Titel Logo
Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 40/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Auszüge aus der Niederschrift der Sitzung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen

Die vollständige Niederschrift ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar. (https://vg-sg.gremien.info )

Am Montag, dem 15.09.2025 fand die 8. öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen unter Vorsitz von Bürgermeister Scherer statt.

Seitens des Rates wurde der Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt 5 - "Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2024 der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen" - von der heutigen Sitzung abzusetzen. Der Antrag wurde in der anschließenden Abstimmung einstimmig angenommen.

TOP 5 wird somit auf die nächste Verbandsgemeinderatssitzung verschoben.

Die Tagesordnung wird in geänderter Reihenfolge abgehandelt:

TOP 1: Fragen der Einwohner

Ein Einwohner machte auf anhaltende Verkehrsprobleme in der Stettiner Straße in der Ortsgemeinde Sprendlingen aufmerksam. Ursache sei die zu frühe Ankunft von Fahrdienstbussen an der Elisabethenschule, was regelmäßig zur Blockade der Straße und damit verbundenem Verkehrschaos führt.

Die anwesenden Mitglieder des Kreistags wurden gebeten, das Thema in den entsprechenden Gremien auf Kreisebene anzusprechen.

Die Anfrage wird zudem zur weiteren Prüfung an die Kreisverwaltung (KV) weitergeleitet.

TOP 2: 2. Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein und Grolsheim

Sach- und Rechtslage:

Die Verbandsordnung ist hinsichtlich des räumlichen Aufgabenbereichs teilnichtig, was grundsätzlich heilbar, jedoch nicht rückwirkend möglich ist. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird parzellenscharf und durch einen Lageplan abgegrenzt. Geplant ist ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans und einer Veränderungssperre. In diesem Zusammenhang wurde § 3 der 2. Änderung der Verbandsordnung überarbeitet. Änderungen der Aufgaben bedürfen gemäß § 6 Abs. 3 KomZG der Zustimmung von zwei Dritteln der Verbandsmitglieder.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen stimmt der 2. Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes „Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein und Grolsheim“ zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 3: Abwasserzweckverband Unterer Wiesbach;

Auflösungsbeschluss, Vereinbarung über die Abwicklung und Kaufvertrag

Sach- und Rechtslage:

Mit dem Ausbau der Kläranlage Unterer Wiesbach zur ARA Nahetal wurde die Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen – mit Ausnahme von Badenheim – zentral nach Grolsheim verlagert. Die Anlage reinigt nun auch Abwässer aus Teilen von Bingen und der VG Bad Kreuznach. Eigentümerin ist der Abwasserzweckverband Unterer Wiesbach (AZV), gegründet 1962 und seit 1986 als Zweckverband organisiert.

Geplant ist die Übertragung des AZV-Vermögens auf die Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR und die anschließende Auflösung des Verbands. Die Entscheidung ist am 08.09.2025 in der Verbandsversammlung erfolgt – vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats Bingen und des VG-Rats Sprendlingen-Gensingen. Weitere Beschlüsse auf Gemeindeebene sind nicht erforderlich, da die Abwasserbeseitigung bereits vollständig auf die AöR übertragen wurde.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen stimmt der Auflösung des Abwasserzweckverbands Unterer Wiesbach zum 31.12.2025, dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Auflösung des Abwasserzweckverbands sowie dem Abschluss des Kaufvertrags über das Vermögen des Abwasserzweckverbands, wie sie im Entwurf zur Sitzung vorgelegen haben, zu.

Finanzielle Auswirkung:

Evtl. für die nach dem Auflösungsstichtag noch erforderlichen Abrechnungen anfallenden Kosten sind von den Stadtwerken Bingen und den Verbandsgemeindewerken Sprendlingen-Gensingen AöR zu erstatten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 4: Umsetzung von KIPKI-Maßnahmen: Installation von Photovoltaikanlagen und Speichersystemen; Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe

Sach- und Rechtslage:

Am 28.11.2023 beschloss der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen, basierend auf der Empfehlung des Ausschusses für Neue Energien, den Einsatz der Fördermittel aus dem KIPKI-Programm des Landes Rheinland-Pfalz.

Da das ursprünglich geplante Bilanzkreismodell wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist, wurde im Mai 2025 ein Änderungsantrag gestellt. Stattdessen sollen nun Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern installiert und der Strom direkt vor Ort genutzt werden.

Die Umsetzung erfolgt über funktionale Ausschreibungen für folgende Liegenschaften:

Feuerwehrgerätehäuser in St. Johann, Welgesheim, Wolfsheim und Zotzenheim.

Für das Feuerwehrgerätehaus und die Grundschule in Gensingen wurden aufgrund höherer technischer Anforderungen Planungsleistungen vergeben (Beschluss vom 11.08.2025).

Um die KIPKI-Umsetzungsfrist bis zum 30.06.2026 einzuhalten, wurde der Bürgermeister zur schnellen Auftragsvergabe ermächtigt.

Verlauf der Beratung:

Herr Braun weist darauf hin, dass bereits Solaranlagen auf den Dächern des Kindergartens St. Johann installiert sind. Er erkundigt sich, warum die Dachflächen nicht vollständig mit Modulen belegt wurden.

Seitens der Verwaltung wird erläutert, dass dies unter anderem an statischen Gegebenheiten oder am tatsächlichen Energiebedarf des Gebäudes liegen kann. Aus wirtschaftlicher Sicht wäre eine vollständige Ausnutzung der verfügbaren Dachfläche grundsätzlich sinnvoll und sollte im Rahmen zukünftiger Planungen geprüft werden.

Beschluss:

Der Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe für die Installation von Photovoltaikanlagen und Speichersystemen an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen der 100 % KIPKI-Förderung der Landesregierung Rheinland-Pfalz wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 5: Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote und des Mittagsverpflegungsangebotes der Grundschulen Sprendlingen und Gensingen

Sach- und Rechtslage:

Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen erhebt zur anteiligen Deckung der Mittagsverpflegungskosten an Ganztags- und Betreuungsgrundschulen eine Essensgeldpauschale. Künftig soll der Beitragsbescheid zur Verwaltungsvereinfachung halbjährlich erfolgen (01.09.–31.12. und 01.01.–30.06.) statt wie bisher einmal jährlich.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Essensgeldpauschale für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 6: Festsetzung der Elternbeiträge für die ergänzende Schülerbetreuung an den Grundschulen Gensingen und Sprendlingen im Schuljahr 2025/2026

Sach- und Rechtslage:

Ab dem Schuljahr 2025/2026 bieten die Grundschulen in Gensingen und Sprendlingen ergänzende Betreuungsangebote an, die sich am Unterrichtszeiten der Klassenstufen orientieren. Zur teilweisen Finanzierung übernehmen die Eltern die Hälfte der Personal- und Sachkosten durch monatliche Beiträge, die auf zehn Monate verteilt sind.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen beschließt rückwirkend zum 18.08.2025

1. für Betreuung der Kinder aus den 1. und 2. Klassen einen monatlichen Elternbeitrag

a) für die Grundschule Gensingen

i. H. v.

40,00 €

b) für die Grundschule Sprendlingen

i. H. v.

32,00 €

2. für die Betreuung der Kinder aus den 3. und 4. Klassen einen monatlichen Elternbeitrag

a) für die Grundschule Gensingen

i. H. v.

27,00 €

b) für die Grundschule Sprendlingen

i. H. v.

20,00 €

3. für die Freitagsbetreuung einen monatlichen Elternbeitrag

a) für die Grundschule Gensingen 12.55 bis 14.00

i. H. v.

2,00 €

b) für die Grundschule Gensingen 14.00 bis 16.00

i. H. v.

5,00 €

c) für die Grundschule Sprendlingen 13.15 bis 14.00

i. H. v.

2,00 €

d) für die Grundschule Sprendlingen 14.00 bis 16.15

i. H. v.

6,00 €

Finanzielle Auswirkung:

Die Betreuungsangebote führen zu einer Belastung des Haushalts

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 7: Monatliche Gebühr für das Mittagessen an den Grundschulen Gensingen und Sprendlingen für das Schuljahr 2025/2026

Sach- und Rechtslage:

An den Ganztagsgrundschulen in Gensingen und Sprendlingen wird die Essenspauschale künftig auf Basis der tatsächlichen Verpflegungstage und realen Catererpreise (5,40 €/5,30 € pro Mahlzeit) berechnet. Hintergrund ist ein jährliches Defizit von ca. 52.000 €, da der bisherige Beitrag auf dem deutlich niedrigeren Sachbezugswert basierte. Die Pauschale wird weiterhin über 10 Monate per Jahresbescheid erhoben, zahlbar jeweils zum 15. des Monats (September bis Juni). Die Anpassung erfolgt aufgrund gestiegener Kosten, nicht wegen eines Anbieterwechsels.

Beschluss:

Vorgeschlagene Pauschalbeträge für das Schuljahr 2025/2026:

Paket

Verpflegungstage pro Woche

bisherige Gebühr

Monatliche Pauschale

Monatliche Pauschale

Grundschule Gensingen

Grundschule Sprendlingen

I

5 Tage pro Woche

72,00 €

105,00 €

103,00 €

II

Bis 4 Tage pro Woche

- neu -

84,00 €

82,00 €

III

Bis 2 Tage pro Woche

29,00 €

42,00 €

41,00 €

Sozialfonds-Förderung (VG)

-

24,00 €

35,00 €

34,00 €

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 8: Annahme einer Spende

Sach- und Rechtslage:

Zur Unterstützung der Jugendfeuerwehr der Verbandsgemeinde spendet Herr Martin Meyer einen Betrag in Höhe von 500,00 €.

Beschluss:

Die Verbandsgemeindekasse empfiehlt die Annahme der Spende.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 9: Mitteilungen und Anfragen

TOP 9.1: Ausschreibung der Stelle der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters der VG Sprendlingen-Gensingen;

Bekanntmachung des Tages der Bürgermeisterwahl 2026 und zur Einreichung von Wahlvorschlägen.

Inhalt der Mitteilung:

Der Wahltag der Bürgermeisterwahl wurde von der Aufsichtsbehörde gemäß § 60 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) auf den 22.03.2026 festgelegt, eine eventuelle Stichwahl wäre am 12.04.2026 vorgesehen.

Die Ausschreibung der Stelle der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen muss spätestens am 69. Tag vor der Wahl (am 12.01.2026) öffentlich erfolgen.

Die Ausschreibung der Stelle des Bürgermeisters gemäß § 53 Abs. 6 GemO ist für die Kalenderwoche 39 des Jahres 2025 geplant. Die öffentliche Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, gemäß § 16 Abs. 1 KWG ist für die Kalenderwoche 44 des Jahres 2025 vorgesehen.

Veröffentlichungen erfolgen im Amtsblatt, in der „Allgemeine Zeitung“, im Öffentlichen Anzeiger (Rhein-Zeitung) und im Staatanzeiger Rheinland-Pfalz.

TOP 9.2: Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplan der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen für das Haushaltsjahr 2025

Inhalt der Mitteilung:

Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat mit Schreiben vom 22.07.2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen für das Haushaltsjahr 2025 genehmigt.

TOP 9.3: Sachstand Feuerwehrgerätehäuser

Für die Unterbringung der Feuerwehrgerätehäuser in Aspisheim und Horrweiler wird aktuell nach provisorischen Lösungen gesucht, bis ein gemeinsamer Neubau realisiert werden kann. Ziel ist es, in Abstimmung mit den jeweiligen Einheiten vor Ort eine tragfähige Übergangslösung zu finden. Die Verwaltung steht hierzu im Austausch mit den beteiligten Ortsgemeinden und der Feuerwehr, um eine gute und praktikable Zwischenlösung sicherzustellen.

TOP 9.4: Mängelbeseitigung Radweg

Im Rahmen der aktuellen Baubeobachtungen wurden Risse festgestellt, deren Ursache vermutlich im Untergrund liegt. Eine abschließende Einschätzung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Herr Nieminarz ist mit der Prüfung der Schadensursache beauftragt und steht hierzu in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen. Eine genauere Bewertung sowie mögliche Maßnahmen erfolgen nach Abschluss der Untersuchungen.

Es liegen keine weiteren Mitteilungen und Anfragen im öffentlichen und nicht-öffentlichen Teil vor.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung im 18:14 Uhr.