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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 40/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Gensingen

Am Donnerstag, dem 22.08.2024 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Armin Brendel die 2. Sitzung des Ortsgemeinderates Gensingen statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1: Fragen der Einwohner

Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 2: Wahl von Ausschussmitgliedern

Sach- und Rechtslage:

Der Gemeinderat kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern der Gemeinde zusammen (gemischte Ausschüsse); mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses soll jedoch Ratsmitglied sein. Personen, deren Amt nach den Bestimmungen dieses Gesetzes oder des Kommunalwahlgesetzes mit dem Amt eines Mitglieds des Gemeinderats nicht vereinbar ist, können einem Ausschuss nicht angehören.

Bei der Besetzung der Stellvertreter von gemischten Ausschüssen ist darauf zu achten, dass ein Ratsmitglied von einem Ratsmitglied und ein Bürger von einem Bürger vertreten wird. Die Auffassung, sonstige wählbare Bürger könnten auch von Ratsmitgliedern vertreten werden, weil auch Ratsmitglieder wählbare Bürger seien, übersieht, dass das Gesetz ausdrücklich die Mitgliedschaft von sonstigen wählbaren Bürgern, also von solchen Personen, die nicht bereits gewähltes Ratsmitglied sind, verlangt. Die ständige Änderung des Verhältnisses von Bürger und Ratsmitglieder je nach Vertretungssituation würde auch dem Grundsatz der Kontinuität wiedersprechen. Das Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie deren Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen wählbaren Bürger der Ortsgemeinde in den einzelnen Ausschüssen bestimmt der Ortsgemeinderat, wobei diese Bestimmungen auch durch die Hauptsatzung getroffen werden können.

Nach § 3 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Gensingen bildet der Gemeinderat folgende Ausschüsse:

1.

Haupt- und Finanzausschuss

2.

Planungs- und Bauausschuss

3.

Rechnungsprüfungsausschuss

4.

Umlegungsausschuss

Die Ausschüsse gemäß Nr. 1 – 3 haben 9 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.

Sie werden aus Mitgliedern des Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gebildet. Den Ausschüssen müssen mindestens zur Hälfte Ratsmitglieder angehören. Entsprechendes gilt für die Stellvertreter(innen) der Ausschussmitglieder.

Beschluss:

Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt.

Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so ist hierüber abzustimmen; die vorgeschlagenen Personen sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats dem Wahlvorschlag zustimmt. Werden mehrere Wahlvorschläge gemacht, so werden die Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt; für die Zuteilung der Sitze gilt § 41 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes entsprechend.

Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Ausschussmitglied vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt. Wird kein Wahlvorschlag gemacht, so werden die Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 33 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes) gewählt.

Auszug aus dem Kommunalwahlgesetz: § 41 KWG Verteilung der Sitze bei Verhältniswahl:

(1) Die Zuteilung der Sitze auf die einzelnen Parteien und Wählergruppen erfolgt wie folgt:

Jeder Wahlvorschlag erhält so viele Sitze, wie sich nach der Teilung der Gesamtzahl der für die Bewerber des einzelnen Wahlvorschlags abgegebenen Stimmen durch einen Zuteilungsdivisor ergeben. Zahlenbruchteile unter 0,5 werden auf die darunterliegende ganze Zahl abgerundet, solche über 0,5 werden auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Zahlenbruchteile, die gleich 0,5 sind, werden so aufgerundet oder abgerundet, dass die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze eingehalten wird; ergeben sich dabei mehrere mögliche Sitzzuteilungen, so entscheidet das vom Vorsitzenden des Wahlausschusses zu ziehende Los. Der Zuteilungsdivisor ist so zu bestimmen, dass insgesamt so viele Sitze auf die Wahlvorschläge entfallen, wie Sitze zu vergeben sind. Dazu wird zunächst die Gesamtzahl der für die Bewerber aller Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen durch die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze geteilt. Entfallen danach mehr Sitze auf die Wahlvorschläge, als Sitze zu vergeben sind, ist der Zuteilungsdivisor so heraufzusetzen, dass sich bei der Berechnung die zu vergebende Sitzzahl ergibt; entfallen zu wenig Sitze auf die Wahlvorschläge, ist der Zuteilungsdivisor entsprechend herunterzusetzen. Erhält bei der Verteilung der Sitze nach den Sätzen 1 bis 6 der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, auf den mehr als die Hälfte der für die Bewerber aller Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen entfallen ist, nicht mehr als die Hälfte der zu vergebenden Sitze, wird ihm abweichend von den Sätzen 1 bis 6 zunächst ein weiterer Sitz zugeteilt; dies gilt nicht für eine Listenverbindung verschiedener Parteien oder Wählergruppen. Danach zu vergebende Sitze werden nach den Sätzen 1 bis 6 zugeteilt.

(2) Die auf eine Listenverbindung entfallenden Sitze werden nach dem Verfahren gemäß Absatz 1 auf die verbundenen Wahlvorschläge aufgeteilt.

(3) Die einem Wahlvorschlag zugefallenen Sitze werden den darin enthaltenen Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen zugewiesen. Haben mehrere Bewerber die gleiche Stimmenzahl erhalten, entscheidet die Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag.

Aufgrund der Sitzverteilung im Ortsgemeinderat ergibt sich folgende Sitzverteilung in den zu besetzenden Ausschüssen:

Haupt- und Finanzausschuss (mind. 5 RM)

Vorschlagsrecht

Mitglied

Stellvertreter

FWG

Martin Schneider

Corinna Gundlich

FWG

Christian Denstedt

Corinna Brendel

FWG

Pascal Leclerc

Eva Mathes

CDU

Sebastian Immesberger

Wolfgang Schankin

CDU

Harald Keber

Bernd Pitthan

CDU

Sabine Pitthan

Albert Dory

Gensinger Bürgerliste

Michael Scheuer

Tobias Bess

Gensinger Bürgerliste

Roland Rauth

Isolde Tobe

FDP

Daniel Kraljik

Benjamin Schnorr

Beschluss:

Die Abstimmung per Akklamation wird beantragt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt den Ausschuss mit den vorgeschlagenen Personen zu besetzen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Planungs- und Bauausschuss (mind. 5 RM)

Vorschlagsrecht

Mitglied

Stellvertreter

FWG

Corinna Gundlich

Martin Schneider

FWG

Eva Mathes

Pascal Leclerc

FWG

Hans Werner Kreuzner

Pascal Kiese

CDU

Albert Dory

Sabine Pitthan

CDU

Wolfgang Schankin

Sebastian Immesberger

CDU

Benjamin Hartwig

Kai Grundulis

Gensinger Bürgerliste

Guido Fring

Emine Genc

Gensinger Bürgerliste

Hartmut Propp

Claudia Bachmann

FDP

Mirkan Genc

Daniel Kraljik

Beschluss:

Die Abstimmung per Akklamation wird beantragt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt den Ausschuss mit den vorgeschlagenen Personen zu besetzen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Rechnungsprüfungsausschuss (mind. 5 RM)

Vorschlagsrecht

Mitglied

Stellvertreter

FWG

Pascal Kiese

Eva Mathes

FWG

Cécile Plessner

Christian Denstedt

FWG

Klaus Walldorf

Pascal Leclerc

CDU

Sebastian Immesberger

Wolfgang Schankin

CDU

Harald Keber

Albert Dory

CDU

Kai Grundulis

Benjamin Hartwig

Gensinger Bürgerliste

Emine Genc

Tobias Bess

Gensinger Bürgerliste

Isolde Tobe

Hartmut Propp

FDP

Jürgen App

Tobias Bechtluft

Beschluss:

Die Abstimmung per Akklamation wird beantragt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt den Ausschuss mit den vorgeschlagenen Personen zu besetzen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Der Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde wird nach den Bestimmungen der Umlegungsausschussverordnung vom 27.07.2007 gebildet.

Aktuell befindet sich die Verbandsgemeindeverwaltung, bezgl. der Besetzung des Umlegungsausschusses, im Abstimmungsverfahren mit dem Vermessungs- und Katasteramt sowie mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Die Benennung und die Wahl der Besetzung erfolgt somit zu einem späteren Zeitpunkt.

TOP 3: Wahl der Vertreter für den Verwaltungsrat der RegiMed AöR

Sach- und Rechtslage:

Mit Wirkung vom 07.03.2024 wurde die rechtfähige gemeinsame kommunale Anstalt RegieMed AöR errichtet. Die rechtlichen Grundlagen für die Anstalt sind §§ 86a, 86b GemO und die Satzung für die Regionale Medizin Gensingen/Münster-Sarmsheim/Ockenheim Anstalt des öffentlichen Rechts. Nach § 86b Abs. 3 GemO i. V. m. § 6 Abs. 1 der AöR-Satzung besteht der Verwaltungsrat aus den entsandten Vertretern der Trägerkommunen (jeweils amtierende Ortsbürgermeister) sowie 5 stimmberechtigten Mitgliedern. Für die Ortgemeinde Gensingen entfallen hierbei 3 Sitze.

Mit Ablauf der Wahlzeit der kommunalen Vertretungsorgane zum 30.06.2024 endete auch die Tätigkeit der in den Verwaltungsrat der RegiMed AöR gewählten Vertreter. Daher musste eine Neuwahl vorgenommen werden. Diese fand in der 1. konstituierenden Sitzung am 11.07.2024 des Ortsgemeinderates Gensingen statt.

Aufgrund der Sitzverteilung im Ortsgemeinderat Gensingen ergab sich nach der Berechnung nach Sainte-Lague/ Schepers folgende Verteilung der Vertreter auf die Wahlvorschlagsträger/ Fraktionen:

CDU:

1 Ausschusssitz

FDP:

0 Ausschusssitz

FWG:

1 Ausschusssitz

GB:

1 Ausschusssitz

Verlauf der Beratung:

Die FDP schlägt Herrn Bernd Pitthan als Mitglied im Verwaltungsrat der RegiMed AöR vor. Die übrigen Fraktionen schließen sich diesem Vorschlag an.

Beschluss:

Die Abstimmung per Akklamation wird beantragt

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Auf Vorschlag der FDP Fraktion ist als - Mitglied im Verwaltungsrat der RegiMed AöR Herr Bernd Pitthan gewählt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 4: Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich "Südlich der Sankt Johanner Straße"

- Zustimmungsverfahren gem. §67 Abs. 2 GemO

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.06.2024 die Änderungsplanung für den Bereich „Südlich der Sankt Johanner Straße“ gebilligt. In diesem Bereich sollen die aktuellen Darstellungen des Flächennutzungsplans (Grünflächen, gemischten (M) und gewerblichen Bauflächen (G)) in Wohnbauflächen (W) abgeändert werden.

Gemäß § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesem mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinden wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat.

Die Planunterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich „Südlich der Sankt Johanner Straße“ zu.

Finanzielle Auswirkung:

Keine

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:

18

Enthaltungen:

1

TOP 5: 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Gensingen für das Jahr 2024

Sach- und Rechtslage:

Dieser Vorlage ist der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans der Ortsgemeinde Gensingen für das Jahr 2024 beigefügt.

Anträge / Anregungen /persönliche Erklärungen:

Der Vorsitzende erläutert, dass der 1. Nachtragshaushalt aufgrund der Trennung von Kindergarten und Hort notwendig wurde. Die organisatorische Trennung wurde durch die Erweiterungen beider Einrichtungen notwendig. Dies bedingte Änderungen im Stellenplan, die innerhalb des bestehenden Haushaltes nicht abgebildet werden konnten. Die entsprechenden Arbeitsverträge wurden bereits geändert und die beiden Betriebserlaubnisse wurden ebenfalls angepasst und erteilt.

Herr Dupré ergänzt, dass es ebenfalls eine Anpassung im Stellenplan des Naturkindergartens gab. Hier wurde eine Stelle für ein Freiwilliges soziales Jahr geschaffen.

Die Auslegungsfrist wurde eingehalten.Ratsmitglied Friedel Bess erklärt, dass der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Gensingen insgesamt zukünftig genau betrachtet werden müsse. Auf Seite 5 ist die Entwicklung der Jahresergebnisse dargestellt. Der letzte festgestellte Jahresabschluss ist aus dem Jahr 2019. Dies sei für ein Gremium, welches über den Haushalt zu beraten habe, nicht zumutbar. Daher möchte Herr Bess wissen, warum der letzte Jahresabschluss aus 2019 sei. Hierzu führte der 1. Beigeordnete der VG Herr Wernersbach aus, dass aufgrund unverschuldeter Fehlzeiten und notwendigen Stellennachbesetzungen und trotz des hohen Engagements des für Gensingen zuständigen Sachbearbeiters, die Jahresabschlüsse bisher leider nicht vorgelegt werden konnten. Er ist jedoch davon überzeugt, dass die fehlenden Jahresabschlüsse zügig nachgearbeitet werden. Herr Dupré ergänzt, dass auch ein Grund für die Verzögerungen in der Bearbeitung der Jahresabschlüsse in dem Wechsel der Finanzsoftware liegt.

Weiter möchte Ratsmitglied Friedel Bess wissen, warum die Gerichtskosten der Ortsgemeinde so stark steigen. Hierzu führt Herr Dupré aus, dass die Kosten nicht planbar sind und der Haushaltsansatz wegen der Streitigkeiten mit der bauausführenden Firma des Neubaugebietes erhöht wurde.

Ratsmitglied Friedl Bess stellt weiter die Frage nach den Beratungskosten für die Stiftung. Ob diese an RA Meiborg geleistet wurden oder an den GStB. Herr Brendel erklärt hierzu, dass es sich nicht um eine Stiftung, sondern das MVZ als Anstalt des öffentlichen Rechts handele. Die Frage wird beantwortet, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.

Ratsmitglied Bess möchte wissen, ob Inventuren durchgeführt werden und wo das Inventar und die Abschreibungen gebucht werden. Herr Dupré verweist auf den Rechnungsprüfungsausschuss. In diesen Beratungen wurde das Anlagevermögen dargestellt. Eine Prüfung der Inventur wurde vor Jahren beim Bauhof mit positivem Ergebnis durchgeführt. Herr Wernersbach hat die Anlageninventur der Ortsgemeinde zu dieser Sitzung mitgebracht, da diese Frage auch Gegenstand des Tagesordnungspunkt 6 ist. Herr Wernersbach bietet an, diese Aufstellung jeder Fraktion zur Verfügung zu stellen. Die GemHVO sieht eine Stichprobenartige Prüfung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vor. Gerne kann der Rechnungsprüfungsausschuss zielgerichtet auch Fragen an die Finanzabteilung richten, diese können dann für die Sitzungen vorbereitet und in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses beantwortet werden.

Herr Brendel ergänzt, dass der Jahresabschluss 2020 auch bereits abgeschlossen sein könnte, aber der Rechnungsprüfungsausschuss war in seiner letzten Sitzung nicht beschlussfähig.

Die CDU Fraktion dankt dem FB3 für die kurzfristige Erstellung des Jahresabschlusses.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaus-haltsplan mit den beigefügten Anlagen in der vorgelegten Fassung.

Finanzielle Auswirkung:

Schaffung von Ermächtigungen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 6: Antrag der Fraktion der Gensinger Bürgerliste e. V. auf Information über die im Eigentum der Ortsgemeinde stehenden Grundstücke und das sonstige Sachvermögen

Sach- und Rechtslage:

Der Antrag der Gensinger Bürgerliste e.V. vom 15.08.2024 lag dem Ortsgemeinderat vor.

Anträge / Anregungen /persönliche Erklärungen:

Ratsmitglied Scheuer erklärt, dass der Antrag zur Inventur bereits im vorigen TOP beantwortet wurde. Weiter führt Herr Scheuer aus, dass es nicht in der Absicht der Fraktion Gensinger Bürgerliste e.V. lag, ein Gremium zu übergehen, es gehe nur um Informationsbeschaffung für die neuen Ratsmitglieder.

Erster Beigeordneter Herr Wernersbach legt dar, dass die Verwaltung kurzfristig eine Übersichtskarte vorlegen kann, in der alle gemeindeeigenen Grundstücke markiert sind. Die geforderten Informationen zu den einzelnen Grundstücken können jedoch nicht kurzfristig vorleget werden. Diese müssen zielgerichtet bei dem Fachbereich 2 angefragt werden. Die Liegenschaftskarte wird in DIN A0 den Fraktionsvorsitzenden und dem Ortsbürgermeister vorgelegt.

Anm. der Schriftführung: Die Karten wurden bereits am 26.08.2024 verschickt.

Das angesprochen Informationsportal im Internet ist unter https://www.geoportal.rlp.de/ zu erreichen.

Eine Abstimmung ist damit entbehrlich.

TOP 7: Antrag der Fraktion der Gensinger Bürgerliste e. V. auf Einsichtnahme in die Verkäufe von Baugrundstücken

Sach- und Rechtslage:

Der Antrag der Gensinger Bürgerliste e.V. vom 15.08.2024 lag dem Ortsgemeinderat vor.

Anträge / Anregungen /persönliche Erklärungen:

Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass es Beschlusslage des Ortsgemeinderates war, die Hauptsatzung der Ortsgemeinde dahingehend zu ändern, dass der Vorsitzende Grundstücksverkäufe selbstständig tätigen durfte und die Verfügungsmittel erhöht wurden. Der Musterkaufvertrag sowie die Kriterien zur Vergabe der Bauplätze wurden ebenfalls durch den Ortsgemeinderat beschlossen.

Ratsmitglied Schneider fragt nach, ob es konkrete Verdachtsfälle gibt, weshalb diese Prüfung erfolgen soll, oder ob es sich um reines Interesse der antragstellenden Fraktion handelt.

Ratsmitglied F. Bess beantwortet die Frage wie folgt: Der Ortsbürgermeister von Gensingen hat enorme Entscheidungsrechte, die weit über die der Bürgermeister in vergleichbaren Ortsgemeinden hinausgehen. Da die Grundstücksverkäufe nicht alle dem Ortsgemeinderat vorgelegt wurden und die Rechnungsprüfungen der letzten Jahre noch ausstehen, wurden diese nicht sorgfältig geprüft und dies sollte nachgeholt werden.

Die Grundstückskaufverträge sollen durch 4 noch zu benennende Ratsmitglieder auf die Einhaltung der Ortsgemeinderatsbeschlüsse hin geprüft werden.

Herr Wernersbach führt hierzu aus, dass alle Grundstückskaufverträge durch die Verwaltung vorbereitet und durch den Notar entsprechend beurkundet wurden. Die Verträge entsprechen alle dem durch den Ortsgemeinderat beschlossenen Musterkaufvertrag.

Weiter wird durch Herrn Wernersbach vorgeschlagen, dass die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses die Verträge stichprobenartig einsehen und prüfen können. Die Kaufverträge erhalten besonders schützenswerte persönliche Daten der Käufer, wie z.B. die Höhe der Grundschuldeintragungen etc. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses haben grundsätzlich eine besondere Verschwiegenheitsverpflichtung und könnten diese Daten einsehen. Herr F. Bess argumentiert, dass diese Arbeit nicht noch zusätzlich durch den Rechnungsprüfungsausschuss erledigt werden kann.

Die FDP schlägt vor, dass die Fraktionsvorsitzenden die Prüfung vornehmen könnten.

Die Fraktion Gensinger Bürgerliste e.V. ist mit einer stichprobenartigen Prüfung einverstanden, wenn durch die Verwaltung bestätigt wird, dass die Kaufverträge der verkauften Grundstücke im Neubaugebiet alle dem Mustervertrag entsprechen. Die anwesende stellv. Fachbereichsleiterin, Frau Ewigleben, bestätigt dies.

Beschluss:

Die vier Fraktionssprecher werden als Prüfungsgremium bestimmt und werden, in einem noch festzulegenden Verfahren eine stichprobenartige Prüfung der Grundstücksverkäufe im Neubaugebiet durchführen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

4

TOP 8: Beleuchtung des Solarcarports im NBG westlich der Alzeyer Straße

Sach- und Rechtslage:

Das Solarcarport im NBG westlich der Alzeyer Straße versorgt die Straßenbeleuchtung über einen Batteriespeicher mit Strom und wird nach und nach auch nachts als Parkfläche genutzt.

Zur Beleuchtung des Parkplatzes konnten aufgrund des Hubschrauberlandeplatzes nur zwei anstatt der geplanten drei Lichtpunkte errichtet werden. Auf den mittleren Lichtpunkt am Rande der Parkfläche zum Landeplatz hin musste aus Sicherheitsgründen verzichtet werden.

Die Dachflächen der Carports verringern die Beleuchtung unter und zwischen den beiden Überdachungsbereichen deutlich, so wurde ein Angebot beim Errichter des Carports, der Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe angefragt, eine präsenzabhängige Beleuchtung der Parkflächen am Carport zu installieren.

Mit der zusätzlichen Beleuchtung wird die Mindestanforderung an die Verkehrsfläche erreicht und die Sicherheit bei Nutzung deutlich erhöht.

Anträge / Anregungen /persönliche Erklärungen:

Der 1. Beigeordnete Bernd Pitthan erklärt, dass ihm die Materialpreise sehr hoch erscheinen und nur lediglich 1 Montagestunde in dem Angebot enthalte sei. Alles Weitere wird nach Aufwand abgerechnet. Insoweit sei das Angebot nicht auskömmlich kalkuliert. Herr Pitthan beantragt mehrere Angebote einzuholen, oder ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen.

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten das Vergabeverfahren einzuleiten. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Finanzielle Auswirkung:

Für diese Maßnahme sind explizit keine HH-Mittel eingestellt, die Kosten in Höhe von 14.443,59 € sind durch Einsparungen in anderen Haushaltspositionen abzudecken.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 9: Mitteilungen und Anfragen

TOP 9.1: Änderungsbescheid der Städtebauförderung

Der Änderungsbescheid zur Städtebauförderung ist im Ratsinfosystem hinterlegt.

TOP 9.2: Baugebiet "Gensingen - gemeinsam planen, bauen, wohnen und leben (Westlich der Alzeyer Straße)" Stand der Arbeiten zur ingenieurmäßigen Ermittlung / Aufteilung der Kosten der 5 erstmalig herstellten Erschließungsanlagen als Grundlagen für die Erhebungen von Straßenbaubeiträgen (Fahrbahn, Bürgersteige, Entwässerung + Beleuchtung)

Als Grundlagen für die Erhebungen von Straßenbaubeiträgen (Fahrbahn, Bürgersteige, Entwässerung + Beleuchtung) für die 5 erstmalig herstellten Erschließungsanlagen in dem Baugebiet „Gensingen - gemeinsam planen, bauen, wohnen und leben (Westlich der Alzeyer Straße)“ wurde der Auftrag zur ingenieurmäßigen Ermittlung / Aufteilung der Kosten dem Ingenieurbüro am 21.05.2024 (Ratsbeschluss vom 16.05.2024) erteilt.

Seither wurde mehrfach fernmündlich nach dem Sachstand der Ermittlungen / Aufteilungen gefragt; in der Anfrage vom 16.07.2024 kündigte der zuständige Ingenieur des Planungsbüros den Eingang der Unterlagen für August 2024 an; zur Begründung wurde im Wesentlichen die fachlich + rechtlich fundierte Bearbeitung der Schlußrechnungsmitteilung an die Straßenbaufirma und deren Widerspruch gegen diese Schlußrechnungsmitteilung angeführt.

TOP 9.3: Wendemanöver KRN Busse

In der Anlage im Ratsinfosystem finden Sie die E-Mail Korrespondenz zu den Wendemanövern der KRN auf dem Depotpack Gelände an der Alexander-Bretz-Straße in der Nähe des Bahnhofs.

TOP 9.4: Fehlerhafte Veröffentlichung im Amtsblatt

In der Amtsblattausgabe KW 29 wurde einem kurz vor der Veröffentlichung verstorbenen verdienten Bürger aus Gensingen zu seinem 80. Geburtstag gratuliert.

Für diesen unpassenden und unangebrachten Fehler hat sich die Verbandsgemeindeverwaltung in einem persönlichen Schreiben bei den Hinterbliebenen entschuldigt.

TOP 9.5:

Rechtsgrundlagen für Ihre Ratsarbeit

- Kommunalbrevier -

Die Rechtsgrundlagen für Ihre Ratsarbeit finden Sie in der Gemeindeordnung (GemO).

Den Gesetzestext der GemO sowie eine thematisch aufbereitet Version der Vorschriften finden Sie auf der Internetseite: www.kommunalbrevier.de

Die Ortsgemeinde wird für die Fraktionen und die Beigeordneten jeweils einen Kommunalbrevier bestellen.

TOP 9.6: Grundlagen für RatsmitgliederE-Learning-Kurs in 5 Einheiten

Der Bundesverband Wohnen und Stadtentwicklung bietet den neuen Ratsmitgliedern ein E-Learning-Kurs ab September an.

Dieser Kurs soll den Ratsmitgliedern eine gute Basis für die Zusammenarbeit in der neuen Legislaturperiode geben.

Die Anlage ist im Ratsinfosystem eingestellt.

TOP 9.7: Seminare i.R. der Kampagne "Kommunalpolitik braucht Frauen"

Untenstehende E-Mail teilen wir Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration mit.

Die E-Mail wurde bereits am 31.07.2024 seitens der Verwaltung an die Damen Ratsmitglieder der Ortsgemeinderäte und des Verbandsgemeinderates weitergeleitet.

Den zugehörigen Flyer finden Sie im Ratsinfosystem.

Sehr geehrte Frauen,

die Kommunalwahlen liegen gerade hinter uns. Jetzt gilt es, insbesondere den neu und wiedergewählten Frauen in den Räten den Rücken zu stärken!

Im Rahmen unserer Kampagne „Kommunalpolitik braucht Frauen“ bieten wir daher Einstiegskurse speziell für Frauen an. Diese werden in Kooperation mit der Kommunalakademie durchgeführt und finden ab September statt.

Eine Übersicht über die Kurse finden Sie auf der Webseite der Kommunalakademie: https://www.akademie-rlp.de/meldungen/alle/475

Einen direkten Zugang zu den drei Kursen können Sie auch über die folgenden Links bekommen. Jeder Kurs wird dreimal angeboten, an verschiedenen Orten in Rheinland-Pfalz (Baar, Münchweiler/Alsenz, Boppard).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Heike Jung
Abteilungsleiterin Abteilung Frauen

TOP 9.8: Ortsbürgermeisterwahl 08.09.2024

Herr Brendel teilt mit, dass für diese Wahl nur ein Wahlvorstand gebildet wird. Das Wahllokal ist die Goldberghalle. Herr Brendel verliest die Mitglieder des Wahlvorstandes.

TOP 9.9: Anfrage zur Niederschrift der letzten Sitzung

Ratsmitglied Friedel Bess möchte wissen, wann mit der Niederschrift der letzten Sitzung zu rechnen sei.

Herr Brendel teilt mit, dass er die Niederschrift am 22.08.2024 unterschrieben hat.

TOP 9.10: Anfrage zum Bolzplatz

Ratsmitglied Kraljik möchte wissen, ob der Bolzplatz zusammen mit dem Sportplatz Matzgraben erneuert wird.

Herr Brendel teilt mit, dass der Bolzplatz getrennt vom Matzgraben erneuert werden muss, da eine gemeinsame Erneuerung förderschädlich gewesen wäre.

Die Frage, ob die Ausschreibung für den Bolzplatz erfolgt ist, wird wie folgt beantwortet:

Die Ausschreibung ist noch nicht erfolgt, da der Förderbescheid noch nicht vorliegt.