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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 4/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensing
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Vom Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR

Rückbau KA „Mittlerer Wiesbach“

Am Dienstag, dem 24.09.2024 fand die 1 konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR in der Johannishalle in St. Johann statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und entschieden:

TOP 1: Beratung und Beschluss einer Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

Mit Wirkung vom 01.01.2012 wurden der Eigenbetrieb VG-Werke Sprendlingen-Gensingen in eine Anstalt des öffentlichen Rechts gewandelt. Die rechtlichen Grundlagen sind neben der Anstaltssatzung die Gemeindeordnung (GemO) und die Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO).

Die Mitglieder des Verwaltungsrates der aktuellen Wahlperiode wurden in der Verbandsgemeinderatssitzung vom 08.07.2024 gewählt. Für den ordnungsgemäßen Betrieb benötigt der Verwaltungsrat eine Geschäftsordnung, die hiermit beraten und beschlossen werden soll.

In der Vorlage im Anhang der Beratungsvorlage, die mit der Einladung versendet wurde, sind keine Änderungen gegenüber der bisher gültigen Geschäftsordnung vorgesehen.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig die Geschäftsordnung.

TOP 2: Wahl der Mitarbeitervertreter für den Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

Nach § 90 des Landespersonalvertretungsgesetzes müssen dem Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke AöR Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten in Höhe von einem Drittel der Mitglieder des Verwaltungsrats hinzutreten. Sie haben beratende Stimme und erhalten Sitzungsgeld für die ehrenamtliche Teilnahme an der Sitzung. Durch die Gewährung von Sitzungsgeld erfolgt keine Anrechnung der Sitzungszeit auf die zu leistende Arbeitszeit.

Das Vorschlagsrecht für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter durch den Verwaltungsrat steht dem Personalrat zu. Er soll die doppelte Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten, sowie deren Stellvertreter vorschlagen. Die Wahl erfolgt nach § 40 Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung. Bei Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen mit 13 Mitgliedern müssen 4 Vertreter/innen der Beschäftigten hinzutreten. Der Personalrat wurde gebeten die entsprechenden Vorschläge bis zur Sitzung einzureichen.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat wählt einstimmig folgende Personen als Mitarbeitervertreter:

Gewählte Mitarbeitervertreter:

1. Klumb, Stephanie

2. Matthes, Achim

3. Seliger, Tristan

4. Wiersch, Willi

Gewählte Stellvertreter der Mitarbeitervertreter:

1. Brüggemann, Ines

2. van de Wateringen, Romen

3. Häusler, Holger

4. Singer, Ann-Katrin

TOP 3: Standort Wasserversorgung

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

In der Verwaltungsratssitzung der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR vom 27.10.2020 wurde die Anmietung einer Halle in der Ortsgemeine Zotzenheim für den Betriebszweig Wasserversorgung beschlossen. Der Mietvertrag trat am 01.02.2021 in Kraft und endet am 01.02.2026.

In der Folge wurde, unter Berücksichtigung weiterer Aspekte, die Möglichkeit einer Standortverlagerung für die Wasserversorgung geprüft, mit dem klaren Ziel, eine langfristig bessere und wirtschaftlichere Lösung zu finden. Über die grundlegenden Überlegungen wurden in den vergangenen Sitzungen Berichte erstattet.

Ein Ankauf der Aktuellen Halle wird als nicht Sinnvoll erachtet.

Gründe hierfür sind:

Energiekosten: In der Halle in Zotzenheim ist im gesamten Hallenbereich eine zusammenhängende Fußbodenheizung verbaut. Es ist nicht möglich einzelne Bereiche der Halle im Heizsystem runter zu regeln. Dies führt zu hohen Heizkosten. Ein Umbau der Heizkreisläufe wäre mit erheblichen Kosten verbunden.

Räumlichkeiten: Die vorhandenen Umkleideräume sind zu klein und müssten für eine langfristige Nutzung umgebaut werden.

Lagerplatz: Aufgrund der Platzverhältnisse ist die Lagerung von Rohrmaterialien größer DA 110 nicht möglich.

Ankauf: Im Falle eines Verkaufs will der jetzige Eigentümer infolge von Preissteigerungen auf Grundlage anderer verkaufter Objekte in der Nähe einen sehr hohen Preis genieren.

Eine weitere Anmietung erweist sich ebenfalls als unvorteilhaft, da der Eigentümer keine Investitionen oder Ausbaumaßnahmen durchführen möchte.

Zukünftiger Betriebsstandort der Wasserversorgung

Im Zuge der Zentralisierung der Abwasserreinigung in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen wurden im Sommer 2024 die stillgelegten Bauwerke und Bauteile der früheren Kläranlage „Mittlerer Wiesbach“ in der Ortsgemeinde Welgesheim abgerissen.

Durch diesen Rückbau ergibt sich die Möglichkeit, den Betriebsstandort der Wasserversorgung auf einen Teil dieses Geländes zu verlegen.

Folgende Sanierungen wären dafür notwendig:

Betriebsgebäude: Nach Umbau und Modernisierung kann die bestehende Bausubstanz weiterhin genutzt werden.

Best. Lagerhalle: Die vorhandene Halle soll als Werkstatt und Kleinteillager dienen.

Neue Kalthalle: Auf dem ehemaligen Schlammlagerplatz ist der Bau einer neuen Kalthalle vorgesehen, um Materialien für das Trinkwassernetz und die Anlagen gemäß Trinkwasserverordnung und DVGW-Regelwerken vor Umwelteinflüssen sowie Tieren und Insekten zu schützen.

Die Gesamtkosten für die Sanierung des Betriebsgebäudes und den Neubau der Kalthalle belaufen sich auf 580.000 € (netto). Es ist geplant, die kleineren Gewerke in Eigenleistung und gegebenenfalls in Eigenregie auszuführen. Für die erforderlichen Leistungen werden im laufenden Wirtschaftsjahr noch finanzielle Mittel in Höhe von 100.000 € (netto) benötigt, die aus geplanten Maßnahmen, die sich verschieben, gedeckt werden können.

Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:

Der Vorsitzende erläutert nochmals die Gründe für die Entscheidung zur Verlegung des Betriebsstandortes der Wasserversorgung von Zotzenheim nach Welgesheim. Aktuell findet die Vorentwurfsplanung statt. Die Fragen der Ratsmitglieder beantworten der Vorstand Herr Spenst und der Fachgebietsleiter Herr Becker.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR beschließt einstimmig grundsätzlich, den Betriebsstandort der Wasserversorgung auf ein Teilstück des Geländes der alten Kläranlage „Mittlerer Wiesbach“ in Welgesheim zu verlegen, und stimmt den Mehrausgaben gem. § 7 (4) b) der Anstaltssatzung im Betriebszweig Wasserversorgung in Höhe von 100.000 € netto im Wirtschaftsjahr 2024 zu.

Finanzielle Auswirkung:

Für die erforderlichen Leistungen werden im laufenden Wirtschaftsjahr noch finanzielle Mittel in Höhe von 100.000 € (netto) benötigt, die aus geplanten Maßnahmen, die sich verschieben, gedeckt werden können.

Die Investitionen für das Wirtschaftsjahr 2025 werden entsprechend im Wirtschaftsplan 2025 berücksichtigt. Ebenso erfolgt eine Prüfung bezüglich der Finanzierung durch Darlehensaufnahme oder durch Eigenmittel.

TOP 4: Mitteilungen und Anfragen

TOP 4.1: Redundanzbrunnen Planig

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

Um eine sicherere Wasserversorgung für das Versorgungsgebiet der Verbandsgemeinde Sprendlingen- Gensingen auch in der Zukunft gewährleisten zu können, wird das Thema seit 2021 immer wieder aus verschiedenen Aspekten im Verwaltungsrat der VG-Werke vorgestellt und beraten. Im April 2021 stellte ein Vertreter des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz Auswirkungen des Klimawandels auf die Trinkwasserversorgung bzw. die Grundwasserneubildung vor. In der Verwaltungsratssitzung am 18.07.2022 stellte Herr Justen vom Büro Wasser und Boden die Konzeptstudie zur Sicherstellung der Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen vor.

Auf dieser Grundlage entwickelte der Fachplaner ein Konzept zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde.

Maßnahmen zur Sicherung der Eigengewinnung:

1.

Wasserrecht Brunnen Planig

2.

Neubau Redundanzbrunnen

3.

Regenerierung Brunnen Planig

4.

Prüfung Reaktivierung von Altanlagen (Quellen, Brunnen)

5.

Hydrogeologische Erkundung im Verbandsgebiet

Wasserrecht Brunnen Planig

Die aktualisierten Antragsunterlagen “Antrag auf Wasserrechtliche Erlaubnis“ wurden im Juni 2024 bei der zuständigen Behörde zur Genehmigung eingereicht.

Neubau Redundanzbrunnen

Zur Sicherstellung der Wasserversorgung soll in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Trinkwasserbrunnen der „Redundanzbrunnen Planig 2“ errichtet werden. Neben der Erhöhung der Versorgungssicherheit ermöglicht die parallele Nutzung von zwei Trinkwasserbrunnen in Zukunft einen schonenderen Brunnenbetrieb. Während der geplanten Bauarbeiten muss der vorhandene Trinkwasserbrunnen vorübergehend außer Betrieb genommen werden. Die erforderliche Ersatzwasserversorgung wird in Abstimmung mit den Wasserbehörden von den Stadtwerken Bad Kreuznach bereitgestellt.

Der Genehmigungsantrag “Antrag auf Wasserrechtliche Erlaubnis – Neubau Redundanzbrunnen Planing 2“ wurden im Juni 2024 bei der zuständigen Behörde zur Genehmigung eingereicht.

Gemäß der Kostenschätzung beträgt die Bausumme rund 900.000 € (netto). Für den Neubau des Redundanzbrunnens wurden Fördermittel beantragt.

Das Projekt zum Neubau des Redundanzbrunnens wird im Wirtschaftsplan 2025 berücksichtigt.

Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:

Herr Spenst stellt die Herangehensweise vor. Für das Projekt werden Fördermittel vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität erwartet. Der Rat wird über die weitere Entwicklung informiert.

TOP 4.2: Zwischenbericht der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR zum 30.06.2024 gem. § 5 Absatz 8 Anstaltssatzung

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

Nach § 5 Abs. 8 Anstaltssatzung hat der Vorstand dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates und den Verwaltungsrat spätestens zum 30. September des Wirtschaftsjahres über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.

In dem Erläuterungsbericht und den als Anlagen beigefügten Tabellen, die im Aufbau dem Wirtschaftsplan entsprechen, werden die Salden der Finanzbuchführung per 30.06.2024 den Ansätzen des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2024 (Halbjahresbudget) gegenübergestellt.

Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:

Der Verwaltungsratsvorsitzende erläutert zum Zwischenbericht, dass diverse Ausgaben aufgrund der verspäteten Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2024 noch nicht durchgeführt wurden. In der Niederschrift wird der Zwischenbericht mit korrigierten Projektkosten versandt.

TOP 4.3: Chlorung in Sprendlingen, St. Johann und Wolfsheim

Der Vorsitzende informiert, dass das Trinkwasser in den Ortsgemeinden Sprendlingen, St. Johann und Wolfsheim vorsorglich gechlort werden musste, da es eine leichte Verkeimung aus dem Bereich der Wasserlieferung von Bad Kreuznach gab, die allerdings noch unter dem Grenzwert lag. Hier wurde eng mit dem Gesundheitsamt zusammengearbeitet.

TOP 4.4: Nächste Verwaltungsratssitzung

Der Vorsitzende informiert, dass die nächste Sitzung des Verwaltungsrates am Montag, den 25.11.2024 stattfindet. Dort werden der Jahresabschluss 2023 und der Wirtschaftsplan 2025 beraten und beschlossen.

TOP 4.5: Kläranlage ARA Nahetal

Ratsmitglied Feldmann-Wüstefeld erkundigt sich nach der neuen Kläranlage. Es wird vereinbart, dass in der Sitzung Anfang 2025 ein aktueller Stand mitgeteilt wird.