Am Donnerstag, dem 08.09.2022 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Manfred Bucher die 27. Sitzung des Ortsgemeinderates Sprendlingen statt.
Der Vorsitzende beantragt, die beiden TOPs 6 + 9 gemeinsam zu beraten, aber an der jeweiligen Stelle getrennt abzustimmen. Darüber wird einstimmig beschlossen.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt.
TOP 1: Fragen der Einwohner
Es sind keine Einwohner zugegen.
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Sprendlingen sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben nach § 114 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GemO)
Sach- und Rechtslage:
Auszug aus der Jahresrechnung
1. Eigenkapital
Stand 31.12.2019 — 18.441.901,70 €
Stand 31.12.2020 — 18.918.042,26 €
Jahresüberschuss — 476.140,56 €
2. Ergebnishaushalt/Ergebnisrechnung (Zeile E 23)
Ergebnis Haushaltsplan — 195.310,00 €
IST-Ergebnis — 476.140,56 €
3. Finanzhaushalt/Finanzrechnung ( Zeile F 34)
Ergebnis Haushaltsplan — -1.332.190,00 €
IST-Ergebnis — 595.566,04 €
4. Stand der Forderungen gegenüber der VG-Kasse
| Stand 31.12.2019 | 1.776.518,74 € | |
| + Finanzmittelüberschuss / - Finanzmittelfehlbetrag | 595.566,04 € | |
| - Tilgung Investitionskredite | -46.115,31 € | |
| +/- durchlaufende Gelder | -8.432,23 € | 541.018,50 € |
| Stand 31.12.2020 | 2.317.537,24 € |
* =Veränderung der Forderungen gegenüber VG-Kasse zum Vorjahr (Zeile F 38 FR)
5. Stand der Verbindlichkeiten aus Darlehen — 751.481,90 €
6. Bericht und Antrag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
Über das Ergebnis der Rechnungsprüfung, die am 21.07.2022 vorgenommen wurde, wird in der Sitzung berichtet
Verlauf der Beratung:
Zu diesem Punkt sind der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten, Heiko Brandstätter (Erster Beigeordneter) und Meike Herdener gem. § 22 GemO befangen und rücken vom Beratungstisch ab.
Als ältestes Ratsmitglied übernimmt Herr Weller den Vorsitz zu diesem Punkt. Er übergibt das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Ratsmitglied Stellwagen. Dieser berichtet über die Prüfung, die das 4-köpfige Gremium mittels eines von Herrn Jochim vorgetragenen PP-Präsentations-Entwurfberichts vorgenommen hat. Alle Fragen wurden ausführlich beantwortet. Es gab keine Beanstandungen. Der Haushaltsausgleich wurde erreicht.
Deshalb empfiehlt er die Feststellung des Jahresergebnisses und die Entlastung Ortsführung. Das Wort zurück an den Vorsitzenden zu diesem Punkt verliest Herr Weller den Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.
Beschluss:
1. Der Ortsgemeinderat Sprendlingen stellt die Bilanz mit einer Bilanzsumme von 30.736.315,16 € fest.
Der Ortsgemeinderat stellt weiterhin das Jahresergebnis der
Ergebnisrechnung mit 476.140,56 €
und der
Finanzrechnung mit 595.566,04 €
fest.
2. Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO),
3. Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung nach § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO).
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Ortsbürgermeister und die Beigeordneten, Heiko Brandstätter (Erster Beigeordneter) und Meike Herdener, kehren unter Vorsitz von Herrn Bucher an den Ratstisch zurück. Herr Bucher bedankt sich für die Entlastung und das Vertrauen.
TOP 3: Bebauungsplan "Südlich der St. Johanner Straße"
1. Abwägung der Stellungnahme aus den Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB.
2. Durchführung der Verfahren zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Sach- und Rechtslage:
Der Ortsgemeinderat Sprendlingen hat am 09.05.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Südlich der St. Johanner Straße“ beschlossen.
In der Gemeinderatssitzung vom 01.12.2020 billigte der Rat den Planentwurf und beschloss die Durchführung der Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur Unterrichtung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Stellungnahmen werden in der Sitzung von der Ingenieurgesellschaft Dillig vorgestellt.
Verlauf der Beratung:
Herr Marx erhält das Wort. Er erklärt, entsprechende Änderungen in die textlichen Festsetzungen einzuarbeiten. Über die von ihm vorgetragenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit stimmt der Rat einzeln, jeweils einstimmig, ab.
Kurz vor der Abstimmung bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn Marx für das Engagement und den Mut, sich an ein schwieriges Terrain, einem nicht immer einfachen Gelände, heranzuwagen.
Beschluss:
Die einzelnen in der Würdigung unterbreiteten Vorschläge werden zu Beschlüssen erhoben. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Verfahren zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Finanzielle Auswirkung:
Die Ortsgemeinde Sprendlingen hat für die Erstellung des Bebauungsplanes „Südlich der St. Johanner Straße“ 20.000 € im Haushalt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Nach der Abstimmung entlässt der Vorsitzende Herrn Marx aus der Sitzung.
TOP 4: Sanierung Wißberghalle, Beantragung von Fördermitteln
Sach- und Rechtslage:
Die Technik in der Wißberghalle muss dringend saniert werden. Es treten permanent Probleme und Fehlfunktionen in den Bereichen Sonnenschutz, Brandschutz Raumlufttechnik und Gebäudeautomatisation auf. Das Ingenieurbüro Melenk begleitet in Zusammenarbeit mit verschiedenen Produktherstellern die sukzessiv auftretenden Sanierungsmaßnahmen.
Der Landkreis Mainz - Bingen fördert und unterstützt die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen in Sportstätten entsprechend seiner finanziellen Mittel. Aufgrund der aktuellen Förderrichtlinie richtet sich die Höhe des jeweiligen Zuschusses nach dem Ausmaß der mangelnden Leistungsfähigkeit des Antragstellers. Für Sprendlingen würde dies eine Förderobergrenze von 65% der nachgewiesenen förderfähigen Kosten, des zur Bezuschussung angemeldeten Maßnahme, bedeuten.
Es ist vorgesehen die RWA - Anlage, den Sonnenschutz und die Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik zu sanieren und hierfür eine Förderung zu beantragen.
Ortsbürgermeister Bucher ergänzt, dass evtl. die Deckenverkleidung abgenommen werden müsse, um zu eruieren, woher das eindringende Wasser kommt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Sprendlingen sieht die Notwendigkeit zur Durchführung der vorgenannten Arbeiten und beauftragt die Verwaltung einen Antrag auf Förderung der Sanierungsmaßnahme beim Landkreis zu stellen.
Finanzielle Auswirkung:
Im Haushalt wurden die erforderlichen Komplementärmittel zur Durchführung der Baumaßnahme vorhanden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Umnutzung einer Lagerhalle zu einem Fotostudio, einem Appartement, einer Wohnung, einer Bürofläche und einem Unterstellraum für Fahrzeuge (Oldtimer) ohne täglichen Fahrzeugverkehr (22108)
Sach- und Rechtslage:
Der Antragsteller beabsichtigt die Umnutzung einer Lagerhalle. Aus der ehemaligen Lagerhalle soll ein Fotostudio, ein Appartement, eine Wohnung, Büroräume und ein Unterstellraum für Fahrzeuge (Oldtimer) entstehen.
Nach Ansicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Das Einvernehmen kann erteilt werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB und §§ 144 / 145 BauGB.
Die Vorgaben der Stadtplanung Landschaftsplanung sind einzuhalten.
Finanzielle Auswirkung:
Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6: Nutzungsänderung eines Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in 2 Wohnungen; Erneute Beratung (22038)
Sach- und Rechtslage:
Der Antragsteller beabsichtigt die Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in 2 Wohneinheiten. Das geplante Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen (Geschossigkeit, überbaubare Grundstücksfläche) des Bebauungsplanes ab.
Die Ortsgemeinde Sprendlingen wird seitens der Kreisverwaltung um eine erneute Prüfung des gemeindlichen Einvernehmens gebeten.
Hierbei handelt es sich nicht um den ersten Abweichungsantrag bezüglich der Überschreitung des Baufensters. Die Ortsgemeinde Sprendlingen hat in der Vergangenheit mehren Abweichungen bezüglich des Baufensters zugestimmt.
Verlauf der Beratung:
Das Gremium berät in langer Diskussion über diesen Antrag und gleichzeitig über einen erweiterten Bauantrag (TOP 9) desselben Antragstellers.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt in Abänderung des Beschlusses des Ortsgemeinderates vom 04.05.2022 das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung
mit § 31 Abs. 2 BauGB.
Finanzielle Auswirkung:
Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 4
Enthaltungen: 2
Damit ist das Einvernehmen erteilt.
TOP 7: Anbau an ein Wohngebäude im Innenbereich, im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung und im Sanierungsgebiet. (22074)
Sach- und Rechtslage:
Das Vorhaben fügt nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Nach Meinung der Verwaltungist das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen.
In der städtebaulichen Stellungnahme wird dem Vorhaben mit der Anmerkung, dass die Vorgaben der Gestaltungssatzung einzuhalten sind, zugestimmt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB. Die Vorgaben der Gestaltungssatzung sind einzuhalten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 8: Nachtragsunterlagen (21066) Sanierung der Hoffassade
Sach- und Rechtslage:
Der Antragsteller beabsichtigt die Sanierung der Hoffassade.
Nach Meinung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Einvernehmen kann erteilt werden.
Verlauf der Beratung:
Seitens des Ratsgremiums wird vorgeschlagen, dem Bauherren über die Verwaltung ein Erinnerungsschreiben zukommen zu lassen, mit dem er zur Einhaltung der Gestaltungssatzung aufgefordert wird.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB und §§ 144/145 BauGB.
Die Vorgaben der BBP Stadtplanung Landschaftsplanung sowie die Vorgaben der Gestaltungssatzung sind einzuhalten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 9: Nutzungsänderung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung in 2 Wohnungen und Anbau eines Raumes (22109)
Sach- und Rechtslage:
Der Antragsteller beabsichtigt die Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in ein Zweifamilienhaus. Des Weiteren ist der Anbau eines Raumes geplant. Hierfür soll das bestehende Carport zu Wohnraum umgebaut und ein separater Raum angebaut werden. Das bestehende Carport und der geplante Anbau liegen außerhalb des Baufensters.
Über das Vorhaben wurde unter TOP 6 ausführlich beraten.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Nein-Stimmen: 11
Enthaltungen: 1
Damit ist das Einvernehmen zur Nutzungsänderung versagt. Der Rat gibt als Begründung an, dass die Überschreitung der Baugrenzen zu massiv sei.
TOP 10: Widmung der im Industriegebiet auf den Grundstücken Flur 2, Nr. 62/7, Nr. 61/8, Nr. 61/13 und Nr. 59/1 teilweise neu hergestellten Stichstraße für den öffentlichen Verkehr
Sach- und Rechtslage:
Von drei Vorhabenträgern wurde als Grundlage zur Ansiedlung Ihrer Betriebe eine Stichstraße auf den Grundstücken Flur 2, Grundstücke Nr. 62/7, Nr. 61/8, Nr. 61/13 und Nr. 59/1 teilweise als Stichstraße zur „Michel-Mort-Straße“ hergestellt.
Diese neu hergestellten Verkehrsflächen sind von der Ortsgemeinde für den öffentlichen Verkehr zu widmen (§ 10 Abs. 5 des Vertrages).
Verlauf der Beratung:
Seitens des Rates wird rückversichert, ob die Ortsgemeinde für den Erhalt der Straße aufkommen müsse. Dies bestätigt der Vorsitzende: Sobald die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist, geht sie in den Besitz der Ortsgemeinde über.
Beschluss:
Die Grundstücke Flur 2, Nr. 62/7, Nr. 61/8, Nr. 61/13 und die gelb markierte Teilfläche von Nr. 59/1 werden als Stichstraße zur „Michel-Mort-Straße“ gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBL.S.273) in der derzeit gültigen Fassung als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Nr. 3a des Landesstraßengesetzes dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 11: Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur durch Implementierung von SmallCells in öffentliche Telekommunikationsstellen
Sach- und Rechtslage:
Die Deutsche Telekom Technik GmbH beabsichtigt zur Verbesserung der Mobilfunkinfrastruktur kleinzellige Mobilfunksender (sogenannte SmellCells) in öffentliche Telefonstellen (Telestationen) zu integrieren.
In der Ortsgemeinde Sprendlingen soll an der vorhandenen Telestation (Marktplatz 24) die SmallCells-Technik ergänzt werden.
Da sich die Telestation an einer begehbaren Oberfläche (Kirchenvorplatz) befindet, muss die Station zur Sicherstellung des Personenschutzes (da die SmallCells elektromagnetische Felder besitzen) verschoben werden.
Die vorhandene Telestation würde um ca. 50 cm nach vorne verschoben werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Sprendlingen stimmt der Verlegung und Erweiterung der Telestation am Standort Marktplatz 24 in Sprendlingen zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 12: Neufestlegung des Gebührensatzes für Mittagsverpflegung im Kindergartenjahr 2022/23
Sach- und Rechtslage:
Die Ortsgemeinde Sprendlingen bietet für die in der kommunalen Kindertagesstätte betreuten Kinder und für das dort beschäftigte Personal die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung an.
Gemäß § 2 Absatz 1 KAG muss der Abgabensatz nicht mehr zwingend in der Satzung festgelegt werden, da die Ermittlung des jeweiligen Abgabensatzes einer Kalkulation zugrunde liegt. Es bedarf jedoch gemäß § 32 Absatz 2 Nr. 10 GemO RLP eines Beschlusses des Gemeinderates, mit dem der Abgabensatz und die dem Abgabensatz zugrundeliegende Kalkulation festgesetzt werden.
Bei der Ermittlung des Gebührensatzes ist hier eine umfangreiche Kalkulation entbehrlich, da sich dieser nach der Höhe des Entgelts des Caterers richtet.
Seitens der Ortsgemeinde werden derzeit für Mittagsverpflegung 3,50 € für Kinder ab drei Jahren und 1,80 € für Kinder unter drei Jahren als Gebühr pro Mahlzeit erhoben.
Aufgrund der Erhöhung ist eine Anpassung der Mittagsverpflegungsgebühren zu Beginn des Kindergartenjahres 2022/23 erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt mit Wirkung ab dem Kindergartenjahr 2022/23 (August 2022) für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung einen Gebührensatz pro Mittagessen in Höhe von 3,90 € für Kinder ab drei Jahren und 2,00 € für Kinder unter drei Jahren.
Finanzielle Auswirkung:
Im Kindergartenjahr 2021/22 wurden knapp 8200 Mahlzeiten ausgegeben, wovon circa 900 Mahlzeiten von Kindern unter drei Jahren gegessen wurden. Legt man die Anzahl der Essen auch für das Kindergartenjahr 2022/23 zugrunde, ergibt sich bei einer Eigenbeteiligung von 0,20 € pro Mahlzeit somit eine Unterdeckung von circa 1600 €, welche aus allgemeinen Steuermitteln finanziert wird.
Verlauf der Beratung:
Die Kosten für die Mittagsverpflegung erhöhe sich um 0,60 € pro Mahlzeit. Den hälftigen Anteil übernimmt die Ortsgemeinde, so dass sich der Rat sich auf einen Gebührensatz von 3,80 € (statt derzeit 3,50 €) für Kinder ab 3 Jahren einigt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt mit Wirkung ab dem Kindergartenjahr 2022/23 (August 2022) für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung einen Gebührensatz pro Mittagessen in Höhe von 3,80 € für Kinder ab drei Jahren und 2,00 € für Kinder unter drei Jahren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 13: Überprüfung und Optimierung gasbetriebener Heizungen kommunaler Liegenschaften
Sach- und Rechtslage:
Der anhaltende Gasmangel führt zu stark steigenden Energiepreisen. Bei kommunalen gasbetriebenen Liegenschaften ist aus diesem Grund mit steigenden Kosten zu rechnen.
Deshalb hat die Energieagentur am 14.07.2022 einen Workshop zur Krisenresilienz kommunaler Gebäude veranstaltet. Bei dem Workshop waren Mitarbeitende der VG-Verwaltung, Vertreter der Ortsgemeinden und Vertreter der Feuerwehren anwesend.
Die Ergebnisse des Workshops wurden am 25.07.2022 in der 16. Ortsbürgermeisterdienstbesprechung vorgestellt.
Folgende Maßnahmenvorschläge wurden während des Workshops zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung der Heizungssysteme erarbeitet:
| Kurzfristige Maßnahmen: | |
| • | analysieren von hohen Verbräuchen |
| • | Überprüfung, ob Räume gemeinschaftlich genutzt werden können |
| • | Sensibilisierung der Mitarbeitenden, Nutzer, Bürger/innen und Eigentümer zu Energieeinsparmaßnahmen |
| • | Möglichkeiten zu Homeoffice prüfen |
| • | Umstellung sämtlicher Beleuchtung auf LED |
| • | Räume nur während der Nutzung beleuchten und Lichtanlagen automatisieren |
| • | prüfen ob der Erwerb von PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften möglich ist |
| • | Überprüfung und Optimierung der Lüftungs- und Heizungsanlagen |
| • | Absenkung der Raumtemperatur |
| • | Warmwasser in Toilettenanlagen reduzieren oder abschalten |
| • | Austausch der Heizungsventile |
| • | hydraulischen Abgleich durchführen |
| • | zeitverzögernde Heizung |
| • | Absenkung der Vorlauftemperatur um 2 °C |
| Mittelfristige Maßnahmen: | |
| • | Bestehende PV-Anlagen mit Batteriespeicher nachrüsten |
| • | Installation von Solarthermie- oder PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden |
| • | Räumlichkeiten könnten zusammengelegt werden, sodass nicht das gesamte Gebäude beheizt werden muss |
| • | Erstellung eines Handouts oder eines Leitfadens über Energieeinsparmöglichkeiten in den Räumlichkeiten |
| • | Aufbauen eines Info/Chat-Netzes, bei dem direkte Fragen geklärt werden können (FAQ) |
| • | Feinsteuerung Heizung |
| • | Einbau eines Türschließsystems |
| • | Tore und Fenster warten, damit diese richtig schließen können |
| • | absenken der Temperatur in den Fahrzeughallen |
| • | hydraulischen Abgleich durchführen |
| • | Bewegungsmelder für Flur und WC |
| • | Umstellung der Energieträger |
| Langfristige Maßnahmen: | |
| • | PV-Anlagen auf Gemeindeflächen sowie Ausgleichsflächen |
| • | Berücksichtigung von PV-Anlagen im FNP |
| • | Verbrauchsenken und Gebäudeanalyse |
| • | Objektprüfung |
| • | Warmmietprüfung |
| • | Umlageverfahren |
| • | PV mit Cloud-Lösung |
| • | Schwachstellen an der Gebäudehülle ausbessern |
| • | Fenster erneuern |
| • | Heizung erneuern |
| • | B-Pläne zentrale Energieversorgung für Baugebiete prüfen |
| • | Gebäudeanalyse, welches Gebäude muss gehalten werden |
| • | Gebäude nachhaltiger nutzen |
| • | Gebäudesanierung/Neubauten |
Verwaltungsintern wurden die Ergebnisse der Maßnahmenvorschläge ausgewertet.
Neben den zuvor dargestellten noch zu diskutierenden Maßnahmen wurde als erste kurzfristige Maßnahme die Überprüfung und Optimierung der Heizungsanlagen ausgewählt. Mit der Überprüfung der Heizungsanlagen können Energieeinsparpotentiale identifiziert und Optimierungsmaßnahmen abgeleitet werden. Durch die kurzfristige Durchführung der Optimierungsmaßnahmen können die Energieverbräuche bereits für die kommende Heizperiode reduziert werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beauftragt die Verwaltung energieeinsparende Maßnahmen zu prüfen, kurzfristig eine Heizungsüberprüfung zu beauftragen und erforderliche Optimierungen durchzuführen.
Finanzielle Auswirkung:
Die Kosten pro Liegenschaft liegen voraussichtlich in einem Kostenrahmen von 300,- Euro (Brutto).
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 14: Mitteilungen und Anfragen
TOP 14.1: Spielplatz Nelkenstraße eingeweiht
Zusammen mit der Tischgruppe für den Nelkenspielplatz hat die Ortsgemeinde eine weitere Garnitur für die Grünfläche am Radweg nach Gau-Bickelheim bestellt. Leider wurde diese nicht geliefert. Herr Bucher sucht nach einer anderen Lösung, da die Lieferzeit 20 Wochen beträgt.
TOP 14.2: Eine weitere Bank
Von den zwei für den Promillen-Weg bestellte Bänke ist nach Angaben des Ortsbürgermeisters nur eine geliefert worden. Herr Bucher sucht nach einer anderen Lösung, da die Lieferzeit 20 Wochen beträgt.
TOP 14.3: Anfragen der Bürgerliste
TOP 14.3.1: Glasfaserausbau
Die Anfrage:
Gibt es neue Informationen seitens eon-Highspeed an die Ortsgemeinde, ob der Glasfaserausbau auch ohne die zu erreichende Mindestanmeldezahl durchgeführt wird?
Die Antwort:
Die „Deutsche Giga Access“ hat zugesagt, dass der Glasfaserausbau in Sprendlingen durchgeführt wird, auch wenn die Vorvermarktungsquote nicht erreicht wurde. Es wird noch einmal eine Bewerbung stattfinden.
TOP 14.3.2: Sprendlinger Jahrmarkt
Anfragen:
Ist in dem Vertrag mit den Schaustellern geregelt, welche Öffnungszeiten eingehalten werden müssen?
Wie ist die weitere Verfahrensweise zur Neuorientierung des Jahrmarktes?
Antworten:
Im Vertrag mit den Schaustellern ist geregelt, dass der Abbau nicht vor Jahrmarktsdienstag, 18:00 Uhr abgebaut werden darf. Für die Schließzeiten während des Marktes gibt es bis auf die Sperrstunden keine Regelung.
Es trifft sich eine Arbeitsgruppe am 27.09.2022, 19:00 Uhr in der Wißberghalle, um über die zukünftige Ausgestaltung des Sprendlinger Jahrmarktes zu sprechen.
TOP 14.3.3: Zum Thema Energiekrise
Die Anfragen:
Gibt es aktuell Objekte, welche mittels Strombeleuchtung dauerhaft angestrahlt werden? (z.B. Kirche, Friedhof, Kindergärten, historische Gebäude)
Welche Maßnahmen der Energieeinsparung wurden seitens der Ortsgemeinde bereits durchgeführt?
Die Antwort:
Es werden keine Objekte angestrahlt. Wir wollen die Verwaltung beauftragen, mit den Stadtwerken Mainz das spätere An- und frühere Ausschalten der Straßenbeleuchtung zu organisieren. Sonst siehe TOP 13.
TOP 14.4: Fuchs im Nachbarhaus
Ratsmitglied Kilian lässt von Ratsmitglied Wassermann ausrichten, dass sich in seinem Nachbarhaus ein Fuchs eingenistet habe und möchte wissen, was die Ortsgemeinde dagegen zu tun gedenke.
Die Beigeordnete Herdener schlägt vor, einen ortskundigen Jäger zu beauftragen.