Am Montag, den 26.06.2023 fand unter Vorsitz von Bürgermeister Manfred Scherer die 25. öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen in der Nahelandhalle in Grolsheim statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Herr Bürgermeister Scherer auf Antrag von Ratsmitglied Herrn Dr. Auernheimer, die TOPs 7.5, 7.6 und 7.7 unter TOP 5 zu beraten. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Die Tagesordnung wurde wie folgt behandelt:
TOP 1: Fragen der Einwohner
Es werden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Vorstellung der neuen Weinfee Isabell I.
Der Vorsitzende stellt die neue Weinfee der Rheinhessischen Toscana vor, überreicht ihr Blumen und bedankt sich dafür, dass sie die Funktion übernimmt. Sie wurde für zwei Jahre gewählt und tourt nun durch Rheinhessen. Man kann sie gerne zu Veranstaltungen einladen.
TOP 3: Vorstellung aktuelles LEADER-Programm
LEADER ist ein europäisches Förderprogramm zur Entwicklung der Wirtschaft in ländlichen Räumen. Die LAG (Lokale Aktionsgruppe) besteht aus Vertretern der öffentlichen Hand, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Vertretern der Zivilgesellschaft und setzt die Ziele der Lokalen Entwicklungsstrategie (LILE) um.
Die Regionalmanagerin der LAG Rheinhessen, Frau Haag, gibt anhand der Präsentation „Mit LEADER aktiv die Region gestalten – Blick in die neue Förderperiode“ eine Einführung zum aktuellen LEADER-Programm.
Frau Haag stellt das aktuelle Leader-Programm vor. Herr Scherer weist darauf hin, sie sei wichtige Ansprechpartnerin; falls jemand eine Idee habe und etwas realisieren will, solle er sich an sie wenden und nach einer Förderung fragen.
TOP 4: Nachwahl eines Mitgliedes des Beirates für behinderte Menschen
Sach- und Rechtslage:
Der Beirat für behinderte Menschen der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen ist in seinem Bestehen an die Wahlperiode des Verbandsgemeinderates geknüpft. Für die Wahlperiode 2019/2024 wurden vom Verbandsgemeinderat im Nachgang der Kommunalwahl 2019 10 Mitglieder gewählt.
Zwischenzeitlich haben mehrere Mitglieder Ihren Rücktritt erklärt. Aktuell ist nun eine Bewerbung für die Mitarbeit im Gremium eingegangen:
Es können auch weitere Einwohner gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen werden.
Eine Abstimmung via Akklamation ist auf Antrag zulässig.
Frau Christiane Luy aus Gensingen stellt sich vor.
Ratsmitglied Sebastian Immesberger beantragt eine Abstimmung via Akklamation. Dem Antrag wird auf Frage von Bürgermeister Scherer einstimmig zugestimmt. Anschließend erfolgt die Wahl.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Name, Vorname
Luy, Christiane
Abstimmungsergebnis:
Beigeordneter
TOP 5: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
Sach- und Rechtslage:
Im Hinblick auf die angestrebte Klimaneutralität in Deutschland und dem immer noch sehr hohen Anteil fossiler Energieträger im Wärmesektor, plant die Bundesregierung ein Gesetzesbeschluss zur kommunalen Wärmeplanung. Zweck der kommunalen Wärmeplanung ist es, ein Planungs- und Steuerungselement für die Wärmewende vor Ort zu sein, mit dem Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Mindestinhalte der Wärmeplanung sind dabei:
Ergebnisse der Wärmeplanung sind somit die Hervorhebung von Einsparpotentialen im privaten Bereich (Gebäudesanierung, Heizungstausch) und das Aufzeigen von Gebieten, die sich für den Aufbau eines Wärmeversorgungsnetzes eignen sowie die Auflistung erneuerbarer Energiequellen, die als Wärmequellen für ein Wärmenetz dienen können. Weiterhin entsteht ein Zeitplan zur Zielerreichung. Der Wärmeplan soll in regelmäßigen Zeitabständen (5 Jahre) aktualisiert werden.
Das Bundesgesetz soll die Länder bzw. deren Kommunen dazu verpflichten, eine Wärmeplanung auf Ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Die Pflicht betrifft nur Kommunen ab einer bestimmten Einwohnerzahl. Im Diskussionspapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), auf dessen Grundlage der Gesetzentwurf entstehen soll, wird eine Pflicht für Kommunen mit einer Einwohnerzahl ab 10.000 bis 20.000 Einwohnern aufgeführt – eine genaue Zahl ist mit dem tatsächlichen Gesetzesentwurf zu erwarten. Laut BMWK wird das Inkrafttreten des Gesetzes auf Bundesebene bis Ende des dritten Quartals 2023 erwartet, anschließend erfolgt die Gesetzgebung auf Landesebene.
Derweil wird die Planungsleistung zur Erstellung von Wärmeplänen durch externe Dienstleister wie folgt gefördert (kein Kostendeckel):
100 % bei finanzschwachen Kommunen
80 % bei finanzschwachen Kommunen
Soll die höhere Förderung beansprucht werden, muss die Antragstellung bis zum 31.12.2023 erfolgen. Weiterhin sind folgende Leistungen im Zusammenhang mit der Wärmeplanung förderfähig:
Ab Inkrafttreten des Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung auf Landesebene wird es voraussichtlich keine Förderungen mehr geben, da ab dann die Pflicht zur Umsetzung besteht.
Die Antragstellung ist ganzjährig über das Förderportal des Bundes möglich, das Vorhaben darf aber erst mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden! Zwischen Antragstellung und dem Erhalt des Zuwendungsbescheids werden voraussichtlich wenigstens 5 Monate vergehen.
Die Fördersumme ist vom Antragsteller im Vorfeld zu ermitteln, indem Richtpreisangebote von externen Dienstleistern eingeholt und dem Förderantrag beigelegt werden.
Die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung wurde zuletzt in der 4. Sitzung des Ausschusses für Neue Energien und Umwelt des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen am 26.04.2023 vorgestellt. Die Beantragung von Fördermitteln zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans sowie die nach Bewilligung folgende Ausschreibung der lieferbaren Leistungen wurde vom Ausschuss einstimmig empfohlen.
Verlauf der Beratung:
Herr Scherer und Herr Pfaff erläutern die Vorlage.
Herr Pfaff teilt eine Liste aus, auf der sich zur Mitarbeit interessierte Ratsmitglieder melden können.
Im Anschluss erläutert er die TOPs 7.5 bis 7.7 und beantwortet die Fragen der Ratsmitglieder.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen empfiehlt die Beantragung von Fördermitteln zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans sowie die nach Bewilligung folgende Ausschreibung der lieferbaren Leistungen.
Finanzielle Auswirkung:
Die Kosten zur Erstellung eines Wärmeplans für Kommunen mit ca. 16.000 Einwohnern liegt – ohne Berücksichtigung der Förderung – nach Schätzung der Energieagentur Rheinland-Pfalz bei ca. 50.000 € bis 70.000 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6: Auftragsvergabe
Erstellung eines örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
Sach- und Rechtslage:
Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen beabsichtigt in Zusammenarbeit mit Fachbehörden und Maßnahmenträgern sowie im Rahmen einer intensiven Bürgerbeteiligung ein Vorsorgekonzept zur Bewältigung von Überschwemmungen durch zukünftige Hochwasser- und Starkregenereignisse zu erstellen. Ziel solcher Konzepte gemäß des Rheinland-Pfälzischen Leitfadens ist es, das Gefahrenbewusstsein der Bevölkerung zu fördern und die Vorsorge zu verbessern, um mögliche witterungsbedingte Schäden zu vermeiden.
Der Verwaltung liegt derzeit ein Angebot vom Büro ipr Consult GmbH vor. Das Angebot ist als nicht öffentliche Anlage beigefügt.
Der Fachbereich Planen und Bauen ist nach sorgfältiger Prüfung des Angebotes zum Ergebnis gekommen, dass das Angebot angemessen ist. Das Büro ipr Consult GmbH verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich ‘‘Hochwasser- und Starkregenvorsorge‘‘. Hierfür sind die entsprechenden Referenzen als Anlage zum Angebot eingereicht worden.
Die Verwaltung empfiehlt das Büro ipr Consult GmbH mit der Erstellung eines örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes zu beauftragen.
Verlauf der Beratung:
Herr Scherer und Frau Odernheimer-Dech erläutern die Beschlussvorlage.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt das Büro ipr Consult GmbH mit der Erstellung eines örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes vorbehaltlich der Genehmigung der entsprechenden Fördermittel des Landes auf der Grundlage des Angebotes vom 26.05.2023 zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkung:
Ausreichende Mittel wurden bereits im Haushalt 2023 eingestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 7: Mitteilungen und Anfragen
TOP 7.1: Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen für das Haushaltsjahr 2023
Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat mit Schreiben vom 03.05.2023 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen für das Haushaltsjahr 2023 genehmigt.
TOP 7.2: Schreiben von Herrn Minister Ebling vom 03.05.2023 und die übersandten Ausführungen des Ministeriums des Innern und für Sport vom 02.05.2023 zum Thema Haushaltsausgleich und Kommunalaufsicht
Dieser Mitteilung beigefügt ist das Schreiben von Herrn Minister Ebling sowie die Ausführungen und Anweisungen des Ministeriums des Innern und für Sport für die ADD und die Kommunalaufsichten bei den Landkreisen zur Thematik Haushaltsausgleich und der Neuausrichtung der Tätigkeit der Kommunalaufsicht, deren künftige Handlungsweise bei unausgeglichenen Haushalten und mögliche Konsequenzen für die Gemeinden.
Diese Ausführungen sind somit zwingend bei der Erstellung der künftigen Haushalte zu beachten und einzuhalten, da ansonsten die Gemeinde nur die Aufwendungen tätigen oder Auszahlungen leisten darf, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Außerdem dürfen Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erhoben werden. Siehe hierzu auch § 99 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GemO.
TOP 7.3: Aktueller Stand Projekt "Global Nachhaltige Kommune Pfalz"
Am 26.09.2022 wurde vom Verbandsgemeinderat der Beschluss gefasst, am Projekt „Global nachhaltige Kommune Pfalz“ teilzunehmen. Im Rahmen des Projekts wird für bestimmte Handlungsfelder ein sogenannter SDG-Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen, Leitlinien und Zielsetzungen entwickelt. Dieser soll der Verbandsgemeinde als kommunale Nachhaltigkeitsstrategie dienen und kann im Anschluss für weitere Handlungsfelder fortgeschrieben werden.
Ein verwaltungsinternes Kernteam hat die im Projekt zu behandelnden Handlungsfelder und dazugehörige Leitthemen vorausgewählt. Eine Steuerungsgruppe sammelt in drei durch ein Fachbüro moderierten Sitzungen Leitlinien und Maßnahmen, die vom Kernteam geprüft, ggf. weiterentwickelt und optimiert werden. Die Sitzungen finden im Zeitraum von März bis Oktober 2023 statt. Die erste Sitzung der Steuerungsgruppe hat am 04.03.2023 stattgefunden, die zweite Sitzung ist für den 01.07.2023 geplant. Die Ergebnisse der Steuerungsgruppensitzungen sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde zu finden.
Folgende vier Handlungsfelder und dazugehörige Leitthemen wurden vom verwaltungsinternen Kernteam vorausgewählt:
Globale Verantwortung/Kommunen in der Einen Welt (durch Projektträger vorgegeben)
Nachhaltige Wirtschaft und Tourismus
Zukunftsfähige Verbandsgemeinde
Zukunftsfähige Gesellschaft
Das Handlungsfeld „nachhaltige Verwaltung“ wird bewusst nicht im Rahmen des Projekts behandelt. Dieses
Thema soll gesondert in einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe behandelt werden. Die Themen Klimaschutz, Biodiversität oder Klimaanpassung wurden ebenfalls bewusst nicht als gesonderte Handlungsfelder ausgewählt, da in diesen Bereichen bereits viele Maßnahmen umgesetzt werden. Diese Themen sollen aber unbedingt immer bei allen Maßnahmen und Leitlinien mitgedacht und beachtet werden. Die Laufzeit des Projekts ist bis Dezember 2023 geplant. Der erstellte SDG-Aktionsplan soll in der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates im Jahr 2023 beschlossen werden.
TOP 7.4: Biodiversitätsleitfaden im Rahmen eines Studierendenprojekts der TH Bingen
Von der TH Bingen und Energieagentur RLP wurde als Kooperation Ende 2022 für interessierte Gemeinden ein Studienprojekt angeboten, bei dem durch Studierende der TH Bingen Biodiversitätsleitfäden erstellt wurden. Dabei wurde ein Schwerpunktthema ausgesucht, für das im Rahmen eines Projektes von Studentengruppen ein kurzer Biodiversitätsleitfaden erarbeitet wurde.
Aus der Verbandsgemeinde haben Grolsheim, Horrweiler, Sprendlingen und Wolfsheim, sowie die VG-Verwaltung am Projekt teilgenommen.
Inhalt des Biodiversitätsleitfadens für die VG-Verwaltung ist die biodiverse Vorgartengestaltung. Ziel war es, einen Leitfaden zu erhalten, wie der Vorgarten des Verwaltungsgebäudes möglichst biodivers umgestaltet werden kann und diese Gestaltung in diesem Jahr umzusetzen, um als gutes Beispiel voran zu gehen und aufzuzeigen, wie auch kleine Vorgärten ansprechend und biodiversitätsfördernd gestaltet werden können.
Der von den Studierenden erarbeitete Leitfaden ist im Anhang beigefügt.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wurden Mittel für freiwillige Leistungen, u.a. im Bereich Biodiversität, nicht im Haushalt 2023 veranschlagt. Es werden alternative Finanzierungsmöglichkeiten zur Umsetzung der Maßnahme geprüft.
TOP 7.5: Rückblick über Tätigkeiten und Projekte der SSt 1 im Jahr 2022
Klimaschutz
Einstellung eines Sanierungsmanagers bei der Verbandsgemeindeverwaltung im Juli 2022 zur Umsetzung des energetischen Quartierskonzepts Gensingen
Energiemanagement- und Controlling
Steigerung der Effizienz für Heizungsanlagen
Beratungen zur energetischen Sanierung
Seit Juli 2022: 136 Bürgerberatungen; Photovoltaik, Batteriespeicher und bidirektionales Laden 30%;
Fördermittel 16%; Heizungstausch 33%; Dämmung 8%; Energieeinsparung 13%
Umstellung Beleuchtung auf LED
PV- Dachbelegungsmöglichkeiten
Öffentlichkeitsarbeit
Klimaschutz und Bildung
Klimaschutz und Klimaanpassung in der Baugebietsentwicklung
Rheinhessen-Energie GmbH
Bürgerbeteiligung
Biodiversität und Klimaanpassung
Nachhaltigkeit
Partnerschaftsprojekt mit der ukrainischen Gemeinde Boratyn
TOP 7.6: Mitteilung über die Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen im Jahr 2023
In der 4. Sitzung des Ausschusses für Neue Energien und Umwelt des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen (am 26.04.2023) wurden die geplanten Tätigkeiten und Projekte der SSt 1 für das Jahr 2023 dargestellt. Der Ausschuss hat den geplanten Tätigkeiten und Projekte der SSt 1 im Jahr 2023 zugestimmt.
Folgende Maßnahmen und laufende Projekte sind für das Jahr 2023 geplant:
Klimaschutz
Quartierskonzept Gensingen
o Durchführung von verschiedenen Veranstaltungen und Aktionen im Quartier
Nachhaltigkeit
Biodiversität und Klimaanpassung
o Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Biodiversität
o Kommunales Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung
Bürgerbeteiligung
o Betreuung ehrenamtlicher Projektgruppe
o Koordination des Projekts und der Projektpartner
o Öffentlichkeitsarbeit
Entgegen der letztjährigen geplanten Haushaltsmitteleinstellung wurden aufgrund der aktuellen Haushaltssituation folgende Kostenstellen für das Jahr 2023 nicht berücksichtigt:
Laufende Projekte und Maßnahmen, die bereits durch Fördermittel finanziert werden, sind nicht von den Kürzungen betroffen.
TOP 7.7: Entwicklung des "Förderprogramms zur energetischen Sanierung und Maßnahmen zur Energieeinsparung in Wohngebäuden und Wohnungen" und des Förderprogramms zur "Dachflächen- und Fassadenbegrünung" der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
Das „Förderprogramm zur energetischen Sanierung und Maßnahmen zur Energieeinsparung in Wohngebäuden und Wohnungen“ und das „Förderprogramm Dachflächen- und Fassadenbegrünung" der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen können dieses Jahr aufgrund der aktuellen Haushaltssituation nicht angeboten werden. Deshalb prüft die Verwaltung, inwiefern durch Inanspruchnahme der KIPKI-Mittel eine Förderung in den Bereichen angeboten werden kann.
Auf einer intern angelegten Liste werden die eingegangenen Förderanträge für dieses Jahr erfasst. Dieses Jahr sind bereits 22 Förderanträge eingegangen.
Weitere 30 Bürger*innen haben sich in einer Liste aufnehmen lassen. Über diese Liste werden die Bürger*innen über Neuigkeiten zu Fördermöglichkeiten der Verbandsgemeinde informiert.
Im Folgenden werden die Entwicklungen der beiden Förderprogramme dargestellt.
Förderprogramm zur energetischen Sanierung und Maßnahmen zur Energieeinsparung in Wohngebäuden und Wohnungen
Das Förderprogramm der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen „Förderprogramm zur energetischen Sanierung und Maßnahmen zur Energieeinsparung in Wohngebäuden und Wohnungen“ wurde im Jahr 2022 sehr stark in Anspruch genommen. Der Fördertopf war bereits im August 2022 das dritte Jahr in Folge ausgeschöpft.
Im September wurde eine Warteliste für die Antragstellenden errichtet. Im Dezember konnten die Maßnahmen aller Antragsteller auf der Warteliste durch nicht verausgabte Mittel des Förderprogramms „Dachflächen- und Fassadenbegrünung“ in der Höhe von 9.641,33 € bezuschusst werden.
Entwicklung seit Inkrafttreten des Förderprogramms (nach Auszahlungsjahr):
| Jahr | Anzahl Anträge | Anzahl Maßnahmen | Summe Fördermittel | Summe Investitions-kosten | Investitions-kosten durch Unternehmen mit Sitz in der VG | Investitionskosten durch Unternehmen mit Sitz außerhalb der VG |
| 2016 | 22 | 30 | 6.995,83 € | 48.487,04 € | 10.064,43 € | 38.422,61 € |
| 2017 | 45 | 58 | 12.679,87 € | 97.329,88 € | 17.202,04 € | 80.127,84 € |
| 2018 | 42 | 83 | 18.292,72 € | 96.080,85 € | 19.901,77 € | 76.179,08 € |
| 2019 | 35 | 52 | 13.076,08 € | 206.137,04 € | 3.145,32 € | 202.991,72 € |
| 2020 | 39 | 64 | 19.895,96 € | 172.085,61 € | 17.460,05 € | 154.625,56 € |
| 2021 | 56 | 79 | 34.027,75 € | 490.589,49 € | 25.213,08 € | 465.376,41 € |
| 2022 | 56 | 62 | 29.641,33 € | 777.553,36 € | 4.119,50 € | 773.433,86 € |
| Anzahl Maßnahmen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | Summe |
| Oberste Geschossdecke und bzw. oder der Dachschrägen | 5 | 9 | 10 | 6 | 6 | 6 | 6 | 48 |
| Austausch auf eine Hocheffizienz-Heizungspumpe | 18 | 35 | 47 | 14 | 16 | 17 | 5 | 152 |
| Hydrulischer Abgleich | 2 | 6 | 2 | 1 | 0 | 3 | 0 | 14 |
| Luftdichte Rollladenkastendämmung | 2 | 4 | 4 | 1 | 0 | 2 | 13 | |
| Dämmung der Heizungsrohre | 0 | 2 | 9 | 8 | 2 | 2 | 23 | |
| Einbau eines Magnet-Schlammabscheiders | 3 | 13 | 9 | 17 | 14 | 2 | 58 | |
| Austausch auf eine energieeffiziente Wasserzirkulationspumpe | 3 | 5 | 6 | 2 | 4 | 1 | 21 | |
| Installation einer Solarthermieanlage zur Warmwasserversorgung und Heizungsunterstützung | 2 | 1 | 0 | 0 | 3 | |||
| Installation einer Solarthermieanlage zur Warmwasserversorgung | 1 | 1 | 4 | 3 | 9 | |||
| Dämmung der Kellerdecke nach Gebäudeenergiegesetz | 0 | 2 | 0 | 2 | ||||
| Erstinstallation oder Erweiterung einer bestehenden Photovoltaik-Anlage | 12 | 27 | 41 | 80 |
Anträge Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung
Bezuschusste Maßnahmen seit Inkrafttreten des Förderprogramms (nach Auszahlungsjahr)
| Anzahl Maßnahmen | 2021 | 2022 |
| Dachflächenbegrünung | 2 | 1 |
| Fassadenbegrünung | 1 | 0 |
| Jahr | Anzahl Anträge | Anzahl Maßnahmen | Summe Fördermittel | Summe Investitions-kosten | Investitions-kosten durch Unternehmen mit Sitz in der VG | Investitionskosten durch Unternehmen mit Sitz außerhalb der VG |
| 2021 | 3 | 3 | 487,52 € | 2.308,84 € | 0,00 € | 2.308,84 € |
| 2022 | 1 | 1 | 358,67 € | 1.793,33 € | 1.793,33 € | 0,00 € |
TOP 7.8: Preisausschreibung für Zivilcourage vom Ministeriums des Innern und für Sport
Inhalt der Mitteilung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
jedes Jahr ehrt der Minister des Innern und für Sport Menschen, die in außergewöhnlichen Situationen mutig und zivilcouragiert gehandelt haben. Diese Menschen dienen als Vorbilder für uns alle und haben eine entsprechende Würdigung und Aufmerksamkeit verdient.
Die Vorschläge für potentielle Preisträgerinnen und Preisträger kommen teils von den Polizeipräsidien, jedoch auch von Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Um über die Möglichkeit Vorschläge für diese Auszeichnung einzureichen, zu informieren und gleichzeitig das Thema "Zivilcourage" ins Bewusstsein zu rufen, finden Sie anhängend die Ausschreibung des Ministeriums.
Die Preisverleihung erfolgt durch Minister Michael Ebling am 12. Dezember 2023 in Mainz.