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Am Mittwoch, den 01.10.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Mechthild Walldorf die 6. Sitzung des Ortsgemeinderates Wolfsheim statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
TOP 2: Neufassung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)Erneute Beratung und Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wolfsheim beschließt die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der beigefügten Fassung gem. § 24 Gemeindeordnung (GemO) und der § 2 Abs. 1, § 7, § 10 und § 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG).
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 3: Vergabe von Bauleistungen Kita Wolfsheim - hier Bodenbelagsarbeiten
Sach- und Rechtslage:
In der Kita Wolfsheim müssen die Linoleum- und PVC-Böden grundgereinigt und neu versiegelt werden. Dabei werden Belagsnähte kontrolliert, Schäden verschweißt und die Böden mit Lack geschützt. Die Durchführung dieser Maßnahme wurde von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz gefordert.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wolfsheim beauftragt zur Durchführung der Bodenbelagsarbeiten die Firma BWD-UGh zur Angebotssumme 4.998 € brutto.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 4: Vergabe von Bauleistungen - hier Kita Mauerarbeiten
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund mehrerer Risse musste der Mauervorsprung am Kindergarten entfernt werden. Nach statischer Überprüfung kann nun das entfernte Vormauerwerk wiederhergestellt werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wolfsheim beschließt die Auftragsvergabe an die Firma Beicht in Höhe von 2.261 € brutto pauschal.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Klimawandelfolgenanpassungsfreundliche Maßnahmen im Rahmen des KIPKI-Landesförderprogramms
Sach- und Rechtslage:
KIPKI-Teilprojekt 4: Klimaangepasste Bepflanzungsmaßnahmen in den Ortsgemeinden:
Im Rahmen des Förderprogramms werden an den folgenden Plätzen standortgerechte und pflegeleichte Staudensorten gepflanzt:
| • | Parkplatz Richard-Wagner-Straße |
| • | Am Bauhof |
| • | An der Bushaltestelle Kreuznacher Straße |
KIPKI-Teilprojekt 5: Installation von Regenwasserauffangbehältern:
Im Rahmen des KIPKI-Förderprogramms, Teilprojekt 5, werden für die Ortsgemeinde Wolfsheim vier IBC-Container mit Verkleidung beschafft; auf Wunsch ist die Beschaffung von Aufständerungen möglich. An den folgenden vier Standorten sollen die IBC-Container aufgestellt werden.
| • | Bauhof |
| • | Kindertagesstätte "Wißberg Wölflinge" |
| • | Dorfgemeinschaftshaus |
| • | Kulturhof Wolfsheim |
Beschluss:
Der Gemeinderat Wolfsheim stimmt der Umsetzungen der klimawandelfolgenanpassungsfreundlichen Maßnahmen unter den genannten Bedingungen zu.
Finanzielle Auswirkung:
Die Kosten für die Bepflanzungsmaßnahmen und den Kauf sowie der Lieferung der Regenwasserauffangbehälter werden durch die KIPKI-Fördermittel der Landesregierung gedeckt.
Der Ortsgemeinde entstehen keine direkten Kosten; möglicherweise fallen jedoch Ausgaben für erforderliche Fundamentarbeiten an.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Enthaltungen: 1
TOP 6: Antrag auf Widmung eines Fußweges zur öffentlichen Straße
Verlauf der Beratung:
Christian Paul von der Bauverwaltung begründet noch einmal mit 3 Argumenten, warum die Umwidmung des Fußweges in eine Straße nicht möglich ist:
| 1. | Der Fußweg ist mit 3 m Breite zur Ausrichtung einer Straße nicht breit genug. Eine befahrbare Straße verlangt eine Mindestbreite von 5 m bzw. idealerweise 6 m. |
| 2. | Der Unterbau unter aktuellem Fußweg ist als Fahrbahn nicht geeignet. |
| 3. | Im Bebauungsplan ist an dieser Stelle nur ein Fußweg, keine Fahrstraße vorgesehen. |
Anna Ewigleben ergänzt, sofern die Bereitschaft beim Antragsteller liege, auf einen Teil des privaten Grundstücks zur Herstellung einer 5-6 m breiten Fahrbahn zu verzichten, könne die Ortsgemeinde der Umwidmung zustimmen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wolfsheim stimmt der Umwidmung des Fußweges zu einer öffentlichen Straße so nicht zu. Allerdings könne eine Umwidmung seitens der Ortsgemeinde unter den Voraussetzungen, die notwendige Fahrbahnbreite und die entsprechende Bodenbeschaffenheit herzustellen, in Aussicht gestellt werden. Die Kosten für die Herstellung übernimmt der Antragsteller gemäß seinem Schreiben vom 29.09.2025.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Enthaltungen: 1
TOP 7 – 10: Neubau von Doppelhaushälften
Sach- und Rechtslage:
Nach Meinung der Verwaltung ist das gemeindliche Einvernehmen zu versagen,
da die Erschließung nicht gesichert ist.
Beschlüsse:
Der Ortsgemeinderat Wolfsheim versagt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 11: Mitteilungen und Anfragen
TOP 11.1: "Stiftung unser Ort" in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rhein-Nahe
Aus Sicht der Verwaltung kann die Gründung einer Stiftung innerhalb der Ortsgemeinden das Potential bieten, perspektivisch Projekte aus Spenden oder Zuwendungen an die Stiftung umzusetzen. Obwohl die Stiftung unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rhein-Nahe firmiert, werden die konkreten Entscheidungen zum Stiftungszweck, aber auch zur Verwendung der Mittel vor Ort getroffen.
TOP 11.2: Kreisumlage
Die Kreisverwaltung hat mit Schreiben vom 07.08.2025 die Kreisumlage auf 346.045 € für das Jahr 2025 festgesetzt.