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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 41/2022
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Gensingen

Am Donnerstag, dem 15.09.2022 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Armin Brendel die 36. Sitzung des Ortsgemeinderates Gensingen statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

Der Antrag des Vorsitzenden, eine neue Grundstücksangelegenheit (TOP 9) auf die Tagesordnung zu nehmen, wird einstimmig beschlossen. Die Tagesordnung wird in veränderter Reihenfolge abgehandelt:

TOP 1: Fragen der Einwohner

Es werden keine Fragen gestellt.

TOP 2: Präsentation der beiden Kindergärten der Ortsgemeinde zur weiteren Zusammenarbeit

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende die Vertreterinnen der beiden Gensinger Kindergärten. Natalie Dörner (Leiterin der Kita Sternschnuppe) und Marion Pfänder, Kita Sternschnuppe, sowie Jenni Fleischmann vom Naturkindergarten.

Ortsbürgermeister Brendel kündigt die Absicht an, Ressourcen beider Kitas bündeln zu wollen und evtl. eine 2. Gruppe im Naturkindergarten zu eröffnen. Die Nutzfläche für Letzteres sei vorhanden; zudem werde ein Zustandekommen einer 2. Gruppe mit 22.500 Euro pro Kind vom Land bezuschusst.

Frau Dörner beginnt mittels einer PP-Präsentation die Erläuterung zur Situation in der Kita Sternschnuppe und im Naturkindergarten und wirbt für die Vernetzung beider Einrichtungen mit Aktivitäten, Projekttagen und Besuchen.

Eine wechselseitige Betreuung sei - auf Anfrage aus dem Rat - zurzeit noch nicht möglich, weil im Naturkindergarten die Betreuungszeit kürzer ist, es dort keine Schlafmöglichkeiten gibt, keine Strom- und Wasserversorgung besteht und die Kinder nicht von einem Caterer verpflegt werden, erklärt Herr Brendel.

Das Dilemma, in dem beide Kinderbetreuungseinrichtungen stecken, ist die vorhandene Möglichkeit zu wachsen, weil einerseits zwar der Bedarf an Kinderbetreuung gegeben ist, andererseits jedoch das Personal fehlt. Zudem kommt das Interesse von externen Kindern (z.B. Grolsheim), die in den Einrichtungen untergebracht werden (wollen), wofür jedoch entsprechende Nutzungsverträge abgeschlossen werden müssen.

Bedingt durch das „gute Kita-Gesetz“ bedauert Frau Dörner die Umorientierung von „integrativer Gruppe“ (die grade im Untergeschoss der Sternschnuppe errichtet wird) hin zur „Inklusion“. Demnach schreibt das Gesetz vor, pro Kind „mit besonderem Bedarf“ eine Betreuerin abzustellen; aber: Arbeitsverträge werden nur befristet ausgestellt; Erzieherinnen kündigen aufgrund von gestiegenen Energiekosten etc., was eine von Gesetzes wegen vorgeschriebene Betreuung unmöglich macht. Das gelte ebenso für den Hort.

Berufsintegrierung und Förderprogramme für Externe sind nur bedingt umsetzbar; denn Personen aus anderen Berufen, die sich umorientiert haben, werden - so Frau Dörner - als nicht gelernte Kraft bezahlt. Frau Pfänder ergänzt, dass die „profil-ergänzte“ Personen, die sich „initiativ“ bewerben (Frau Fleischmann) zwar gut sein können, aber dennoch nicht die Qualität bringen könnten, die eine Erzieherin mit 4-jähriger Ausbildung vorzuweisen habe.

Ortsbürgermeister Brendel ergänzt, dass Fortbildungen angeboten und auch gerne angenommen werden; das solle auch so fortgeführt werden.

Ganz wichtig für die drei Kita-Vertreterinnen ist es, dass die Ortsgemeinde trotz aller Widrigkeiten bzgl. Platzmangel und Personalnot zu den Ambitionen der Kinderbetreuungsstätten stehen, um somit den Kita-Betrieb aufrecht erhalten zu können. Der Vorsitzende weiß, die Kita-Plätze werden benötigt, auch mit Kindern von „außerhalb“; solange die Ortsgemeinde die Betreuung externer Kinder gefördert bekomme, ist es für ihn in Ordnung.

Im Allgemeinen begrüßt der Rat die Planung und Vorgehensweise zur Kinderbetreuung in Gensingen; allerdings gibt es auch Kritik an der Präsentation, die „keine Konzeption“ und keine Möglichkeit zur Kooperation durchblicken ließe.

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, bedankt sich der Vorsitzende bei den drei Vertreterinnen der Kindertagesstätten und verabschiedet sie aus der Ratsrunde.

TOP 3: Bauleitplanverfahren der Ortsgemeinde Horrweiler zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Am Aspisheimer Weg"Unterrichtungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Sach- und Rechtslage:

Die Ortsgemeinde Horrweiler plant die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Schreiben an die Ortsgemeinde Gensingen sowie eine vorbereitete Stellungnahme sind in der Anlage beigefügt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes steht Ihnen ab dem 11.08.2022 unter folgendem Link auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen zur Verfügung.

https://www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/

Übersichtslageplan:

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis.

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat Gensingen hat keine Einwände gegen den geplanten Bebauungsplan „Am Aspisheimer Weg“ der Ortsgemeinde Horrweiler.

oder

Der Ortsgemeinderat Gensingen hat Anregungen, Stellungnahmen oder Einwände für den geplanten Bebauungsplan „Am Aspisheimer Weg“ der Ortsgemeinde Horrweiler und trägt diese in dem beigefügten Formblatt ein.

Ohne Diskussion beschließt der Rat.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen hat keine Einwände gegen den geplanten Bebauungsplan „Am Aspisheimer Weg“ der Ortsgemeinde Horrweiler.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 4: Bauleitplanung ''Gensingen, gemeinsam planen, bauen, wohnen und leben" Beratung und Beschlussfassung über:1. die im Rahmen der erneuten Beteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB durchgeführten Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen 2. Satzungsbeschluss und Billigung der Begründung

Sach- und Rechtslage:

Der Ortsgemeinderat Gensingen hat in seiner Sitzung am 04.04.2019 die Einleitung einer ersten Änderungsplanung für das Gebiet „Gensingen, gemeinsam planen, bauen, wohnen und leben“ beschlossen.

Die Planung wurde in der Sitzung am 05.05.2022 durch den Ortsgemeinderat gebilligt und die Durchführung des Verfahrens zur erneuten Offenlage gem. § 4 a Abs.3 BauGB beschlossen.

Der Entwurf bestehend aus Begründung, Plan, Textfestsetzungen und Umweltbericht lag in der Zeit von Donnerstag, den 17.06.2022 bis einschließlich Montag, den 18.07.2022 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 07.06.2022 über die Offenlage unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten Die im Rahmen dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden durch das Planungsbüro igr GmbH Rockenhausen ausgewertet und gewürdigt. Die entsprechenden Beschlussvorschläge wurden erarbeitet. Der Offenlegungsentwurf, die Stellungnahmen und deren Abwägungen sind in der Anlage beigefügt.

Der Rat hat diese Anregungen abzuwägen. Sofern diese Beschlüsse zu keiner Änderung des Entwurfes führen, die eine erneute Offenlage erforderlich machen, kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.

Verlauf der Beratung:

Frau Ewigleben von der Verwaltung steht beratend zur Seite, während der Vorsitzende die Änderungen in den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vorträgt und den Rat darüber einzeln abstimmen lässt.

Diskussionsbedarf gibt es bezüglich des prozentualen Anteils der Belegung der Dachflächen mit PV- bzw. Solarzellen in den textlichen Festsetzungen. Es wird geklärt, dass mindestens 30% (Punkt I.12, S. 8), idealerweise allerdings 50% (Punkt IV.15, S. 20) der Flächen belegt sein sollten.

Insgesamt werden bzw. wurden drei (z.T. redaktionelle) Änderungen in den textlichen Festsetzungen vorgenommen und eingearbeitet.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt den Bebauungsplan „Gensingen, gemeinsam planen, bauen, wohnen und leben“ 1. Änderung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung; die Begründung wird gebilligt.

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt aufgrund der Ermächtigung nach § 88 Abs. 6 Satz 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz die in dem Bebauungsplan für das Gebiet „Gensingen, gemeinsam planen, bauen, wohnen und leben“ 1. Änderung aufgeführten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) als Satzung. Diese Vorschriften werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 88 Abs. 6 Satz 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz in diesen Bebauungsplan aufgenommen.

Finanzielle Auswirkung:

Die entsprechenden Mittel für die Durchführung des Änderungsverfahrens sind im Haushalt der Ortsgemeinde berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 5: Beratung über Planungsvarianten des geplanten Gewerbegebietes "Die vorderen Osterländer"

Sach- und Rechtslage:

Für das geplante Gewerbegebiet „Die vorderen Osterländer“ hat das Ingenieurbüro drei Planvarianten erarbeitet. Diese sind in der Anlage beigefügt.

Bei Variante 1 und 2 liegt der Unterschied in der Straßenführung. In Variante 2 sind zwei Erweiterungsoptionen zum westlichen Teil der vorderen Osterländer eingearbeitet. Hierdurch ergibt sich ein anderer Grundstückszuschnitt.

Ein Investor möchte in dem gesamten Bereich ein 18.000 m² großes Gebäude errichten um dort Lager- und Büroräume unterzubringen. Diese Möglichkeit bildet Variante drei ab. Diese Variante ist nur möglich, wenn alle Eigentümer ihre Grundstücke an den Investor verkaufen.

Um mit den aktuellen Eigentümern weitere Gespräche führen zu können und schließlich auch die Planung weiterführen zu können, ist durch den Ortsgemeinderat zu beraten, welche der Varianten oder auch alle Varianten für den Gemeinderat vorstellbar sind und mitgetragen werden.

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat erklärt sich mit allen Varianten einverstanden und beauftragt die Verwaltung und den Ortsbürgermeister entsprechende Gespräche mit den Eigentümern zu führen. Zu gg. Zeit sollen die erarbeiteten Planvorschläge im Ortsgemeinderat vorgestellt werden.

Finanzielle Auswirkung:

Zum jetzigen Zeitpunkt hat dieser Beschluss keine finanziellen Auswirkungen.

Verlauf der Beratung:

Der Vorsitzende stellt die drei Planungsvarianten vor. Der Rat diskutiert die drei Varianten, wobei die V 3 ausgeschlossen wird, weil eine Halle auf dem Grundstück nicht gewünscht ist. Favorisiert wird V 2 mit zwei Erschließungsstraßen; allerdings könnte auch V 1 in Erwägung gezogen werden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen nimmt die drei Planungsvarianten zur Kenntnis und favorisiert

die Variante 2. Allerdings sei die Variante 1 ebenso vorstellbar und in Betracht zu ziehen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 6: Beschluss der 1. Änderung der Gestaltungssatzung Gensingen

Sach- und Rechtslage:

In der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates Gensingen wurde die 1. Änderung der Gestaltungssatzung beschlossen. In § 7.1 wurden die Absätze 1 und 2 gestrichen.

Zwischenzeitlich hat sich die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als Denkmalschutzbehörde mit dieser Änderung nicht einverstanden erklärt:

Der weitestgehende Verzicht auf Festlegungen zu Dachformen und Dachneigungen widerspricht der Satzungsbegründung. Diese liegen im „Interesse eines harmonischen städtebaulichen und architektonischen Gesamtbildes“

Nach der Satzungsänderung wären etwa flachgeneigte Pultdächer zulässig, welche gestalterisch nicht in die gewachsene Dachstruktur von Gensingen passen und darin störend wahrgenommen würden.

Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung schlägt die Verwaltung vor, den § 7.1 Abs. 1 und 2 um Mansarddächer zu erweitern. Somit sind die in Gensingen häufigsten vorhandenen Dachformen abgedeckt.

Der geänderte Entwurf der Gestaltungssatzung 1. Änderung ist in der Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.

Nach den Ausführungen des Vorsitzenden beschließt der Rat ohne Diskussion.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt die Gestaltungssatzung 1. Änderung der Ortsgemeinde Gensingen, in der in der Anlage beigefügten Fassung, gem. § 24 GemO i.V.m. § 88 LBauO.

Finanzielle Auswirkung:

Zur Änderung der Satzung sind Kosten in Höhe von zwei Stunden des Büros bbp angefallen. Diese können im Rahmen der Beratungsleistungen abgerechnet werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

1

TOP 7: Mitteilungen und Anfragen

TOP 7.1: Vorstellung der Netzwerkkoordination Ehrenamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen

In der Kreisverwaltung Mainz-Bingen gibt es zwei neue Mitarbeitenden, die sich die Stelle der Netzwerkkoordination Ehrenamt teilen. Sie sind zentrale Ansprechpartner für alle ehrenamtlich Aktiven im Landkreis Mainz-Bingen, stehen für Fragen zur Verfügung und organisieren Fachtagungen, Fortbildungen und Informationsveranstaltungen. Eine Umfrage wurde an die Ehrenamtlichen im Landkreis versendet, mit der der Bedarf an Weiterbildungen, Informationen, etc. abgefragt wurde, um die Arbeit entsprechend bedarfsorientiert auszurichten. Die Umfrage steht auf der Homepage des Landkreises unter der Rubrik „Ehrenamt“ zur Teilnahme zur Verfügung.

Kontaktdaten der Netzwerkkoordination Ehrenamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen:

Janine Göthling

Telefon: 06132-787-1018

Fax: 06132-787-97-1018

E-Mail: goethling.janine@mainz-bingen.de

Sprechzeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

Carsten Nickel

Telefon: 06132-787-1019

Fax: 06132-787-971019

E-Mail: nickel.carsten@mainz-bingen.de

Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag und Mittwoch 09:00 - 16:30 Uhr

TOP 7.2: VG-Umlage 2022

Die VG-Umlage für die Ortsgemeinde Gensingen ist in diesem Jahr auf 1.813.153 Euro festgesetzt.

TOP 7.3: Energiespar-Workshop

Eine Arbeitsgemeinschaft der Verwaltung hat einen Energieeinspar-Workshop abgehalten. Ein Gutachter soll eine Begehung in den Gebäuden der VG durchführen und der VG-Verwaltung eine entsprechende Mitteilung machen, an welchem Gebäude energetische Sanierungs-Maßnahmen durchgeführt werden. Dementsprechend werden Gelder im Haushalt veranschlagt.

Im Rahmen der Energieeinsparung teilt der Vorsitzende mit, dass in diesem Jahr die Weihnachts-beleuchtung reduziert wird. Auch die Beheizung der Goldberghalle wird auf 19 Grad reduziert und die Warmwasser-Duschen werden abgestellt.

TOP 7.4: Sanierung Kunstrasenplatz

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Kunstrasenplatz jetzt saniert werden soll. Dieses soll im Zusammenhang mit dem Bolzplatz geschehen. Das Planungsbüro Bickmann habe diesen Platz vor 25 Jahren gebaut. Jetzt soll die Fa. Bickmann wieder engagiert werden.

TOP 7.5: Postfiliale geschlossen

Ortsbürgermeister Brendel teilt mit, dass die Postfiliale im Globus geschlossen wurde.

TOP 7.6: Vergabe-Sitzung

Am 06.10.2022 soll die Sitzung zur Vergabe der Sanierungsleistungen für die Straßen im alten Ortskern stattfinden. Im Oktober wird dann im Haupt- und Finanzausschuss der Haushalt 2023 vorbereitet.

TOP 7.7: Verlegung Glasfaser

Die Verlegung von Glasfaser in der Ortslage soll nun doch ohne Vorvermarktungsquote durchgeführt werden.

TOP 7.8: Renaturierung Wiesbach

Die Renaturierung des Wiesbaches ist in die Wege geleitet worden. Die beschlossene Erweiterung des Renaturierungsgebietes wurde an die zuständigen Fachplaner vergeben.

TOP 7.9: Brandbrief des Angelsportvereins

Mit einem sog. „Brandbrief“ an den Ortsbürgermeister sorgt sich der Angelsportverein um die stark sinkenden Wasserstände in den letzten Monaten, wie der Vorsitzende mitteilt. Die Nahe habe durch die Trockenheit der letzten Monate einen historischen Tiefstand erreicht; und der Wiesbach habe z.T. nur noch ein Tiefe von 8 Zentimetern. Daher habe der Angelsportverein angeregt, über die Verbandsgemeindeverwaltung Abhilfe schaffen zu lassen. Allerdings sei für die Belange des Vereins die Untere Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung zuständig, erklärt der Vorsitzende.

TOP 7.10: Verkaufte Grundstücke

Für das Gebiet Westlich der Alzeyer Straße sind, nach Mitteilung von Ortsbürgermeister Brendel,

bereits 31 Grundstücke verkauft. Nach weiteren Neuverkäufen seien allerdings aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage auch bereits beurkundete Verträge wieder rück abgewickelt worden. Die Bewerberliste schrumpft aufgrund der aktuellen Energiekrise. 6 - 8 Grundstücke werden nicht verkauft und können wieder in den freien Verkauf gehen. Mittlerweile gibt es einige Grundstücksanfragen direkt von Gensinger Bürger*innen. Deshalb wird der Rat gebeten, zu überlegen, ob das Punktesystem zur Vergabe der Grundstücke wieder aktiviert werden soll oder nicht. Die Forderung einer 3-Jahres-Frist zur Bebauung solle dennoch beibehalten werden.

TOP 7.11: Anfragen zu Bolzplatz und Scateranlage

Beigeordneter Leclerc möchte wissen, ob der Bolzplatz abgesperrt bleiben soll. Der Vorsitzende erklärt, der Bolzplatz sei nur „Nebenschauplatz“; der Sportplatz am Matzgraben sei - nach Aussage von Planer Bickmann - noch ca. 2 Jahre bespielbar. Er warte jetzt aber auf die Kostenaufstellung für Herrn Bickmann für die Sanierung von Sportplatz und Bolzplatz.

Ratsmitglied Schneider verweist darauf, dass die Scateranlage desolat sei. Auch an dieser Sache sei der Bauhof dran, so der Ortsbürgermeister.

TOP 7.12: Mängelliste

Ratsmitglied Pitthan erinnert an die Mängelliste im Rahmen der Erschließung des Baugebietes Westlich der Alzeyer Straße. Und Ratsmitglied Dory teilt mit, dass bei den Pflasterarbeiten im Baugebiet auf vielen Metern nicht auf eine ebenmäßige Verlegung geachtet und schlecht verlegt wurde; z.T. betrüge der Versatz mehrere Zentimeter. Der Erste Beigeordnete Priesel versichert, die Mängelliste sei aufgestellt; es werde geklärt, ergänzt der Vorsitzende.