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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 42/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Horrweiler

Am Donnerstag, dem 05.09.2024 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Jörg Galle die 2. Sitzung des Ortsgemeinderates Horrweiler statt.

Ratsmitglied Daudistel beantragt, den Punkt zum Hochwasserschutz abzusetzen. Der Vorsitzende lässt

mit 7 Ja, 2 Nein und einer Enthaltung darüber abstimmen, ob der Punkt auf der Tagesordnung bleibt.

Der Antrag ist somit abgelehnt. Der Vorsitzende schlägt vor, sich die Fachleute zum Thema erst einmal anzuhören.

Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt.

TOP 1: Fragen der Einwohner

Es werden keine Fragen gestellt.

TOP 2: Wahl von Ausschussmitgliedern

Sach- und Rechtslage:

Der Gemeinderat kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern der Gemeinde zusammen (gemischte Ausschüsse); mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses soll jedoch Ratsmitglied sein. Personen, deren Amt nach den Bestimmungen dieses Gesetzes oder des Kommunalwahlgesetzes mit dem Amt eines Mitglieds des Gemeinderats nicht vereinbar ist, können einem Ausschuss nicht angehören.

Bei der Besetzung der Stellvertreter von gemischten Ausschüssen ist darauf zu achten, dass ein Ratsmitglied von einem Ratsmitglied und ein Bürger von einem Bürger vertreten wird. Die Auffassung, sonstige wählbare Bürger könnten auch von Ratsmitgliedern vertreten werden, weil auch Ratsmitglieder wählbare Bürger seien, übersieht, dass das Gesetz ausdrücklich die Mitgliedschaft von sonstigen wählbaren Bürgern, also von solchen Personen, die nicht bereits gewähltes Ratsmitglied sind, verlangt. Die ständige Änderung des Verhältnisses von Bürger und Ratsmitglieder je nach Vertretungssituation würde auch dem Grundsatz der Kontinuität wiedersprechen. Das Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie deren Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen wählbaren Bürger der Ortsgemeinde in den einzelnen Ausschüssen bestimmt der Ortsgemeinderat, wobei diese Bestimmungen auch durch die Hauptsatzung getroffen werden können.

Nach § 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Horrweiler bildet der Gemeinderat folgende Ausschüsse:

1.

Rechnungsprüfungsausschuss,

2.

Bau- und Friedhofsausschuss,

3.

Landwirtschafts-, Fremdenverkehrs- und Weinbauausschuss,

4.

Ausschuss für Kultur und Generationen,

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat 3 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter. Die Ausschüsse nach Nr. 2 und 3 haben 5 Mitglieder, der Ausschuss nach Nr. 4 hat 9 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter. Die Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gebildet.

Bei den Ausschüssen nach Nr. 2 und 3 sollen mindestens 3 Mitglieder und bei dem Rechnungsprüfungsausschuss mindestens 2 Mitglieder dem Gemeinderat angehören; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.

Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt.

Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so ist hierüber abzustimmen; die vorgeschlagenen Personen sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats dem Wahlvorschlag zustimmt. Werden mehrere Wahlvorschläge gemacht, so werden die Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt; für die Zuteilung der Sitze gilt § 41 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes entsprechend.

Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Ausschussmitglied vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt. Wird kein Wahlvorschlag gemacht, so werden die Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 33 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes) gewählt.

Aufgrund der Sitzverteilung im Ortsgemeinderat ergibt sich folgende Sitzverteilung in den zu besetzenden Ausschüssen:

Ausschuss mit 3 Sitzen:

Ausschuss mit 5 Sitzen:

Ausschuss mit 9 Sitzen:

Auszug aus der Gemeindeordnung: § 41 GemO Verteilung der Sitze bei Verhältniswahl:

(1) Die Zuteilung der Sitze auf die einzelnen Parteien und Wählergruppen erfolgt wie folgt:

Jeder Wahlvorschlag erhält so viele Sitze, wie sich nach der Teilung der Gesamtzahl der für die Bewerber des einzelnen Wahlvorschlags abgegebenen Stimmen durch einen Zuteilungsdivisor ergeben. Zahlenbruchteile unter 0,5 werden auf die darunterliegende ganze Zahl abgerundet, solche über 0,5 werden auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Zahlenbruchteile, die gleich 0,5 sind, werden so aufgerundet oder abgerundet, dass die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze eingehalten wird; ergeben sich dabei mehrere mögliche Sitzzuteilungen, so entscheidet das vom Vorsitzenden des Wahlausschusses zu ziehende Los. Der Zuteilungsdivisor ist so zu bestimmen, dass insgesamt so viele Sitze auf die Wahlvorschläge entfallen, wie Sitze zu vergeben sind. Dazu wird zunächst die Gesamtzahl der für die Bewerber aller Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen durch die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze geteilt. Entfallen danach mehr Sitze auf die Wahlvorschläge, als Sitze zu vergeben sind, ist der Zuteilungsdivisor so heraufzusetzen, dass sich bei der Berechnung die zu vergebende Sitzzahl ergibt; entfallen zu wenig Sitze auf die Wahlvorschläge, ist der Zuteilungsdivisor entsprechend herunterzusetzen. Erhält bei der Verteilung der Sitze nach den Sätzen 1 bis 6 der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, auf den mehr als die Hälfte der für die Bewerber aller Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen entfallen ist, nicht mehr als die Hälfte der zu vergebenden Sitze, wird ihm abweichend von den Sätzen 1 bis 6 zunächst ein weiterer Sitz zugeteilt; dies gilt nicht für eine Listenverbindung verschiedener Parteien oder Wählergruppen. Danach zu vergebende Sitze werden nach den Sätzen 1 bis 6 zugeteilt.

(2) Die auf eine Listenverbindung entfallenden Sitze werden nach dem Verfahren gemäß Absatz 1 auf die verbundenen Wahlvorschläge aufgeteilt.

(3) Die einem Wahlvorschlag zugefallenen Sitze werden den darin enthaltenen Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen zugewiesen. Haben mehrere Bewerber die gleiche Stimmenzahl erhalten, entscheidet die Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag.

Der Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde wird nach den Bestimmungen der Umlegungsausschussverordnung vom 27.07.2007 gebildet. Aktuell befindet sich die Verbandsgemeindeverwaltung, bezgl. der Besetzung des Umlegungsausschusses, im Abstimmungsverfahren mit dem Vermessungs- und Katasteramt sowie mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Die Benennung und die Wahl der Besetzung erfolgt somit zu einem späteren Zeitpunkt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig gewählt

TOP 3: Beurteilung der Sturzflutgefährdung zum Bebauungsplan "Am Aspisheimer Weg"

Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen wurde von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen abgelehnt. Daher musste die Starkregenproblematik auf dem mit Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ überplanten Grundstück erneut geprüft werden. Hiermit wurde das Büro ipr Consult beauftragt. Das Büro wird Beurteilung der Sturzflutgefährdung in der Sitzung vorstellen.

Zu diesem Thema begrüßt der Vorsitzende Herrn Bader und Herrn Langhauser vom beauftragten Planungsbüro. Herr Langhauser erläutert mittels einer PP-Präsentation die Szenarien der Hochwassergefährdung, nennt die gefährdeten Gebiete in und um Horrweiler und erläutert Berechnungen zu den Ausmaßen möglicherweise zu erwartender Hochwasserüberflutungen.

Ein potentiell hoch gefährdeter Bereich sei, nach Aussage von Herrn Langhauser, die Fläche um das geplante Feuerwehrgerätehaus Horrweiler/Aspisheim, da es sich um eine Kessellage handelt. Auch sehen die Experten Probleme bei der Durchlassfähigkeit des Horrweiler Grabens; so bestimme Gefälle und Durchmesser des verrohrten Grabens die hydraulische Leistungsfähigkeit. Seien diese nicht gegeben, bahne sich das Wasser seinen eigenen Weg und würde – von Aspisheim kommend – geradewegs durch den Ort fließen. Daher empfiehlt Herr Bader, an mehreren Stellen in der Ortslage Rückhaltemöglichkeiten zu schaffen. Das im Ort vorhandene Regenrückhaltebecken im NBG „Zu Gehren“ würde nur das Oberflächenwasser für den Bereich des Neubaugebietes auffangen und entwässern, nicht jedoch die Wassermassen in der Ortslage. Neu sei die Anweisung der Wasserwirtschaft, auf Gefährdungsstellen bei Hochwasser hinweisen zu müssen.

Bürgermeister Scherer glaubt aber nicht, dass das Feuerwehrgerätehaus gefährdet ist; genehmigt werde es allerdings nur mit entsprechenden Regenrückhaltemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Schutz der gesamten Ortslage. Er halte am gewünschten Standort fest; aber es bleibe dabei, dass auch Alternativ-Standorte geprüft würden.

Seitens des Rates werden Fragen zu Kapazitätsmengen von den Experten beantwortet.

Die Präsentation ist als Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, verabschiedet der Vorsitzende beide Referenten dankend aus der Sitzung.

TOP 4: Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich "Südlich der Sankt Johanner Straße" - Zustimmungsverfahren gem. §67 Abs. 2 GemO

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.06.2024 die Änderungsplanung für den Bereich „Südlich der Sankt Johanner Straße“ gebilligt. In diesem Bereich sollen die aktuellen Darstellungen des Flächennutzungsplans (Grünflächen, gemischten (M) und gewerblichen Bauflächen (G)) in Wohnbauflächen (W) abgeändert werden.

Gemäß § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesem mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinden wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat.

Die Planunterlagen sind dieser Vorlage im Ratsinfosystem beigefügt.

Ohne Beratungsbedarf beschließt der Rat.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Horrweiler stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich „Südlich der Sankt Johanner Straße“ zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 5: Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Kleingärten 2. Änderung"

Billigung des Planentwurfes des Bebauungsplanes

Durchführung des Verfahrens zur Offenlage des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und TöB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Sach- und Rechtslage:

Der Ortsgemeinderat Horrweiler hat in seiner Sitzung am 23.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kleingärten 2. Änderung“ beschlossen.

Das Bauleitplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Dies bedeutet, dass auf die Verfahrensschritte gem. § 3. Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitige Unterrichtung und Erörterung verzichtet werden kann. Ebenfalls kann auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Horrweiler:

Geltungsbereich 1:

Flur 1 Nr. 485, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 492, 493, 494, 495, 496, 497, 498, 499, 500, 501, 502, 503, 504, 505, 506, 507, 508, 509, 510, 511, 512, 513, 514, 515, 516, 517, 518, 519, 520, 521, 522, 523, 524, 525, 526, 527, 528, 529, 530 und 837

Geltungsbereich 2:

Flur 1 Nr. 370, 371, 372, 373 und 374

Geltungsbereich 3:

Flur 1 Nr., 387, 388, 389, 390, 391, 392, 393, 394, 395, 398, 399, 400, 401/1, 401/2, 402, 403, 404, 405, 406, 407, 408, 409, 410, 791 teilweise (tw), 792 (tw), 793/2 (tw), 794 (tw), 795, 796 (tw), 867, 868 und

Flur 3 Nr. 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126/1, 126/2, 127, 128, 1170/1 (tw), 1172/1, 1275, 1321 und 1332 (tw).

Übersichtsplan:

Die oben dargestellte Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis.

Der durch das Ingenieurbüro Weiland (IGW) gefertigte Entwurf (Planurkunde, Begründung & textliche Festsetzung) ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Die Verwaltung empfiehlt den Entwurf zu billigen und die Durchführung der Verfahren zur Offenlage des Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Horrweiler billigt den Entwurf für den Bebauungsplan „Kleingärten 2. Änderung“.

Die Verwaltung wird gebeten, die Verfahren zur Offenlage des Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Finanzielle Auswirkung:

Die Ortsgemeinde Horrweiler hat für die Änderung von Bebauungsplänen 3.500 € im Haushalt eingestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 6:

Bauleitplanung "Zu Gehren 2015 1. Änderung" - Ausführungsplanung der Ausgleichsmaßnahmen – Auftragsvergabe

Sach- und Rechtslage:

Die Ortsgemeinde Horrweiler erkundigte sich bei der Verwaltung über die Möglichkeiten zur Verlegung der festgesetzten Standorte für die Ausgleichsbepflanzungen bzw. die Änderung der Bepflanzungsart.

Die festgesetzten, teilweise nur 2 m breiten Pflanzstreifen bieten für die festgesetzten Pflanzenarten zu wenig Raum und es werden Konflikte mit den Anwohnern sowie Nutzern des Wirtschaftsweges befürchtet.

Betroffen sind die folgenden, im Bebauungsplan festgesetzten, Ausgleichsflächen A1 und A3:

Fläche A3:

Fläche A1:

Zur Änderung der Ausgleichsmaßnahme wurden die folgenden Positionen bei einem Planungsbüro angefragt:

Position 1: Änderung der im Bebauungsplan festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen:

-

Erstellung eines Maßnahmenkonzeptes für die Ausgleichsflächen

-

Aktualisierung der Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich

-

Abstimmung der Maßnahmen mit der Kreisverwaltung, insbesondere mit der Unteren Naturschutzbehörde

-

Ggf. Durchführung von Korrekturen

-

Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Textteil und Planunterlagen

-

Ggf. Ortstermine zur Begehung der Flächen

Position 2: Ausführungsplanung (LP 1- LP 9)

-

Grundlagenermittlung

-

Vorplanung

-

Entwurfsplanung

-

Genehmigungsplanung

-

Ausführungsplanung

-

Vorbereitung der Vergabe

-

Mitwirkung bei der Vergabe

-

Objektüberwachung

-

Objektbetreuung

Das Angebot mit Leistungsverzeichnis und Kostenschätzung ist in der nichtöffentlichen Anlage beigefügt.

Verlauf der Beratung:

Der Rat reagiert irritiert auf den Wunsch nach Änderung des Bebauungsplanes. Herr Paul von der Bauverwaltung erklärt, einige Bürger haben diesen Wunsch an die VGV herangetragen, um die Bäume nicht – wie vorgesehen – pflanzen zu müssen. Der Vorsitzende erklärt, Sinn der Angelegenheit sei es, dass die Anwohner die Pflanzreihen pflegen; allerdings komme die Gemeinde nicht drum herum, nach den Anweisungen im Bebauungsplan zu handeln und die Bepflanzungen vorzunehmen.

Ein Hinweis aus dem Rat: Statt Angebot müsse es Auftrag heißen.

Anschließend stimmt der Rat ab.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Horrweiler stimmt dem Angebot für die Ausführungsplanung „Ausgleichsmaßnahme für das NBG Zu Gehren 1. Änderung“ zu. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, den Auftrag zu vergeben.

Finanzielle Auswirkung:

Die Ortsgemeinde Horrweiler hat für die Ausgleichsbepflanzungen 25.000 € im Haushalt.

Gemäß Kostenschätzung müssten diese erhöht werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 1

TOP 7: Beitragsrechtliches Erschlossensein von Grundstücken an nicht gewidmeten Straßen und Bestandteil dieser Verkehrsanlagen am Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit)

In dem Zusammenhang mit den Beratungen zur Widmung des Wirtschaftsweges zwischen der Aspisheimer Straße und der Schmitt-Horr-Straße, Flur 1, Grundstück 798/4 wurden u. a. auch straßenbaubeitragsrechtliche Punkte angesprochen.

Der Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz hat zu dieser Thematik in der Nachricht Nr. 0366 vom 30.10.2023 folgende Informationen gegeben:

„Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 05.09.2023 (6 C 10098/23.OVG) neue und wichtige Aussagen zum beitragsrechtlichen Erschlossensein von Grundstücken an unfertigen und/oder nicht gewidmeten Straßen getroffen. Diesen kann ein Notwegerecht über die Verkehrsfläche zur nächsten öffentlichen Straße zustehen, welches ggf. eine Beitragspflicht begründet. Zudem hat das Gericht festgehalten, dass

wenn der Satzung eine Planzeichnung zu den Abrechnungsgebieten beigefügt ist, an sich beitragspflichtige Grundstücke (z. B. an unfertigen Straßen) nicht ausgegrenzt werden dürfen.“

Der Wirtschaftsweg zwischen der Aspisheimer Straße und der Schmitt-Horr-Straße, Flur 1, Grundstück 798/4 ist weder von dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Östlicher Ortsausgang“ noch von dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Oberfeld“ erfasst und befindet sich innerhalb der Ortslage von Horrweiler. Das Grundstück Flur 3, Nr. 55/8 wurde mit dem Bebauungsplan „Östlicher Ortsausgang 1. vereinfachte Änderung“ als weiteres Wohngrundstück (allgemeines Wohngebiet) ausgewiesen.

Die GStB-Nachricht und das OVG-Urteil sind als Anlagen beigefügt.

TOP 8: Widmung des sich in der Ortslage zwischen der "Aspisheimer Straße" und der "Schmitt-Horr-Straße" befindenden landwirtschaftlichen Wirtschaftsweges Flur 1, Nr. 798/4 für den öffentlichen Verkehr

Sach- und Rechtslage:

Auf der Grundlage eines Antrages der WG Horrweiler, den landwirtschaftlichen Wirtschaftsweges Flur 1, Nr. 798/4 als Straße zu widmen, fasste der Rat in seiner Sitzung am 11.07.2024 folgenden Beschluss:

„Der Ortsgemeinderat Horrweiler greift diesen Antrag auf und bittet die Verwaltung um Fertigung einer Vorlage zur Widmung des Wirtschaftsweges als Gemeindestraße.“

Aufgrund der bereits der vergebenen postalischen Adresse für das Grundstück Flur 3, Nr. 55/8 (Aspisheimer Straße 18 A) wird vorgeschlagen dieses Grundstück „Aspisheimer Straße“ zu benennen.

Lageplan -unmaßstäblich-

Ohne Beratungsbedarf beschließt der Rat.

Beschluss:

Das Grundstück Flur 1, Nr. 798/4 wird als „Stichstraße“ zur „Aspisheimer Straße“ gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBL.S. 273) in der derzeit gültigen Fassung als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Nr. 3a des Landesstraßengesetzes dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 9:

1. Sachstand Sonnenhof Horrweiler

2. Ermächtigung des Ortsbürgermeisters zur Auftragsvergabe einer Baugrunduntersuchung

Sach- und Rechtslage:

Am 23.05.2024 fand ein gemeinsames Startgespräch mit allen Beteiligten statt.

Besprochene Punkte:

1.

Erläuterung des Sachverhaltes:

Wieso soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden?

2.

Durchgang der einzelnen Punkte im Fragenkatalog der Ortsgemeinde.

Besprechung der vorab gesammelten Fragen.

3.

Klärung weiterer Fragen.

Weiteres Vorgehen:

-

Bearbeitung des Fragenkataloges.

-

Die betroffenen Flächen werden durch das Büro Karst vermessen.

-

Beauftragung einer Baugrunduntersuchung durch die Ortsgemeinde Horrweiler.

Damit alle offenen Fragen des Fragenkatalogs geklärt werden können, muss eine Baugrunduntersuchung durchgeführt werden.

Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen sowie die Verbandsgemeinde Werke Sprendlingen-Gensingen AöR haben einen Jahresvertrag mit der Firma baucontrol.

Somit erfolgt eine Beauftragung der Firma baucontrol. Die benötigten Positionen des Leistungs-verzeichnisses, teilt uns das Planungsbüro Karst Ingenieure GmbH mit.

Verlauf der Beratung:

Ratsmitglied Siegfried bestätigt die notwendige Baugrunduntersuchung, bei der der Boden auf Stabilität hin untersucht werden müsse, wenn es sich um eine Erschließungsstraße handeln soll.

Herr Paul von der Verwaltung erklärt auf Anmerkungen aus dem Rat, warum alles so lange dauere, dass das Büro Karst bis Ende 2024 die Machbarkeitsstudie fertigstellen will.

Beschluss:

Ortsbürgermeister Galle wird ermächtigt, den Auftrag für die Baugrunduntersuchung an das Büro baucontrol zu vergeben.

Finanzielle Auswirkung:

Für die Machbarkeitsstudie wurde eine Kostenerstattungsvereinbarung unterschrieben. Die Kosten werden durch die Vorhabenträgerin übernommen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 1

TOP 10: Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen

Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung von Standsicherheitsprüfungen an Lichtmasten

Sach- und Rechtslage:

Die mit der Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragte EWR Netz GmbH gibt mit direkt an die Ortsgemeinden gerichteten Schreiben vom 26.06.2024 folgende Informationen:

anbei erhalten Sie unser Angebot zu Standsicherheitsprüfungen von Lichtmasten in der Ortsgemeinde … auf vertraglicher Grundlage zum Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung.

Im Laufe der Jahre kann es durch Bodenfeuchtigkeit, Luftverschmutzung, Streuströme, Hundeurin, Streusalz oder ähnliches zu Korrosionsschäden an Stahl- und Aluminiummasten kommen, wodurch die Standsicherheit verringert werden kann.

Standsicherheitsprüfungen sind dann erforderlich, wenn aus besonderen Gründen Zweifel an der Standsicherheit (z.B. Alter der Masten) entstehen. Daher empfehlen wir Ihnen die stichprobenartige Durchführung von Standsicherheitsprüfungen für Lichtmasten aus Stahl und Aluminium die beispielsweise älter als 20 Jahre sind und für die kein Prüfbericht vorliegt.

Und unterbreitet Angebote zur Durchführung entsprechender Prüfungen:

Leistungsbeschreibung:

Bei dem zerstörungsfreien Prüfverfahren wird der Korrosionsgrad von Stahlrohrmasten durch vergleichende Verformungsmessungen des Mastquerschnittes überprüft. Aus der Art der vergleichenden Verformungsmessungen an Mastquerschnitten lassen sich die Tragsicherheitsbedingungen gemäß Prüfbefund eindeutig ablesen.

Die von EWR beauftragten Fachfirmen sind gemäß „Deutscher Akkreditierungsrat DAR“ zertifiziert und übernehmen für die verbleibende Standzeit der geprüften Stahlrohrmasten eine – am Zustand der Maste orientierte – Gewährleistung. Für jeden Mast wird ein einzelnes Prüfprotokoll erstellt.

EWR benachrichtigt umgehend die Kommune, falls die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet und eine Sofortmaßnahme anzuordnen ist.

Die angebotene Stückzahl ist eine Annahme unter Berücksichtigung von Baujahr, Typ und Standort der zu prüfenden Lichtmasten. Das Mengengerüst kann mit Ihrem schriftlichen Auftrag und Rechnung um ca. ± 20% nach den tatsächlichen Erfordernissen abweichen.

Der Preis pro Prüfung beträgt zurzeit 39,70 €.

Die Ortsgemeinden Badenheim + Grolsheim haben die angebotenen Prüfungen beauftragt.

Spezielle Verpflichtungen zur Durchführung von Standsicherheitsprüfungen gibt es nicht. Ein akuter Handlungsbedarf besteht nach den Bewertungen aller Beteiligter nicht; vor dem Hintergrund der generell von den Ortsgemeinden zu gewährleistenden Verkehrssicherung von Straßen empfiehlt die Verwaltung die jährlich empfohlenen Prüfungen durchführen zu lassen.

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt ab dem Jahr 2025 die jeweils empfohlenen Standsicherheitsprüfungen an Lichtmasten durchzuführen. Entsprechende Haushaltsmittel hierfür werden in den Haushaltsplänen bereitgestellt.

Die EWR Netz GmbH wird gebeten, Empfehlungen für die im Jahr 2025 durchzuführenden Prüfungen abzugeben.

Die Ortsbürgermeisterinnen / die Ortsbürgermeister werden ermächtigt, auf der Grundlage der Empfehlungen den Auftrag zu erteilen.

Finanzielle Auswirkung:

Entsprechende Haushaltsmittel hierfür werden in den Haushaltsplänen bereitgestellt

Verlauf der Beratung:

Der Rat hält es an dieser Stelle noch nicht für notwendig, zu diesem Zeitpunkt über die Standsicherheitsprüfung im nächsten Jahr zu beraten. Es wird zunächst vorgeschlagen, die Beratung über diesen Punkt zurückzustellen. Schließlich einigt sich der Rat, für zunächst 20 Lampen einen Haushaltsansatz zu bilden. Darüber stimmt der Rat ab.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Horrweiler beschließt, einen Haushaltsansatz für die 20 Lampen im Haushalt 2025 zu bilden.

Die EWR Netz GmbH wird gebeten, Empfehlungen für die im Jahr 2025 durchzuführenden Prüfung abzugeben und eine Darstellung des Prüfverfahrens vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 11: Dorferneuerung - Mehr Grün im Dorf

Auftragsvergabe der Garten- und Landschaftsbauarbeiten

Sach- und Rechtslage:

Für die Dorferneuerungsmaßnahme „Mehr Grün im Dorf“ wurden die Garten- und Landschaftsbauarbeiten nach UvgO öffentlich ausgeschrieben. Die Unterlagen für die öffentliche Ausschreibung der o. g. Leistungen wurden am 12.07.2024 auf die Vergabepattform Kommunen Rheinland-Pfalz hochgeladen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt und der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen – Gensingen und wurde an:

  • www.bund.de (Bundesverwaltungsamt)
  • greenprofi GmbH
  • bi Medien GmbH,
  • Subreport Verlag Schawe GmbH und
  • Submissions-Anzeiger Verlag GmbH

weitergeleitet.

Zum Eröffnungstermin am 19.08.2024, 10:00 Uhr, waren 3 elektronische Angebote eingegangen. Es gingen keine schriftlichen Angebote ein. Alle Angebote enthalten das Hauptangebot. Es gibt kein Nebenangebot.

Die Angebote wurden von der Vergabestelle gem. § 41 UvgO geprüft, alle Angebote können gewertet werden und sind vollständig. Die abgegebenen Angebote lagen ungeprüft zwischen 17.271,07 € und 38.318,05 €.

Die rechnerische und fachtechnische Prüfung erfolgte durch das beauftragte Planungsbüro. Nach Prüfung und Wertung der Angebote bleibt die Bieterreihenfolge unverändert. Die beiden günstigsten Bieter sind dem Ingenieurbüro bekannt. Die Preisdifferenzen der vorgelegten Angebote erklären sich durch unterschiedliches Interesse, bedingt durch unterschiedliche Auslastung der Firmen.

Unter Berücksichtigung der Gesamtangebote, des Ausschreibungszeitpunktes, sowie der Preisunterschiede bei den Bietern, ist das günstigste Angebot, als auskömmlich zu bezeichnen. Der wirtschaftlichste Bieter, die Firma Kreative Garten und Landschaftsgestaltung Alex Krause aus Schweinschied ist als leistungsfähiges Unternehmen bekannt. Aufgrund der Prüfung in rechnerischer, fachlicher, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht, wird seitens des Ingenieurbüros und der Verwaltung vorgeschlagen, die Firma Kreative Garten und Landschaftsgestaltung Alex Krause aus Schweinschied, mit den ausgeschriebenen Arbeiten zu beauftragen.

Der Vergabevermerk der Vergabestelle sowie der Vergabevorschlag des Planungsbüro Franzen sind dieser Vorlage in nichtöffentlicher Anlage beigefügt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Horrweiler beschließt, den Auftrag dem wirtschaftlichsten Bieter, Kreative Garten und Landschaftsgestaltung Alex Krause aus Schweinschied, zu erteilen.

Finanzielle Auswirkung:

Für die Maßnahme sind ausreichend Mittel im Haushalt der Ortsgemeinde veranschlagt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 2

TOP 12: Evtl. Versetzung der Straßenleuchte im Bereich des Anwesens Kirchenpfad 7

Sach- und Rechtslage:

In dem Zusammenhang mit dem Bauvorhaben auf dem Grundstück Kirchenpfad 7 wurde mit E-Mail vom 20.08.2024 die Versetzung der Straßenleuchte (3118-00079) erbeten; die Übernahme der Kosten wurde erklärt.

Aufgrund der örtlichen Situation mit der nur 3 m breiten Verkehrsfläche kommt nach der Bewertung der Verwaltung hier „lediglich“ eine geringfügige Versetzung in Frage. Von der EWR Netz GmbH wurde ein entsprechendes Angebot angefordert.

Die Verwaltung empfiehlt der Versetzung grundsätzlich zuzustimmen.

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Versetzung der Straßenleuchte grundsätzlich zu.

Verlauf der Beratung:

Ratsmitglied Daudistel zweifelt an, dass der Anwohner die Straßenleuchte auf seine Kosten versetzen lassen müsse; im Bebauungsplan sei nichts von Kostenübernahem zu lesen und sei deshalb nicht gefordert.

Der Rat ist sich bezüglich der Versetzung der Straßenleuchte einig; deshalb soll im Beschlussvorschlag der Begriff „grundsätzlich“ gestrichen werden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Horrweiler stimmt der Versetzung der Straßenleuchte zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 2

TOP 13: Mitteilungen und Anfragen

TOP 13.1: Rechtsgrundlagen für Ihre Ratsarbeit

- Kommunalbrevier -

Die Rechtsgrundlagen für Ihre Ratsarbeit finden Sie in der Gemeindeordnung (GemO).

Den Gesetzestext der GemO sowie eine thematisch aufbereitet Version der Vorschriften finden Sie auf der Internetseite: www.kommunalbrevier.de

TOP 13.2: Bürgerworkshops in den Ortsgemeinden zum Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept

Im Rahmen der Aufstellung des Hochwasser- und Starkregenkonzeptes sind Bürgerworkshops in allen Ortsgemeinden geplant. Der Bürgerworkshop für Horrweiler findet am 05.11.2024, um 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt. Jede/r Bürger/-in ist herzlich willkommen.

TOP 13.3: Anfrage der Sitzung vom 11.07.2024 zu Wegebaukosten

Die Daten konnten noch nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Vorsitzende wird sich zeitnah mit den Vertretern der Finanzabteilung zu diesem Thema treffen.

TOP 13.4: Projekt Mehrgenerationenfläche

Die Brunnebuzzer stellen Ende September den Grillplatz und die Sitzmöglichkeiten fertig. Danach ist das Projekt offiziell abgeschlossen. Die Fördergelder werden durch den Vorsitzenden über die VG angefordert.

TOP 13.5: Digitalisierung Sirene

Die Sirene auf dem Alten Rathaus wurde digitalisiert. Der Umbau erfolgte auf Grund einer Umstellung des Warnmittels „Sirene“ von analog auf digital im Rahmen eines Bund-Länder-Projektes.

TOP 13.6: Grabenreinigungen

Am 05.09.2024 startet die Firma Bröder mit den beauftragten Arbeiten für die Grabenreinigungen.

In dieser Woche laufen allerdings nur die Vorarbeiten in der Gemarkung Horrweiler.

Da im Zuge der Reinigungsarbeiten ggf. auch Aushub anfallen wird, wird um kurzfristige Mitteilung gebeten, auf welchen Grundstücken oder Wegegrundstücken der anfallende Aushub von der Fa. Bröder ggf. verteilt und einplaniert werden könnte, um zusätzliche Transport- und Abfuhrkosten zu sparen.

Die ansässigen Landwirte in der Gemeinde werden durch den Vorsitzenden angefragt.

TOP 13.7: Anfrage von Ratsmitglied Daudistel zum Sachstand Glasfaserausbau

Anfrage von Ratsmitglied Daudistel zum Sachstand beim Glasfaserausbau in Horrweiler. Ein Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung erläutert die Sachlage.

Es gibt Unregelmäßigkeiten bei der Firma E.On/Westconnect in Bezug auf die von Bürgerinnen und Bürgern gestellten Anträgen. Diese Unregelmäßigkeiten gibt es in allen Ortsgemeinden der VG Sprendlingen-Gensingen. Es wurde daher gemeinsam mit den Vertretern der Verbandsgemeindeverwaltung beschlossen, im Amtsblatt einen allgemeinen Sachstand darzulegen und den Bürgerinnen und Bürgern entsprechende Handlungsempfehlungen zu präsentieren. Dies soll zeitnah umgesetzt werden.