des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
Am Sonntag, dem 22.03.2026, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters – der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und am Sonntag, dem 12.04.2026, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 13.02.2026, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen erhalten.