Die Ausgaben 51/2023 und 52/2023 sind zu einer Doppelausgabe zusammengefasst.
Am 27.12.2023 erscheint somit kein Amtsblatt.
Wir bitten dies bei der Schaltung von Anzeigen zu beachten.
Die Textbeiträge müssen für die Ausgabe 01/2024
bis Donnerstag, den 28.12.2023, 12:00 Uhr
der Verbandsgemeinde vorliegen.