Am Donnerstag, dem 19.09.2024 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Mechthild Walldorf die 2. Sitzung des Ortsgemeinderates Wolfsheim statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
TOP 1: Fragen der Einwohner
Es sind keine Einwohner anwesend.
TOP 2: Wahl von Ausschussmitgliedern
Sach- und Rechtslage:
Der Gemeinderat kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern der Gemeinde zusammen (gemischte Ausschüsse); mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses soll jedoch Ratsmitglied sein. Personen, deren Amt nach den Bestimmungen dieses Gesetzes oder des Kommunalwahlgesetzes mit dem Amt eines Mitglieds des Gemeinderats nicht vereinbar ist, können einem Ausschuss nicht angehören.
Bei der Besetzung der Stellvertreter von gemischten Ausschüssen ist darauf zu achten, dass ein Ratsmitglied von einem Ratsmitglied und ein Bürger von einem Bürger vertreten wird. Die Auffassung, sonstige wählbare Bürger könnten auch von Ratsmitgliedern vertreten werden, weil auch Ratsmitglieder wählbare Bürger seien, übersieht, dass das Gesetz ausdrücklich die Mitgliedschaft von sonstigen wählbaren Bürgern, also von solchen Personen, die nicht bereits gewähltes Ratsmitglied sind, verlangt. Die ständige Änderung des Verhältnisses von Bürger und Ratsmitglieder je nach Vertretungssituation würde auch dem Grundsatz der Kontinuität wiedersprechen. Das Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie deren Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen wählbaren Bürger der Ortsgemeinde in den einzelnen Ausschüssen bestimmt der Ortsgemeinderat, wobei diese Bestimmungen auch durch die Hauptsatzung getroffen werden können.
Nach § 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Wolfsheim bildet der Gemeinderat folgende Ausschüsse:
| 1. | Rechnungsprüfungsausschuss, |
| 2. | Ausschuss für Bau- und Infrastruktur |
| 3. | Landwirtschafts- und Wegeausschuss |
| 4. | Friedhofsausschuss |
| 5. | Ausschuss für Kultur, Dorfverschönerung und Tourismus |
| 6. | Ausschuss für Jugend, Soziales und Umwelt |
Die Ausschüsse gemäß Nr. 1 – 4 haben 5 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter. Die Ausschüsse 5 und 6 haben 6 Mitglieder. Sie werden aus Mitgliedern des Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gebildet. Den Ausschüssen müssen mindestens zur Hälfte Ratsmitglieder angehören. Entsprechendes gilt für die Stellvertreter(innen) der Ausschussmitglieder.
Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt.
Wird ein gemeinsamer Wahlvorschlag gemacht, so ist hierüber abzustimmen; die vorgeschlagenen Personen sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats dem Wahlvorschlag zustimmt. Werden mehrere Wahlvorschläge gemacht, so werden die Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt; für die Zuteilung der Sitze gilt § 41 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes entsprechend.
Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Ausschussmitglied vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt. Wird kein Wahlvorschlag gemacht, so werden die Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 33 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes) gewählt.
(1) Die Zuteilung der Sitze auf die einzelnen Parteien und Wählergruppen erfolgt wie folgt:
Jeder Wahlvorschlag erhält so viele Sitze, wie sich nach der Teilung der Gesamtzahl der für die Bewerber des einzelnen Wahlvorschlags abgegebenen Stimmen durch einen Zuteilungsdivisor ergeben. Zahlenbruchteile unter 0,5 werden auf die darunterliegende ganze Zahl abgerundet, solche über 0,5 werden auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Zahlenbruchteile, die gleich 0,5 sind, werden so aufgerundet oder abgerundet, dass die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze eingehalten wird; ergeben sich dabei mehrere mögliche Sitzzuteilungen, so entscheidet das vom Vorsitzenden des Wahlausschusses zu ziehende Los. Der Zuteilungsdivisor ist so zu bestimmen, dass insgesamt so viele Sitze auf die Wahlvorschläge entfallen, wie Sitze zu vergeben sind. Dazu wird zunächst die Gesamtzahl der für die Bewerber aller Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen durch die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze geteilt. Entfallen danach mehr Sitze auf die Wahlvorschläge, als Sitze zu vergeben sind, ist der Zuteilungsdivisor so heraufzusetzen, dass sich bei der Berechnung die zu vergebende Sitzzahl ergibt; entfallen zu wenig Sitze auf die Wahlvorschläge, ist der Zuteilungsdivisor entsprechend herunterzusetzen. Erhält bei der Verteilung der Sitze nach den Sätzen 1 bis 6 der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, auf den mehr als die Hälfte der für die Bewerber aller Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen entfallen ist, nicht mehr als die Hälfte der zu vergebenden Sitze, wird ihm abweichend von den Sätzen 1 bis 6 zunächst ein weiterer Sitz zugeteilt; dies gilt nicht für eine Listenverbindung verschiedener Parteien oder Wählergruppen. Danach zu vergebende Sitze werden nach den Sätzen 1 bis 6 zugeteilt.
Aufgrund der Sitzverteilung im Ortsgemeinderat ergibt sich folgende Sitzverteilung in den zu besetzenden Ausschüssen:
5 Ausschusssitze:
6 Ausschusssitze:
Für die Ortsgemeinde Wolfsheim war eine ab-oder Aufrunden der Zahlenbruchteile bzw. einen Losentscheid notwendig, um die Sitzanspruch berechnen zu können. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 41 Abs. 1 KWG.
(1) Die Zuteilung der Sitze auf die einzelnen Parteien und Wählergruppen erfolgt wie folgt: Jeder Wahlvorschlag erhält so viele Sitze, wie sich nach der Teilung der Gesamtzahl der für die Bewerber des einzelnen Wahlvorschlags abgegebenen Stimmen durch einen Zuteilungsdivisor ergeben. Zahlenbruchteile unter 0,5 werden auf die darunterliegende ganze Zahl abgerundet, solche über 0,5 werden auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Zahlenbruchteile, die gleich 0,5 sind, werden so aufgerundet oder abgerundet, dass die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze eingehalten wird; ergeben sich dabei mehrere mögliche Sitzzuteilungen, so entscheidet das vom Vorsitzenden des Wahlausschusses zu ziehende Los.
Ortsbürgermeisterin Mechthild Walldorf teilte per Email vom 16.08.2024 mit:
Von: Ortsbuergermeister Wolfsheim {{lt}}Ortsbuergermeister@wolfsheim-rheinhessen.de{{gt}}
Gesendet: Freitag, 16. August 2024 10:48
An: Omar, Shiar {{lt}}s.omar@vg-sg.de{{gt}}
Cc: Göhl Heidrun {{lt}}heidrun.goehl@arcor.de{{gt}}
Betreff: Antwort zu Ausschüsse Berechnung
Sehr geehrter Herr Omar,
ich habe mit der 1. Beigeordneten Heidrun Göhl bezüglich der Sitzzuteilung bei 6er-Ausschüssen ein Losverfahren durchgeführt. Das Los ist zugunsten der SPD gefallen.
Damit haben alle bei den Ausschüssen mit 6 Personen jeweils einen Anspruch auf 2 Sitze.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Walldorf
Ortsbürgermeisterin
Die Vorsitzende beantragt – ohne selbst mit abzustimmen, da ihr Stimmrecht gemäß § 36 Abs. 3 GemO ruht – die Abstimmung per Akklamation, was einstimmig beschlossen wurde.
| Rechnungsprüfungsausschuss | ||
| Vorschlagsrecht | Mitglied | Stellvertreter |
| WWG | Schmitt, Matthias (R) | Blaß, Steffen (R) |
| WWG | Blaß; Bettina (B) | Barlen, Thomas (B) |
| Pro Wolfsheim | Bernhard, Ralf (R) | Boschuk, Alexander (R) |
| Pro Wolfsheim | Rechberg, Uta (B) | Rechberg, Maximilian (B) |
| SPD | Kuhn, Michael (R) | Saulheimer, Stefan (R) |
| Ausschuss für Bau- und Infrastruktur | ||
| Vorschlagsrecht | Mitglied | Stellvertreter |
| WWG | Konrath, Michéll (R) | Schmitt, Matthias (R) |
| WWG | Barlen, Thomas (B) | Volz, Yven (B) |
| Pro Wolfsheim | Dehos, Alexander (R) | Walldorf, Heiko (R) |
| Pro Wolfsheim | Bernhard, Jens (B) | Schröer, Ralph (B) |
| SPD | Saulheimer, Stefan (R) | Kuhn, Michael (R) |
| Landwirtschafts- und Wegeausschuss | ||
| Vorschlagsrecht | Mitglied | Stellvertreter |
| WWG | Reichert, Frank (B) | Gemünde, Mathias (B) |
| WWG | Schmitt, Matthias (R) | Barlen, Marion (R) |
| Pro Wolfsheim | Walldorf, Heiko (R) | Bernhard, Ralf (R) |
| Pro Wolfsheim | Walldorf, Siegbert (B) | Holla, Harald (B) |
| SPD | Bernhard, Jörg (B) | Weidemann, Edgar (B) |
| Friedhofsausschuss | ||
| Vorschlagsrecht | Mitglied | Stellvertreter |
| WWG | Barlen, Marion ® | Blaß, Steffen ® |
| WWG | Schmitt, Rosemarie (B) | Blaß, Veronika (B) |
| Pro Wolfsheim | Bernhard, Ralf (R) | Dehos, Alexander (R) |
| Pro Wolfsheim | Schröer, Ralph (B) | Rechberg, Uta (B) |
| SPD | Göhl, Heidrun (R) | Saulheimer, Stefan (R) |
| Ausschuss für Kultur, Dorfverschönerung und Tourismus | ||
| Vorschlagsrecht | Mitglied | Stellvertreter |
| WWG | Barlen, Marion (R) | Konrath, Michéll (R) |
| WWG | Kallenbrunnen, Brigitte (B) | Leker-Wies, Nicole (B) |
| Pro Wolfsheim | Boschuk, Alexander (R) | Bernhard, Ralf (R) |
| Pro Wolfsheim | Holla, Harald (B) | Heininger, Johannes (B) |
| SPD | Göhl, Heidrun (R) | Saulheimer, Stefan (R) |
| SPD | Schneider, Kevin (B) | Hartmann-Klingauf, Sabine (B) |
| Ausschuss für Jugend, Soziales und Umwelt | ||
| Vorschlagsrecht | Mitglied | Stellvertreter |
| WWG | Blaß, Steffen ® | Konrath, Michéll ® |
| WWG | Wesen, Patrick (B) | Dinkel, Jan (B) |
| Pro Wolfsheim | Holla, Sebastian (R) | Walldorf, Heiko (R) |
| Pro Wolfsheim | Rechberg, Maximilian (B) | Bernhard, Felix (B) |
| SPD | Göhl, Heidrun (R) | Saulheimer, Stefan (R) |
| SPD | Füllenbach, Kirsten (B) | Lechthaler, Katrin (B) |
Der Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde wird nach den Bestimmungen der Umlegungsausschussverordnung vom 27.07.2007 gebildet. Aktuell befindet sich die Verbandsgemeindeverwaltung, bezgl. der Besetzung des Umlegungsausschusses, im Abstimmungsverfahren mit dem Vermessungs- und Katasteramt sowie mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Die Benennung und die Wahl der Besetzung erfolgt somit zu einem späteren Zeitpunkt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig gewählt
TOP 3: Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich "Südlich der Sankt Johanner Straße" – Zustimmungsverfahren gem. §67 Abs. 2 GemO
Sach- und Rechtslage:
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.06.2024 die Änderungsplanung für den Bereich „Südlich der Sankt Johanner Straße“ gebilligt. In diesem Bereich sollen die aktuellen Darstellungen des Flächennutzungsplans (Grünflächen, gemischten (M) und gewerblichen Bauflächen (G)) in Wohnbauflächen (W) abgeändert werden.
Gemäß § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesem mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinden wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat.
Die Planunterlagen sind dieser Vorlage im Ratsinfosystem beigefügt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wolfsheim stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich „Südlich der Sankt Johanner Straße“ zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 4: Radtouristisches Entwicklungskonzept
Förderantrag Stadt und Land
Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung am 06.05.2024 bat der Ortsgemeinderat die Verwaltung weitere Informationen zum Förderprogramm Stadt und Land zur Radwegeförderung einzuholen. Ausgebaut werden soll ein 175 m langes Teilstück des dargestellten Wirtschaftsweges. Dieser Wirtschaftsweg ist bereits als Radweg ausgewiesen und soll zukünftig auch im Rahmen der touristisch genutzt werden. Der Weg ist in einem schlechten Zustand. Die Verkehrssicherungspflicht für diesen Weg liegt bei der Ortsgemeinde.
Die geschätzten Baukosten inkl. Planungskosten liegen bei rund 151.000,00 €. Die Förderquote liegt bei bis zu 75% der Kosten. Die 90% Quote kann nicht erreicht werden, da Wolfsheim keine besonders finanzschwache Kommune ist. Dies wurde durch die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung mitgeteilt. Gefördert wird der Weg in 2,50m Breite zzgl. der Bankette. Die tatsächliche Breite des Wirtschaftsweges liegt bei ca. 3,70 m inkl. Bankette. Die Ortsgemeinde Wolfsheim hat die Möglichkeit die Restkosten über Wegebaubeiträge zu finanzieren. Somit verbliebe dann ein Eigenanteil in Höhe von 5% der Kosten bei der Gemeinde.
Der genaue Förderbetrag kann erst durch den Förderbescheid festgelegt werden, da nur die Breite von 2,50 m gefördert wird und die Aufbauhöhe nur bis 40 cm gefördert wird. Das Bodengutachten hat ergeben, dass der Unterbau nicht standfest ist und daher muss das Bodenersatzmaterial eingebaut werden. Die Aufbauhöhe beträgt dann 70 cm. Der Fördermittelgeber muss daher entscheiden ob und in welcher Höhe der notwendige Einbau des Materials förderfähig ist.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat beauftragt die Ortsbürgermeisterin den entsprechenden Förderantrag im Rahmen des Förderprogramms Stadt und Land einzureichen.
Finanzielle Auswirkung:
Im Haushalt 2025 müssen die entsprechenden Beträge veranschlagt werden.
Verlauf der Beratung:
Bei einer Förderung des Wegeausbaus von einer Breite mit nur 2,50 m und nur mit 75 % der voraussichtlichen Kosten, verbleiben bei der Ortsgemeinde ca. die Hälfte der Gesamtkosten für die Maßnahme. Nach kurzer Diskussion ist der Rat der Auffassung, dass die Maßnahme für die Ortsgemeinde nicht finanzierbar ist. Deshalb entschließt sich der Rat, keinen Förderantrag zu stellen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wolfsheim beschließt unter den gegebenen Voraussetzungen, keinen Förderantrag im Rahmen des Förderprogramms Stadt und Land einzureichen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen
Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung von Standsicherheitsprüfungen an Lichtmasten
Sach- und Rechtslage:
Die mit der Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragte EWR Netz GmbH gibt mit direkt an die Ortsgemeinden gerichteten Schreiben vom 26.06.2024 folgende Informationen:
anbei erhalten Sie unser Angebot zu Standsicherheitsprüfungen von Lichtmasten in der Ortsgemeinde … auf vertraglicher Grundlage zum Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung.
Im Laufe der Jahre kann es durch Bodenfeuchtigkeit, Luftverschmutzung, Streuströme, Hundeurin, Streusalz oder ähnliches zu Korrosionsschäden an Stahl- und Aluminiummasten kommen, wodurch die Standsicherheit verringert werden kann.
Standsicherheitsprüfungen sind dann erforderlich, wenn aus besonderen Gründen Zweifel an der Standsicherheit (z.B. Alter der Masten) entstehen. Daher empfehlen wir Ihnen die stichprobenartige Durchführung von Standsicherheitsprüfungen für Lichtmasten aus Stahl und Aluminium die beispielsweise älter als 20 Jahre sind und für die kein Prüfbericht vorliegt.
Und unterbreitet Angebote zur Durchführung entsprechender Prüfungen:
| Ortsgemeinde | empfohlene Prüfungen 2024 | beauftragte Prüfungen 2024 | Leuchtenbestand am 30.06.2024 |
| Aspisheim | 40 | ? | 116 |
| Badenheim | 50 | 50 | 96 |
| Gensingen | 230 | ? | 711 |
| Grolsheim | 50 | 50 | 237 |
| Horrweiler | 20 | ? | 137 |
| Sankt Johann | 130 | ? | 142 |
| Sprendlingen | 250 | ? | 701 |
| Welgesheim | 30 | ? | 104 |
| Wolfsheim | 50 | ? | 149 |
| Zotzenheim | 30 | ? | 106 |
| gesamt | 880 | 100 | 2.499 |
Leistungsbeschreibung:
Bei dem zerstörungsfreien Prüfverfahren wird der Korrosionsgrad von Stahlrohrmasten durch vergleichende Verformungsmessungen des Mastquerschnittes überprüft. Aus der Art der vergleichenden Verformungsmessungen an Mastquerschnitten lassen sich die Tragsicherheitsbedingungen gemäß Prüfbefund eindeutig ablesen.
Die von EWR beauftragten Fachfirmen sind gemäß „Deutscher Akkreditierungsrat DAR“ zertifiziert und übernehmen für die verbleibende Standzeit der geprüften Stahlrohrmasten eine – am Zustand der Maste orientierte – Gewährleistung. Für jeden Mast wird ein einzelnes Prüfprotokoll erstellt.
EWR benachrichtigt umgehend die Kommune, falls die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet und eine Sofortmaßnahme anzuordnen ist.
Die angebotene Stückzahl ist eine Annahme unter Berücksichtigung von Baujahr, Typ und Standort der zu prüfenden Lichtmasten. Das Mengengerüst kann mit Ihrem schriftlichen Auftrag und Rechnung um ca. ± 20% nach den tatsächlichen Erfordernissen abweichen.
Der Preis pro Prüfung beträgt zurzeit 39,70 €.
Die Ortsgemeinden Badenheim + Grolsheim haben die angebotenen Prüfungen beauftragt.
Spezielle Verpflichtungen zur Durchführung von Standsicherheitsprüfungen gibt es nicht. Ein akuter Handlungsbedarf besteht nach den Bewertungen aller Beteiligter nicht; vor dem Hintergrund der generell von den Ortsgemeinden zu gewährleistenden Verkehrssicherung von Straßen empfiehlt die Verwaltung die jährlich empfohlenen Prüfungen durchführen zu lassen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt ab dem Jahr 2025 die jeweils empfohlenen Standsicherheitsprüfungen an Lichtmasten durchzuführen. Entsprechende Haushaltsmittel hierfür werden in den Haushaltsplänen bereitgestellt.
Die EWR Netz GmbH wird gebeten, Empfehlungen für die im Jahr 2025 durchzuführenden Prüfungen abzugeben.
Die Ortsbürgermeisterinnen / die Ortsbürgermeister werden ermächtigt, auf der Grundlage der Empfehlungen den Auftrag zu erteilen.
Finanzielle Auswirkung:
Entsprechende Haushaltsmittel hierfür werden in den Haushaltsplänen bereitgestellt.
Verlauf der Beratung:
Der Rat diskutiert Notwendigkeit und Umstände, unter denen Standsicherheitsprüfungen bei Straßenleuchten durchzuführen sind. Seitens des Rates werden Beispiele dafür genannt, dass Prüfberichte keine Sicherheit als solche bescheinigen, sondern nur, dass der Mast nicht durchgerostet ist. Deshalb ist es für den Rat wichtig zu wissen, welche Masten geprüft werden müssen und wie Leistung und Gewährleistung aussehen. Deshalb ist sich der Rat einig, den Beschluss zu diesem Punkt zurück zu stellen, bis diese Punkte geklärt sind.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wolfsheim stellt die Beschlussfassung zu diesem Punkt zurück. Zuerst solle geklärt werden,
- welche Leistung, einschließlich Gewährleistung, zu erwarten ist,
- für wie viele Leuchten Prüfungsbedarf besteht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6: Kindertagesstätte Wißberg-Wölflinge - Vergabe einer statischen Beurteilung sowie eines Bodengutachtens
Sach- und Rechtslage:
An diversen Stellen der Kindertagesstätte sind seit geraumer Zeit Risse in den Außenwänden sichtbar.
Diese haben sich deutlich verstärkt und es wurde ein erster Ortstermin mit einem Statiker durchgeführt.
Als Ergebnis dieser ersten Begehung wurde festgehalten, dass die Ursache ggf. auf den Baugrund zurückzuführen ist und dass ein Bodengutachten für eine abschließende Beurteilung notwendig ist.
Seitens der Verwaltung wurden entsprechende Angebote eingeholt.
1) Vergabe der Erstellung der stat. Stellungnahme
Die Auftragssumme liegt unterhalb der Wertgrenze, sodass eine Vergabe ohne Vergleichsangebote erfolgen kann. Aufgrund der Vorkenntnisse des Bieters (vergangene Planungen sowie die erste Begehung des Kindergartens) kann dieser im Vergleich zu anderen Bietern Einsparungen an die Ortsgemeinde weitergeben, was sich im Angebot wiederspiegelt. Andere Bieter müssten sich erst einarbeiten und somit ist davon auszugehen, dass kein günstigeres Angebot abgegeben werden würde.
Das eingereichte Angebot umfasst die Planungsleistung, nach Prüfung liegt das Angebot bei gesamt 3.808 € brutto. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Auftrag an den angefragten Bieter zu vergeben.
2) Vergabe des Bodengutachtens inkl. der notwendigen Beprobungen
Das bereits im Zuge des geplanten Neubaus des Kindergartens erstellten Bodengutachten wird durch den Statiker mitverwendet. Jedoch könnte sich im Laufe der vergangenen 3 Jahre (Gutachten stammt von 03/2021) deutliche Veränderungen im Baugrund ergeben haben (starke Abtrocknung des Erdreiches bsplw.). Weiterhin ist nur ein Teilbereich des Grundstückes und nicht der Bereich des Hanges (in Richtung Kirche) betrachtet worden, dieser kann aber mitverantwortlich für die Setzungen sein. Daher sollte eine Beprobung gemäß dem Angebot stattfinden. Das bereits vorhandene Gutachten liegt der Beschlussvorlage ebenfalls bei.
Der Auftrag kann im Rahmen des Rahmenvertrages vergeben werden, die Leistungen sind dort abgebildet und die Preise als wirtschaftlich anzunehmen.
Das eingereichte Angebot umfasst die Planungsleistung, nach Prüfung liegt das Angebot bei gesamt 4.798,08 € brutto. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Auftrag an den angefragten Bieter zu vergeben.
Beschlussvorschlag:
Die Ortsgemeinde vergibt
| 1) | den Auftrag für die Erstellung der stat. Stellungnahme an den vorgeschlagenen Bieter |
| 2) | den Auftrag für das Bodengutachten an den vorgeschlagenen Bieter |
Finanzielle Auswirkung:
Unabhängig des ungenehmigten Haushaltes handelt es sich hierbei um Sanierungsmaßnahmen. Hierfür stehen Mittel in Höhe von 20.000€ bereit.
Verlauf der Beratung:
Der Rat diskutiert die vorliegenden Angebote und ist der Meinung, es müsse jeweils ein weiteres Vergleichsangebot über die Verbandsgemeindeverwaltung eingeholt werden. Anschließend solle die Ortsbürgermeisterin ermächtigt werden, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wolfsheim bittet die Verwaltung um die Einholung jeweils eines weiteren Vergleichsangebotes.
Die Ortsbürgermeisterin wird daraufhin ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 7: Mitteilungen und Anfragen
TOP 7.1: Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Wolfsheim Projekt II;
Grundsätze der Neugestaltung und Zusammenarbeit mit Organisationen
Abgabe einer Stellungnahme der Ortsgemeinde
Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück informierte mit Schreiben vom 23.08.2024 die Ortsgemeinde über die Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes im Flurbereinigungsverfahren „Wolfsheim Projekt II“.
Die aktuelle Übersichtskarte stellt den Geltungsbereich des Flurbereinigungsverfahren Wolfsheim Projekt II dar.
Die Ortsgemeinde hat nach § 37 FlurbG die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.
Sollten Anlagen, Planungen oder öffentliche Belange betroffen sein, müssen diese dem DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück bis zum 25.09.2024 gemeldet werden.
Für den Geltungsbereich des Flurbereinigungsverfahren „Wolfsheim Projekt II“ liegt keine aktuelle Bauleitplanung vor. Gemäß dem Flächennutzungsplan ist die Fläche als „Fläche für landwirtschaftliche Nutzung“ ausgewiesen.
Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen erstellt ein örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept. Die benötigten Informationen werden an das DLR weitergeleitet.
Das Schreiben des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück ist in der Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.
Sollten Anlagen, Planungen oder öffentliche Belange betroffen sein, sind diese der Verwaltung bis zum 25.09.2024 über die Ortsbürgermeisterin mitzuteilen.
TOP 7.2: Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe
-Erneute Anhörung und Auslegung
Die Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes - Erneute Anhörung aufgrund von Änderungen in den Sachgebieten Siedlungsentwicklung, Energieversorgung (PV), Freiraumstruktur, Landwirtschaft Zentrale Orte und Rohstoffsicherung wurde durch die Planungsgemeinschaft offengelegt. Die Stellungnahmen müssen bis spätestens 01.10.2024 bei der Planungsgemeinschaft eingereicht werden.
Die durch die Verwaltung eingereichten Stellungnahmen im letzten Beteiligungsverfahren wurden durch die Planungsgemeinschaft abgewogen. Die Abwägungsergebnisse finden Sie online unter www.pg-rheinhessen-nahe.de/download/ veröffentlicht. Hier können Sie auch die Unterlagen zur aktuellen Anhörung einsehen. Aufgrund des Umfangs werden die Unterlagen nicht in Papierform mitgeschickt, sind aber im Ratsinfosystem hinterlegt.
Die Stellungnahme der VG wird sich auf die Ergänzung der Begründung zu Plansatz Z 20 und die Benennung der Ortsgemeinde Zotzenheim bei der Gewerbefläche Nr. 12 beschränken. Sollten seitens der Ortsgemeinde weitere Anregungen gewünscht sein, bitten wir um Mitteilung bis spätestens 25.09.2024.
TOP 7.3: Bürgerworkshops in den Ortsgemeinden zum Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept
Im Rahmen der Aufstellung des Hochwasser- und Starkregenkonzeptes sind Bürgerworkshops in allen Ortsgemeinden geplant. Für Wolfsheim findet der Bürgerworkshop am 30.10.2024 statt.
Alle interessierten Bürger/-innen sind herzlich eingeladen.
TOP 7.4: Rechtsgrundlagen für Ihre Ratsarbeit
- Kommunalbrevier -
Die Rechtsgrundlagen für Ihre Ratsarbeit finden Sie in der Gemeindeordnung (GemO).
Den Gesetzestext der GemO sowie eine thematisch aufbereitet Version der Vorschriften finden Sie auf der Internetseite: www.kommunalbrevier.de
TOP 7.5: Fraktionsbildung
Mit Schreiben vom 07.08.2024, 20.08.2024 und 22.08.2024 wurden der Ortsbürgermeisterin die Fraktionsbildungen wie folgt mitgeteilt:
| Für die Wolfsheimer Wählergemeinschaft: | |
| - | Steffen Blaß (Vorsitzende) |
| - | Marion Barlen (stv.Vorsitzender) |
| - | Michéll Konrath |
| - | Matthias Schmitt |
| Für Pro Wolfsheim: | |
| - | Alexander Boschuk (Vorsitzender) |
| - | Ralf Bernhard (stv. Vorsitzender) |
| - | Heiko Walldorf |
| - | Alexander Dehos |
| - | Sebastian Holla |
| Für die SPD: | |
| - | Michael Kuhn (Vorsitzender) |
| - | Heidrun Göhl (stv. Vorsitzende) |
| - | Stefan Saulheimer |
TOP 7.6: Programm "Bäume und Schatten, statt Beton und Hitze"
Die Ortsgemeinde hat für die KITA Wißberg-Wölflinge aus dem Programm „Bäume und Schatten, statt Beton und Hitze“ am 11.09.2024 von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen eine Förderzusage über 5.000 Euro erhalten. Die Förderung ist für die Anschaffung eines Sonnensegels im Außenbereich der KITA und für das Pflanzen von Obststräuchern und Bäumen vorgesehen. Diese Maßnahme wird zu 100 % gefördert, so dass die Ortsgemeinde keine Eigenmittel benötigt.