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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 41/2022
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Hecken- und Sträucherrückschnitt an Bürgersteigen und Fußwegen

Liebe Wolfsheimerinnen und Wolfsheimer, auch wenn der vergangene Sommer zu trocken war, so sind doch vielerorts Hecken und Sträucher stark gewachsen und ragen zum Teil deutlich über die Bürgersteige und in Gehwege hinein. Gerade in der jetzt beginnenden kalten und nassen Jahreszeit ist es für Fuß- und Spaziergänger*innen unangenehm sich an den nassen Hecken und Sträuchern vorbei quälen zu müssen.

Dabei sind sie als Eigentümer*innen dazu verpflichtet Hecken, Sträucher und auch Bäume, die von ihrem Grundstück in den öffentlichen Raum hineinragen zurückzuschneiden. die Pflicht zum Rückschnitt ergibt sich aus § 27 Abs. 5 des Landesstraßengesetzes (LStrG). Ich zitiere:

„Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage sind verpflichtet, den von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs auf ihre Kosten zu beseitigen. Kommen die Eigentümer oder Besitzer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Straßenbaubehörde, in den Ortsdurchfahrten auch die Gemeinde, außer bei Gefahr im Verzug nach Aufforderung und Fristsetzung auf Kosten der Eigentümer oder Besitzer die Beseitigung des überhängenden oder herausragenden Bewuchses veranlassen und die Kosten durch Leistungsbescheid geltend machen. Dies gilt auch für Bundesstraßen.“

Ich bitte sie daher eingehend dieser Verpflichtung nachzukommen.

Erich Hofmann
Ortsbürgermeister