Die vollständige Niederschrift ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar.
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Am Donnerstag, dem 09.10.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Jörg Galle und Florian Klein die 1 öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Ortsgemeinderates Horrweiler statt.
TOP 1: | Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses |
Die Wahl des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Horrweiler leitet der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Galle, mit der Frage nach Vorschlägen für den Vorsitz ein.
Ausschussmitglied Florian Klein wird genannt. Weitere Vorschläge gibt es nicht.
Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig gewählt
Herr Klein nimmt die Wahl an.
TOP 2: | Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der Ortsgemeinde Horrweiler und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten soweit sie den Bürgermeistervertreten haben, gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) |
Sach- und Rechtslage:
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der Ortsgemeinde Horrweiler gemäß § 114 GemO wurde durchgeführt. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde im Detail besprochen, betragliche Veränderungen – insbesondere die Bildung von Sonderposten – erläutert und offene Fragen geklärt. Eine stichprobenartige digitale Belegprüfung ergab keine Beanstandungen.
Das Haushaltsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss von 212.591,82 € in der Ergebnisrechnung und einem Finanzmittelüberschuss von 316.839,03 € (Vorjahr 304.339,03 €) ab. Zum 31.12.2023 beträgt der Bestand an liquiden Mitteln 1.466.394,09 €, die Bilanzsumme 6.738.842,89 €. Anschließend erfolgte die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat
| 1. | Die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 in der vorliegenden Fassung. |
| 2. | Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (gem. § 100 GemO). |
| 3. | Die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und den Beigeordneten soweit sie den Bürgermeister vertreten haben nach § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO). |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen