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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 42/2022
Amtlicher Teil
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Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Am Aspisheimer Weg“ in der Gemarkung Horrweiler

Offenlageverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat hat die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Am Aspisheimer Weg “ in der Gemarkung Horrweiler in seiner Sitzung am 05.07.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Diese Planung erstreckt sich über die Grundstücke Flur 3 Nr. 61, 60/2, 1167 und 60/1

Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbindung „Feuerwehr“

Übersichtsplan:

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

In seiner Sitzung am 26.09.2022 befasste sich der Verbandsgemeinderat mit den im Unterrichtungsverfahren von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen. Der aufgrund dieser Beschlüsse aktualisierte Flächennutzungsplanentwurf wurde gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Plan, Begründung und Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Donnerstag, den 27.10.2022, bis einschließlich Montag 28.11.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer A 010 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und Stellungnahme öffentlich aus. Der Entwurf kann auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/ eingesehen werden.

Folgende umweltbezogene Informationen sind hierbei verfügbar:

Umweltbericht mit umweltbezogenen Themen:

Schutzgut Wasser und Klima

Schutzgut Flora und Fauna

Schutzgüter Boden und Geologie

Schutzgut Landschaftsbild

Schutzgut Mensch

Hinweise zu Umweltbelangen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

SGD Süd; Hinweis auf die Lage in einer Starkregenabflusszone und Empfehlung zur Suche nach einer Standortalternative

Kreisverwaltung Mainz-Bingen; Ergänzung der Begründung um eine Aussage zur Standortwahl sowie Ergänzung der Begründung um eine Aussage zur Lage der Ausgleichsflächen

Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben. Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist schriftlich, zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen oder per E-Mail an info@vg-sg.de vorgebracht werden. Die fristgerecht vorgebrachten Anregungen werden geprüft. Auf Berücksichtigung seiner Anregungen, auch wenn sie innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht wurden, hat niemand einen klagbaren Anspruch. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass eine Vereinigung i.S.d § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG, gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hinweis Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/ abrufbar ist.

Manfred Scherer
Bürgermeister