Titel Logo
Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 43/2022
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde

Am Montag, dem 26.09.2022 fand die 20. öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen unter Vorsitz von Bürgermeister Scherer statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und entschieden:

TOP 1: Fragen der Einwohner

Es wurden keine Fragen von Einwohnern gestellt.

TOP 2: Nachwahl eines Ausschussmitgliedes

Sach- und Rechtslage:

Nach § 44 Abs. 1 GemO kann der Gemeinderat für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Ausschüsse bilden.

Die Ausschüsse setzten sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern der Gemeinde zusammen.

Das Bürgerrecht, Ratsmitglied bzw. Ausschussmitglied zu sein, erlischt mit Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde. Verzichtet ein Ratsmitglied auf sein Ratsmandat, scheidet es sogleich aus allen Ausschüssen des Gemeinderats, in die es als Ratsmitglied gewählt wurde aus. Wenn das Verhältnis zwischen Ratsmitgliedern und Bürger im Ausschuss gewahrt bleibt, kann ein ausgeschiedenes Ratsmitglied als Bürgervertreter im Ausschuss verbleiben (siehe VV Nr. 4 zu § 45 GemO).

Herr Frank Ditz ist zum 01.08.2021 aus der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen verzogen.

Er war für die SPD Fraktion Mitglied in folgendem Gremium des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen:

Stellv. Ausschussmitglied für Herrn Sven Schäfer im Ausschuss für Neue Energie und Umwelt des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen

Entsprechend § 45 Abs. 1 GemO steht der SPD Fraktion das Vorschlagsrecht für den frei gewordenen Ausschusssitz zu.

Gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei der Nachwahl der Ausschussmitglieder.

Nach § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO kann per Beschluss der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates die Abstimmung offen durch Handzeichen erfolgen.

Verlauf der Beratung:

Die SPD-Fraktion hatte Frau Laura Hottum als Nachfolgerin für Herrn Ditz als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Neue Energie und Umwelt vorgeschlagen.

Auf einen entsprechenden Antrag beschließt der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen einstimmig, dass die Nachwahl in offener Abstimmung durch Handzeichen erfolgt

Beschluss:

Auf Vorschlag der SPD Fraktion wählt der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen Frau Laura Hottum als

- stellv. Mitglied für Herrn Sven Schäfer in den Ausschuss für Neue Energie und Umwelt des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen

Gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO nimmt der Vorsitzende an der Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 19

TOP 3: Nachwahl eines Mitgliedes des Beirates für behinderte Menschen

Sach- und Rechtslage:

Der Beirat für behinderte Menschen der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen ist in seinem Bestehen an die Wahlperiode des Verbandsgemeinderates geknüpft. Für die Wahlperiode 2019/2024 wurden vom Verbandsgemeinderat im Nachgang der Kommunalwahl 2019 10 Mitglieder gewählt.

Zwischenzeitlich haben mehrere Mitglieder ihren Rücktritt erklärt. Auf die seitens der Verwaltung veröffentlichten Ausschreibungen ging eine Bewerbung ein:

Herr Michael Orend, Aspisheim

Es können auch weitere Einwohner gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen werden. Eine Abstimmung via Akklamation ist auf Antrag zulässig.

Verlauf der Beratung:

Weitere Bewerbungen sind nicht eingegangen.

Auf einen entsprechenden Antrag beschließt der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen einstimmig, dass die Nachwahl in offener Abstimmung durch Handzeichen erfolgt.

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen wählt Herrn Michael Orend als Mitglied in den Beirat für behinderte Menschen.

Gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO nimmt der Vorsitzende an der Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 19

TOP 4: Digitalisierung in der Verbandsgemeindeverwaltung

Sach- und Rechtslage:

Seit dem 01.07.2022 ist die neue Digitalisierungsbeauftragte der Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Evelina Krämer, im Amt.

Die Digitalisierung der Verbandsgemeindeverwaltung hat damit Fahrt aufgenommen. Frau Krämer arbeitet derzeit an einem Digitalisierungsfahrplan und insbesondere auch an der Beschaffung und Implantierung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) als Grundlage für die weiteren Digitalisierungsschritte.

Die Führungskräfte haben sich gemeinsam mit Frau Krämer und dem Datenschutzbeauftragten der Verwaltung, Herrn Gerrit Goertz, am 06. und 07.09.2022 in einem Digitalisierungsworkshop intensiv mit dem Thema befasst, strategische Eckpunkte definiert, Anforderungen an ein DMS gesammelt und einen ersten vorsichtigen Zeitplan formuliert.

Noch in diesem Jahr soll ein Lasten- und Pflichtenheft die Anforderungen an das zu beschaffende DMS endgültig fixieren und die Ausschreibung angestoßen werden. Es ist geplant, im kommenden Jahr den Auftrag zu erteilen und erste Arbeitsprozesse zu optimieren, zu digitalisieren und in das DMS zu implementieren.

Innerhalb der Verwaltung wird ein sog. Digitalisierungsteam gebildet, welches im Rahmen eines agilen Projektmanagements die Beschaffung / Einführung des Systems und Implementierung der Prozesse gestaltet und begleitet.

Der Personalrat der Verbandsgemeinde wurde bereits eingebunden, die Mitarbeitenden der Verwaltung in einer entsprechenden Mitarbeiterversammlung am 26.09.2022 informiert. Eine aktive weitere Beteiligung und stete Information wird erfolgen.

Mit der Sitzungsvorlage hatten die Ratsmitglieder eine kurze Zusammenfassung von Frau Krämer zu ihren Überlegungen der Verwaltungsdigitalisierung erhalten.

Die Digitalisierung der Verwaltung ist eines der wichtigsten Zukunftsthemen. Daher soll künftig regelmäßig über den Sachstand und Umsetzungsgrad in den Gremien informiert werden.

Verlauf der Beratung:

Nach einer kurzen Einführung von Bürgermeister Scherer nimmt Ratsmitglied Lucas Kortmann Stellung zu der in der Sitzungsvorlage dargestellten Vorgehensweise in der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen und fordert die Erstellung eines umfangreichen Konzepts zur Digitalisierung ggf. durch externe Berater.

Der Vorsitzende lehnt dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab und verweist auf die breite Beteiligung der Mitarbeitenden an der Erstellung dieses Konzepts unter externer Moderation.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen nimmt den angestoßenen Digitalisierungsprozess zustimmend zur Kenntnis.

Finanzielle Auswirkung:

Die Stelle der Digitalisierungsbeauftragten ist im Stellenplan bereits vorhanden. Mittel für die Beschaffung eines DMS sind ebenso bereits eingestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

2

TOP 5: Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen für den Bereich "Auf dem Schleich" in Sankt Johann- Abwägung der Stellungnahmen aus den Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB- Billigung des Planentwurfes- Durchführung der Verfahren zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.02.2022 die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Auf dem Schleich“ in Sankt Johann beschlossen.

Der Vorentwurf der Änderungsplanung lag mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 1 des BauGB in der Zeit vom 30.06.2022 bis einschließlich 01.08.2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.06.2022 gemäß § 4 Abs.1 BauGB über die Planung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Das Planungsbüro Jestaedt aus Mainz hat die eingegangen Stellungnahmen ausgewertet, gewürdigt und Beschlussvorschläge unterbreitet.

Den Offenlageentwurf einschließlich des Umweltberichtes und der Begründung, die Stellungnahmen und deren Abwägungen hatten die Mitglieder des Verbandsgemeinderates mit der Einladung erhalten.

Verlauf der Beratung:

Der Vorsitzende trägt die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, über die der Verbandsgemeinderat zu beschließen hat, einzeln vor:

Lfd. Nr. 4, Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesdenkmalpflege;

Kurzinhalt der Anregungen:

Hinweis, dass sich die Standfläche für den Funkmast innerhalb des Schutzumfangs des Kulturerbes „Friedhof“ befindet und somit für die konstituierenden Bestandteile (Grabstätten, Einfriedung, landschaftliche Gestaltung etc.) eine deutliche Beeinträchtigung darstellt.

Abwägung:

Die Denkmalzone „Friedhof“ wird gem. § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich in die Planzeichnung aufgenommen und im Umweltbericht in Kapitel 8.4.7 beim Schutzgut „Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter“ redaktionell ergänzt.

Der Funkturm ist außerhalb der gekennzeichneten Denkmalzone zu errichten. Die Belange der Denkmalpflege sind unter Zugrundelegung der konkreten Anlagenkonfiguration im Rahmen des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens zu berücksichtigen.

Beschluss: einstimmig angenommen

Lfd. Nr. 6, Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz;

Kurzinhalt der Anregungen:

a)

Hinweis, dass die Änderungsbereiche teilweise in Sturzflut-Entstehungsgebieten mit mäßig bis hohen Abflusskonzentrationen liegen.

Dies sollte bei der Statik bzw. der Ausführung der Fundamente sowie der weiteren Überplanung der Ausgleichsflächen beachtet werden.

b)

Hinweis, dass sich unmittelbar südlich des Änderungsbereichs 2 eine Brunnenanlage inkl. Leitungen zur Bewässerung des Golfplatzes Wißberg befindet.

c)

Allgemeinde Hinweise zu bauzeitlicher Wasserhaltung, Bodenschutz, Anzeigepflicht von Altlasten.

Abwägung:

Zu a) Der Hinweis wird im Umweltbericht in Kapitel 8.4.4 beim Schutzgut „Wasser“ redaktionell ergänzt und ist bei nachfolgenden Planungen zu berücksichtigen.

Zu b) Der Hinweis wird im Umweltbericht in Kapitel 8.4.7 beim Schutzgut „Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter“ redaktionell ergänzt und ist bei nachfolgenden Planungen zu berücksichtigen.

Zu c) Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind bei nachfolgenden Planungen zu berücksichtigen.

Beschluss: einstimmig angenommen

Beschluss:

Die einzelnen in der Würdigung unterbreiteten Vorschläge werden zu Beschlüssen erhoben. Der Entwurf der Planurkunde und der Begründung werden in der beratenen Form gebilligt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Verfahren zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt

Finanzielle Auswirkung:

Im Haushalt der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen sind für alle Fortschreibungen des Flächennutzungsplanes insgesamt 120.000,00 € eingestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 20

TOP 6: Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich "Gau-Bickelheimer-Straße Süd"

-

Beratung und Beschlussfassung über die im Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

-

Billigung der abschließenden Fassung

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat hat die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich „Gau-Bickelheimer-Straße Süd“ beschlossen.

Der Entwurf der Änderungsplanung lag mit den Anlagen zu jedermanns Einsicht im Zeitraum vom 07.07.2022 bis zum 08.08.2022 öffentlich aus. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.06.2022 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB angefordert. Das Planungsbüro IGW aus Zornheim hat die in diesem Offenlegungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst, gewürdigt und entsprechende Beschlussvorschläge erarbeitet. Der Entwurf einschließlich des Umweltberichtes und der Begründung, die Stellungnahmen und deren Abwägungen sind in der Anlage beigefügt. Die Verwaltung schließt sich diesen Würdigungen an und empfiehlt, die Vorschläge zu Beschlüssen zu erheben.

In diesem Änderungsverfahren werden die Grundzüge der Planung berührt. Somit muss zunächst das Zustimmungsverfahren gem. § 67 Abs. 2 S. 3 GemO durchgeführt werden. Hiernach gilt die Zustimmung als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren kann der endgültige Feststellungsbeschluss gefasst werden.

Verlauf der Beratung:

Frau Misselhorn, IGW, informiert über die Ergebnisse des Offenlegungsverfahrens und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Demnach sind weder Beschlüsse des Verbandsgemeinderates erforderlich noch die Einarbeitung eingegangener Hinweise.

Beschluss:

Die einzelnen in der Würdigung unterbreiteten Vorschläge werden zu Beschlüssen erhoben. Die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich „Gau-Bickelheimer-Straße Süd“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Zustimmungsverfahren gem. § 67 GemO durchzuführen.

Finanzielle Auswirkung:

Im Haushalt der Verbandsgemeinde sind für Änderungen des Flächennutzungsplanes insgesamt 120.000,00 € eingestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 20

TOP 7: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Gensingen "Erweiterung Friedhof"

-

Beratung und Beschlussfassung über die im Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

-

Billigung der abschließenden Fassung

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat hat die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Gensingen für den Bereich „Erweiterung Friedhof“ beschlossen.

Der Entwurf der Änderungsplanung lag mit den Anlagen zu jedermanns Einsicht im Zeitraum vom 07.07.2022 bis zum 08.08.2022 öffentlich aus. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.06.2022 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB angefordert.

Das Planungsbüro IGW aus Zornheim hat die in diesem Offenlegungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst, gewürdigt und entsprechende Beschlussvorschläge erarbeitet. Der Entwurf einschließlich des Umweltberichtes und der Begründung, die Stellungnahmen und deren Abwägungen sind in der Anlage beigefügt.

Die Verwaltung schließt sich diesen Würdigungen an und empfiehlt die Vorschläge zu beschließen.

In diesem Änderungsverfahren werden die Grundzüge der Planung berührt. Somit muss zunächst das Zustimmungsverfahren gem. § 67 Abs. 2 S. 3 GemO durchgeführt werden. Hiernach gilt die Zustimmung als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.

Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren kann der endgültige Feststellungsbeschluss gefasst werden.

Verlauf der Beratung:

Frau Misselhorn, IGW, informiert über die Ergebnisse des Offenlegungsverfahrens und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Demnach sind keine Beschlüsse des Verbandsgemeinderates erforderlich, zwei Hinweise wurden eingearbeitet.

Beschluss:

Die einzelnen in der Würdigung unterbreiteten Vorschläge werden zu Beschlüssen erhoben.

Die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Gensingen für den Bereich „Erweiterung Friedhof“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Zustimmungsverfahren durchzuführen.

Finanzielle Auswirkung:

Für die Änderungen des Flächennutzungsplanes der VG Sprendlingen-Gensingen sind insgesamt im Haushalt 120.000,00 € eingestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 20

TOP 8: Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Horrweiler "Am Aspisheimer Weg"

-

Abwägung der Stellungnahmen aus den Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

-

Billigung des Planentwurfes

-

Durchführung der Verfahren zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.06.2022 den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Am Aspisheimer Weg “ in Horrweiler beschlossen. Der Vorentwurf der Änderungsplanung lag mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 1 des BauGB in der Zeit vom 07.07.2022 bis einschließlich 08.08.2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.06.2022 gemäß § 4 Abs.1 BauGB über die Planung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Das Planungsbüro IGW hat die eingegangen Stellungnahmen ausgewertet, gewürdigt und Beschlussvorschläge unterbreitet. Frau Misselhorn stellt diese in der Sitzung vor. Der Offenlegungsentwurf einschließlich des Umweltberichtes und der Begründung, die Stellungnahmen und deren Abwägungen hatten die Mitglieder des Verbandsgemeinderates mit der Einladung erhalten.

Verlauf der Beratung:

Frau Misselhorn, IGW, informiert über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange. Demnach ist lediglich eine Kenntnisnahme, Beschlüsse sind nicht erforderlich. Redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen.

Beschluss:

Die einzelnen in der Würdigung unterbreiteten Vorschläge werden zu Beschlüssen erhoben. Der Entwurf der Planurkunde und der Begründung werden in der beratenen Form gebilligt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Verfahren zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Finanzielle Auswirkung:

Im Haushalt der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen sind für die Fortschreibungen der Flächennutzungspläne insgesamt 120.000,00 € eingestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 20

TOP 9: Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich "In der Frecht"- Feststellungsbeschluss

Sach- und Rechtslage:

In der Sitzung am 13.06.2022 wurden die im Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen durch das Ingenieurbüro IGW vorgetragen und der Verbandsgemeinderat hat die Vorschläge zu Beschlüssen erhoben und den endgültigen Planentwurf gebilligt.

Gem. § 67 Abs. 2 Satz 3 GemO sind, vor dem Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung, die Ortsgemeinden zu beteiligen. Die Zustimmung der Ortsgemeinden gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung hatten 7 von 10 Ortsgemeinden der Planung zugestimmt. In diesen Ortsgemeinden wohnen 81,12 % der Einwohner. Demnach gilt die Zustimmung als erteilt und der Verbandsgemeinderat kann den Feststellungsbeschluss fassen.

Beschluss:

Die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich „In der Frecht“ wird durch den Verbandsgemeinderat festgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen einzuholen.

Finanzielle Auswirkung:

Die Kosten des Verfahrens werden durch den Eigentümer getragen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 20

TOP 10: Neubau-Bürgerrathaus;Abrechnung der bislang entstandenen Kosten mit der Verbandsgemeindewerke AöR

Sach- und Rechtslage:

Für das Projekt „Neubau Bürger-Rathaus“ sind bislang Kosten in Höhe von 620.630,92 € entstanden, die von der Verbandsgemeindeverwaltung getragen worden sind.

Als nichtöffentliche Anlage ist die Beschlussvorlage zu dieser Sache der Verwaltung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates am 05.09.2022 beigefügt.

Dieser ist die genaue Kostenaufstellung, inkl. der Benennung der jeweiligen Auftragnehmer und der jeweiligen Leistung zu entnehmen.

Die Vorständin der Werke, Frau Glöde, ist auf die Verbandsgemeindeverwaltung zugekommen und hat um Aufteilung und Abrechnung der entstandenen Kosten gebeten. Ein Auftrag zur Erstellung eines Raum-, Betriebs- und Funktionsprogramms aus den Jahren 2012 bzw. 2013 ist bereits entsprechend aufgeteilt und abgerechnet (in der Anlage entsprechend vermerkt).

Bevor eine weitere Aufteilung der Kosten erfolgen kann, sind folgende Grundsatzentscheidungen zu treffen:

1.

Findet überhaupt eine (weitere) Aufteilung der Kosten zwischen Verbandsgemeinde und Werke statt?

Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen ist alleiniger Eigentümer des für die Umsetzung des Projektes „Neubau Bürger-Rathaus“ angedachten Grundstückes geworden.

In 2019 hat die Verbandsgemeinde den entsprechenden Förderantrag beim Land gestellt. Auch der notwendige überarbeitete Förderantrag würde alleine von der Verbandsgemeinde gestellt.

Die entsprechenden Planungsleistungen und sonstigen Aufträge aus der o.g. Aufstellung wurden jeweils seitens der Verbandsgemeinde beauftragt; Vertragspartner war alleine die Verbandsgemeinde.

Die Verbandsgemeinde würde auch den notwendigen Bauantrag stellen.

Obgleich es für die Verbandsgemeinde und die Werke ein gemeinsames Projekt ist, ist bislang die Form der Beteiligung der Werke (Baukostenzuschuss, Einmietung nach Bau durch die VG…) nicht final entschieden.

Jedoch waren die Bedarfe der Werke explizit mitberücksichtigt und sind in die entsprechenden Planungen eingeflossen und darin auch dargestellt. Selbst bei einem Scheitern des Projektes stünden den Werken die entsprechenden Ergebnisse zur anderweitigen Verwendung zur Verfügung.

Die Verwaltung spricht sich daher grds. für die Aufteilung der bislang entstandenen Kosten aus.

2.

Bei Aufteilung der Kosten ist zu entscheiden, ob alle aufgeführten Kosten zu verteilen sind oder ggfls. sind die Kosten zu bestimmen, die in die Aufteilung einfließen sollen. Ebenfalls ist ein oder auch verschiedene Kostenschlüssel festzulegen.

Nach Ansicht der Verwaltung sind die Kosten für Beratungsleistungen der Verwaltung (z.B. bei der Vergabe), die Kosten für die Lebenszykluskostenberechnung (für den Förderantrag) und die Kosten für die Mediation generell nicht aufzuteilen (entsprechend berücksichtigt in der beigefügten Vorlage).

Kostenschlüssel

Frau Glöde hat der Verwaltung bereits mitgeteilt, dass sich die Werke eine Aufteilung der Kosten vor 2019 und ab 2021 nach Arbeitsplätzen; für den Zeitraum von 2019 - 2021 nach Flächen vorstellen:

a.

Vor 2019 & ab 2021 / Aufteilung nach Arbeitsplätzen

Geht man hier vom durch VBD ermittelnden Gesamtbedarf von 93 Arbeitsplätzen (AP) aus, wovon 19 AP auf die Werke entfallen, entspräche dies einen Kostenanteil von rund 20 % für die Werke.

b.

2019 - 2021 / Aufteilung nach Flächen

Bei der Planung 2019 ging das Planungsbüro H2S von einer Gesamtfläche (NUF 1-7) von 2.868,80 m² aus. Dabei entfielen 667 m² auf die Werke. Dies entspricht rund 23 %.

Bei der Aufteilung nach Fläche würde nach Ansicht der Verwaltung der Anteil an gemeinsam nutzbarer Fläche / allgemeiner Fläche nicht ausreichend bei der Aufteilung berücksichtigt.

So geht bei der Betrachtung nach Fläche (Buchstabe b) der gesamte Anteil der allgemeinen Flächen in Höhe von 1.015,80 m² zu Lasten der Verbandsgemeinde:

Die Verwaltung schlägt daher vor, unabhängig des Jahres der Entstehung der Kosten, immer nach Arbeitsplätzen aufzuschlüsseln und dabei von den zuletzt (bei VBD) ermittelnden Rahmenbedingungen auszugehen (93 AP gesamt, davon 19 AP für die Werke = rd. 20 % Kostenanteil).

Die entsprechend ermittelnden möglichen Kostenanteile der Werke sind im Detail in der beigefügten Aufstellung in der Beschlussvorlage des Haupt- und Finanzausschusses dargestellt und ergeben in Summe einen Anteil der Werke in Höhe von 104.179,14 €.

Umsatzsteuer

Zum 01.01.2023 tritt § 2b Umsatzsteuergesetz in Kraft. Hiernach unterfällt künftig auch die Verbandsgemeinde grds. der Umsatzsteuerregelung. Bezogen auf die hier dargestellte Abrechnung der Projektkosten ist noch nicht endgültig geklärt, welche Auswirkungen dies hat und ob es günstiger wäre noch in 2022 abzurechnen oder erst in 2023. Die sich daraus ergebenden Fragen werden im Laufe des Einführungsprozesses den Umsatzsteuer-Workflows geklärt.

Vorberatung des Haupt- und Finanzausschusses

Der Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates hat sich in seiner Sitzung am 05.09.2022 mit der Thematik befasst und folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:

1.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat zu beschließen, die bislang für das Projekt „Bürger-Rathaus“ entstandenen Kosten grundsätzlich mit der Verbandsgemeinde Werke AöR abzurechnen.

2.

Dabei sollen die von der Verwaltung vorgeschlagenen Kosten nach Arbeitsplätzen aufgeschlüsselt und abgerechnet werden.

Die Abrechnung soll erst nach Abschluss der Klärung der (möglichen) Auswirkungen der Umsatzsteuereinführung bei den Kommunen erfolgen.

Verlauf der Beratung:

Der Vorsitzende fasst den Sachverhalt kurz zusammen und informiert über die Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses.

Ratsmitglied Klaus Walldorf erklärt, dass die FWG-Fraktion diesem Verteilungsvorschlag nicht zustimmt, und gibt folgende Begründung zu Protokoll:

„Der Verwaltungsrat der Werke hat sich dafür ausgesprochen, dass die Werke mit in ein neu zu erstellendes Rathaus integriert werden sollen.

Wie unter Punkt 1. in der Vorlage richtigerweise festgestellt, ist die Form der Beteiligung (Baukostenzuschuss, Einmietung usw.) nicht final entschieden worden.

Die grundsätzliche Frage für uns ist jedoch, dass alle diese Überlegungen nur gerechtfertigt sind, wenn das Projekt auch umgesetzt worden wäre. Denn wir sehen die Werke nicht in einer Verantwortungsposition, wenn wie geschehen, das Projekt gescheitert ist.

Die Werke als auch der Verwaltungsrat hatten an der Entwicklung des Scheiterns keinerlei Einflussmöglichkeiten. Dadurch können wir für die Werke in keinster Weise eine Mitverantwortung für diese Entwicklung erkennen.

Im Verbandsgemeinderat wurden durch entsprechende Mehrheitsentscheidungen Fakten geschaffen, die das Projekt haben scheitern lassen.

Für uns als FWG-Fraktion können wir feststellen, dass wir für dieses Scheitern nicht verantwortlich zu machen sind

Somit ist der VG-Rat die Institution, die für das Scheitern verantwortlich zeichnet und somit auch für die Übernahme der Kosten.

Das Zeitfenster, in dem dieser Neubau möglich gewesen wäre, hat sich geschlossen und wird sich nach unserem Dafürhalten auch nicht mehr auftun. (Einmalig günstige Finanzierung / halbwegs überschaubaren Baukosten / verantwortungsbewusste Umgehen mit den geplanten Belastungen insbesondere für die nachfolgenden Generationen)

Aus unserer Sicht ist es nicht vorstellbar, dass wir den Wasser- bzw. Abwasserpreis erhöhen müssen, um die in der Vorlage dargestellten Kostenübernahme durch die Werke gegen zu finanzieren.“

Erster Beigeordneter Oliver Wernersbach, gleichzeitig Vorsitzender des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR, stellt fest, dass die Anstalt in den Planungen entsprechend ihrer Bedürfnisse und Forderungen berücksichtigt wurde. Er dankt dem Verfasser der Sitzungsvorlage Herrn Müller für den Vorschlag, nach dem für die Anstalt günstigeren Kostenschlüssel abzurechnen.

Die Fraktionsvorsitzenden Sebastian Immesberger, CDU, und Andreas Hitzges, SPD, widersprechen der Feststellung von Herrn Walldorf, dass der Neubau des Bürger-Rathauses gescheitert sei. Der Vorsitzende ergänzt, dass aktuell vergaberechtliche und Finanzierungsfragen geklärt würden. Darüber sei der Verbandsgemeinderat informiert. Aufgrund steigender Preise und Zinsen hätten sich die Randbedingungen verschlechtert, daher habe der Neubau des Bürger-Rathauses derzeit nicht oberste Priorität.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

1.

Die bislang für das Projekt „Bürger-Rathaus“ entstandenen Kosten werden grundsätzlich mit der Verbandsgemeinde Werke AöR abgerechnet.

2.

Es werden dabei die von der Verwaltung vorgeschlagenen Kosten nach Arbeitsplätzen aufgeschlüsselt und abgerechnet.

Die Abrechnung erfolgt nach Klärung der (möglichen) Auswirkungen der Umsatzsteuereinführung bei den Kommunen)

Finanzielle Auswirkung:

Die Abrechnung der bislang entstandenen Projektkosten belastet den Haushalt der Verbandsgemeinde nicht. Vielmehr führt die Abrechnung zu bislang nicht eingeplanten Mehreinnahmen in Höhe von rund 104.000 € bei der Verbandsgemeinde.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

2

TOP 11: Beratung und Beschlussvorlage über die Höhe der monatlichen Beitragssätze für die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote der Grundschulen Gensingen und Sprendlingen für das Schuljahr 2022/2023

Sach- und Rechtslage:

In den Grundschulen Gensingen und Sprendlingen werden im Schuljahr 2022/2023 weiterhin unterrichtsergänzende Betreuungsangebote eingerichtet. Abhängig vom Unterrichtsbeginn sowie dem Unterrichtsende der jeweiligen Klassenstufen wurden für das kommende Schuljahr folgende Betreuungszeiten angesetzt:

Gruppe bzw. Schuljahr

wöchentliche Betreuungszeit

Grundschule Gensingen

Grundschule Sprendlingen

Gruppe 11./2. Schuljahr

(5 x wöchentl.)

07:00 - 07:45 Uhr

11:55 - 12:55 Uhr

07:15 - 08:00 Uhr

12:15 - 14:00 Uhr

Gruppe 21./2. Schuljahr

(5 x wöchentl.)

07:00 - 07:45 Uhr

11:55 - 14:00 Uhr

07:15 - 08:00 Uhr

11:55 - 14:00 Uhr

Gruppe 33./4. Schuljahr

(5 x wöchentl.)

07:00 - 07:45 Uhr

12:55 - 14:00 Uhr

07:15 - 08:00 Uhr

13:15 - 14:00 Uhr

Freitags

(1x wöchentl.)

11:55 - 16:00 Uhr

14:00 - 16:15 Uhr

Zur teilweisen Deckung der durch die Betreuungsangebote entstehenden Kosten werden Elternbeiträge erhoben. Der hierbei durch den Verbandsgemeinderat für ein Schuljahr zu beschließende Beitragssatz je Betreuungsform ist unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Personal- und Sachkosten eines Schuljahres zu ermitteln. Hiervon tragen Eltern 1/3 der voraussichtlichen Gesamtkosten im Rahmen der angemessenen Elternbeteiligung durch Zahlung von Elternbeiträgen.

Da der Elternbeitrag aufgrund der Schließzeiten der Schulen (z.B. Ferien) auf 10 Monate zu zahlen ist, ergeben sich unter Berücksichtigung der angemessenen Elternbeteiligung und der Zahl der angemeldeten Kinder zum Schuljahr 2022/2023 nachfolgende Beitragssätze:

Gruppe bzw. Schuljahr

Grundschule Gensingen

Grundschule Sprendlingen

1./2. Schuljahr

(5 x wöchentl.)

25,00 €

15,00 €

3./4. Schuljahr

(5 x wöchentl.)

34,00 €

6,00 €

Freitags

(1x wöchentl.)

9,00 €

4,00 €

Die umlagefähigen Kosten wurden verhältnismäßig auf die monatlichen Elternbeiträge verteilt. Die genaue Darstellung der monatlichen Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote ist als Anlage 1 bzw. Anlage 2 beigefügt.

Als Vergleich die Höhe der monatlichen Beitragssätze für das abgelaufene Schuljahr 2021/2022:

Gruppe bzw. Schuljahr

Grundschule Gensingen

Grundschule Sprendlingen

1./2. Schuljahr

(5 x wöchentl.)

32,00 €

15,00 €

3./4. Schuljahr

(5 x wöchentl.)

18,00 €

5,00 €

Freitags

(1x wöchentl.)

5,00 €

6,00 €

Verlauf der Beratung:

Der Vorsitzende erläutert, dass die Kosten der Betreuung zu je 1/3 von den Eltern, dem Schulträger und dem Land getragen würden. Auf eine entsprechende Frage von Ratsmitglied Lucas Kortmann bestätigt er, dass die rückwirkende Änderung der Bescheide über die Elternbeiträge rechtens sei.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen beschließt rückwirkend zum 01.09.2022:

1.

Die Betreuung der Kinder aus den 1. und 2. Klassen für einen monatlichen Elternbeitrag

a) für die Grundschule Gensingen in Höhe von  — 25,00 €

b) für die Grundschule Sprendlingen in Höhe von  —  15,00 €

2.

Die Betreuung der Kinder aus den 3. und 4. Klassen für einen monatlichen Elternbeitrag

a) für die Grundschule Gensingen in Höhe von  —  34,00 €

b) für die Grundschule Sprendlingen in Höhe von  —  6,00 €

3.

Die Freitagsbetreuung der Kinder für einen monatlichen Elternbeitrag

a) für die Grundschule Gensingen in Höhe von  —  9,00 €

b) für die Grundschule Sprendlingen in Höhe von  —  4,00 €.

Finanzielle Auswirkung:

Belastet nicht den Haushalt

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 20

TOP 12: Beteiligung an der Rheinhessen-Energie GmbH

Sach- und Rechtslage:

Seit 2013 sind die Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR an der Rheinhessen-Energie GmbH mit nunmehr mit 62,95 % beteiligt. Die Mainzer Stadtwerke AG sind mit 12,55 % beteiligt und möchten sich nach einem gemeinsamen und erfolgreichen Aufbau der RHE vereinbarungsgemäß aus dem Gesellschafterkreis zurückziehen. Hierzu haben die VG-Werke mit Beschluss vom 28.04.2022 den Mainzer Stadtwerken ein Kaufangebot i.H.v. 180 T€ unterbreitet sowie die Änderung des Gesellschaftervertrages verhandelt.

In der Verwaltungsratssitzung vom 03.03.2022 wurde der Anteilskauf und die Übernahme von Gesellschaftsanteilen bereits vorberaten, in der Verwaltungsratssitzung vom 28.04.2022 ein Verhandlungsmandat für den vorher beschriebenen Sachverhalt eingeholt. Es geht konkret um 12,55 % Gesellschaftsanteile an der RHE. Den anderen Gesellschaftern wurde nochmals die Übernahme von den freiwerdenden Gesellschaftsanteilen angeboten. Im Ergebnis möchten beide übrigen Gesellschafter auch Anteile übernehmen. Die neue Verteilung sieht wie folgt aus.

Gesellschafter

IST

Veränderung

SOLL

VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR

62,95%

+7,05%

70,00%

EWS eG

12,55%

+2,45%

15,00%

30,00%

Sladek&Co. GmbH

11,95%

+3,05%

15,00%

87,45%

12,55%

100,00%

Finanziell bedeutet dies Folgendes:

-

Anteilskauf:

Die 180 T€ Angebotssumme wurde mehrfach durch die Mainzer Stadtwerke bestätigt; im Zuge der Verhandlung zu einer Gesamtvereinbarung wurde diese Summe bestätigt. Aufgrund der Aufteilung der Gesellschaftsanteile ergibt sich folgende Summe für die VG- Werke: 101.115,54 €.

-

Übernahme der Kapitalerhöhung 2021:

Der Kauf soll rückwirkend zum 31.12.2020 bzw. 01.01.2021 erfolgen, so dass der Anteil an der Kapitalerhöhung aus 08.2021 für die Anteile des Mainzer Unternehmens gedeckt werden. Die Kosten belaufen sich anteilig auf 64.155,00 €.

Die gesamten Zahlen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Gesellschafter

IST %

Veränderung %

SOLL %

Anteil Kaufsumme €

Anteil Kapitalerhöhung €

Summe

VG-Werke

62,95%

7,05%

70,00%

101.115,54

64.155,00

165.270,54

EWS

12,55%

2,45%

15,00%

35.139,44 €

22.295,00 €

57.434,44 €

Sladek&Co.

11,95%

3,05%

15,00%

43.745,02 €

27.755,00 €

71.500,02 €

87,45%

12,55%

100,00%

180.000,00 €

114.205,00 €

294.205,00 €

In Summe beträgt die Zahlung der VG-Werke zur Übernahme der Anteile i.H.v. 7,05 % auf insgesamt

70 % Gesellschaftsanteile an der RHE rund 165 T€. Die Kaufsumme, bestehend aus den o.g. Teilpositionen ist größer als die Summe aus Anteile am Stammkapital (3.525 €) und an der Kapitalerhöhung in 2021 (137.475 €) aufgrund der Berücksichtigung der Entwicklung der Gesellschaft und der Verhandlung zum Ausscheiden der Mainzer Stadtwerke. Hier wird auf die Beratung aus Mai 2021 verwiesen, in der die genannte gesamte Kaufsumme i.H.v. 180.000 € beschlossen wurde.

Mit den höheren Anteilen an der RHE erhöhen sich natürlich auch die Anteile an Gewinnen, gleichzeitig erhöhen sich auch die Verpflichtungen zu Kapitalerhöhungen und Beteiligungen bei den Netzübernahmen.

Die Entwicklung der Gesellschaftsanteile und die Zahlen mit der Übernahme von Anteile der Mainzer Stadtwerke AG sind in der Anlage 1 dargestellt.

Gesamtvereinbarung:

Bezüglich den Verhandlungen mit den Mainzer Unternehmen über eine Gesamtvereinbarung zur Trennung von den Mainzer Netzen und den Mainzer Stadtwerken kann mitgeteilt werden, dass nach mehreren Verhandlungen ein - vorbehaltlich redaktioneller Änderungen - ausgereifter Entwurf der Gesamtvereinbarung vorliegt, den die Ratsmitglieder mit der Einladung erhalten hatten. Im Ergebnis konnte eine Einigung gefunden werden.

Finanzielle Auswirkung:

Im Wirtschaftsplan der VG-Werke stehen ausreichend Mittel für Kapitalerhöhungen und die Beteiligung an der Rheinhessen-Energie zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig müssen die Mittel über Darlehen finanziert werden. Auch das gibt der Wirtschaftsplan 2022 her.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen stimmt gem. § 7 Abs. 3 Buchst. b) der Anstaltsatzung dem Abschluss der Gesamtvereinbarung sowie der Übernahme weiterer Gesellschaftsanteile an der Rheinhessen-Energie GmbH in Höhe von zusätzlichen 7,05 % zu einer Summe i.H.v. 165.270,54 € zu. Diese Zahl setzt sich aus dem Kaufpreis i.H.v. 101.115,54 € sowie dem Anteil an der Kapitalerhöhung i.H.v. 64.155,00 € zusammen. Der Anteil der Verbandsgemeindewerke an der Kapitalrücklage der Gesellschaft erhöht sich durch die Anteilsübernahme von bisher 1.227.525 € auf 1.365.000 €. Der Anteil am Stammkapital erhöht sich von 31.475 € auf 35.000 €. Die Gesellschaftsanteile erhöhen sich von 62,95 % auf 70 %.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

1

TOP 13: Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) für die Freiwillige Feuerwehr Sprendlingen-Gensingen, Einheit Sprendlingen

Sach- und Rechtslage:

Auf Grund von Alter und Mängeln wurde das MTF der Einheit Sprendlingen neu ausgeschrieben. Zusammen mit der Wehrleitung und Wehrführung wurde in einer Arbeitsgruppe das entsprechende Leistungsverzeichnis (LV) unter Beachtung der Vorgaben aus der entsprechenden technischen Richtlinie Nr. 3 (Mannschaftstransportfahrzeug MTF (RP)) erarbeitet. Im Vorfeld wurden auch einige Fahrzeuge angeschaut. Die Beschaffung wurde am 23.06.2022 öffentlich ausgeschrieben. Nach Ende der vierwöchigen Frist, lagen vier Angebote vor. Bei drei der vorliegenden Angebote, wurden die Mindestanforderungen vor allem in Bezug auf die Bodenfreiheit des Fahrgestells nicht erfüllt. Dies war eine Vorgabe aus dem oben genannten LV. Somit konnten diese nicht in die Wertung mit aufgenommen werden. Das einzige Angebot, welches Vorgaben im LV einhält, kam von der Firma Compoint GmbH & Co. KG. Der rechnerisch geprüfte Angebotspreis ist der nichtöffentlichen Anlage zu entnehmen. In der anfänglichen Planung im Jahr 2021 wurden 40.000 € eingeplant. Nach Einholung eines Infoangebots wurde dieses um 25.000 € erhöht und somit für den Haushalt 2022 ein Betrag in Höhe von 65.000€ eingeplant. Die Preiserhöhung ergibt sich auf Grund der weltweiten Lage und dem momentan sehr angespannten Fahrzeugmarkt. Die Wehrleitung und Wehrführung hat sich für die Auftragserteilung an das o.g. Unternehmen ausgesprochen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Lieferung des Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) für die Einheit Sprendlingen an die Firma Compoint GmbH & Co. KG, Breitweidig 3, 91301 Forchheim, zum Angebotspreis zu vergeben.

Finanzielle Auswirkung:

Die entsprechenden Mittel sind im Rahmen der allgemeinen Deckungsfähigkeit unter dem Produktsachkonto 12600 Brandschutz vorhanden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 20

TOP 14: Feuerwehr 2030Erweiterung um die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans

Sach- und Rechtslage:

Bereits in der Sitzung vom 17.05.2021 des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde wurde über das Thema Feuerwehr 2030 beraten und ein entsprechender Auftrag erteilt. Damalige Sach- und Rechtslage: „Die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen steht vor vielfältigen Herausforderungen. Neben den stetig steigenden (fachlichen) Anforderungen und Belastungen in der Einsatztätigkeit spielt auch die demographische Entwicklung eine bedeutende Rolle. Wie kann Nachwuchsgewinnung nicht nur erfolgreich betrieben, sondern auch zukunftsfähig aufgestellt werden? Wie kann die Tagesalarmbereitschaft vor dem Hintergrund sich verändernder Anforderungen im Berufsleben sichergestellt werden? Auf diese und weitere Fragen müssen Antworten gefunden werden, um auch in 10 Jahren weiterhin über eine zuverlässige und effiziente Freiwillige Feuerwehr zu verfügen, die ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht werden kann. Die Verwaltung beabsichtigt daher ein Projekt „Feuerwehr 2030“ aufzusetzen, um mit Hilfe externer Expertise die Herausforderungen und Problemstellungen der Freiwilligen Feuerwehr Sprendlingen-Gensingen zu erarbeiten und daraus Handlungsfelder abzuleiten. In den gesamten Prozess sollen alle freiwilligen Feuerwehrleute der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen einbezogen werden, um zum einen ein besseres Verständnis für wichtige Handlungsfelder zu erzeugen und zum anderen das gemeinsame Handeln zu stärken und Probleme gemeinsam zu lösen.“

Bei der damaligen Angebotseinholung wurde unter anderem auch die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes als Ergebnis des Projektes besprochen und auch hierfür Kosten eingeholt. Diese Erstellung wurde in der oben genannten Sitzung nicht beauftragt, da alle Beteiligten den Fortgang und die Akzeptanz dieses Projekts abwarten wollten. Wehrleiter Jan Ott bat die Verwaltung, zeitgleich zu dem Projekt Feuerwehr 2030 auch von dem Beratungsunternehmen unter Zugrundelegung der Ergebnisse, einen Feuerwehrbedarfsplan erstellen zu lassen. Die Kosten belaufen sich entsprechend des benötigten Zeitaufwandes auf ca. 14.000 € brutto. Somit würden die Gesamtkosten für das Projekt Feuerwehr 2030, inkl. der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes im Rahmen des vorhandenen Haushaltsansatzes in Höhe von 50.000 € liegen.

Verlauf der Beratung:

Der Vorsitzende fasst die Gründe für die Erweiterung des bereits erteilten Auftrags um die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans noch einmal zusammen.

Beschluss:

Der Rat der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen beschließt, den Auftrag für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes an Herrn Dr. Bilhuber in Höhe von ca. 14.000 € entsprechend des benötigten Zeitaufwandes zu erteilen.

Finanzielle Auswirkung:

Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2022 mit 50.000 € über das Produktsachkonto 12600 Brandschutz gedeckt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

1

TOP 15: Teilnahme am Projekt "Global nachhaltige Kommune Pfalz" zur Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat hat am 15.03.2021 den Beschluss gefasst, eine kommunale Nachhaltigkeitsstrategie für die Verbandsgemeinde zu erarbeiten. Mit Mitteilungsvorlage vom 13.06.2022 wurde die Möglichkeit vorgestellt, an dem Projekt „Global nachhaltige Kommune Pfalz“ teilzunehmen. Zur Teilnahme am Projekt ist nun die Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates notwendig.

Informationen zum Projekt „Global nachhaltige Kommune Pfalz“ (GNK):

Die Laufzeit des Projekts ist von Juli 2022 bis Dezember 2023 geplant und wird durch Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie vom Land Rheinland-Pfalz finanziert. Projektträger ist das Biosphärenreservat Pfälzerwald in Kooperation mit der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt von Engagement Global.

Während der Projektlaufzeit werden für verschiedene Themenfelder Aktionspläne mit konkreten Maßnahmen, Leitlinien und Zielsetzungen erstellt. Die Inhalte der Nachhaltigkeitsstrategie werden in einem breiten Beteiligungsverfahren erarbeitet.

In vier durch ein Fachbüro moderierte Sitzungen werden in einer Steuerungsgruppe konkrete Maßnahmenvorschläge gesammelt. In einem sogenannten Kernteam bestehend aus Mitarbeitern der Verwaltung werden diese Vorschläge geprüft, ggf. weiterentwickelt und optimiert.

Um die Bereiche der ökologischen, sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit bei der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie umfassend berücksichtigen zu können, soll die Steuerungsgruppe durch Akteure aus möglichst unterschiedlichen Bereichen zusammengesetzt werden.

Eingeladen werden unter anderem neben interessierten Bürgerinnen und Bürgern und Vertretern der Zivilgesellschaft Vertreter der Ortsgemeinden, der Beiräte der Verbandsgemeinde, der Wirtschaft und Bildungseinrichtungen sowie politische Vertreter.

Daher wird der Verbandsgemeinderat gebeten, Vertreter der politischen Fraktionen zur Teilnahme in der Steuerungsgruppe zu entsenden.

Die vier Sitzungen der Steuerungsgruppe finden in einem Zeitraum von November 2022 bis September 2023 statt.

Die erarbeitete Strategie soll zum Ende des Projekts vom Verbandsgemeinderat beschlossen werden.

Verlauf der Beratung:

Der Vorsitzende erläutert das Projekt. Die Fraktionen des Verbandsgemeinderats Sprendlingen-Gensingen werden gebeten, Mitglieder für die Steuerungsgruppe zu benennen. Eine entsprechende Aufforderung durch die Stabsstelle I wird im Nachgang zur Sitzung erfolgen.

Beschluss:

Der Teilnahme am Projekt „Global nachhaltige Kommune Pfalz“ wird zugestimmt. Für die Steuerungsgruppe werden Vertreter der politischen Fraktionen des Verbandsgemeinderates entsendet.

Finanzielle Auswirkung:

Der Verbandsgemeinde entstehen keine Kosten durch die Teilnahme am Projekt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:

19

Enthaltungen:

1

TOP 16: Auftragsvergabe zur Einführung eines Energiemanagementsystems

Sach- und Rechtslage:

Am 15.03.2021 in der 10. öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen wurde die Einführung eines kommunalen Energiemanagementsystems (KEM) beschlossen.

Mit einem kommunalen Energiemanagementsystem (KEM) wird die systematische Erfassung und Kontrolle der Energieverbräuche kommunaler Liegenschaften, die Analyse möglicher Einsparpotenziale und die Entwicklung von Optimierungsmaßnahmen möglich. Die Ergebnisse werden regelmäßig in einem Energiebericht dargestellt. Ziele sind die Steigerung der Energieeffizienz, Reduktion der Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen und Senkung der Energiekosten.

Im ersten Schritt sollen die Liegenschaften der Verbandsgemeinde in ein KEM aufgenommen werden. Ziel ist die digitale Erfassung der Energieverbräuche (Strom, Wärme, Wasser) in einer Energiemanagementsoftware und die Ermöglichung der Anlagen-Fernüberwachung. Die Ergebnisse sollen in einem jährlichen Energiebericht dokumentiert und Optimierungsmaßnahmen abgeleitet werden.

Die Liegenschaften der Ortsgemeinden sollen bei Bedarf im zweiten Schritt in die Software mit aufgenommen werden.

Einige Heizungsanlagen der Verbandsgemeinde-Liegenschaften sind bereits mit einer entsprechenden Technik für Fernauslese und Fernsteuerung ausgestattet (siehe unten).

Für die anderen Liegenschaften soll die Planung und Installation der Messtechnik und die Integration in die Energiemanagementsoftware durch den qualifizierten Dienstleister erfolgen.

Folgende Heizungsanlagen der VG-Liegenschaften sind bereits mit entsprechender Technik ausgestattet:

Grundschule Gensingen (Pelletheizung)

Grundschule Sprendlingen / Verwaltungsgebäude (BHKW)

FWG Sprendlingen (Brennstoffzelle)

FWG Grolsheim (Brennstoffzelle und Brennwerttherme hängen mit am DGH / Kita), MSR-Technik wäre ggfls. zu erweitern und mit der Ortsgemeinde abzustimmen

In das KEM aufzunehmende Liegenschaften:

FWG St. Johann

FWG Wolfsheim

FWG Aspisheim / Horrweiler (im Neubau)

FWG Gensingen

FWG Zotzenheim

Lagerhalle Jugendpflege

Fördermittel:

Die Einführung des Energiemanagementsystems wird mit 50 % der förderfähigen Kosten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert.

Der Zuwendungsbescheid liegt seit April 2022 vor.

Zu den förderfähigen Kosten zählen:

Kosten für eine Energiemanagementsoftware

Kosten für Anschaffung und Installation von Messtechnik, die im direkten Zusammenhang mit der Software steht

Erstellung von Gebäudebewertungen

Kosten für Weiterbildungen des mit dem Energiemanagement betrauten bestehenden Personals

Die Förderlaufzeit beträgt maximal 3 Jahre.

Kosten:

Die Installations-, Material- und Softwarekosten liegen bei 18.494 €, hinzu kommen noch die wiederkehrenden Ausgaben für die Softwarepflege und den Support. Die Kosten für die Lizenz und Pflege der Software liegen bei 200 €/a. Die Kosten für den Support bei 70€/h.

Verlauf der Beratung:

Der Vorsitzende erläutert das Vorhaben und beantwortet Fragen der Ratsmitglieder.

Ratsmitglied Heidi Hahn-Axt weist darauf hin, dass die Möglichkeit, alle Werte als Nutzer selbst auslesen zu können, wichtig sei.

Beschluss:

Der Auftragsvergabe in Höhe von 18.494 € zur Installation der Messtechnik wird zugestimmt.

Der Übernahme wiederkehrender Kosten für die Software-Lizenzen und Softwarepflege zum dauerhaften Betreiben des Energiemanagementsystems nach Einführung durch die VG wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkung:

Haushaltsmittel sind für 2022 eingestellt und werden in das kommende Haushaltsjahr übertragen. Die Maßnahme wird mit 50 % bezuschusst.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:

20

TOP 17: Mitteilungen und Anfragen

TOP 17.1: Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen für das Haushaltsjahr 2022

Inhalt der Mitteilung:

Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat mit Schreiben vom 15.06.2022 die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen für das Haushaltsjahr 2022 genehmigt.

TOP 17.2: Ergänzung Richtlinie nachhaltige Beschaffung

Inhalt der Mitteilung:

Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen hat am 09.05.2022 die Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung beschlossen. Vorlagen Nummer: 2022 - 0133.

In der Richtlinie wurde das Thema Papier zum Drucken und Kopieren nicht aufgeführt. In der Richtlinie wird nun folgender Absatz ergänzt:

Papier (Kopierpapier / Druckpapier)

- 100% Recyclingpapier

Kriterium: Blauer Engel (oder vergleichbares Label)

Nachweis: Herstellererklärung

TOP 17.3: Ergebnisse des Workshops "Krisenresilienz kommunaler Gebäude mit gasbetriebenen Heizungen"

Inhalt der Mitteilung:

Der anhaltende Gasmangel führt zu stark steigenden Energiepreisen. Bei kommunalen gasbetriebenen Liegenschaften ist aus diesem Grund mit steigenden Kosten zu rechnen. Deshalb hat die Energieagentur am 14.07.2022 einen Workshop zur Krisenresilienz kommunaler Gebäude veranstaltet. Bei dem Workshop waren Mitarbeitende der VG-Verwaltung, Vertreter der Ortsgemeinden und Vertreter der Feuerwehren anwesend.

Die Ergebnisse des Workshops wurden am 25.07.2022 in der 16. Ortsbürgermeisterdienstbesprechung vorgestellt.

Folgende Maßnahmenvorschläge wurden während des Workshops zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung der Heizungssysteme erarbeitet:

Kurzfristige Maßnahmen:

Analysieren von hohen Verbräuchen

Überprüfung, ob Räume gemeinschaftlich genutzt werden können

Sensibilisierung der Mitarbeitenden, Nutzer, Bürger/innen und Eigentümer zu Energieeinsparmaßnahmen

Möglichkeiten zu Homeoffice prüfen

Umstellung sämtlicher Beleuchtung auf LED

Räume nur während Nutzung beleuchten und Lichtanlagen automatisieren

Prüfen, ob der Erwerb von PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften möglich ist

Überprüfung und Optimierung der Lüftungs- und Heizungsanlagen

Absenkung der Raumtemperatur

Warmwasser in Toilettenanlagen reduzieren oder abschalten

Austausch der Heizungsventile

Durchführung eines hydraulischen Abgleichs

Zeitverzögernde Heizung

Absenkung der Vorlauftemperatur um 2 °C

Mittelfristige Maßnahmen:

Bestehende PV-Anlagen mit Batteriespeicher nachrüsten

Installation von Solarthermie- oder PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden

Räumlichkeiten könnten zusammengelegt werden, sodass nicht das gesamte Gebäude beheizt werden muss

Erstellung eines Handouts oder eines Leitfadens über Energieeinsparmöglichkeiten in den Räumlichkeiten

Aufbauen eines Info/Chat-Netzes, bei dem direkte Fragen geklärt werden können (FAQ)

Feinsteuerung Heizung

Einbau eines Türschließsystems

Tore und Fenster warten, damit diese richtig schließen können

Absenken der Temperatur in den Fahrzeughallen

Durchführung eines hydraulischen Abgleichs

Bewegungsmelder für Flur und WC

Umstellung der Energieträger

Langfristige Maßnahmen:

PV-Anlagen auf Gemeindeflächen sowie Ausgleichsflächen

Berücksichtigung von PV-Anlagen im FNP

Verbrauch senken und Gebäudeanalyse

Objektprüfung

Prüfung auf Warmmiete

Umlageverfahren

PV mit Cloud-Lösung

Schwachstellen an der Gebäudehülle ausbessern

Fenster erneuern

Heizung erneuern

B-Pläne zentrale Energieversorgung für Baugebiete prüfen

Gebäudeanalyse, welches Gebäude muss gehalten werden

Gebäude nachhaltiger nutzen

Gebäudesanierung/Neubauten

Verwaltungsintern wurden die Ergebnisse der Maßnahmenvorschläge ausgewertet.

Umgesetzte Maßnahmen zur Energieeinsparung

Sensibilisierung der Mitarbeitenden, Nutzer, Bürger/innen:

Die Bürger und Mitarbeiter der VG-Verwaltung wurden über Amtsblatt und Facebook-Veröffentlichungen und jeweils eine Online-Veranstaltung zur Energieeinsparung informiert, mit welchen Maßnahmen Energie eingespart werden kann. Weitere Veröffentlichungen sind geplant.

Die Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen haben ebenfalls ihre Mitarbeiter auf sparsamen Umgang mit den Ressourcen sensibilisiert.

Betriebszweig Schwimmbäder:

Das Hallenbad in Gensingen sowie die Sauna sollen weiterhin in Betrieb bleiben. Im Rahmen der Sanierung 2019 wurden die aktuell energetisch neuesten Vorkehrungen getroffen.

Betriebszweige Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung:

Manche Anlagen wurden bereits im Rahmen von Sanierungen energiesparend umgerüstet. Im Falle eines Gasmangels wären die Anlagen nur kurzzeitig über Generatoren zu betreiben. Da es sich hier aber um die kritische Infrastruktur handelt, ist man auch bereits in Gesprächen mit den entsprechenden Dachverbänden.

Angestoßene Maßnahmen zur Energieeinsparung

Heizungsoptimierungen:

Als erste kurzfristige Maßnahme wurde die Überprüfung und Optimierung der Heizungsanlagen in den Liegenschaften der Ortsgemeinden ausgewählt. Mit der Überprüfung der Heizungsanlagen können Energieeinsparpotenziale identifiziert und Optimierungsmaßnahmen abgeleitet werden. Durch die kurzfristige Durchführung der Optimierungsmaßnahmen können die Energieverbräuche bereits für die kommende Heizperiode reduziert werden. Die Optimierungsmaßnahmen beinhalten eine Absenkung der Heizkurve und einen Warmwasser-Check.

Für das Verwaltungsgebäude der VG wird ein hydraulischer Abgleich bis Mitte Oktober durchgeführt. Notwendige Aufführung der Heizkörper und Thermostate ist der Angebotseinholung zugrunde gelegt.

Die EDG wurde in Kenntnis gesetzt, dass eine Absenkung der Raumtemperatur und Anpassung der Heizkurve für beide Schulen mit tatsächlicher Raumtemperaturkontrolle vor Ort vorgenommen werden.

Des Weiteren soll über die Einführung des Energiemanagementsystems und die Auftragsvergabe in der VG-Ratssitzung abgestimmt werden.

Angedachte Maßnahmen zur Energieerzeugung

Installation von PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften:

Für alle in Betracht kommenden kommunalen Liegenschaften wird die Installation von PV-Anlagen durch ein Contracting-Unternehmen zur kurzfristigen Stromerzeugung geprüft.

Ergänzungen:

Erster Beigeordneter Oliver Wernersbach teilt mit, dass das Hallenbad weiter betrieben wird, da die Sanierung u. a. energetische Maßnahmen umfasst habe. Für etwaige Stromausfälle wurden von den Verbandsgemeindewerken vorsorglich Generatoren angeschafft. Eine Nottankstelle sei in Ingelheim ausgewiesen worden.

Bürgermeister Scherer berichtet, dass die VG-Verwaltung sich mit der Umsetzung der Empfehlungen der Bundesregierung zur Gasmangellage befasse.

Auf die Anregung von Fraktionsvorsitzendem Lucas Kortmann, FDP, das Drucken von Schriftstücken auf das Notwendige zu beschränken, stellt der Vorsitzende fest, dass dies von der VG-Verwaltung seit Jahren so mit Erfolg praktiziert werde.

TOP 17.4: Vorstellung der Netzwerkkoordination Ehrenamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Inhalt der Mitteilung:

In der Kreisverwaltung Mainz-Bingen gibt es zwei neue Mitarbeitende, die sich die Stelle der Netzwerkkoordination Ehrenamt teilen. Sie sind zentrale Ansprechpartner für alle ehrenamtlich Aktiven im Landkreis Mainz-Bingen, stehen für Fragen zur Verfügung und organisieren Fachtagungen, Fortbildungen und Informationsveranstaltungen. Eine Umfrage wurde an die Ehrenamtlichen im Landkreis versendet, mit der der Bedarf an Weiterbildungen, Informationen, etc. abgefragt wurde, um die Arbeit entsprechend bedarfsorientiert auszurichten. Die Umfrage steht auf der Homepage des Landkreises unter der Rubrik „Ehrenamt“ zur Teilnahme zur Verfügung.

Kontaktdaten der Netzwerkkoordination Ehrenamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen:

Janine Göthling

Telefon: 06132-787-1018

Fax: 06132-787-97-1018

E-Mail: goethling.janine@mainz-bingen.de

Sprechzeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

Carsten Nickel

Telefon: 06132-787-1019

Fax: 06132-787-971019

E-Mail: nickel.carsten@mainz-bingen.de

Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag und Mittwoch 09:00 - 16:30 Uhr

TOP Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

17.5: Brandschutzbegehung des Verwaltungsgebäudes in der Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen

Inhalt der Mitteilung:

Die Fraktionssprecherin der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Frau Jutta Bucher, hat mit Schreiben vom 13.09.2022 die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Es hat eine Begehung mit einem Brandschutzbeauftragten stattgefunden.

Welche Maßnahmen wurden zur Beseitigung der Mängel bzw. Klärung von Notsituationen eingeleitet?

Hat eine Überprüfung der Rettungswege durch die Feuerwehr stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, für wann ist diese Maßnahme vorgesehen?

Wir beantworten die Anfrage wie folgt:

Im Rahmen der Sitzung des Ältestenrates des Verbandsgemeinderates am 30.05.2022 fand eine kurze Erstbegehung des Verwaltungsgebäudes in der Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, gemeinsam mit den Herren Feth und Weiß von der FETH-Architektur- und Brandschutz Generalplanungsgesellschaft mbH statt. Grund der Begehung war eine vorangehende Begehung mit der Brandschutzdienststelle der Kreisverwaltung.

Das Büro Feth ist mit einer umfassenden brandschutztechnischen Begutachtung des Gebäudes beauftragt. Ergebnisse liegen Stand 15.09.2022 noch nicht vor.

Die in der Begehung am 30.05.2022 angeregte Befahrungs- und Anleiterprobe durch die Freiwillige Feuerwehr fand am 20.06.2022 gemeinsam mit Mitarbeitenden des Büros Feth und der Verwaltung statt. Diese ergab, dass grundsätzlich eine Befahrung des Innenhofs des Gebäudes möglich ist.

Als Erstmaßnahme wurden vernetzte Rauchmelder in dem Gebäude angebracht. Alle weiteren Maßnahmen werden nach Vorliegen des beauftragten Gutachtens und der darin enthaltenen Empfehlungen umgesetzt.

TOP 17.6: Schuldnerberatung in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen;Antrag Bündnis 90 Die Grünen vom 13.09.2022

Sach- und Rechtslage:

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat eine Anfrage für die Sitzung des Verbandsgemeinderates am 13.09.2022 über die Möglichkeit, eine Schuldnerberatung in der VG anzubieten, gestellt.

Nach der Rücksprache mit Schuldnerberatungsstellen kann eine Sprechstunde in der VG angeboten werden. Ob die Beratung entgeltlich oder unentgeltlich ist, wird noch mit der Beratungsstelle geklärt.

Es wurde bereits Kontakt mit der Schuldnerberatungsstelle in Bad Kreuznach und Caritas in Bingen aufgenommen. Eine Rückmeldung liegt noch nicht vor bzw. wird nachgereicht.

Darüber hinaus bietet das Sozialamt folgende Leistungen an:

1-

Mietzuschuss (Wohngeldstelle)

2-

Kinderzuschlag (Familienkasse)

3-

Kindergeld (Familienkasse)

4-

Berufsausbildungsbeihilfe (Familienkasse)

5-

Arbeitslosengeld II (JobCenter)

6-

Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit)

7-

Bildung und Teilhabe (JobCenter)

8-

Pflegeeinstufung (in Zusammenarbeit mit dem Pflegestützpunkt)

Die sämtliche oben aufgelisteten Anträge werden durch den Armuts-und Flüchtlingshelfer im Beisein des Antragstellers ausgefüllt. Das Ausfüllen und die Beratung erfolgt im Büro der VG, Flüchtlings Café oder bei den Antragstellern zu Hause.

Verlauf der Beratung:

Nachdem Fraktionsvorsitzende Jutta Bucher, Bündnis 90/Die Grünen, bereits vor Eintritt in die Tagesordnung darauf hingewiesen hatte, dass sie mit Schreiben vom 13.09.2022 die Behandlung dieser Angelegenheit als selbstständigen Tagesordnungspunkt beantragt habe, stellt der Vorsitzende fest, dass mit Aufnahme dieses Punktes unter Mitteilungen und Anfragen dem Antrag der Fraktion Genüge getan wurde, zudem sei kein Beschlussantrag gestellt worden.

Frau Bucher erläutert Ihren Antrag vom 13.09.2022 sowie die Notwendigkeit, diese Angelegenheit in einer Sitzung des Verbandsgemeinderates zu behandeln.

Der Vorsitzende informiert über die Tätigkeit des Armuts- und Flüchtlingshelfers der VG-Verwaltung. Im Amtsblatt soll auf dieses sowie weitere Hilfsangebote hingewiesen werden. Entsprechend einer weitergehenden Anregung von Frau Bucher wird er sich mit den benachbarten Verwaltungen zur Frage einer interkommunalen Zusammenarbeit bei der Schuldnerberatung in Verbindung setzen.

TOP 17.7: Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung

Erster Beigeordneter Oliver Wernersbach teilt mit, dass nach einer öffentlichen Ausschreibung der Auftrag für die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung erneut an den bisherigen Auftragnehmer vergeben wurde.

TOP 17.8: Sachstand der Bündelausschreibungen für die Belieferung mit Erdgas und Strom

Auf die Anfrage von Ratsmitglied Jan Ott informiert Frau Odernheimer-Dech, dass Anfang September d. J. in einer europaweiten Ausschreibung mit weiteren Gebietskörperschaften aus der Region der Zuschlag für die Lieferung von Erdgas für den Zeitraum 01.01.-30.09.2023 erteilt wurde. Der Arbeitspreis betrage ca. das Neunfache der laufenden Verträge.

Für die Belieferung der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, der Ortsgemeinden und der Tarifabnahmestellen der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR mit Strom wurde der Teilnahmewettbewerb am 20.09.2022 abgeschlossen. Die Ausschreibung im europaweiten nichtoffenen Verfahren wird in der kommenden Woche eingeleitet.

TOP 17.9: Sachstand Machbarkeitsstudie Feuerwehrgerätehaus Sprendlingen

Auf die Anfrage von Ratsmitglied Jan Ott nach dem Sachstand der Machbarkeitsstudie zum Feuerwehrgerätehaus Sprendlingen teilt Bürgermeister Scherer mit, dass es noch keine neuen Erkenntnisse gibt.

TOP 17.10: Schienenpersonennahverkehr

Ratsmitglied Andreas Hitzges nimmt Bezug auf sich in letzter Zeit häufende Ausfälle und Verspätungen im Schienenpersonennahverkehr und fragt, ob es hierzu seitens der Verwaltung Erkenntnisse gäbe.

Die Verwaltung wird eine entsprechende Anfrage an den Zweckverband Schienenpersonennahverkehr richten.

TOP 17.11: Glasfaserausbau

Auf die Anfrage von Ratsmitglied Lucas Kortmann, wer beim Ausbau des Glasfasernetzes die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Straßen überwache, erklärt Bürgermeister Scherer, dass dies durch den für den Tiefbau zuständigen Mitarbeiter der VG-Verwaltung und die Ortsbürgermeister erfolgt.

Auf die Anfrage von Ratsmitglied Edgar Daudistel informiert Bürgermeister Scherer weiterhin, dass der Ausbau des Glasfasernetzes für 9 Ortsgemeinden zugesagt sei. Der Ausbau in Horrweiler sei noch in Klärung.

TOP 17.12: Erneuerung des Kunstrasens auf dem Sportplatz der Ortsgemeinde Gensingen

Auf die Anfrage von Ratsmitglied Lucas Kortmann, ob sich die VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen über den Beschluss des Ortsgemeinderates Gensingen zur Erneuerung des Kunstrasens auf dem Sportplatz hinwegsetze, stellt der Vorsitzende zunächst fest, dass die VG-Verwaltung selbstverständlich an die Beschlüsse der Ortsgemeinderäte gebunden sei. Die Erneuerung des Kunstrasens eine Sportanlage sei jedoch keine Angelegenheit der Verbandsgemeinde und die Anfrage im Verbandsgemeinderat somit nicht zulässig.

Dennoch informiert Herr Krollmann über die Möglichkeiten der Sportstättenförderung für die notwendige Erneuerung des Kunstrasens und weiterer Teile des Sportplatzes und die Antragstellung.

Im weiteren Verlauf wird festgestellt, dass, anders als in Gensingen, zahlreiche Kunstrasenplätze in der Region witterungsbedingt nicht bespielbar sind.

TOP 17.13: Neue Busverbindungen im Landkreis Mainz-Bingen

Ratsmitglied Jutta Bucher weist darauf hin, dass ab 15.10.2022 einige neue Busverbindungen im Landkreis ihren Betrieb aufnehmen werden.