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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 48/2022
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Sprendlingen

Am Dienstag, den 25.10.2022 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Manfred Bucher die 28. Sitzung des Ortsgemeinderates Sprendlingen in der Wißberghalle in 55576 Sprendlingen statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1: Fragen der Einwohner

Es werden keine Fragen gestellt.

TOP 2: Bauleitplanverfahren ''Gau-Bickelheimer-Straße Süd''Beratung über die im Rahmen der Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen/Stellungnahmen Billigung der Begründung und Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Sach- und Rechtslage:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet ''Gau-Bickelheimer-Straße Süd'' beschlossen.

Den Entwurf des Bebauungsplanes billigte der Ortsgemeinderat Sprendlingen in seiner Sitzung am 14.09.2021 und beschloss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung lag gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.08.2022 bis einschließlich 13.09.2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 12.08.2022 um eine Stellungnahme gebeten.

Die im Rahmen dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind in einer Würdigung zusammengestellt und es wurden entsprechende Beschlussempfehlungen erarbeitet.

Würdigung mit Beschlussempfehlungen, Offenlegungsentwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Verlauf der Beratung:

Zu diesem Punkt ist Ratsmitglied Klingels gem. § 22 GemO befangen und rückt vom Ratstisch ab.

Frau Misselhorn erhält das Wort und erläutert die abzuwägenden Stellungnahmen, die als Anlage im RIS beigefügt sind und die der Rat einstimmig beschlossen hat. Frau Misselhorn weist nochmal ausdrücklich darauf hin, die Versetzung des Ortsschildes zu beschließen und zu beantragen.

Der Vorsitzende informiert anschließend darüber, dass der städtebauliche Vertrag unterschriftsreif sei.

Mit den ausgefertigten Notarverträgen könnte im Jahre 2023 mit der Bebauung begonnen werden.

Auf eine Frage aus dem Rat zur Lärmverursachung durch das Rangieren von Lkw bedingt durch ein neues Zentrallager bei der Fa. Possehl verweist der Vorsitzende auf ein entsprechendes Lärmgutachten, das die Besorgnis aus der Welt schaffe.

Beschluss:

Die einzelnen in der Würdigung unterbreiteten Vorschläge werden zu Beschlüssen erhoben und jeweils einstimmig beschlossen.

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt den Bebauungsplan für das Gebiet ''Gau-Bickelheimer-Straße Süd'' einschließlich der textlichen Festsetzungen gemäß § 10 des Baugesetzbuches als Satzung; die Begründung wird gebilligt.

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt aufgrund der Ermächtigung nach § 88 Abs. 6 Satz 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz die in dem Bebauungsplan für das Gebiet ''Gau-Bickelheimer-Straße Süd'' aufgeführten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) als Satzung. Diese Vorschriften werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 88 Abs. 6 Satz 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz in diesen Bebauungsplan aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Nach der Abstimmung nimmt Ratsmitglied Klingels wieder am Ratstisch Platz. Der Vorsitzende verabschiedet Frau Misselhorn mit Dank aus der Sitzung.

TOP 3: Bauleitplanverfahren ''Erweiterung der Kurt-Schumacher-Straße 1. Änderung''Beratung über die im Rahmen der Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen/Stellungnahmen Billigung der Begründung und Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Sach- und Rechtslage:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen hat in seiner Sitzung am 03.11.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet ''Erweiterung der Kurt-Schumacher-Straße 1. Änderung'' beschlossen.

Den Entwurf des Bebauungsplanes billigte der Ortsgemeinderat Sprendlingen in seiner Sitzung am 17.03.2022 und beschloss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung lag gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 29.07.2022 bis einschließlich 31.08.2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 01.08.2022 um eine Stellungnahme gebeten.

Die im Rahmen dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind in einer Würdigung zusammengestellt und es wurden entsprechende Beschlussempfehlungen erarbeitet.

Würdigung mit Beschlussempfehlungen, Offenlegungsentwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Der Rat hat die Anregungen abzuwägen.

Sofern diese Beschlüsse zu keiner Änderung des Entwurfes führen, die eine erneute Offenlage erforderlich machen, können folgende Satzungsbeschlüsse gefasst werden.

Verlauf der Beratung:

Herr Marx erhält das Wort und stellt die einzige Stellungnahme, der VG Sprendlingen-Gensingen, (Seite 5) vor, die in der Anlage im RIS beigefügt ist und die der Rat einstimmig beschlossen hat.

Ortsbürgermeister Bucher teilt mit, dass der Bebauungsplan nach Beschluss Rechtskraft erlange; lediglich der Planfeststellungbeschluss der SGD Süd fehle noch; darum werde sich die Bauverwaltung kümmern.

Beschluss:

Die einzelnen in der Würdigung unterbreiteten Vorschläge werden zu Beschlüssen erhoben und jeweils einstimmig beschlossen.

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt den Bebauungsplan für das Gebiet ''Erweiterung der Kurt-Schumacher-Straße 1. Änderung'' einschließlich der textlichen Festsetzungen gemäß § 10 des Baugesetzbuches als Satzung; die Begründung wird gebilligt.

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt aufgrund der Ermächtigung nach § 88 Abs. 6 Satz 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz die in dem Bebauungsplan für das Gebiet ''Erweiterung der Kurt-Schumacher-Straße 1. Änderung'' aufgeführten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) als Satzung. Diese Vorschriften werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 88 Abs. 6 Satz 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz in diesen Bebauungsplan aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 4: Bauleitplanverfahren ''Industriegebiet 15. Änderung''Beratung über die im Rahmen der Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen/Stellungnahmen Billigung der Begründung und Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Sach- und Rechtslage:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen hat in seiner Sitzung am 03.11.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet ''Industriegebiet 15. Änderung'' beschlossen.

Den Entwurf des Bebauungsplanes billigte der Ortsgemeinderat Sprendlingen in seiner Sitzung am 12.07.2022 und beschloss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung lag gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.08.2022 bis einschließlich 20.09.2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 18.08.2022 um eine Stellungnahme gebeten.

Die im Rahmen dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind in einer Würdigung zusammengestellt und es wurden entsprechende Beschlussempfehlungen erarbeitet.

Würdigung mit Beschlussempfehlungen, Offenlegungsentwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Der Rat hat die Anregungen abzuwägen.

Sofern diese Beschlüsse zu keiner Änderung des Entwurfes führen, die eine erneute Offenlage erforderlich machen, können folgende Satzungsbeschlüsse gefasst werden.

Verlauf der Beratung:

Herr Marx erläutert die abzuwägenden 3 Stellungnahmen (Seiten 8,16,43), die in der Anlage im RIS nachzulesen sind und die der Rat einstimmig beschlossen hat. Ohne weiteren Diskussionsbedarf beschließt der Rat.

Beschluss:

Die einzelnen in der Würdigung unterbreiteten Vorschläge werden zu Beschlüssen erhoben und jeweils einstimmig beschlossen.

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt den Bebauungsplan für das Gebiet ''Industriegebiet 15. Änderung'' einschließlich der textlichen Festsetzungen gemäß § 10 des Baugesetzbuches als Satzung; die Begründung wird gebilligt.

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt aufgrund der Ermächtigung nach § 88 Abs. 6 Satz 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz die in dem Bebauungsplan für das Gebiet ''Industriegebiet 15. Änderung'' aufgeführten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) als Satzung. Diese Vorschriften werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 88 Abs. 6 Satz 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz in diesen Bebauungsplan aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 5 Bauleitplanverfahren ''Industriegebiet 16. Änderung''Beratung über die im Rahmen der Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen/Stellungnahmen Billigung der Begründung und Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Sach- und Rechtslage:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen hat in seiner Sitzung am 03.11.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet ''Industriegebiet 16. Änderung'' beschlossen.

Den Entwurf des Bebauungsplanes billigte der Ortsgemeinderat Sprendlingen in seiner Sitzung am 12.07.2022 und beschloss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung lag gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.08.2022 bis einschließlich 20.09.2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 18.08.2022 um eine Stellungnahme gebeten.

Die im Rahmen dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind in einer Würdigung zusammengestellt und es wurden entsprechende Beschlussempfehlungen erarbeitet.

Würdigung mit Beschlussempfehlungen, Offenlegungsentwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Der Rat hat die Anregungen abzuwägen.

Sofern diese Beschlüsse zu keiner Änderung des Entwurfes führen, die eine erneute Offenlage erforderlich machen, können folgende Satzungsbeschlüsse gefasst werden.

Verlauf der Beratung:

Herr Marx trägt die 4 Stellungnahmen (Seiten 6, 9, 22, 45) vor, die in der Anlage im RIS nachzulesen sind und die der Rat einstimmig beschlossen hat. Auch hier stimmt der Rat ohne weiteren Beratungsbedarf ab.

Beschluss:

Die einzelnen in der Würdigung unterbreiteten Vorschläge werden zu Beschlüssen erhoben und jeweils einstimmig beschlossen.

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt den Bebauungsplan für das Gebiet ''Industriegebiet 16. Änderung'' einschließlich der textlichen Festsetzungen gemäß § 10 des Baugesetzbuches als Satzung; die Begründung wird gebilligt.

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt aufgrund der Ermächtigung nach § 88 Abs. 6 Satz 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz die in dem Bebauungsplan für das Gebiet ''Industriegebiet 16. Änderung'' aufgeführten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) als Satzung. Diese Vorschriften werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 88 Abs. 6 Satz 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz in diesen Bebauungsplan aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Abschließend bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn Marx und entlässt ihn aus der Sitzung.

TOP 6: Bauleitplanverfahren ''Industriegebiet 17. Änderung''a) Aufstellung eines Bebauungsplanesb) Ermächtigung des Ortsbürgermeisters zur Beauftragung der erforderlichen Planungsarbeiten und Gutachten

Sach- und Rechtslage:

Mit dem Schreiben vom 06.10.2022 hat eine Firma im Industriegebiet der Ortsgemeinde Sprendlingen einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes ‘‘Industriegebiet‘‘ gestellt. Hierdurch sollte die östliche Baugrenze um 15 m nach Osten bis zum Wirtschaftsweg verschoben werden.

Das Plangebiet erfasst das Grundstück Flur 2 Nr. 61/14.

Art der Baulichen Nutzung ist und bleibt ein Gewerbegebiet. Das Planungsverfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Die Kosten der Bauleitplanung werden von der Firma übernommen.

Das Schreiben der Firma ist als nichtöffentliche Anlage dieser Vorlage beigefügt.

Die Verwaltung wird Honorarangebote von Planungsbüros einholen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den Auftrag den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Ohne Beratungsbedarf stimmt der Rat ab.

Beschluss:

Der Ortsgemeinde Sprendlingen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes ‘‘Industriegebiet 17. Änderung‘‘ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Das Plangebiet erfasst das Grundstück Flur 2 Nr. 61/14.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die erforderliche Planungsaufträge an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 7: Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen im Bereich Gensingen "Erweiterung Friedhof"- Zustimmungsverfahren gem. § 67 Abs. 2 GemO

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat hat die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Gensingen für den Bereich „Erweiterung Friedhof“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Erweiterung der Friedhofsfläche.

Rechtsgültiger FNP:

geplante Änderungsfläche:

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Sprendlingen ist das Gebiet als Grünland mit dem Hinweis Parkanlage dargestellt. Die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 26.09.2022 gebilligt. Gemäß § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinden wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat

Auch hier gibt es keinen Beratungsbedarf.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Gensingen für den Bereich

„Erweiterung Friedhof“ zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 8: Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen im Bereich "Gau-Bickelheimer-Straße -Süd" - Zustimmungsverfahren gem. § 67 Abs. 2 GemO

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat hat die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich „Gau-Bickelheimer-Straße-Süd“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Mischbaufläche.

Rechtsgültiger FNP:

geplante Änderungsfläche:

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Sprendlingen ist das Gebiet teilweise als Gewerbefläche dargestellt. Die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 26.09.2022 gebilligt. Gemäß § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinden wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat

Verlauf der Beratung:

Zu diesem Punkt ist Ratsmitglied Klingels befangen. Er rückt gem. § 22 GemO vom Ratstisch ab.

Ohne Diskussionsbedarf beschließt der Rat.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich „Gau-Bickelheimer-Straße-Süd“ zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Anschließend nimmt Herr Klingels wieder am Beratungstisch Platz.

TOP 9: Umnutzung eines Lagergebäudes in ein Wohngebäude mit 2 Wohneinheiten (22113)

Sach- und Rechtslage:

Die Antragsteller beabsichtigen die Umnutzung eines Lagergebäudes in ein Wohngebäude mit 2 Wohneinheiten.

Das Grundstück ist von einem Bebauungsplan noch nicht erfasst. Es befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles.

Das Vorhaben ist nach den Vorschriften des § 34 BauGB zu beurteilen.

Plan und Lageplan sind als nicht öffentliche Vorlage beigefügt.

Nach Meinung der Verwaltung kann die Genehmigung bzw. das Einvernehmen der Ortsgemeinde erteilt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB und die Genehmigung gemäß § 145 Abs. 1 BauGB.

oder

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen versagt das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 BauGB und die Genehmigung gemäß § 145 Abs. 1 BauGB.

Verlauf der Beratung:

Zu diesem Punkt ist Ratsmitglied Lukas befangen und nimmt gem. § 22 GemO im Zuschauerraum Platz. Ohne Diskussion beschließt der Rat, dem Bauvorhabenzuzustimmen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB und die Genehmigung gemäß § 145 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ratsmitglied Lukas nimmt wieder am Ratstisch Platz.

TOP 10: Zukünftige Gestaltung des Sprendlinger Jahrmarkts

Sach- und Rechtslage:

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus den Mitgliedern des Ältestenrats, des Vereinsrings und interessierten Bürgerinnen und Bürgern trifft sich derzeit um Vorschläge zur zukünftigen Gestaltung des Sprendlinger Jahrmarkts zu erarbeiten.

In einer ersten Sitzung waren sich alle anwesenden Vereinsvertreter und Bürger*innen waren der Auffassung, dass die Dauer auf 4 Tage beschränkt sein sollte, da der Jahrmarktsdienstag personell nicht zu stemmen sei. Diese Entwicklung zeichne sich seit einigen Jahren ab. Es wurde der Wunsch geäußert, den Sprendlinger Ortsgemeinderat darüber entscheiden zu lassen, die Dauer des Jahrmarkts auf 4 Tage (Freitag - Montag) zu begrenzen. Die Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt sei wichtig, um so entsprechende Perspektiven für die Weiterentwicklung des Jahrmarkts passgenau entwickeln zu können.

Der Ortsgemeinderat möge daher entscheiden, ob die Dauer des Sprendlinger Jahrmarkts zukünftig auf 4 Tage begrenzt werden soll.

Verlauf der Beratung:

Während der langen Beratung um dieses Thema wird versucht, mehrere Lösungsansätze bezüglich des Jahrmarkts-Dienstag zu finden. Wichtig ist es den Ratsmitgliedern, dass zunächst eine schlüssige Konzeption erarbeitet wird, bevor einzelne Details zum Jahrmarkt selbst bearbeitet werden.

Dieses neue Jahrmarkts-Konzept könnte von einem externen, professionellen Planer erarbeitet werden. Zu beachten seien unbedingt auch die Sicherheitsvorschriften, die nach Meinung aus dem Rat, wesentlich strenger geworden seien; ein professioneller Planer sei diesbezüglich möglicherweise besser informiert.

Einigung besteht darin, zu diesem Zeitpunkt keinen Beschluss zu diesem Thema fassen zu können.

Zunächst soll das Ergebnis des Arbeitskreises, der am 26.10.2022 tagt, abgewartet werden.

TOP 11: Vertrag über die Benutzung eines öffentlichen Wirtschaftsweges

Sach- und Rechtslage:

Ein Winzer stellte am 20.10.2022 eine Anfrage auf Benutzung der öffentlichen Wirtschaftswege.

Er plant die Auffüllung seines Ackers Flur 27 Nr. 57. Diesbezüglich möchte die ausführende Firma den gemeindeeigenen Wirtschaftsweg Flur 27 Nr. 49 nutzen. Der Lageplan ist in Anlage 1 zu sehen.

Für die Benutzung des Wirtschaftsweges sollte ein Wegemitbenutzungsvertrag zwischen der Ortsgemeinde und Herrn Oswald abgeschlossen werden. Der vorbereitete Wegemitbenutzungsvertrag mit Lageplan ist in der Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen stimmt der Benutzung des Wirtschaftsweges Flur 27 Nr. 49 zu und ermächtigt Ortsbürgermeister Bucher, den Wegemitbenutzungsvertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 12: Mitteilungen und Anfragen

TOP 12.1: Vorstellung der Netzwerkkoordination Ehrenamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen

In der Kreisverwaltung Mainz-Bingen gibt es zwei neue Mitarbeitende, die sich die Stelle der Netzwerkkoordination Ehrenamt teilen. Sie sind zentrale Ansprechpartner für alle ehrenamtlich Aktiven im Landkreis Mainz-Bingen, stehen für Fragen zur Verfügung und organisieren Fachtagungen, Fortbildungen und Informationsveranstaltungen. Eine Umfrage wurde an die Ehrenamtlichen im Landkreis versendet, mit der der Bedarf an Weiterbildungen, Informationen, etc. abgefragt wurde, um die Arbeit entsprechend bedarfsorientiert auszurichten. Die Umfrage steht auf der Homepage des Landkreises unter der Rubrik „Ehrenamt“ zur Teilnahme zur Verfügung.

Kontaktdaten der Netzwerkkoordination Ehrenamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen:

Janine Göthling

Telefon: 06132-787-1018

Fax: 06132-787-97-1018

E-Mail: goethling.janine@mainz-bingen.de

Sprechzeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

Carsten Nickel

Telefon: 06132-787-1019

Fax: 06132-787-971019

E-Mail: nickel.carsten@mainz-bingen.de

Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag und Mittwoch 09:00 - 16:30 Uhr

TOP 12.2: Glasfaser-Ausbau

Nach einer Sitzung mit der Ortsgemeinde hat die Tochtergesellschaft von EON, Giga Access, den Ausbau des Glasfasernetzes in der Ortsgemeinde Sprendlingen für Januar 2023 angekündigt. Dazu werden bei Interesse noch einmal Vorvermarktungs-Hausbesuche stattfinden.

TOP 12.3: Verkehrskonzept

In der nächsten Ratssitzung soll das Thema Verkehrskonzept angegangen werden.

TOP 12.4: Parkplätze angemietet

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Ortsgemeinde 4 Parkplätze auf dem Jakob-Hirschmann-Platz angemietet hat. Die Suche nach Angeboten für weitere Parkmöglichkeiten, war bislang erfolglos. Eventuell werden Behindertenparkplätze auf gemeindeeigenen Plätzen eingerichtet.

TOP 12.5: Situation der Tafel

Der Vorsitzende schildert die Situation der Tafel und teilt mit, mangels Lebensmittelspenden nur noch 14tägig öffnen zu könnenDeshalb appelliert Herr Bucher an die Lebensmitteldiscounter, mehr zu spenden.

Ratsmitglied Wernersbach schlägt vor, den Binger „Brotkorb“ anzusprechen.

TOP 12.6: Kommunaler Verkehrsverbund

Ortsbürgermeister Bucher informiert die Ratsmitglieder über den neuen kommunalen Verkehrsverbund, KRN. Dieser bietet mit ½-stündlicher bzw. stündlicher Verbindung zwischen den Ortsgemeinden bzw. nach Bad Kreuznach und Mainz verbesserte Verbindungen als der Verkehrsverbund zuvor.

TOP 12.7: Weihnachtsessen

In diesem Jahr soll wieder ein Weihnachtsessen für die Ratsmitglieder stattfinden. Der Vorsitzende klärt dazu folgende Termine: Freitag, 09.12.2022 bzw. Samstag, 10.12.2022, ab.

TOP 12.8: Anfrage zu Notfallvorkehrungen

Ratsmitglied Karl-Heinz Weller erkundigt sich nach Notfallvorkehrungen, z.B. bei Stromausfall, seitens der Verbandsgemeinde.

Ratsmitglied Wernersbach führt dazu aus. Es wurde ein Energie-Stab mit Mitarbeitern aus den verschiedenen Fachbereichen gebildet, der Notfallmaßnahmen in der VG erarbeitet hat.

1.

Installation von sog. „Wärme-Inseln“. Dabei handelt es sich um Gebäude, die autark mit Strom versorgt werden können. Das sind die Johannishalle in St. Johann, die VG-Verwaltung und die Grundschule Gensingen sowie die beiden großen Feuerwehr-Häuser in Gensingen und Sprendlingen.

2.

Ferner soll geprüft werden, ob eine externe Funkverbindung für die VG-Verwaltung eingerichtet werden kann.

3.

Es wird dafür Sorge getragen, dass die „kritische Infrastruktur“, dazu zählt u.a. das Wasser- bzw. Abwassersystem, für den Notfall gerüstet ist.

4.

Zur Information aller Bürger*innen wurde bereits im Amtsblatt NR. 42/2022 vom 19.10.2022, Seite 8, über selbstständig zu treffende Maßnahmen unter der Überschrift „Eigenvorsorge der Bevölkerung in Notsituationen“ mit einem Hinweis-Link informiert. Zudem kann diese Information in Papierform an der Infothek der VG-Verwaltung abgeholt werden.