Die vollständige Niederschrift ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar.
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Am Donnerstag, dem 17.07.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Florian Hanau (TOP 1) und Diana Beuscher (TOP 2) die 1 öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Ortsgemeinderates Grolsheim statt.
TOP 1: Wahl eines/er Vorsitzenden
Für die Wahl eines/er Vorsitzenden stellt sich Frau Diana Beuscher zur Verfügung. Die Wahl erfolgte per Akklamation. Abstimmung: Einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 2: Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Grolsheim und Beschlussempfehlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben nach § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO)
Sach- und Rechtslage:
Der Jahresabschlussbericht 2021 wurde eingehend erläutert. Die dabei aufgetretenen Fragen konnten von dem Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung zur Zufriedenheit der Anwesenden beantwortet werden. Im Rahmen der Beratung wurde festgestellt, dass die Gewerbesteuereinnahmen im Ortsbereich mit +1.017.937,14 € deutlich über dem Planansatz lagen, während sie im Gewerbepark um -548.157,38 € darunter blieben. Eine detaillierte Auswertung hierzu wird von der Verwaltung nachgereicht. Das Eigenkapital erhöhte sich zum 31. Dezember 2021 auf 13.355.266,13 € (Vorjahr: 12.531.160,27 €). Der Jahresüberschuss betrug 824.105,86 €, der Finanzmittelüberschuss 143.159,35 €. Die liquiden Mittel stiegen von 4.764.376,07 € auf 4.919.486,59 €. Im Jahresabschlussbericht wird zudem vermerkt, dass im Berichtsjahr 2021 Herr Matthias Hang das Amt des Ortsbürgermeisters innehatte.
Anschließend wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat
| 1. | Die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 in der vorliegenden Fassung. |
| 2. | Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (gem. § 100 GemO). |
| 3. | Die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben nach § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO). |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen