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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 49/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung für das Jahr 2024 des Zweckverbandes „Wiesbachverband“ genehmigt

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat in der Sitzung am 08.11.2023 aufgrund der Vorschriften des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, der Gemeindeordnung und der Verbandsordnung folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Schreiben vom 28.11.2023 mitgeteilt, dass keine Rechtsverletzungen geltend gemacht werden.

§ 1 Ergebnis und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

  1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge und Zinsen auf  —  152.288,--Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  149.329-- Euro

der Jahresüberschuss auf  —  2.959,-- Euro

  1. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  11.320,-- Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  3.837,-- Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  25.000,--Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  –21.163,--Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  —  9.843,-- Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5 Verbandsumlage

Die Verbandsumlage wird für 2024 auf 115.000,00 Euro festgesetzt. Die Verbandsumlage wird am 01.01.2024 fällig und verteilt sich auf:

den Landkreis Alzey-Worms 55 % =  —  63.250,00 Euro

den Landkreis Mainz-Bingen 45 % =  —  51.750,00 Euro.

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital wurde mit der Bilanz für 2022 auf 628.029,27 Euro festgestellt.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.23 beträgt:  —  594.738,27 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.24 beträgt:  —  597.697,27 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 € überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000,-- Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Alzey, 29.11.2023
Gez. Thomas Rahner, Verbandsvorsteher

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 Zweckverbandsgesetz i.V.m. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieser Gesetze oder aufgrund dieser Gesetze zustand gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hinweis: Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 liegen zur Einsichtnahme vom 11.12.2023 bis 22.12.2023 während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Wiesbachverbandes, Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey, Zimmer 54, öffentlich aus.

Die Öffnungszeiten der Geschäftsstelle des Wiesbachverbandes sind Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Hinweis: Zur Einsichtnahme ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der Tel. 06731-4084541 erforderlich.

-Ende Text der Veröffentlichung-

Im Auftrag:

Gez. Burdack, Geschäftsführer