit einem Ersthelfer-Kurs, wie Ratsfrau Christ vorschlägt.
Der Vorsitzende wird sich mit zeitnah mit den entsprechenden Stellen (DRK, Malteser Hilfsdienst etc.) in Verbindung setzen, um diese Anfrage umzusetzen.
TOP 4.9: Anfrage zu Gratulationsanlässen
Auf Anfrage von Ratsmitglied Daudistel erläutert der Vorsitzende das Prozedere von Glückwünschen von Jubilaren in der Ortsgemeinde.
Der Vorsitzende erklärt, dass durch die Verwaltung mehrere Wochen im Voraus entsprechende Daten übermittelt werden. Anhand dieser werden die Jubilare angefragt, ob sie Glückwünsche der Ortsgemeinde wünschen. Wenn jedoch sogenannte Sperrvermerke (d.h keine Weitergabe von persönlichen Daten) im Register des Einwohnermeldeamtes hinterlegt sind, wird die Ortsgemeinde auch nicht informiert.
TOP 4.10: Reinigung Dachrinnen
Weiterhin bittet Ratsfrau Christ, die Dachrinnen am Neubau der KiTa und an der Aussegnungshalle zu reinigen. Auch hier wird eine zeitnahe Umsetzung zugesichert.