Titel Logo
Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 49/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vom Ortsgemeinderat Grolsheim

Am Dienstag, dem 29.10.2024 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Florian Hanau die 4. Sitzung des Ortsgemeinderates Grolsheim statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1:

Fragen der Einwohner

TOP 1.1:

Geschwindigkeitsmessgerät

Das Geschwindigkeitsmessgerät Richtung Bingen ist defekt; es wird zur Reparatur gegeben. Zudem soll ein weiteres neues Gerät angeschafft werden. Für die Neuanschaffung sind 2.500 Euro im Haushalt vorgesehen.

TOP 1.2:

Raser in Friedhofstraße

Ratsmitglied Richtarsky macht auf diverse Raser in der Friedhofstraße aufmerksam und schlägt eine Geschwindigkeitsmessung vor. Der Erste Beigeordnete Rybarczyk erklärt, dass bereits Blumenkübel aufgestellt sind. Um mögliche weitere Blumenkübel aufstellen zu können, muss aufgrund der Vielzahl an Zuwegungen zu privaten Stellflächen, eine Ortsbegehung stattfinden. Ortsbürgermeister Hanau bittet die Verwaltung um die Aufstellung eines Geschwindigkeitsmessgerätes.

TOP 1.3:

Sachstand Markierungsarbeiten

Weiter erkundigt sich Herr Richtarsky zum Sachstand der Markierungsarbeiten entlang der Hauptstraße, der Kirchstraße, der Nahestraße und des Wiesenweges. Für die Markierungsarbeiten sind Gelder im Haushalt eingestellt, erklärt der Vorsitzende; er selbst plädiert sogar dafür, einen Verkehrsspiegel aufzuhängen. Ein Angebot dafür habe er bekommen, das im Haushalt mit aufgenommen werden könnte.

TOP 2:

Freistellung von Herrn Ortsbürgermeister, Florian Hanau für seine ehrenamtliche Tätigkeit als Ortsbürgermeister; Erstattung der Personalkosten an den Arbeitgeber Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Sach- und Rechtslage:

1. Der Freistellungsanspruch

Herr Hanau wurde am 03. Juli 2024 erneut zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Grolsheim ernannt. Nach Art. 59 Landesverfassung Rheinland-Pfalz hat er gegenüber seinem Arbeitgeber einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf die zur Ausübung ihm übertragener öffentlicher Ehrenämter benötigte Freizeit. Diese Freistellung ist konkretisiert in § 18a, Abs. 5 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz.

Herr Hanau hat diese Freistellung gegenüber seinem Arbeitgeber (Kreisverwaltung Mainz-Bingen) geltend gemacht. Dort steht er in einem Arbeitsverhältnis als tariflich Beschäftigter mit einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden. Bei der Kreisverwaltung gilt gleitende Arbeitszeit und die Anwesenheit ist nur auf eine konkrete Kernarbeitszeit verpflichtend.

Nach § 18a Abs. 5. Gemeindeordnung scheidet eine Arbeitsbefreiung während der Gleitzeit bereits begrifflich aus, da in dieser Zeit keine Pflicht zur Arbeitsleistung besteht. Ebenso besteht kein Anspruch darauf, dass für die in Anspruch genommene Gleitzeit Arbeitsstunden gutgeschrieben werden. Wegen der konkreten Ausübung des Ehrenamtes muss eine zeitliche Kollision mit der Arbeitszeit vorliegen, die nicht anders vermeidbar ist.

Dazu muss der Ortsbürgermeister gegebenenfalls auf eine entsprechende Terminierung von Veranstaltungen hinwirken. Ziel ist es, den Zeit- und Arbeitsaufwand für die Tätigkeit als Ortsbürgermeister ganz oder teilweise durch Verringerung der Dienstleistungspflicht auszugleichen.

Eine pauschale Freistellung ist grundsätzlich nicht möglich, vielmehr ist in jedem Einzelfall die Befreiung von der Arbeitsverpflichtung beim Arbeitgeber zu beantragen.

2. Tarifrecht

Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist auf § 29 Abs. 2 TVöD zu verweisen. Dort ist geregelt, dass bei Beschäftigten eine Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgelts zur Ausübung öffentlicher Ehrenämter für die Dauer der unumgänglichen notwendigen Abwesenheit nur insoweit erfolgt, als die Beschäftigten nicht Anspruch auf Ersatz des Entgelts geltend machen können.

Zur Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Beamten kann auch in Rheinland-Pfalz die Freistellung unter Erstattung der Bezüge gewährt werden.

3. Verdienstausfallersatz

Der Verdienstausfallersatz nach § 18 Abs. 4 Satz 1 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter kann nur gewährt werden, wenn es sich bei dem beantragten Zeitraum um einen Fall der notwendigen Freistellung handelt.

Aus den Erfahrungswerten über den Freistellungsumfang kann zwischen den beteiligten Parteien (Ortsgemeinde – Kreisverwaltung - Ortsbürgermeister) eine Anspruchsgrundlage durch eine Kostenerstattungszusage geschaffen werden. Diese Vereinbarung bedarf der Zustimmung des Ortsgemeinderates.

4. Konkrete Umsetzung

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als Arbeitgeber von Herrn Hanau ist bereit, ihn pauschal mit acht Wochenstunden im Rahmen seiner wöchentlichen Arbeitszeit freizustellen. Für die Freistellung muss Herr Hanau den Verdienstausfallsanspruch gegen die Ortsgemeinde an die Kreisverwaltung abtreten. Die Arbeitgeber-Anteile zu Sozialversicherung und Zusatzversorgung sowie die sonstigen Personalnebenkosten werden in die Berechnung des Erstattungsbetrages mit einbezogen. Die Zahlung der Ortsgemeinde Grolsheim an den Landkreis Mainz-Bingen soll in monatlichen Abschlagszahlungen, mit einer Endabrechnung nach Abschluss des Kalenderjahres erfolgen.

Ein entsprechender Vereinbarungsentwurf zwischen dem Landkreis, Herrn Hanau und der Ortsgemeinde ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Verwaltung schlägt vor, diese Vereinbarung mit Wirkung vom 15.10.2024 abzuschließen.

Eine rückwirkende Inkraftsetzung ist nach unserer Auffassung nicht möglich.

Verlauf der Beratung:

Zu diesem Punkt ist der Ortsbürgermeister gem. § 22 GemO befangen und rückt vom Beratungstisch ab und übergibt die Sitzungsleitung an den ersten Beigeordneten.

Der Rat diskutiert lange über die Genehmigung der Freistellung für den Ortsbürgermeister. Benötigt wird ein Nachweis und Transparenz über die geleistete Tätigkeit für die Ortsgemeinde und die Kosten, die die Ortsgemeinde an die Kreisverwaltung für die Ausfallzeit von 8 Stunden zahlt, damit nichts „auf der Strecke bleibt“. Deshalb wird vorgeschlagen, die Freistellung erst einmal für ein Jahr bis zum nächsten Haushalt zu genehmigen.

Kritische Stimmen allerdings werten die geführte Diskussion um die Kontrolle dessen, was der Ortsbürgermeister macht, als eine Art Vertrauensverlust gegenüber Florian Hanau; es solle doch davon ausgegangen werden, dass die Tätigkeit des Ortsbürgermeisters im Amt zum Wohle der Ortsgemeinde geschehe.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Grolsheim stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Landkreis Mainz-Bingen, Herrn Florian Hanau und der Ortsgemeinde Grolsheim über die Pauschalierung des Verdienstausfallersatzes für die Freistellung von Herrn Hanau als ehrenamtlicher Ortsbürgermeister zu.

Der zeitliche Umfang für die Erstattung beträgt acht Arbeitsstunden pro Woche zuzüglich Personalnebenkosten.

Finanzielle Auswirkung:

Der Verdienstausfallersatz beträgt zurzeit voraussichtlich ca. 1100 Euro pro Monat. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Nach der Abstimmung übernimmt Florian Hanau wieder die Leitung als Ortsbürgermeister am Ratstisch.

TOP 3:

Anschaffung von Anbaugeräten für den Traktor des Bauhofes der Ortsgemeinde Grolsheim

Sach- und Rechtslage:

Durch die Ortsgemeinde Grolsheim wurden Angebote für 2 Anbaugeräte an den gemeindeeigenen Traktor eingeholt. Es handelt sich hierbei um einen Salzstreuer und um einen Heckenmulcher/Balkenmäher. Für die Anschaffung der Anbaugeräte wurden seitens der Ortsgemeinde Vergleichsangebote eingeholt. Diese liegen der Beschlussvorlage als nicht öffentliche Anlage bei. Der Beschluss ergibt sich aus der Beratung.

Verlauf der Beratung:

Ortsbürgermeister Hanau informiert über die Absicht, einen Salzstreuer (Fassungsvermögen 300 lt.) und einen Balkenmäher anzuschaffen. Der Salzstreuer sei bereits bestellt und eingetroffen. Durch eine spätere Bestellung hätte die rechtzeitige Lieferung zum Wintereinbruch nicht mehr garantiert werden können.

Die Angebote für den Balkenmäher werden vorgestellt; nach kurzer Diskussion stellt der Vorsitzende den Mäher von der Fa. Christmann zur Diskussion. Die Fa. Christmann gibt eine Einführung zur Bedienung des Gerätes, wie bereits seitens des Rates bekannt ist.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Grolsheim beschließt die Anschaffung eines Balkenmähers von der Fa. Christmann. Der Ortsbürgermeister wird mit der Beschaffung betraut.

Finanzielle Auswirkung:

Die notwendigen Haushaltsmittel stehen im Haushalt der Ortsgemeinde zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 4:

Mitteilungen und Anfragen

TOP 4.1:

Sachstand Glasfaserausbau

Durch den zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung wurden die Mängel aufgenommen und die Mängelanzeige wurde am 27.03.2024 der entsprechenden Firma zugesandt.

Bei der ersten Begehung wurden nur die gravierendsten Mängel aller NVT-Bereiche in der gesamten Ortslage erfasst. Da zwischenzeitlich keine Rückmeldung erfolgte, wurden die Unterlagen nochmal zur Information im August an Westconnect versandt. Aktuell ist die Vitronet dabei, neue Subunternehmer zu akquirieren. Sobald dies abgeschlossen ist, sollen nach Angaben von Vitronet auch die Mängel beseitigt werden.

Der Rat diskutiert diesen Punkt und bezieht sich auf die Ankündigung von Herrn Scherer (Amtsblatt 37/2024)

Einige Ratsmitglieder interessieren sich für die Anzahl der Eigentümer, die noch keine Glasfaser-Anschluss bekommen haben; wer diesen bearbeitet und wie der zeitliche Plan zur Erledigung dieser Aufgaben aussieht. Im Rahmen dessen soll der ausführenden Firma eine Frist gesetzt werden. Bei Verstreichen der Frist ohne Behebung der Mängel soll die Verwaltung eine Ersatzvornahme durchführen. Diese Nachricht soll an die glasfaser@vg-sg.de gesendet werden.

Über dieses Vorgehen herrscht Einvernehmen im Rat.

TOP 4.2:

Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen

Durchführung von Standsicherheitsprüfungen an Lichtmasten

Die mit der Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragte EWR Netz GmbH gibt mit direkt an die Ortsgemeinden gerichteten Schreiben vom 26.06.2024 folgende Informationen:

anbei erhalten Sie unser Angebot zu Standsicherheitsprüfungen von Lichtmasten in der Ortsgemeinde … auf vertraglicher Grundlage zum Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung.

Im Laufe der Jahre kann es durch Bodenfeuchtigkeit, Luftverschmutzung, Streuströme, Hundeurin, Streusalz oder ähnliches zu Korrosionsschäden an Stahl- und Aluminiummasten kommen, wodurch die Standsicherheit verringert werden kann.

Standsicherheitsprüfungen sind dann erforderlich, wenn aus besonderen Gründen Zweifel an der Standsicherheit (z.B. Alter der Masten) entstehen. Daher empfehlen wir Ihnen die stichprobenartige Durchführung von Standsicherheitsprüfungen für Lichtmasten aus Stahl und Aluminium die beispielsweise älter als 20 Jahre sind und für die kein Prüfbericht vorliegt.

und unterbreitet Angebote zur Durchführung entsprechender Prüfungen:

Aspisheim

40

?

116

Badenheim

50

50

96

Gensingen

230

?

711

Grolsheim

50

50

237

Horrweiler

20

?

137

Sankt Johann

130

?

142

Sprendlingen

250

?

701

Welgesheim

30

?

104

Wolfsheim

50

?

149

Zotzenheim

30

?

106

Leistungsbeschreibung:

Bei dem zerstörungsfreien Prüfverfahren wird der Korrosionsgrad von Stahlrohrmasten durch vergleichende Verformungsmessungen des Mastquerschnittes überprüft. Aus der Art der vergleichenden Verformungsmessungen an Mastquerschnitten lassen sich die Tragsicherheitsbedingungen gemäß Prüfbefund eindeutig ablesen.

Die von EWR beauftragten Fachfirmen sind gemäß „Deutscher Akkreditierungsrat DAR“ zertifiziert und übernehmen für die verbleibende Standzeit der geprüften Stahlrohrmasten eine – am Zustand der Maste orientierte – Gewährleistung. Für jeden Mast wird ein einzelnes Prüfprotokoll erstellt.

EWR benachrichtigt umgehend die Kommune, falls die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet und eine Sofortmaßnahme anzuordnen ist.

Die angebotene Stückzahl ist eine Annahme unter Berücksichtigung von Baujahr, Typ und Standort der zu prüfenden Lichtmasten. Das Mengengerüst kann mit Ihrem schriftlichen Auftrag und Rechnung um ca. ± 20% nach den tatsächlichen Erfordernissen abweichen.

Der Preis pro Prüfung beträgt zurzeit 39,70 €.

Die Ortsgemeinden Badenheim + Grolsheim haben die angebotenen Prüfungen beauftragt.

Spezielle Verpflichtungen zur Durchführung von Standsicherheitsprüfungen gibt es nicht. Ein akuter Handlungsbedarf besteht nach den Bewertungen aller Beteiligter nicht; vor dem Hintergrund der generell von den Ortsgemeinden zu gewährleistenden Verkehrssicherung von Straßen empfiehlt die Verwaltung die jährlich empfohlenen Prüfungen durchführen zu lassen.

Ergänzung zu der Frage vom 12.09.2024 der 2. Sitzung des Ortsgemeinderates Grolsheim „beauftragte Prüfung 2024“:

Auch die Verbandsgemeindeverwaltung verfügt über keine Unterlagen bezüglich der Beauftragung der angebotenen Prüfung von 50 Masten durch die Ortsgemeinde Grolsheim; diese Information gab uns das EWR der Verbandsgemeindeverwaltung in einem Telefongespräch.

TOP 4.3:

Kick-Off-Veranstaltung

Am 7.11.2024 sollen sich alle Mitglieder der Ausschüsse kennenlernen; dazu soll eine sog. Kick-Off-Veranstaltung stattfinden. Die Veranstaltung findet in der Nahelandhalle statt.

Am 06.11.2024 findet um 18:00 Uhr die Informationsveranstaltung zum Starkregen- und Hochwasserschutz in der Nahelandhalle statt.

TOP 4.4:

Satzung Sondernutzung

Auf die Anfrage von Ratsmitglied Brendel zur Satzung Sondernutzung und Anmietung von Gemeindeflächen erklärt der Vorsitzende, dass diese Satzung bereits veröffentlicht sei. Allerdings muss geprüft werden, ob die Satzung auch auf der Homepage veröffentlicht wurde.

TOP 4.5:

Kabeltrommel

Verwunderung hat die leere Kabeltrommel am Mühlrad ausgelöst, bis Ratsfrau Diana Beuscher verkündete, diese für die Gestaltung des Platzes am Mühlrad verwenden zu wollen.

TOP 4.6:

Austausch von Kontaktadressen

Der Erste Beigeordnete und Ratsmitglied Rybarczyk regt an, über das Sekretariat Kontaktadressen zu den Gremien-Mitgliedern auszutauschen.