Der Ortsgemeinderat Sprendlingen hat gemäß Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl. 1998 S. 365) und der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. 1994 S. 153), jeweils in der derzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung am 25.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Industriegebiet 17. Änderung“ nach § 13a BauGB (im beschleunigten Verfahren) beschlossen.
Das Plangebiet erfasst das Grundstück Flur 2 Nr. 61/14.
Ziel der Planung ist die Änderung der überbaubaren Fläche.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Übersichtslageplan:
Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.